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| Allgemeines Fragen und Antworten zu Themen, die keiner anderen, nachfolgenden Kategorie angehören.
Auslandsgesellschaften (1), Auslandsgesellschaften (2), Deutscher Zoll |
| Tags: internetfirma, online business, werbeinnahmen |
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Dieser Fall soll als Grundlage zu allen Onlinefällen dienen. Ich werde den Thread stück für Stück erweitern.
Anbieter XY bietet eine Internetseite mit Informationen zu sehr interessanten Themen wie z.B. Poker,Pharmacie,Erotik. Er möchte sich 1. vor der Abmahnung deutscher Rechtsanwälte wehren und die 2. Finanzen über ein ein Konto einer möglichen Offshoregesellschaft führen. 1. Ausgangslage wurde definieren Leistung: Immateriele Dienstleistung (Content) in Deutschland in Deutscher Sprache Fester Wohnsitz: Deutschland Leistungsort: Demnach unabhängig von Server standort nach §10 AO steuerpflicht in D richtig ? Finanzen:Zuflüsse über Paypal etc... auf anonymes Offshore Konto Abflüsse zu deutschen Dienstleistungsanbietern(Lieferanten) und Privatkonto Investitionen: - Die Domain bezieht er über einen Domainanbieter mit Privacyfunktion. - Webspace mietet er, da wo die Konkurenz auch mietet. - Impressum bzw. Verantwortlicher über die Domain und Inhalt sollte die Offshore Firma sein. Verdienst: - Über Werbepartner möchte er Provisionen auf sein Konto überwiesen haben. Steuerliche und privatsphären bedingte Aspekte sollten seperat behandelt werden. Bzw das eine das andere nicht ausschließen. |
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