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Auslandsgesellschaften (1), Auslandsgesellschaften (2), Deutscher Zoll

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 16:40
indi indi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Standard DPMA: Wortmarke - Schriftform?

Hallo!

Vielleicht hat jemand Erfahrung bei der Anmeldung einer Wortmarke. Ich fülle gerade das Anmeldeformular aus und in einem Eingabefeld (Feld 6) steht:

"Wortmarke (in der vom Patent- und Markenamt verwendeten Druckschrift)"

Bezieht sich das nur auf die schriftliche Darstellungsfähigkeit beim DPMA (bspw. haben die in D wahrscheinlich keine chinesischen Schriftzeichen, warum auch) und nicht auf das Wort an sich, welches ich anmelden möchte? Oder wollen die hier wissen, ob ich das Wort direkt mit einer bestimmten Schriftart (bspw. Courier, Verdana, o.ä.) schützen lassen möchte, aber das müßte doch schon wieder eine Wort-/Bildmarke sein?

Im Merkblatt steht:
"In Feld (6) muss angegeben werden, welche Form die angemeldete Marke hat.
Wortmarken (§ 7 MarkenV) sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen, die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift darstellen lassen.
Bildmarken (§ 8 MarkenV) sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile).
Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind. Sie bilden einen Unterfall der Bildmarke.
"

Kann man das so verstehen, daß ich entweder nur das Wort angebe (Schriftart egal; Wortmarke) oder inkl. Schriftart (als Wort-/Bildmarke)? Das hieße doch jemand anderes könnte dasselbe Wort nur mit einer anderen Darstellungsart im Geschäftsverkehr benutzen?

Viele Grüße.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 17:31
tropico tropico ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 951
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Sorry, Indi,

ich habe keine Erfahrungen mit dem Marken- und Patentamt. Warum rufen Sie dort nicht einfach an und fragen nach (dumm stellen hilft vielfach auch dort).
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 18:42
indi indi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Standard

Vielen Dank tropico,

ich denke es jetzt richtig verstanden zu haben, was im Merkblatt steht und ja, Sie haben recht, fachmännisch abgedeckter Rat ist in diesem Fall mehr als hilfreich.

Mit diesem Markenschutz bzw. -recht tun sich eklatant viele neue Fässer auf und gerade suche ich erstmal nach einer Kanzlei vor Ort für Marken- und Internetrecht. Ach ja und natürlich die passende Rechtschutzversicherung für die Zukunft

Viele Grüße.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 18:46
indi indi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Standard

Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
... dumm stellen hilft vielfach auch dort)
Ah jetzt verstehe ich auch diesen doppelten Sinn. Sie sind ein Schelm

BG.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 18:55
McNamara McNamara ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.199
Standard Markenschutz für Wortmarken

Zitat:
Zitat von indi Beitrag anzeigen
Kann man das so verstehen, daß ich entweder nur das Wort angebe (Schriftart egal; Wortmarke) oder inkl. Schriftart (als Wort-/Bildmarke)?
Sie müssen dort die Form der Marke, also "Wortmarke" und das entsprechende Wort angeben.

Zitat:
inkl. Schriftart (als Wort-/Bildmarke)? Das hieße doch jemand anderes könnte dasselbe Wort nur mit einer anderen Darstellungsart im Geschäftsverkehr benutzen?
Wie Sie selbst ausführten, unterscheidet das DPMA ausdrücklich zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke. Wenn man eine Wortmarke mit einer Bildmarke kombiniert (Wort-/Bildmarke), hat man daher natürlich nicht weniger Schutz als wenn man die Wortmarke allein verwendet.

Der Schutz der Wortmarke beschränkt sich auf die Schutzklassen, für die Sie den Schutz anmelden. Die Verwendung des Begriffs im Geschäftsverkehr in anderen Klassen als den geschützten durch Dritte ist zulässig. Die Reichweite des Schutzes der Wort-/Bildmarke würde dann also nicht von der grafischen Gestaltung der geschützten Wort-/Bildmarke abhängen, sondern von der jeweiligen Klasse, für die ein Schutz besteht oder nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 22:24
indi indi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Standard

Vielen Dank McNamara,

genau das ist noch der zu klärende Punkt, auf den Sie hinweisen. Für die Klasseneinteilung werde ich nächste Woche einen Markenanwalt aufsuchen, habe heute schon jede Menge dazu recherchiert.

Laut deutschen und internationalen Datenbanken sieht es bisher glänzend mit meiner Anmeldung aus.

Beste Grüße!
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  #7 (permalink)  
Alt 14.03.2008, 00:08
McNamara McNamara ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.199
Standard Markenschutz für Wortmarken

Markenschutz für Wortmarken

Zitat:
Zitat von indi Beitrag anzeigen
Für die Klasseneinteilung werde ich nächste Woche einen Markenanwalt aufsuchen
Das ist unbedingt zu empfehlen. Ein Fachanwalt für Markenrecht kennt sich mit dem internationalen Markenrecht aus und ist damit vertraut, welche Klassen optimal zu schützen sind, um den Missbrauch der Wortmarke zu begrenzen. Als Laie ist das nur sehr schwer zu durchschauen.
Man muss dabei immer im Hinterkopf haben, dass beim Markenschutz die Entscheidung über die zu schützenden Klassen schwerwiegende Folgen haben kann.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 09:31
indi indi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Standard

Danke McNamara, am Dienstag um 15:00 Uhr ist der Termin vor Ort und ich freue mich schon riesig, daß es in dieser Sache wenigstens konkret weitergeht.

Viele Grüße!
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  #9 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 11:28
indi indi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Standard

Eine kleine Rückmeldung, wen es interessiert.

Aus dem Gespräch mit dem Markenanwalt ergaben sich konkrete Umsetzungen meiner Vorstellungen. Der Antrag zum Mustereintrag läuft jetzt und die Voraussetzungen, daß es problemlos vonstatten geht sind sehr günstig.

Seit über fünf Jahren bin ich schon im Besitz der wichtigsten Domains (TLD, BIZ, NAME, INFO, DE; tlw. schon von mir in Verkehr), die Wortmarke existiert genau so weder bei der DPMA noch sonst wo in recherchierbaren Datenbanken und der Eintrag nur einer Wortmarke ist rechtlich und praktisch umgesetzt flexibler in der Handhabung als eine Wort-/Bildmarke.

In ca. sechs Monaten, wenn der Eintrag stattgefunden hat, dann werde ich erst wieder ausatmen. Nein, natürlich nicht erst dann

Danke an Euch für die Hilfestellung!
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  #10 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 23:43
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 489
Standard ... es ist soooo einfach:

WORTMARKEN sind b e g r i f f e , die keiner GRAFISCHEN erweiterung bedürfen also beispielsweise: MONOKLADESTINE POLIFERATIONSMODULE

sagt alles aus über ein "produkt", eine "dienstleistung"... GRUNDSÄTZLICH eben

eine BILDMARKE ergänzt eine wortmarke um einen GRAFISCHEN teil, also beispielsweise

wortmarke: feuchtigkeitshemmende gesichtscreme (unter vorbehalt, ob eine derartige WORTmarke überhaupt schutzfähig ist!)

bildmarke: NIVEA (assoziation zu FARBE, SCHRIFTART, gegebenenfalls LOGO - bergmassiv im hintergrund etc.)


man kann also eine wortmarke schützen: TAGINO ENGINEERING - damit ist der WORTLAUT der BEZEICHNUNG geschützt


registriert man zusätzlich das LOGO ("tagino" in schriftart "Modern Cellulastic Bold" oder ähnlich, "engineering" in AvantGarde Italic etc.) erhält man einen ZUSÄTZLICHEN schutz


"toblerone"
"vw"
"ubs"
"hamburgische kaufmannsgilde christoph columbus"
"bpb"
etc.

... können sich diese "effektiven" marken ohne GRAFIK - eben als BILDmarke - vorstellen?

comprendru?

im übrigen... wissen sie, an wieviele BILDMARKEN sich ein durchschnittlich gebildeter mensch erinnern kann? - sie würden stauen... keine zwei hand voll!!!

oder könnten sie uns aus ihrem erinnerungsvermögen heraus die BILDMARKEN von

- chrysler
- ferrari
- porsche
- opel
- töitsche banck
- sears bearns

auf ein blatt papier zeichnen? - sehen sie... ICH jedenfalls nicht 8-)


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #11 (permalink)  
Alt 20.03.2008, 00:32
indi indi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 26
Standard

Sie bringen hier einen für mich bisher unbedachten neuen Aspekt ein. Die Interaktion zwischen Sinneswahrnehmung bzw. -verarbeitung und kognitiven Fähigkeiten in Bezug auf eine Marke und/oder der bildhaften Ergänzung. Die beiden hier fix und fertig vorliegenden Symbole zur Auswahl werde ich vor einer Bildmarkenanmeldung hinsichtlich einer Ergänzung zum Wort sowie als Erweiterung in der Sinngebung abklopfen. Hypothetisch ist der Wiedererkennungswert eines Bildes - ohne es bewußt zu rezipieren - um ein vielfaches höher, als bei einem gedrucktem Wort.

Ferrari und Porsche vielleicht, wenn ich mir Mühe gebe, aber mit Spontaneität hat das dann nichts mehr zu tun

Beste Grüße.
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  #12 (permalink)  
Alt 20.03.2008, 00:55
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 489
Standard es ist soooo einfach....

wir hinterlegen regelmässig aus copyright-gründen MARKEN bei us-behörden... da wird ZWINGEND vorgeschrieben, dass man FOTOKOPIEN DER MARKEN in mehrfacher ausfertigung beilegt... ganz einfach: damit erkennt man auf einen blick, ob es sich um eine WORTMARKE (=furznormale schrift wie Helvetica, Times oder ähnliche Klassiker) oder eine BILDMARKE (=grafisch aufbereitetes logo) handelt


in manchen hinsicht sind uns die amis eben doch noch etwas voraus... aber nur in nicht-weltbewegenden... und: WIR HOLEN DRAMATISCH RASCH AUF!!!


übrigens: einen nicht zu unterschätzenden SCHUTZ VOR NAMENSKLAU erreicht man alleine schon durch die registrierung einer firma... vor gericht bekommen nämlich in markenrechtsstreitigkeiten regelmässig gesellschaften recht, die damit argumentieren, sie seien schon seit 50 jahren auf dem markt und die "eintragung" beispielsweise eines internet-domainnamens in ihrem namen sei nicht rechtens, weil sie AELTERE RECHTE BESITZEN WUERDEN... gleiches gilt für "auf dem markt eingeführte marken"...


war ja vor einiger zeit zeitvertrieb nicht von leistungsunwilligem gesindel, domainadressen in "abarten" - beispielsweise "ubs-private-banking.com" auf deren privatnamen einzutragen und dann gegen horrendes entgelt den EIGENTLICH berechtigten anzubieten... zeigt einerseits die unbedachtsamkeit, mit welcher alteingesessene unternehmen auf die neue herausforderung reagier(t)en... andererseits haben die alle recht bekommen... domains mussten gegen vergütung der reinen eintragungskosten übertragen werden


klassisches beispiel: WWF - world wrestling federation... musste auf ansuchen des WWF - world wildlife fund - sogar den namen ändern... und die domain wwf.com herausrücken


also - alleine die firmeneintragung schützt schon ganz gewaltig... schauen sie doch 'mal die ZEHNTAUSENDEN FIRMEN, die alleine im uk mit "dormant status" - also "nicht aktiv" - eingetragen sind... die überwiegende mehrheit aus reinen namensschutzüberlegungen (man ist für den markteintritt jederzeit bereit, weil man eine iuristische person "bereitliegen" hat... und geniesst inzwischen den schutz vor markengaunern)


wohl bekomm's


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