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| Allgemeines Fragen und Antworten zu Themen, die keiner anderen, nachfolgenden Kategorie angehören.
Auslandsgesellschaften (1), Auslandsgesellschaften (2), Deutscher Zoll |
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Hallo!
Vielleicht hat jemand Erfahrung bei der Anmeldung einer Wortmarke. Ich fülle gerade das Anmeldeformular aus und in einem Eingabefeld (Feld 6) steht: "Wortmarke (in der vom Patent- und Markenamt verwendeten Druckschrift)" Bezieht sich das nur auf die schriftliche Darstellungsfähigkeit beim DPMA (bspw. haben die in D wahrscheinlich keine chinesischen Schriftzeichen, warum auch) und nicht auf das Wort an sich, welches ich anmelden möchte? Oder wollen die hier wissen, ob ich das Wort direkt mit einer bestimmten Schriftart (bspw. Courier, Verdana, o.ä.) schützen lassen möchte, aber das müßte doch schon wieder eine Wort-/Bildmarke sein? Im Merkblatt steht: "In Feld (6) muss angegeben werden, welche Form die angemeldete Marke hat. Wortmarken (§ 7 MarkenV) sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen, die sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift darstellen lassen. Bildmarken (§ 8 MarkenV) sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile). Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind. Sie bilden einen Unterfall der Bildmarke." Kann man das so verstehen, daß ich entweder nur das Wort angebe (Schriftart egal; Wortmarke) oder inkl. Schriftart (als Wort-/Bildmarke)? Das hieße doch jemand anderes könnte dasselbe Wort nur mit einer anderen Darstellungsart im Geschäftsverkehr benutzen? ![]() Viele Grüße. |
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Sorry, Indi,
ich habe keine Erfahrungen mit dem Marken- und Patentamt. Warum rufen Sie dort nicht einfach an und fragen nach (dumm stellen hilft vielfach auch dort).
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. Beste Grüße tropico tropico@safe-mail.net Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Buchen Sie Ihren nächsten Luxusurlaub bei Edenproperty oder genießen einen schönen Urlaub im Coconuts Caribbean Hotel. Welcome to Ambergris Caye (Belize) Firmengründung & Offshore Banken, Stiftungen & Trusts Financial & Business Services BPB- Directory BPB- Biz BPB- Org BPB- Net BPB- Info BPB- Tags BPB- Sitemap BPB- Katalog BPB- Counter |
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Vielen Dank tropico,
ich denke es jetzt richtig verstanden zu haben, was im Merkblatt steht und ja, Sie haben recht, fachmännisch abgedeckter Rat ist in diesem Fall mehr als hilfreich. Mit diesem Markenschutz bzw. -recht tun sich eklatant viele neue Fässer auf und gerade suche ich erstmal nach einer Kanzlei vor Ort für Marken- und Internetrecht. Ach ja und natürlich die passende Rechtschutzversicherung für die Zukunft ![]() Viele Grüße. |
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Vielen Dank McNamara,
genau das ist noch der zu klärende Punkt, auf den Sie hinweisen. Für die Klasseneinteilung werde ich nächste Woche einen Markenanwalt aufsuchen, habe heute schon jede Menge dazu recherchiert. Laut deutschen und internationalen Datenbanken sieht es bisher glänzend mit meiner Anmeldung aus. Beste Grüße! |
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Markenschutz für Wortmarken
Zitat:
Man muss dabei immer im Hinterkopf haben, dass beim Markenschutz die Entscheidung über die zu schützenden Klassen schwerwiegende Folgen haben kann.
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! --- BPB Forum/BPB Home/BPB.Org/BPBDirectory/BPB.Biz/BPB.Info/BPB.Net/Tags/Sitemap Staatsangehörigkeiten, Pässe & Titel: Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise, Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung, Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften, Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen, Gesetze, Urteile und Beschlüsse zur Titelführung, zu Pässen, Ausweisen und Passeinträgen Hochschulen, Studium, Studiengänge, akademische Weiterbildungen & akademische Berufe: Informationen, Gesetze, KMK-Beschlüsse, Rahmenordnungen, Vereinbarungen & Vorschriften, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen in Deutschland, Hochschulliste, Promotionsforum, legale Promotionsberatung, promovieren, anerkannte Promotionen und Habilitationen, Studium, Studiengänge in Deutschland, Österreich, Schweiz, Präsenz-, Online- und Fernstudium, Auslandsstudium aller Art, studieren im Ausland, Praktika, Hilfen, Wissenswertes, Accreditation matters, Recognition of foreign Universities, Credential Evaluation Services, Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen Berufliche Aus- und Weiterbildungen, Fortbildungsprüfungen, Berufe (auch international): Gesetze, Richtlinien, Rahmenordnungen, Prüfungsordnungen & sonstige Vorschriften, Ingenieur-, Techniker- und Meisterkurse und -Abschlüsse, auch international, Abschlüsse, Kurse und Adressen der Kammern, IHK, HWK, LWK, IngK, ArchK, Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen, Tipps zur beruflichen Bildung & freie Diskussionen zu Berufen und beruflichen Weiterbildungen, Fernkurse und Onlinekurse mit ZFU-Zulassung und reine Selbststudienkurse, Seminare, Schulungen, Workshops, Coaching & Supervision Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine Tags: Doktor, Doktortitel, Ehrendoktortitel, kirchliche Doktortitel, Doktor honoris causa, Dr Titel, Dr Titel kaufen, Dr. h.c., Titelführung, Titelführung Doktortitel, Doktortitel Passeintrag, Professortitel, Professortitel kaufen, Ehrenprofessortitel, Professor honoris causa, Prof Titel, Prof Titel kaufen, Prof. h.c., Diplom kaufen, Abschlusszeugnis kaufen, Abiturzeugnis, Meisterbrief kaufen, Gesellenbrief kaufen, Berufsbezeichnungen, Berufszertifikate, Ghostwriting Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter |
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Eine kleine Rückmeldung, wen es interessiert.
Aus dem Gespräch mit dem Markenanwalt ergaben sich konkrete Umsetzungen meiner Vorstellungen. Der Antrag zum Mustereintrag läuft jetzt und die Voraussetzungen, daß es problemlos vonstatten geht sind sehr günstig. Seit über fünf Jahren bin ich schon im Besitz der wichtigsten Domains (TLD, BIZ, NAME, INFO, DE; tlw. schon von mir in Verkehr), die Wortmarke existiert genau so weder bei der DPMA noch sonst wo in recherchierbaren Datenbanken und der Eintrag nur einer Wortmarke ist rechtlich und praktisch umgesetzt flexibler in der Handhabung als eine Wort-/Bildmarke. In ca. sechs Monaten, wenn der Eintrag stattgefunden hat, dann werde ich erst wieder ausatmen. Nein, natürlich nicht erst dann ![]() Danke an Euch für die Hilfestellung! |
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WORTMARKEN sind b e g r i f f e , die keiner GRAFISCHEN erweiterung bedürfen also beispielsweise: MONOKLADESTINE POLIFERATIONSMODULE
sagt alles aus über ein "produkt", eine "dienstleistung"... GRUNDSÄTZLICH eben eine BILDMARKE ergänzt eine wortmarke um einen GRAFISCHEN teil, also beispielsweise wortmarke: feuchtigkeitshemmende gesichtscreme (unter vorbehalt, ob eine derartige WORTmarke überhaupt schutzfähig ist!) bildmarke: NIVEA (assoziation zu FARBE, SCHRIFTART, gegebenenfalls LOGO - bergmassiv im hintergrund etc.) man kann also eine wortmarke schützen: TAGINO ENGINEERING - damit ist der WORTLAUT der BEZEICHNUNG geschützt registriert man zusätzlich das LOGO ("tagino" in schriftart "Modern Cellulastic Bold" oder ähnlich, "engineering" in AvantGarde Italic etc.) erhält man einen ZUSÄTZLICHEN schutz "toblerone" "vw" "ubs" "hamburgische kaufmannsgilde christoph columbus" "bpb" etc. ... können sich diese "effektiven" marken ohne GRAFIK - eben als BILDmarke - vorstellen? comprendru? im übrigen... wissen sie, an wieviele BILDMARKEN sich ein durchschnittlich gebildeter mensch erinnern kann? - sie würden stauen... keine zwei hand voll!!! oder könnten sie uns aus ihrem erinnerungsvermögen heraus die BILDMARKEN von - chrysler - ferrari - porsche - opel - töitsche banck - sears bearns auf ein blatt papier zeichnen? - sehen sie... ICH jedenfalls nicht 8-) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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Sie bringen hier einen für mich bisher unbedachten neuen Aspekt ein. Die Interaktion zwischen Sinneswahrnehmung bzw. -verarbeitung und kognitiven Fähigkeiten in Bezug auf eine Marke und/oder der bildhaften Ergänzung. Die beiden hier fix und fertig vorliegenden Symbole zur Auswahl werde ich vor einer Bildmarkenanmeldung hinsichtlich einer Ergänzung zum Wort sowie als Erweiterung in der Sinngebung abklopfen. Hypothetisch ist der Wiedererkennungswert eines Bildes - ohne es bewußt zu rezipieren - um ein vielfaches höher, als bei einem gedrucktem Wort.
Ferrari und Porsche vielleicht, wenn ich mir Mühe gebe, aber mit Spontaneität hat das dann nichts mehr zu tun ![]() Beste Grüße. |
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wir hinterlegen regelmässig aus copyright-gründen MARKEN bei us-behörden... da wird ZWINGEND vorgeschrieben, dass man FOTOKOPIEN DER MARKEN in mehrfacher ausfertigung beilegt... ganz einfach: damit erkennt man auf einen blick, ob es sich um eine WORTMARKE (=furznormale schrift wie Helvetica, Times oder ähnliche Klassiker) oder eine BILDMARKE (=grafisch aufbereitetes logo) handelt
in manchen hinsicht sind uns die amis eben doch noch etwas voraus... aber nur in nicht-weltbewegenden... und: WIR HOLEN DRAMATISCH RASCH AUF!!! übrigens: einen nicht zu unterschätzenden SCHUTZ VOR NAMENSKLAU erreicht man alleine schon durch die registrierung einer firma... vor gericht bekommen nämlich in markenrechtsstreitigkeiten regelmässig gesellschaften recht, die damit argumentieren, sie seien schon seit 50 jahren auf dem markt und die "eintragung" beispielsweise eines internet-domainnamens in ihrem namen sei nicht rechtens, weil sie AELTERE RECHTE BESITZEN WUERDEN... gleiches gilt für "auf dem markt eingeführte marken"... war ja vor einiger zeit zeitvertrieb nicht von leistungsunwilligem gesindel, domainadressen in "abarten" - beispielsweise "ubs-private-banking.com" auf deren privatnamen einzutragen und dann gegen horrendes entgelt den EIGENTLICH berechtigten anzubieten... zeigt einerseits die unbedachtsamkeit, mit welcher alteingesessene unternehmen auf die neue herausforderung reagier(t)en... andererseits haben die alle recht bekommen... domains mussten gegen vergütung der reinen eintragungskosten übertragen werden klassisches beispiel: WWF - world wrestling federation... musste auf ansuchen des WWF - world wildlife fund - sogar den namen ändern... und die domain wwf.com herausrücken also - alleine die firmeneintragung schützt schon ganz gewaltig... schauen sie doch 'mal die ZEHNTAUSENDEN FIRMEN, die alleine im uk mit "dormant status" - also "nicht aktiv" - eingetragen sind... die überwiegende mehrheit aus reinen namensschutzüberlegungen (man ist für den markteintritt jederzeit bereit, weil man eine iuristische person "bereitliegen" hat... und geniesst inzwischen den schutz vor markengaunern) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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