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Offshore-Firmengründung als Schularbeit

in Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Guten Abend Im Rahmen meiner Maturaarbeit (Abschlussarbeit am Gymnasium, welche massgebend für das Bestehen der Matura und somit für die ...

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  #1  
Alt 17.03.2010, 01:20
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Standard Offshore-Firmengründung als Schularbeit



Guten Abend

Im Rahmen meiner Maturaarbeit (Abschlussarbeit am Gymnasium, welche massgebend für das Bestehen der Matura und somit für die Zulassung an Schweizer Unis ist) plane ich zu analysieren, inwiefern eine Offshore-Firmengründung sinnvoll sein könnte für kleine Unternehmen: Als Fall- bzw. Anwendungsbeispiel sollte eine Miniunternehmung dienen, die ich mit einer Gruppe von Gymnasiasten im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts gegründet habe ("Unternehmung"=Einfache Gesellschaft in diesem Fall).

Ich möchte nach der Auseinandersetzung mit der Thematik u.a. wissen, ob es für uns (kleines Buchimportunternehmen), der beschränkten Haftung wegen, sinnvoll wäre, eine entsprechende Gesellschaft im Ausland zu gründen.

Nach meinen bisher oberflächlichen Recherche (da das Thema noch nicht definitiv gewählt worden ist) scheint mit eine schweizerische GmbH schon nur wegen des 20'000 Fr.-Mindestkapital schwer realisierbar zu sein.
Eine Delaware-LLC oder eine Seychellen-IBC sind der Werbung nach eine mögliche Lösung: Wenig Buchführungspflichten, kein Mindestkapital, Anteile ziemlich flexibel änderbar, geringe Steuerbelastung, geringe Kosten, aber beschränkte Haftung.

Was ich in keiner Werbung entdeckt habe, ist die (für die Wahl oder Nicht-Wahl des Themas als Maturarbeit sehr relevante) Antwort auf die Frage, inwiefern Gewinne, bzw. Einkünfte aus solch einer Unternehmung in der Schweiz zu versteuern wären. Auch bin ich nicht fündig geworden bei der Antwort auf die Frage, inwiefern z.B. eine LLC in der Schweiz Geschäfte betreiben kann.

Zur Klarstellung: Ich strebe keine illegale Hinterziehungs-Kasten-Firma-Lösung an. Was ich wissen möchte ist, ob solch eine Thematik "machbar" wäre und ob ein Vergleich mit den am "schnellsten" gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Schweiz sinnvoll wäre.

Das Fallbeispiel unserer Miniunternehmung, die über das Internet sowie im Direktverkauf ihre Produkte vertreibt, wäre der Darstellung wegen interessant und könnte je nachdem als "Versuchskaninchen" dienen. Wir könnten jedoch auch weiterhin mit einer Einfachen Gesellschaft "leben", weshalb ich auch ohne weiteres auf andere Themen für diese Arbeit zugreifen könnte.

Da dieses Forum, nach meinen ersten Eindrücken, von kompetenten Fachleuten besucht und geführt wird, wäre ich sehr interessiert an Zweitmeinungen (nebst meiner Meinung, die sich langsam aber sicher der Komplexität bewusst wird, die das Thema zu haben scheint).

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Freundliche Grüsse

morel - aus der Schweiz

  #2  
Alt 17.03.2010, 14:10
Benutzerbild von tropico
Moderator
 
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Zitat:
Zitat von morel Beitrag anzeigen
.... Was ich in keiner Werbung entdeckt habe, ist die (für die Wahl oder Nicht-Wahl des Themas als Maturarbeit sehr relevante) Antwort auf die Frage, inwiefern Gewinne, bzw. Einkünfte aus solch einer Unternehmung in der Schweiz zu versteuern wären.

.... Auch bin ich nicht fündig geworden bei der Antwort auf die Frage, inwiefern z.B. eine LLC in der Schweiz Geschäfte betreiben kann. ....
Einen ebensolchen schönen Abend zurück in die Schweiz ! Herzlich Willkommen hier im Forum.

Zu Ihrer ersten Frage: Einkünfte oder Dividenden aus einer solchen Unternehmung sind in der Schweiz als Bundessteuer zu versteuern (Direkte Steuern). Unter Umständen kommt die Verrechnungssteuer hinzu, die ein Schweizer wieder zurückfordern kann.

Sicherlich hilft Ihnen die Eidgenössische Steuerverwaltung gerne mit Einzelheiten weiter: http://www.estv.admin.ch/bundessteue...x.html?lang=de

Zu Ihrer zweiten Frage: Hier fehlen mir bestimmte, schweizerische Rechtskenntnisse, um eine präzise Antwort geben zu können. In Deutschland oder Österreich wäre dies für eine ausländische Unternehmung ohne weiteres möglich. Die jeweiligen gewerberechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften wären zu beachten.
__________________
.

Beste Grüße

tropico


tropico@safe-mail.net

Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
  #3  
Alt 17.03.2010, 18:17
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 1.362
Standard auslandsfirma mit schweizer tätigkeit

Guten Abend
_____ jo, guedds däägeli... als einstieg von schweizer zu schweizer 8-)


Im Rahmen meiner Maturaarbeit (Abschlussarbeit am Gymnasium, welche massgebend für das Bestehen der Matura und somit für die Zulassung an Schweizer Unis ist) plane ich zu analysieren, inwiefern eine Offshore-Firmengründung sinnvoll sein könnte für kleine Unternehmen: Als Fall- bzw. Anwendungsbeispiel sollte eine Miniunternehmung dienen, die ich mit einer Gruppe von Gymnasiasten im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts gegründet habe ("Unternehmung"=Einfache Gesellschaft in diesem Fall)
_____ tüchtig, tüchtig
_____ fragen stehen IN DIESEM UMFELD ja noch keine zur diskussion, oder?


Ich möchte nach der Auseinandersetzung mit der Thematik u.a. wissen, ob es für uns (kleines Buchimportunternehmen), der beschränkten Haftung wegen, sinnvoll wäre, eine entsprechende Gesellschaft im Ausland zu gründen
_____ die frage der haftungsbeschränkung haben sie ausgezeichnet erkannt - sie scheint mir angesichts der gegenwärtigen "lage" und der künftigen entwicklungstendenzen in steuerlicher hinsicht immer wesentlicher zu werden und sein - wenn schon abgaben LOKAL AM ORT DER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG geschuldet sind, bleibt ja die VERRINGERUNG DER HAFTUNG als letzter "joker" in der überlegungen bezüglich der gründung einer auslandsfirma übrig
_____ ob man mit einer simplen "proforma"-gründung im ausland - also ohne PHYSISCHE VERLAGERUNG DER GESCHÄFTLICHEN AKTIVITÄTEN, sprich: effektive PRÄSENZ im eintragungsland der firma - sämtliche haftungsgefahren auslagern kann, wage ich ernsthaft zu bezweifeln... ich verweise da auf threads und postings zu meinem lieblingsthema PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS (ort der entscheidungsfindung) - stellen sie sich vor, sie betreiben einen onlinebuchhandel von einem büro in zürich aus mit kleiner eigenproduktion als verleger... und wann immer irgendjemand beispielsweise RECHTSVERLETZUNGEN gegen ihre "firma" geltend macht (autorenrechte, urheberrechte, verlagsrechte, lizenzen für taschenbücher, hörbücher, abrufe auf ebook-lesegeräte etc.), antworten sie auf entsprechende vorwürfe mit dem hinweis darauf, dass ihre firma gar nicht in der schweiz eingetragen sei und man sich doch bitte an das lokale gericht auf den seychellen wenden möge
_____ es gibt gerichtsentscheide gegen betreiber von "download"-seiten, die wegen verletzung von urheberrrechten von us-filmfirmen eingeklagt wurden... und bei denen olaf schultzmann aus catrop-rauxel, der über einen deutschen hostingaccount von seinem küchentisch aus die angebote PHYSISCH vertrieb, rechtmässig verurteilt wurde... da half der hinweis auf's impressum, das eine bvi-klitsche als "verantwortliche" nannte, nicht viel (weiter)
_____ ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es für ihre arbeit sehr lohnenswert sein könnte, wenn sie sich in/zu DIESEM aspekt vertieft äussern würden... ich bin überzeugt, dass sie das können... nur mut!


Nach meinen bisher oberflächlichen Recherche (da das Thema noch nicht definitiv gewählt worden ist) scheint mit eine schweizerische GmbH schon nur wegen des 20'000 Fr.-Mindestkapital schwer realisierbar zu sein
_____ ja gut - eine schweizer gesellschaft hat ja mit einer ausland- resp. offshorefirma gar nichts zu tun
_____ im übrigen... mit wieviel "minimalkapital" denken sie denn, dass sich das projekt realisieren liesse (minimales lager für die auslieferung von bestellungen resp. vorschüsse für rechte bei verlagstätigkeit, e-commerce-software/hardware bei beschränkung auf internethandel) - also ich denke, mit 20 tausendern kommen sie da nicht sehr weit
_____ ist ja aber auch nicht relevant, weil - wie erwähnt - sie ja sich mit der problematik der OFFSHOREfirma beschäftigen wollen


Eine Delaware-LLC oder eine Seychellen-IBC sind der Werbung nach eine mögliche Lösung: Wenig Buchführungspflichten, kein Mindestkapital, Anteile ziemlich flexibel änderbar, geringe Steuerbelastung, geringe Kosten, aber beschränkte Haftung
_____ ja, die von ihnen genannten punkte gelten grundsätzlich wohl für JEDE offshore-jurisdiction - ich kenne jedenfalls keine, die ein mindestkapital, buchführungspflicht, steuerpflicht und haftungsausschluss kennt 8-)
_____ bei der frage der ANTEILS-varianten wollen sie bitte daran denken, dass beispielsweise BANKEN, bei denen seychellen- und ähnliche "firmen" ein firmenkonto eröffnen möchten, sehr sensibel auf INHABERAKTIENhinweise reagieren... bei den instituten, mit denen WIR zusammenarbeiten, müssen wir jedenfalls bei jedem kontoeröffnungsantrag explizit eine schriftliche bestätigung/verpflichtung mitliefern, gemäss welcher die gesellschaft auf die ausgabe von inhaberpapieren verzichtet


Was ich in keiner Werbung entdeckt habe, ist die (für die Wahl oder Nicht-Wahl des Themas als Maturarbeit sehr relevante) Antwort auf die Frage, inwiefern Gewinne, bzw. Einkünfte aus solch einer Unternehmung in der Schweiz zu versteuern wären. Auch bin ich nicht fündig geworden bei der Antwort auf die Frage, inwiefern z.B. eine LLC in der Schweiz Geschäfte betreiben kann
_____ besteuert wird grundsätzlich dort, wo sich der ORT DER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG befindet... bei einer ibc wird die frage immer auftauchen, darf eine derartige struktur von VON GESETZES WEGEN ausschliesslich AUSSERHALB des eintragungslandes aktiv sein - auch diese frage ist äussert interessant und eine intensivere auseinandersetzung würde sich für sie gewiss lohnen
_____ in der schweiz können sie grundsätzlich mit jeder art von auslandsfirmen aktiv sein/werden... das zuständige kantonale handelsregister wird sie mit sicherheit zur eintragung einer entsprechenden SCHWEIZER ZWEIGNIEDERLASSUNG aufforderung... die eidg. steuerverwaltung und die zuständigen sozialkassen werden sich bei ihnen mit sicherheit hinsichtlich der pflicht zur abgabe von mehrwertsteuer bzw. von ahv/iv/eo/al-beiträgen melden... und die steuerverwaltung am schweizer geschäftssitz wird sie mit ebensolcher sicherheit ins STEUERREGISTER aufnehmen


Zur Klarstellung: Ich strebe keine illegale Hinterziehungs-Kasten-Firma-Lösung an. Was ich wissen möchte ist, ob solch eine Thematik "machbar" wäre und ob ein Vergleich mit den am "schnellsten" gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Schweiz sinnvoll wäre
_____ ja, gut - siehe bisherige bemerkungen


Das Fallbeispiel unserer Miniunternehmung, die über das Internet sowie im Direktverkauf ihre Produkte vertreibt, wäre der Darstellung wegen interessant und könnte je nachdem als "Versuchskaninchen" dienen. Wir könnten jedoch auch weiterhin mit einer Einfachen Gesellschaft "leben", weshalb ich auch ohne weiteres auf andere Themen für diese Arbeit zugreifen könnte
_____ was verstehen sie bitte unter einer "einfachen gesellschaft"? nach schweizer recht treten sie an der öffentlichkeit doch mit einem FIRMENNAMEN (also beispielsweise "helvetic books") auf... und soweit dieser firmenname nicht in eine iuristische person gekleidet ist, müsste ja ein hinweis auf die ART der firma resp. die BESITZESverhältnisse teil des namens sein... also beispielsweise

HELVETIC BOOKS
rainer morel

oder

HELVTEIC BOOKS
inhaber: rainer morel

oder

HELVETIC BOOKS
morel, häberli & co
(kollektivgesellschaft)

es gelten die eintragungsmodalitäten des eidg. handelsregisteramtes resp. dessen kantonaler "trabanten"


Da dieses Forum, nach meinen ersten Eindrücken, von kompetenten Fachleuten besucht und geführt wird, wäre ich sehr interessiert an Zweitmeinungen (nebst meiner Meinung, die sich langsam aber sicher der Komplexität bewusst wird, die das Thema zu haben scheint)
_____ danke für die blumen - wir tun unser bestes 8-)


Vielen Dank für Ihre Hilfe
Freundliche Grüsse
morel - aus der Schweiz
_____ ihnen auch - viel freude an der bearbeitung des themas... und viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com

www.creatrustconsult.com
  #4  
Alt 31.03.2010, 01:40
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Guten Abend

Vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Diese sind wertvolle Denkanstösse, um den Rahmen der Möglichkeiten einer solchen Arbeit "auszukundschaften".
Das principal place of business und die diversen Sitztheorien und Welteinkommensprinzipien kannte ich noch nicht - durch eine Internetrecherche und Ihre Beiträge und im Gespräch mit einem Wirtschaftsanwalt habe ich gemerkt, dass die Anwendung einer Offshore-Firma auf unsere Miniunternehmung eher kompliziert und schon nur aus Kostengründen unattraktiv zu sein scheint(HReg-Eintrag, Gründung einer Domizilgesellschaft, Skepsis der Schweizer, wenn eine Firme den Sitz auf Übersee hat...). Momentan wird unser Buchimport rechtlich eher unkorrekt im Rahmen eines Schulprojekts und einer "Einfachen Gesellschaft" geführt, was wir nach dem Projektjahr korrigieren wollen, am Besten durch die Gründung einer besagten haftungsbeschränkten Firma.

Nichtsdestotrotz bin ich auf andere Fragestellungen ausgewichen, die den Rahmen dieser (ersten) wissenschaftlichen Arbeit in meiner Schulkarriere vielleicht "weniger" sprengen würden (da weniger rechtliche Sitztheorien u.ä. anzuwenden, vermute ich). Gerne würde ich Ihre Meinung dazu erfahren: Halten Sie eine Untersuchung der folgenden Sachverhalte bezüglich Komplexität (für einen Recht- und Wirtschafts-Basics-Beherrschenden mit Wille zu Vertiefungsarbeiten, wo nötig), Interviewmöglichkeiten und Fachliteratur/Texte/Informationen für machbar?

-Offshore-Gründungen und EU-weite Annerkennung von z.B. UK-Limited-Gesellschaften als Bedrohung für andere europäische Rechtsformen? Situation dazu verbunden mit CH evtl.

-Vergleich des Anonymitätsgrades von Briefkastenfirmen in z.B. Schweiz (oft deswegen im Feuergefecht der Medien), gewisse Inseln (die dem Klischee der "Kasten-Inseln" entsprechen) und/oder Delaware/London (eher "unbekannte" Briefkastenfirmen-"Paradiese", laut einigen neuen Studien)
-Gründung einer Briefkasten/Offshore-Firma: Vergleich in gewissen Aspekten wie Steuern, Gründungszeit, Unterhaltungskosten, Pflichten, ... weitreichendere Analyse, fokussiert auf 2 Orte, wohl ohne die Rechtsfähigkeit solcher Gesellschaften im Ausland zu analysieren (siehe Thematik zu unserer "Miniunternehmung" oben)
-OECD-Listen und deren Auswirkungen auf die Schweizer Unternehmenslandschaft (v.a. in Anbetracht, dass viele Firmen z.B. aus Bermuda neu mit dem Hauptsitz in die Schweiz gekommen sind)

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe

Freundliche Grüsse aus den Alpen

morel
  #5  
Alt 29.05.2010, 18:42
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Guten Tag Allerseits

@tropico und ffbkdavid: Vielen Dank für die Hilfe und für die super Beiträge!
Nach einer genaueren Analyse haben ich und die Lehrkraft gemerkt, dass das Thema den Rahmen der eher kleinen Arbeit mit wenig verfügbarer Arbeitszeit sprengen würde und wohl eher an der Uni anzupacken wäre. Folglich bin ich auf ein lokaleres Thema ausgewichen und analysiere die Kosten für Schulbücher an unserer Schule und wie man diese reduzieren könnte.

Danke für die Tipps!

Freundliche Grüsse

morel aus der Schweiz
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