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  #1 (permalink)  
Alt 22.07.2006, 03:23
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Standard Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

JuDr, PhDr Grade, Gradführung kleine Doktorgrade Slowakei und Tschechien, slowakische und tschechische Doktortitel


Früher oder später wird sie doch auftauchen, die Frage:
"Wie führt man einen PhDr. aus Tschechien oder der Slowakei in Deutschland?"

Obwohl der Anteil dieser Grade (doktor filozofie) an den gesamten im Ausland erworbenen akademischen Graden eher gering ist, kursiert diese Frage seit geraumer Zeit in den unterschiedlichsten Foren im Internet.
Dies mag vermutlich auch daran liegen, dass Promotionsberatungen solche Titel vermehrt in ihrem Angebot haben.

Die Problematik an der Sache ist, dass versucht wird, durch subjektive Diskussionen eine allgemeine Regelung zu schaffen, an der man sich verbindlich orientieren könnte. Das ist jedoch nicht ratsam, sofern dies nicht tatsächlich rechtlich bestätigt wird.

Verstehen kann man natürlich, dass PhDr.-Absolventen den ordentlich erlangten Doktorgrad als "Dr." führen möchten. Nun ist es aber leider so, dass die verschiedenen Wissenschaftsministerien der Länder unterschiedliche Meinungen dazu vertreten.

Einerseits sind diese Wissenschaftsministerien für ihre Bundesländer tatsächlich zuständig, andererseits ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (kurz ZAB) das einzige Kompetenzzentrum für ausländische Bildungsangelegenheiten und die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen in Deutschland.

Während manche Wissenschaftsministerien den PhDr.-Absolventen mit Wohngebiet in den jeweiligen Bundesländern erlauben, die Kurzform "Dr." zu führen, sprechen sich andere Bundesländer wiederum gegenteilig aus.
Das ist insofern wichtig, weil es bei Nichtbeachtung der Landesbestimmungen zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen könnte.

Die ZAB führt zu slowakischen PhDr.-Graden auf ihren Informationsseiten anabin.de folgendes aus:
Zitat:
Hochschuldoktorgrad, der in der Regel in engem Zusammenhang mit dem ersten Hochschuldiplom erworben wird.
Vorgeschrieben ist die Anfertigung einer (kürzeren) schriftlichen Arbeit und das Ablegen einer "Rigorosen Prüfung".

Hochschuldoktorgrade wurden erstmals1966 in der ehemaligen CSSR eingeführt und konnten - teilweise nach Ablegen eines Rigorosums - in engem zeitlichen Zusammenhang zum ersten Hochschulabschluss erworben werden.
Mit dem Hochschulgesetz von 1980 war für Studenten mit ausgezeichneten Studienleistungen auch das Ablegen der "Rigorosen Prüfung" nicht mehr obligatorisch; in diesen Fällen wurde der Doktorgrad zugleich mit dem Hochschuldiplom zuerkannt. Die "kleinen Hochschuldoktorgrade" waren insofern als Kompensation für die seinerzeit fehlenden Grade beim ersten Hochschulabschluss anzusehen.

Absolventen eines Hochschulstudiums, denen aufgrund der Regelungen des Hochschulgesetzes Nr.172/1990 ein Magistergrad verliehen worden war, können durch Ablegen einer Staatlichen Rigorosen Prüfung in dem Fachgebiet des Hochschulstudiums den entsprechenden Hochschuldoktorgrad erwerben.

Das Hochschulgesetz von 1996 fordert das Ablegen einer Staatlichen Rigorosen Prüfung, deren Bestandteil die Verteidigung einer "Rigorosen Arbeit" sein soll. Der Erwerb der "kleinen Doktorgrade" steht gem. Hochschulgesetz 1996 nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung.

Das Hochschulgesetz Nr. 131/2002 fordert für das Ablegen der rigorosen Prüfung und die Verteidigung der rigorosen Arbeit die Befähigung zur selbständigen Aneignung neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Praxis und die Fähigkeit zur schöpferischen Anwendung dieser erworbenen Kenntnisse in der Praxis.

Wissenschaftliche Forschung und selbständige schöpferische Tätigkeit auf dem Gebiet von Wissenschaft oder Technik wird erst im Zusammenhang mit dem Erwerb des PhD. nach einem regulär 3-jährigen Doktorandenstudium vorausgesetzt.
Zitat:
Erläuterungen: Keine vorgeschriebene Studiendauer. Nach Einreichen einer schriftlichen Arbeit wird die sog. Rigorose Prüfung innerhalb von 6 Monaten abgenommen.
Zitat:
Das eigentliche Postgraduiertenstudium wird im Bereich der Doktorandenstudien mit dem Abschluss als "philosophiae doctor" (Abkürzung: PhD.) durchgeführt. Zugelassen werden Absolventen eines Studiums der 2. Ebene mit dem Abschluss als Ingenieur, Magister etc. Bei dem Doktorandenstudium handelt es sich um eine mindestens dreijährige, regulär vierjährige Fortbildung in der Form eines Vollzeitstudiums; bei Teilzeitstudien und an den Fakultäten für Medizin beträgt die Fortbildungsdauer regulär fünf Jahre. Das Doktorandenstudium wird durch ein Staatsexamen und durch die Verteidigung der Dissertation abgeschlossen. Der Titel PhD. wird hinter dem Namen geführt.

Absolventen künstlerischer Doktorandenprogramme erwerben den Grad Doktor der Kunst (doktor umenia resp. doctor artis, Abk.: ArtD.).
Bezüglich tschechischer PhDr.-Grade führt die ZAB zu Äquivalenzen aus:
Zitat:
Aufgrund des Fehlens einer als eigenständige wissenschaftliche Forschungsarbeit ausgewiesenen Dissertation ist Gleichwertigkeit mit einem deutschen Doktorgrad nicht gegeben.
Das wird wohl die Grundlage für einige Wissenschaftsministerien zu sein, die Erlaubnis zur Führung des PhDr. als "Dr." nicht zu gestatten.

Um endlich für mehr Sicherheit, Aufklärung und die nachvollziehbaren Darstellungen der Argumentation der Behörden zu sorgen, werde ich persönlich intensiv Kontakt mit sämtlichen zuständigen Stellen pflegen. Über Fortschritte werde ich entsprechend berichten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Korrespondenz und Prüfung unter Umständen einige Monate Zeit in Anspruch nehmen kann.

Zwar ist die Einzelfallentscheidung mit dem KMK-Beschluss vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000) entfallen. Aber bis zur endgültigen Klärung empfehle ich grundsätzlich jedem PhDr.-Absolventen eine verbindliche Aussage des zuständigen Wissenschaftsministeriums einzuholen.

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Geändert von Gast (31.01.2007 um 17:38 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2006, 22:59
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Standard Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

Zur Info:

Meine Anfrage bei den Wissenschaftsministerien in Bayern und Baden-Württemberg bzgl. PhDr. ergab folgendes.
Bayern: Dort ist man für solche Fragen ncht zuständig.
Baden-Württemberg: Dort ist man sich einig. Nach deren Rechtsauffassung ist der kleine slowakische Doktorgrad nicht als Dr. (in abgekürzter Form) führbar.

Jedoch entscheiden letztendlich, so beide Ministerien, die Meldebehörden, also das zuständige Einwohnermeldeamt über die Eintragung des Grades in die Ausweispapiere.
Nach meiner Einschätzung orientieren sich diese "unteren Instanzen" an den Aussagen der Ministerien bzw. ist es Sache des Beamten der örtl. Behörde wohlwollend oder auch in Unwissenheit darüber zu entscheiden, ob der PhDr. als DR in den Perso Einzug findet oder nicht.
Leider eine traurige Bilanz zum Thema "Führbarkeit der PhDr. als Dr. in Bayern / Baden-Württemberg.
Wünschenwert ist natürlich, dass nicht ein kleiner Gemeinde-Angestellter oder Beamter des mittleren Dienstes darüber befindet, ob der PhDr. in meinen Ausweis als "DR" eintragbar ist.
Auf der anderen Seite bietet dieser kleine Eintrag mit 2 Buchstaben ohne punkt (?) in den Perso aber kene Gewähr für allgem Anerkennung in den "Fachkreisen". Ausserdem taucht der Dr. Grad dann in allen amtl. Dokumenten auf, so auch auf der Lohnsteuerkarte (bei Angestellten) zum Beispiel!

Nebenbei: Interessant ist in diesem Zusammnehang, dass Amerikanische / Englische Interpretationen zu slowakischen/tschechischen akadem. Graden in Originalform vom kleinen (small) Doktorgrad = first-degree doctorates, vor dem Namen zu führen (PhDr.) und grossen (big) Doktorgrad = higher doctorates, nach dem Namen zu führen (PhD ehemals CSc), ausgehen.

...Und wenn angeblich sicher gestellt ist, dass der PhDr. (kleiner Hochschuldoktorgrad) in abgekürzter Form als Dr. in SK führbar ist, wundere ich mich schon darüber, dass die wenigsten das offiziell tun. Auf jeden Fall ist dann doch die Rechtslage klar, oder?
In Österreich z.B. ist das kein Streitpunkt und eindeutig geregelt. Dort ist der PhDr. in die 3. Bildungsebene (3rd stage) wie auch der PhD eingeordnet (und auch der MBA!)
Demnach müsste ich dann meinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegen, um den PhDr. als Dr. anerkannt zu bekommen.

Warum geht es eigentlich um die Schreibweise? Ob PhD, MUDr., PhDr., Dr.med., Dr.Ing., Dr.,.....
Dr. mit Zusatz vorne oder hinten, kleiner oder grosser Dr., wem ist das so wichtig?
Lasst es doch drauf ankommen und führt den Grad wie ihr es für richtig erachtet. Einer denkbaren Anzeige eines Neiders gelassen gegenüberstehend?!
Dann sind andere in der Bringschuld und müssen nachweisen, ob oder ob nicht das Fühern des Grades in Kurzform "rechtmässig" ist.
Zeigt mehr Mut und seid euch eurer Leistungen bewusst, die ihr noch erbringt oder erbracht habt!
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2006, 23:26
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Standard Teschechische und slowakische PhDr.-Grade, kleine Doktorgrade Slowakei, Tschechien

Teschechische und slowakische PhDr.-Grade, kleine Doktorgrade Slowakei, Tschechien

Danke für Ihre Ausführungen.

Ich möchte hier nochmals festhalten:
- Der Passeintrag entscheidet weder über die erlaubte Führbarkeit des Doktorgrades noch über die generelle Anerkennung. Daher hat der Passeintrag keine weitere Bedeutung. Das Einwohnermeldeamt ist für die Anerkennung ausländischer Doktorgrade nicht zuständig.

Im Gegenteil kann unter Umständen eine unbefugte Gradführung inländischer akademischer Grade vorliegen, die dann auch strafbar ist. Dies ist besonders der Fall, wenn der 'Dr.' noch in andere Dokumente eingetragen wird.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Zu Fragen der Führbarkeit und Gradführung sind die Wissenschaftsministerien sehr wohl zuständig, jedoch selbstverständlich nicht für einen Passeintrag.
Man muss die Wissenschaftsministerien also schon konkret nach der erlaubten Gradführung fragen, nicht nach einem Eintrag in den BPA.

Zitat:
Zitat von slowo
Warum geht es eigentlich um die Schreibweise? Ob PhD, MUDr., PhDr., Dr.med., Dr.Ing., Dr.,.....
Das weiß ich auch nicht. Wenn ich einen PhDr. gemacht hätte, würde ich den einfach als PhDr. führen - so wie es erlaubt ist. Wo das Problem der Absolventen liegt, verstehe ich auch nicht so ganz.

Das kann ich nicht für gut heißen:
Zitat:
Zitat von slowo
Lasst es doch drauf ankommen und führt den Grad wie ihr es für richtig erachtet. Einer denkbaren Anzeige eines Neiders gelassen gegenüberstehend?!
Ein Aufruf zu strafbaren Handlungen halte ich für nicht angemessen.
Ich rate von solchen Dingen ab. Damit ist schon manche Karriere in die Brüche gegangen. Sowas muss man sich nicht antun.

Zitat:
Zitat von slowo
Dann sind andere in der Bringschuld und müssen nachweisen, ob oder ob nicht das Fühern des Grades in Kurzform "rechtmässig" ist.
Aber keinesfalls! Der Verdacht reicht bereits aus und der Gradführer hat die Bringschuld. Hat jemand einen begründeten Verdacht, so braucht er diesen nur gegenüber dem Wissenschaftsministerium des Bundeslandes zu äußern, in dem der Titelträger wohnt oder arbeitet.
Diese kümmern sich um den Rest und können auch die Originaldokumente zur Ansicht verlangen.

Bei gekauften Doktortiteln (sowas soll ja auch vorkommen) kann die Gradführung untersagt und sämtliche Dokumente eingezogen werden. Gekaufte Doktortitel dürfen sowieso nicht geführt werden.

Ganz so einfach ist die Sache nämlich nicht...

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Geändert von Gast (31.01.2007 um 17:29 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2006, 00:03
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Standard Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

...dann bleibt mir wirklich nur die Übersiedlung nach Österreich, wenn die staatl. Seite in D so sich unnachgiebig bzw uneindeutig nach aussen platziert.
Weitere Beiträge in den Foren sind somit auch nicht von nennenswerter Tragweite und führen nicht zum gewünschten/erwarteten Ergebnis.
mfg slowo
sarkastischer NS:
Wie wärs mit Dr.Grad mit Klammerzusatz: (Ph) Dr. oder Dr. (Ph) als Kompromiss....dann spielt der Passeintrag ohnehin keine Rolle.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.09.2006, 00:08
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Standard Teschechische und slowakische PhDr.-Grade, kleine Doktorgrade Slowakei, Tschechien

Teschechische und slowakische PhDr.-Grade, kleine Doktorgrade Slowakei, Tschechien

Ja, das Problem sind nunmal die strikten deutschen Gesetze, da kann man nichts machen.
Ich sage ja nicht, dass diese gut sind. Aber wenn man gegen Gesetze verstößt, muss man mit strafrechtlichen und auch ggf. zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das sollte hier schon deutlich werden.

Ich habe auch kein Problem damit, wenn einer seinen PhDr. als Dr. führt.
Ebenso hätte ich kein Problem damit, den PhDr. in seiner Originalform zu führen.

Aussage entfernt. Es ist nicht sicher, ob in Berlin tatsächlich PhDr.-Grade als Dr. geführt werden dürfen.
Es wird zur Zeit im Hochschulausschuss der KMK über die Führung dieser Grade beraten.


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Geändert von Gast (31.01.2007 um 17:18 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 18.09.2006, 07:50
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Standard Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

...nun, ich denke, das sollte dann endlich der EuGH entscheiden. Es ist doch untragbar, dass es in einem Bundesland "genehmigt" ist bzw in einem anderen europ. Land längst geregelt ist zugunsten dieses Personenkreises. Warte wir es ab, hoffentlich noch vor 2010?!
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  #7 (permalink)  
Alt 18.09.2006, 14:46
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Standard Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

Deutschland geht nicht mit der Zeit, was solche Dinge angeht. Man sollte eigentlich schon davon ausgehen, dass eine gemeinsame EU dahingehend gleiche Gesetze hat, was schon unverständlicherweise nicht der Fall ist.
Darüber hinaus grenzen sich in Deutschland die Bundesländer noch gegenseitig ab.

Es wurde schon oft dargestellt, dass der PhDr. angeblich ein Berufsdoktorat sei. Nach all meinen Erfahrungen und Recherchen in den letzten Jahren stimmt das jedoch keinesfalls. Die neueren Gesetze Tschechiens sorgten auch für eine Reformation, sodass für einen PhDr. ein ordentliches Promotionsverfahren absolviert werden muss, wenn auch in vereinfachter Form. Man bekommt den 'kleinen Doktor' also nicht geschenkt, weil man sich im Beruf gut gemacht hat. Damit sind die typischen Kriterien für ein Berufsdoktorat eben eindeutig nicht erfüllt. Das ist auch der Grund, warum der PhDr. überhaupt geführt werden darf.

Dementsprechend bin ich auch der Meinung, dass es sinnvoll wäre, diese kleinen Doktorgrade bundeseinheitlich zur allgemeinen Führung zu genehmigen, entweder als Dr. oder als PhDr. Mit einem PhDr. muss man sich auch nicht schämen. In Tschechien und der Slowakei werden die Grade von erfolgreichen Wissenschaftlern schließlich auch so geführt. Bei den jetzigen undurchsichtigen Regelungen kann man nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen.

Beispielsweise gibt es auch Länder, in denen ein PhD. leichter zu erlangen ist als vergleichsweise in Deutschland. Diese werden ja auch als vergleichbar eingestuft und dürfen entsprechend geführt werden. Man halte sich dabei auch mal vor Augen, welche Qualität ein hochangepriesener externer 'Dr. med.' oft 'nur' hat. Die Dissertationen haben in der Regel ein sehr niedriges Niveau, was man damit rechtfertigt, dass das Studium der Medizin so anspruchsvoll und langwierig sei. Das kann man auch durchaus nachvollziehen, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Ich will hier natürlich nichts verallgemeinern, es gibt natürlich auch sehr gute medizinische Dissertationen; aber der Durchschnitt lässt eher zu wünschen übrig.

Bei diesem undurchsichtigen Bundesländerwirrwarr frage mich allen ernstes, wie sich manche deutsche Politiker die Zukunft einer gemeinsamen EU vorstellen, wenn sich die Bundesländer von Deutschland bei solchen verhältnismäßig einfachen Fragen schon nicht einig sind.

www.business-podium.com

Geändert von Gast (31.01.2007 um 17:11 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2007, 16:48
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Standard Korrektur PhDr. Gradführung in Berlin und in anderen Bundesländern

Korrektur PhDr. Gradführung in Berlin und in anderen Bundesländern


Das Wissenschaftsministerium Berlin - Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - hat mich freundlichst selbständig darauf hingewiesen (vielen Dank für das Engagement!), dass die Information, dass der PhDr. in Berlin als Dr. führbar sei, nicht mehr aktuell ist.

"Sehr geehrter ...,

Auskünfte über die Führung von tschechischen und slowakischen Graden
bzgl. JuDr und PhDr werden zur Zeit nicht mehr gegeben, da Berlin keine
andere Regelung haben möchte, als andere Bundesländer. Es wird zur Zeit im Hochschulausschuss der KMK über die Führung dieser Grade beraten.
Demnach ist die Auskunft in Ihrem Forum nicht mehr zeitgerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Buchert"


Ich bin wirklich davon begeistert, dass das Kultusministerium Berlin so offen und selbständig Hinweise mitteilt.

Ich finde den Gedanken sinnvoll, dass hier versucht wird, eine einheitliche Regelung zu finden. Im Endeffekt ist es ja nun egal, ob sich bundeseinheitlich darauf geeinigt wird, dass der PhDr nur in Originalform führbar ist, oder eben als Dr.
Ein Problem ist ja auch, wenn jemand ein paar Jahre in einem Bundesland wohnt, indem die Führbarkeit als Dr. gestattet ist und dann in ein anderes Bundesland umzieht, indem die Führbarkeit nur in Originalform geführt werden darf. Da müsste dann wieder geprüft werden, inwieweit das Gewohnheitsrecht zur Anwendung kommen kann.
Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn der Gradführer bundeslandübergreifend arbeitet.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass auch andere Bundesländer nun über die Führbarkeit des PhDr. nachdenken. Vermutlich wird die Gradführung aber nicht in Richtung Dr., sondern eher in PhDr. gehen, was nicht weiter schlimm ist, solange es einheitlich ist.

Wir sollten weiter abwarten, was sich ergibt - weitere Spekulationen und Verallgemeinerungen scheinen zur Zeit nicht sinnvoll.

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  #9 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 11:49
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Standard Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

Hallo an alle PhDr./JuDR. -Interessierte
Unter folgender web address könnt ihr Euch ebenfalls sehr gut über den gegenwärtigen Sachstand zur Promotion in SK/CZ bzw. über die Anerkennung in D informieren.

Gruss
dr.slowo / slowo
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  #10 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 16:04
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Standard Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

Tschechische slowakische JuDr PhDr Grade, Gradführung Doktorgrade Slowakei Tschechien

Eine bescheidene Frage: Wozu benötigt man dafür ein eigenes "Portal"???
So kompliziert ist das gar nicht und Neues steht da auch nicht.
__________________
M. Wilson

Internationale Hochschulbildung, internationale Studiengänge
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  #11 (permalink)  
Alt 06.02.2008, 19:03
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Standard Portal

...diese Portal ist eine Interessengemeinschaft, die bestrebt ist den Titel PhDr./ JuDr. in allen Bundesländern zur Anerkennung zu bringen und Klarheit in der Sache beizutragen.
...in diesem Portal /Forum werden für Star-Mitglieder sonst nicht zugängliche oder schwer zugängliche Dokumente konsolidiert und veröffentlicht.
...dort kann man bsp.weise nachlesen, dass in Bayern und Berlin der PhDr./ JuDr. ), sofern das Prom.-verfahren vor dem 1.9. 2007 begonnen wurde (hochoffiziell) als DR. in der Kurzform führbar ist.
Gruss dr.slowo
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  #12 (permalink)  
Alt 27.03.2008, 13:08
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Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 18
Standard PhDr.-Titel in der Slowakei

Slowakische PhDr.-Titel können als Dr. geführt werden, sofern das Promotionsverfahren vor dem 1.9. 2007 begonnen wurde.
Gut. Und was gibt es da noch für "Geheiminformationen", die nicht jeder schon kennt?
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  #13 (permalink)  
Alt 29.03.2008, 19:27
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.363
Standard PhDr.-Titel in der Slowakei

Das weiß keiner - nach der neuesten Rechtsprechung ist mit einem Satz alles gesagt.
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
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