BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere
 

Zurück   BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere > Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts > Allgemeines

Allgemeines Fragen und Antworten zu Themen, die keiner anderen, nachfolgenden Kategorie angehören.
Auslandsgesellschaften (1), Auslandsgesellschaften (2), Deutscher Zoll

Tags: ,

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 02:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2008
Beiträge: 1
Standard IBC für Finanzdienstleistungen

Ich habe bereits sehr ausgiebig im Forum gestöbert und eine Menge interessanter Beiträge durchgelesen. Allerdings konnte ich zu folgender Thematik keine Information finden, vieleicht kann mir ja Tropico oder ffbkdavid auf die Sprünge helfen.
Folgendes Szenario:

Eine IBC möchte im deutschsprachigen Raum ein Vermögensprodukt anbieten. Kunden zahlen auf das Konto der IBC einen Betrag ein und erhalten für die Anlagedauer beispielsweise 5% Zinsen.

Und jetzt die Fragen hierzu:

Falls die IBC Kunden aus Deutschland betreut werden, fällt diese Vorgehensweise unter das Finanzkommissionsgeschäft (Bafin Deutschland)?

Wenn ja, welche Vorraussetzungen muß die IBC gegenüber der Bafin erfüllen um eine Genehmigung zu erhalten?

Grüße nach Belize und in die Schweiz

mrfloppy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 09:56
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 542
Standard bafin-bewilligung

sie fragen:


"... Wenn ja, welche Vorraussetzungen muß die IBC gegenüber der Bafin erfüllen um eine Genehmigung zu erhalten? ..."


ich denke, die beantwortung DIESER grundlegenden frage gehört in die angebotspalette eines DEUTSCHEN RECHTSANWALTES - vorzugsweise mit kenntnissen in wirtschaftsrecht


mich wundert etwas, dass sie "nichts" gefunden haben bei ihrer stöberei... das internet ist doch voll von grundsatzentscheidungen richterlicher instanzen bezüglich des agierens von ausländischen firmen in deutschland OHNE die entsprechenden bewilligungen


im zweifelsfalle... warum legen sie ihr konzept nicht dem bafin vor und erkundigen sich nach den notwendigen vertriebsbewilligungen... da hätten sie - wahrscheinlich für lau - eine antwort, die ihnen schwarz auf weiss den weiteren weg aufzeigt


oder?


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 11:01
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 1.000
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

... abgesehen davon:

Nach allen gängigen Rechtsordnungen in Offshore-Standorten dürften IBC´s NUR dann Finanzdienstleistungen anbieten, wenn diesen hierzu von der jeweils örtlichen Behörde eine diesbezügliche Lizenz erteilt worden ist (kostenpflichtig, versteht sich) !
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2008, 11:59
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 542
Standard offshore financial services licences

stimme tropico vollumfänglich zu... im übrigen ist es fraglich, ob einer "ibc" überhaupt eine lizenz irgendwelcher art ausgestellt werden kann... sie kennen ja sicherlich die beschränkungen dieses "gesellschaftstyps"... und wenn sie den "principal place of business" an einen ort ausserhalb des registrierungslandes verlegen/einen solchen angeben (mehr und mehr jurisdictions verlangen beim jährlichen "annual return" nebst der information über das REGISTERED office auch angaben bezüglich des ORTES DER GESCHÄFTLICHEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG... da wird's dann regelmässig brenzlig)


nur als anhaltspunkt - eine "trust licence" benötigt eine minimale bearbeitungszeit von einigen monaten, umfangreiche unterlagen AUS IHREM WOHNSITZLAND, die offenlegung der wirtschaftlich berechtigten... und löst staatliche abgaben von EINIGEN TAUSEND USD PRO JAHR AUS... nebst der zwingenden voraussetzung, dass sie einen LOCAL als mindestens mit-verantwortlichen bezeichnen/einsetzen... und der verlangt auch weitere mehrere tausender


... wie gesagt - nur so zum "angewöhnen"... mit 99 usd für die firmengründung ist da nix zu machen 8-)


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.2.0