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Grundstücksverwaltung in Deutschland anoym

in Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Hallo zusammen, eine Deutsche GmbH besitz ein Grundstück dieses soll aber wegen Schließung dieser GmbH noch veräussert werden an den ...

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  #1  
Alt 02.12.2009, 18:19
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Standard Grundstücksverwaltung in Deutschland anoym



Hallo zusammen,

eine Deutsche GmbH besitz ein Grundstück dieses soll aber wegen Schließung dieser GmbH noch veräussert werden an den Geschaftsführer der aber nicht Gesellschafter der GmbH ist und offiziell nichts besitzen darf.

Der Geschäftsführer oder danach Privatmann darf nicht offizieller Eigentümer des Grundstücks werden.

Gibt es eine Möglichkeit in Deutschland ein Grundstück zu verwalten so dass nicht ersichtlich ist wer der rechtmässige Eigentümmer.

Hat jemand eine Idee, so dass aber auch das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt womöglich wieder verkauft werden kann was bei einer Stiftung ja so nicht mehr möglich ist.

Ich freue mich über jede weitere Idee.

Danke euch.

  #2  
Alt 02.12.2009, 21:00
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Hallo Henry

sie können die deutsche Immobilie in einer Limited halten , diese im Grundbuch eintragen lassen.
Dann weiss es zunächst niemand.

Das dt. Finanzamt wird dennoch fragen. Und es über den Notar erfahren.

Die Limited wäre aber in jedem Fall für die Mieterträge in D steuerpflichtig.

Wenn Sie kein Interesse beim FiA wecken wollen, können Sie die Immobilie auch halten ohne EInkünfte zu erzielen.
Aber Gewerbesteuerpflichtig sind Sie da schnell und das macht Arbeit.

Wie wäre es dass das Haus dem wahren EIgentümmer, oder einem Strohmann, gehört und Sie eine Grundschuld auf einen UNbekannten Dritten eintragen lassen. Vielleicht eine Limited? Sie können im Grundbuch auch Rückkaufoptionen eintragen lassen. Oder gegen eine Überhöhtes Grundpfandrecht i.V.m. niedrigen Zinsen das Haus an einen beliebigen Person übertagen. Dann können Sie den Kredit jederzeit fällig stellen und die Zwangsversteigerungs betreiben.

Ich denke der Rat hängt davon, ab was Sie bezwecken wollen.
Ihre Farge Klingt jedenfalls nicht wie ein Steuersparmodell, sondern eher wie wenn es die EX oder die Gläubiger nicht wissen dürfen.

LAssen Sie sich beraten.

Gruss
DrGlobalTax
  #3  
Alt 02.12.2009, 23:30
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Standard mithilfe bei einer straftat!

DrGlobalTax - AUFPASSEN!!!!!

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"..... sie können die deutsche Immobilie in einer Limited halten , diese im Grundbuch eintragen lassen. Dann weiss es zunächst niemand ....."


1) zu welchen konditionen? marktwert (dann fliessen der offenbar notleidenden gmbh ja/doch mittel zu)? oder "entre amis"?

2) und wie ist die "käuferin" - die von ihnen ins spiel gebrachte uk-ltd - kapitalisiert? hohes issued capital... aus welchen quellen? wer ist im öffentlichen uk-firmenregister als shareholder eingetragen? und wer bitte handelt nach aussen für die uk-ltd... es ist ihnen doch sicherlich bekannt, dass mit dem neuen uk-gesellschaftsrecht MINDESTENS EINE NATÜRLICHE PERSON als director beim companieshouse - und öffentlich einsehbar! - eingetragen sein muss


ich frage mich, ob alleine schon das stehenlassen dieses threads für die reputation dieser foren mindestens grenzwertig ist - wird intern besprochen werden müssen!


problematik der gehilfenschaft zur anstiftung von gleich mehreren straftaten (notarielle optik, steuerliche optik, abgabebetrug etc.)


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  #4  
Alt 03.12.2009, 00:14
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Ich denke Henry sucht eine zivilrechtliche Gestaltungsoption.

Es geht hier nicht um steuerliches Verheimlichen (auch wenn der Ratsuchende das Angedacht hat). So habe ich das übrigens nicht gemeint , denn ich habe geschrieben.... "Dann weiss es zunächst niemand ..... Und es über den Notar erfahren."
Es ist klar , dass das dt FiA ein Grundstücksgeschäft über das Notariat automatisch mitbekommt. Wenn man das weiss, ist auch klar dass es nicht um Verheimlichen gehen kann.
Ich habe auch nichts dazu geschrieben wer irgendwelche issued shares hat, oder dass das ganze nicht einem Fremdvergleich standhalten soll.

Zurück zur Lösung: Ohne die details zu kennen, tippe ich darauf, dass eigentum, nießbrauchrecht, wohnrecht und grundschuld/hypothek auf verschiedene Personen laufen könnten und hierin ein Schlüssel für den gewünschten Effekt liegen kann. Dabei ist es meiner Meinung nach wahrscheinlich zweitrangig, ob diese Personen natürliche oder juristische entities (GmbH, UG, Ltd) sind.
Problematisch könnte eher das Thema Anfechtungsgesetz werden.
  #5  
Alt 03.12.2009, 00:45
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Standard wertbestimmung bei vermögenstransfers:

klar... angesichts ihrer beruflichen ausrichtung steht zu keinem zeitpunkt auch nur im ansatz im raum, SIE würden, SIE hätten, SIE wollten (nicht einmal, sie KOENNTEN 8-) in irgendeiner weise hand für unrechte taten bieten!


der thread könnte doch auch als WARNSIGNAL dienen... ALLEM VORAN stelle ich nämlich nochmals - unabhängig von PROZEDUREN/MODELLEN/STRUKTUREN die grundfrage:


"..... was soll das ganze - wird die immobilie zu ihrem REALEN wert (interessanter link zum themenkreis "on arms length" hier auf den foren beachten) transferiert (nochmals: wohin auch immer!), hat - so meine behauptung - der user henry doch sowieso ein problem..... und zu einem dumpingpreis zu verscherbeln dürfte (dies meine zweite und letzte BEHAUPTUNG) doch wohl eher theoretischer natur sein, weil die beteiligten finanzinstitutionen doch wohl primär "bedient" werden würden/sollten ....."


also - da rauscht 'was unkoscheres ganz gewaltig über die abgemähten wiesen!!!!!


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #6  
Alt 03.12.2009, 00:52
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Zitat:
Zitat von Henry Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
eine Deutsche GmbH besitz ein Grundstück dieses soll aber wegen Schließung dieser GmbH noch veräussert werden an den Geschaftsführer der aber nicht Gesellschafter der GmbH ist und offiziell nichts besitzen darf.
1. Warum darf der GF nichts besitzen?
2. Ist es der wirtschaftliche Gehalt oder die formelle Eigentümerstellung die unerwünscht sind?
3. Können Sie den Sachverhalt etwas ausführlicher Schildern.
  #7  
Alt 03.12.2009, 19:14
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Hallo zusammen,

eine Deutsche GmbH die nur Personal beschäftigt hatte und die Immobillien für eine Vertriebsgesellschaft bereitgestellt hat, (Personal und Büros) soll da Sie nichts mehr operativ macht geschlossen werden.

Die Immobillie die die Gmbh noch hält ist zu 95%Prozent über eine Bank finanziert. Nun der Geschäftführer will aus Unterhaltsverpflichtungen nichts besitzen. Die GmbH ist auch nicht Insolvenz kann alle Verbindlichkeiten aus dem oder den kommenden laufenden Monaten noch bediennen.

Die Gesellschaftsanteile laufen auf eine dritte Person! Da aber der Geschäftsführer der eigentliche Besitzer sein sollte dieser jedoch nichts besitzen darf aus Gründen der Unterhaltspflicht wäre nun eine Lösung von nöten.

Facts:
- GmbH soll Grundstück abgeben
- GmbH soll aufgelöst werden
- Treuhand Lösung für Grundstück
- Grundstück soll nach GmbH auslösung vermietet werden an dritten
- Abzahlung des noch offenen Kredits durch Mieteinnahmen
- eventueller späterer Verkauf des Grundstücks mit Gewinn (10 Jahre) wenn vielleicht die Grundstückspreise erholt haben

Die eine Frage im Limited Forum wurde mir hinsichtlich der Unterstützung des FA hinreichend erläutert und wird folge geleistet, da alles ordnungsgemäss ist nur der plötzliche Absturtz des Umsatzes das FA in Aufmerksamkeit versetzte.

Ist eben so wenn man ein Geschäft aufgibt!
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