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JuDr, PhDr Grade, Gradführung kleine Doktorgrade Slowakei und Tschechien, slowakische und tschechische Doktortitel
Früher oder später wird sie doch auftauchen, die Frage: "Wie führt man einen PhDr. aus Tschechien oder der Slowakei in Deutschland?" Obwohl der Anteil dieser Grade (doktor filozofie) an den gesamten im Ausland erworbenen akademischen Graden eher gering ist, kursiert diese Frage seit geraumer Zeit in den unterschiedlichsten Foren im Internet. Dies mag vermutlich auch daran liegen, dass Promotionsberatungen solche Titel vermehrt in ihrem Angebot haben. Die Problematik an der Sache ist, dass versucht wird, durch subjektive Diskussionen eine allgemeine Regelung zu schaffen, an der man sich verbindlich orientieren könnte. Das ist jedoch nicht ratsam, sofern dies nicht tatsächlich rechtlich bestätigt wird. Verstehen kann man natürlich, dass PhDr.-Absolventen den ordentlich erlangten Doktorgrad als "Dr." führen möchten. Nun ist es aber leider so, dass die verschiedenen Wissenschaftsministerien der Länder unterschiedliche Meinungen dazu vertreten. Einerseits sind diese Wissenschaftsministerien für ihre Bundesländer tatsächlich zuständig, andererseits ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (kurz ZAB) das einzige Kompetenzzentrum für ausländische Bildungsangelegenheiten und die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen in Deutschland. Während manche Wissenschaftsministerien den PhDr.-Absolventen mit Wohngebiet in den jeweiligen Bundesländern erlauben, die Kurzform "Dr." zu führen, sprechen sich andere Bundesländer wiederum gegenteilig aus. Das ist insofern wichtig, weil es bei Nichtbeachtung der Landesbestimmungen zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen könnte. Die ZAB führt zu slowakischen PhDr.-Graden auf ihren Informationsseiten anabin.de folgendes aus: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Um endlich für mehr Sicherheit, Aufklärung und die nachvollziehbaren Darstellungen der Argumentation der Behörden zu sorgen, werde ich persönlich intensiv Kontakt mit sämtlichen zuständigen Stellen pflegen. Über Fortschritte werde ich entsprechend berichten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Korrespondenz und Prüfung unter Umständen einige Monate Zeit in Anspruch nehmen kann. Zwar ist die Einzelfallentscheidung mit dem KMK-Beschluss vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000) entfallen. Aber bis zur endgültigen Klärung empfehle ich grundsätzlich jedem PhDr.-Absolventen eine verbindliche Aussage des zuständigen Wissenschaftsministeriums einzuholen. © Business Podium Boards Geändert von Gast (31.01.2007 um 17:38 Uhr). |
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Zur Info:
Meine Anfrage bei den Wissenschaftsministerien in Bayern und Baden-Württemberg bzgl. PhDr. ergab folgendes. Bayern: Dort ist man für solche Fragen ncht zuständig. Baden-Württemberg: Dort ist man sich einig. Nach deren Rechtsauffassung ist der kleine slowakische Doktorgrad nicht als Dr. (in abgekürzter Form) führbar. Jedoch entscheiden letztendlich, so beide Ministerien, die Meldebehörden, also das zuständige Einwohnermeldeamt über die Eintragung des Grades in die Ausweispapiere. Nach meiner Einschätzung orientieren sich diese "unteren Instanzen" an den Aussagen der Ministerien bzw. ist es Sache des Beamten der örtl. Behörde wohlwollend oder auch in Unwissenheit darüber zu entscheiden, ob der PhDr. als DR in den Perso Einzug findet oder nicht. Leider eine traurige Bilanz zum Thema "Führbarkeit der PhDr. als Dr. in Bayern / Baden-Württemberg. Wünschenwert ist natürlich, dass nicht ein kleiner Gemeinde-Angestellter oder Beamter des mittleren Dienstes darüber befindet, ob der PhDr. in meinen Ausweis als "DR" eintragbar ist. Auf der anderen Seite bietet dieser kleine Eintrag mit 2 Buchstaben ohne punkt (?) in den Perso aber kene Gewähr für allgem Anerkennung in den "Fachkreisen". Ausserdem taucht der Dr. Grad dann in allen amtl. Dokumenten auf, so auch auf der Lohnsteuerkarte (bei Angestellten) zum Beispiel! Nebenbei: Interessant ist in diesem Zusammnehang, dass Amerikanische / Englische Interpretationen zu slowakischen/tschechischen akadem. Graden in Originalform vom kleinen (small) Doktorgrad = first-degree doctorates, vor dem Namen zu führen (PhDr.) und grossen (big) Doktorgrad = higher doctorates, nach dem Namen zu führen (PhD ehemals CSc), ausgehen. ...Und wenn angeblich sicher gestellt ist, dass der PhDr. (kleiner Hochschuldoktorgrad) in abgekürzter Form als Dr. in SK führbar ist, wundere ich mich schon darüber, dass die wenigsten das offiziell tun. Auf jeden Fall ist dann doch die Rechtslage klar, oder? In Österreich z.B. ist das kein Streitpunkt und eindeutig geregelt. Dort ist der PhDr. in die 3. Bildungsebene (3rd stage) wie auch der PhD eingeordnet (und auch der MBA!) Demnach müsste ich dann meinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegen, um den PhDr. als Dr. anerkannt zu bekommen. Warum geht es eigentlich um die Schreibweise? Ob PhD, MUDr., PhDr., Dr.med., Dr.Ing., Dr.,..... Dr. mit Zusatz vorne oder hinten, kleiner oder grosser Dr., wem ist das so wichtig? Lasst es doch drauf ankommen und führt den Grad wie ihr es für richtig erachtet. Einer denkbaren Anzeige eines Neiders gelassen gegenüberstehend?! Dann sind andere in der Bringschuld und müssen nachweisen, ob oder ob nicht das Fühern des Grades in Kurzform "rechtmässig" ist. Zeigt mehr Mut und seid euch eurer Leistungen bewusst, die ihr noch erbringt oder erbracht habt! |
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Teschechische und slowakische PhDr.-Grade, kleine Doktorgrade Slowakei, Tschechien
Danke für Ihre Ausführungen. Ich möchte hier nochmals festhalten: - Der Passeintrag entscheidet weder über die erlaubte Führbarkeit des Doktorgrades noch über die generelle Anerkennung. Daher hat der Passeintrag keine weitere Bedeutung. Das Einwohnermeldeamt ist für die Anerkennung ausländischer Doktorgrade nicht zuständig. Im Gegenteil kann unter Umständen eine unbefugte Gradführung inländischer akademischer Grade vorliegen, die dann auch strafbar ist. Dies ist besonders der Fall, wenn der 'Dr.' noch in andere Dokumente eingetragen wird. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Zu Fragen der Führbarkeit und Gradführung sind die Wissenschaftsministerien sehr wohl zuständig, jedoch selbstverständlich nicht für einen Passeintrag. Man muss die Wissenschaftsministerien also schon konkret nach der erlaubten Gradführung fragen, nicht nach einem Eintrag in den BPA. Zitat:
Das kann ich nicht für gut heißen: Zitat:
Ich rate von solchen Dingen ab. Damit ist schon manche Karriere in die Brüche gegangen. Sowas muss man sich nicht antun. Zitat:
Diese kümmern sich um den Rest und können auch die Originaldokumente zur Ansicht verlangen. Bei gekauften Doktortiteln (sowas soll ja auch vorkommen) kann die Gradführung untersagt und sämtliche Dokumente eingezogen werden. Gekaufte Doktortitel dürfen sowieso nicht geführt werden. Ganz so einfach ist die Sache nämlich nicht... © BPB Business Podium Boards Geändert von Gast (31.01.2007 um 17:29 Uhr). |
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...dann bleibt mir wirklich nur die Übersiedlung nach Österreich, wenn die staatl. Seite in D so sich unnachgiebig bzw uneindeutig nach aussen platziert.
Weitere Beiträge in den Foren sind somit auch nicht von nennenswerter Tragweite und führen nicht zum gewünschten/erwarteten Ergebnis. mfg slowo sarkastischer NS: Wie wärs mit Dr.Grad mit Klammerzusatz: (Ph) Dr. oder Dr. (Ph) als Kompromiss....dann spielt der Passeintrag ohnehin keine Rolle. |
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Teschechische und slowakische PhDr.-Grade, kleine Doktorgrade Slowakei, Tschechien
Ja, das Problem sind nunmal die strikten deutschen Gesetze, da kann man nichts machen. Ich sage ja nicht, dass diese gut sind. Aber wenn man gegen Gesetze verstößt, muss man mit strafrechtlichen und auch ggf. zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das sollte hier schon deutlich werden. Ich habe auch kein Problem damit, wenn einer seinen PhDr. als Dr. führt. Ebenso hätte ich kein Problem damit, den PhDr. in seiner Originalform zu führen. Aussage entfernt. Es ist nicht sicher, ob in Berlin tatsächlich PhDr.-Grade als Dr. geführt werden dürfen. Es wird zur Zeit im Hochschulausschuss der KMK über die Führung dieser Grade beraten. © BPB Business Podium Boards Geändert von Gast (31.01.2007 um 17:18 Uhr). |
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...nun, ich denke, das sollte dann endlich der EuGH entscheiden. Es ist doch untragbar, dass es in einem Bundesland "genehmigt" ist bzw in einem anderen europ. Land längst geregelt ist zugunsten dieses Personenkreises. Warte wir es ab, hoffentlich noch vor 2010?!
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Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien
Deutschland geht nicht mit der Zeit, was solche Dinge angeht. Man sollte eigentlich schon davon ausgehen, dass eine gemeinsame EU dahingehend gleiche Gesetze hat, was schon unverständlicherweise nicht der Fall ist. Darüber hinaus grenzen sich in Deutschland die Bundesländer noch gegenseitig ab. Es wurde schon oft dargestellt, dass der PhDr. angeblich ein Berufsdoktorat sei. Nach all meinen Erfahrungen und Recherchen in den letzten Jahren stimmt das jedoch keinesfalls. Die neueren Gesetze Tschechiens sorgten auch für eine Reformation, sodass für einen PhDr. ein ordentliches Promotionsverfahren absolviert werden muss, wenn auch in vereinfachter Form. Man bekommt den 'kleinen Doktor' also nicht geschenkt, weil man sich im Beruf gut gemacht hat. Damit sind die typischen Kriterien für ein Berufsdoktorat eben eindeutig nicht erfüllt. Das ist auch der Grund, warum der PhDr. überhaupt geführt werden darf. Dementsprechend bin ich auch der Meinung, dass es sinnvoll wäre, diese kleinen Doktorgrade bundeseinheitlich zur allgemeinen Führung zu genehmigen, entweder als Dr. oder als PhDr. Mit einem PhDr. muss man sich auch nicht schämen. In Tschechien und der Slowakei werden die Grade von erfolgreichen Wissenschaftlern schließlich auch so geführt. Bei den jetzigen undurchsichtigen Regelungen kann man nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen. Beispielsweise gibt es auch Länder, in denen ein PhD. leichter zu erlangen ist als vergleichsweise in Deutschland. Diese werden ja auch als vergleichbar eingestuft und dürfen entsprechend geführt werden. Man halte sich dabei auch mal vor Augen, welche Qualität ein hochangepriesener externer 'Dr. med.' oft 'nur' hat. Die Dissertationen haben in der Regel ein sehr niedriges Niveau, was man damit rechtfertigt, dass das Studium der Medizin so anspruchsvoll und langwierig sei. Das kann man auch durchaus nachvollziehen, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Ich will hier natürlich nichts verallgemeinern, es gibt natürlich auch sehr gute medizinische Dissertationen; aber der Durchschnitt lässt eher zu wünschen übrig. Bei diesem undurchsichtigen Bundesländerwirrwarr frage mich allen ernstes, wie sich manche deutsche Politiker die Zukunft einer gemeinsamen EU vorstellen, wenn sich die Bundesländer von Deutschland bei solchen verhältnismäßig einfachen Fragen schon nicht einig sind. www.business-podium.com Geändert von Gast (31.01.2007 um 17:11 Uhr). |
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Korrektur PhDr. Gradführung in Berlin und in anderen Bundesländern
Das Wissenschaftsministerium Berlin - Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - hat mich freundlichst selbständig darauf hingewiesen (vielen Dank für das Engagement!), dass die Information, dass der PhDr. in Berlin als Dr. führbar sei, nicht mehr aktuell ist. "Sehr geehrter ..., Auskünfte über die Führung von tschechischen und slowakischen Graden bzgl. JuDr und PhDr werden zur Zeit nicht mehr gegeben, da Berlin keine andere Regelung haben möchte, als andere Bundesländer. Es wird zur Zeit im Hochschulausschuss der KMK über die Führung dieser Grade beraten. Demnach ist die Auskunft in Ihrem Forum nicht mehr zeitgerecht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Buchert" Ich bin wirklich davon begeistert, dass das Kultusministerium Berlin so offen und selbständig Hinweise mitteilt. Ich finde den Gedanken sinnvoll, dass hier versucht wird, eine einheitliche Regelung zu finden. Im Endeffekt ist es ja nun egal, ob sich bundeseinheitlich darauf geeinigt wird, dass der PhDr nur in Originalform führbar ist, oder eben als Dr. Ein Problem ist ja auch, wenn jemand ein paar Jahre in einem Bundesland wohnt, indem die Führbarkeit als Dr. gestattet ist und dann in ein anderes Bundesland umzieht, indem die Führbarkeit nur in Originalform geführt werden darf. Da müsste dann wieder geprüft werden, inwieweit das Gewohnheitsrecht zur Anwendung kommen kann. Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn der Gradführer bundeslandübergreifend arbeitet. Ich könnte mir gut vorstellen, dass auch andere Bundesländer nun über die Führbarkeit des PhDr. nachdenken. Vermutlich wird die Gradführung aber nicht in Richtung Dr., sondern eher in PhDr. gehen, was nicht weiter schlimm ist, solange es einheitlich ist. Wir sollten weiter abwarten, was sich ergibt - weitere Spekulationen und Verallgemeinerungen scheinen zur Zeit nicht sinnvoll. © Business Podium Boards |
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Hallo an alle PhDr./JuDR. -Interessierte
Unter folgender web address könnt ihr Euch ebenfalls sehr gut über den gegenwärtigen Sachstand zur Promotion in SK/CZ bzw. über die Anerkennung in D informieren. Gruss dr.slowo / slowo |
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Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien
Eine bescheidene Frage: Wozu benötigt man dafür ein eigenes "Portal"??? So kompliziert ist das gar nicht und Neues steht da auch nicht. ![]()
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M. Wilson Internationale Hochschulbildung, internationale Studiengänge |
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...diese Portal ist eine Interessengemeinschaft, die bestrebt ist den Titel PhDr./ JuDr. in allen Bundesländern zur Anerkennung zu bringen und Klarheit in der Sache beizutragen.
...in diesem Portal /Forum werden für Star-Mitglieder sonst nicht zugängliche oder schwer zugängliche Dokumente konsolidiert und veröffentlicht. ...dort kann man bsp.weise nachlesen, dass in Bayern und Berlin der PhDr./ JuDr. ), sofern das Prom.-verfahren vor dem 1.9. 2007 begonnen wurde (hochoffiziell) als DR. in der Kurzform führbar ist. Gruss dr.slowo |
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Slowakische PhDr.-Titel können als Dr. geführt werden, sofern das Promotionsverfahren vor dem 1.9. 2007 begonnen wurde.
Gut. Und was gibt es da noch für "Geheiminformationen", die nicht jeder schon kennt? |