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Alt 28.05.2007, 19:05
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Standard Visum für die USA

Visabeantragung

Wer braucht ein Visum?

Hinweis: Seit dem 1. Mai 2006 müssen Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten Staaten zu reisen, entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die Vereinigten Staaten beantragen. mehr

Sie sind von der Visumspflicht befreit und müssen kein Visum beantragen, wenn Sie:
• Staatsbürger eines der folgenden Länder sind: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slovenien oder Spanien
und
• sich nicht länger als 90 Tage für ihre touristische oder Geschäftsreise in den USA aufhalten.
Lesen Sie hierzu die Hinweise unter "Visumfreies Reisen (Visa Waiver Program)".

Sie müssen ein Visum beantragen, wenn:
• Sie Inhaber eines vorläufigen deutschen Reisepasses sind (ab 1. Mai 2006) weitere Informationen
• Sie vorhaben eine bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung in the USA aufzunehmen (dies betrifft auch Journalisten, Au Pairs und Praktikanten);
• Sie für mehr als 90 Tage in die USA reisen möchten;
• Sie eine weiterführende Schule oder Universität besuchen möchten (im Rahmen eines Austauschprogramms oder selbstorganisierten Aufenthalts);
• Ihnen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder Sie innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen worden sind;
• Sie vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.

Wo soll ich mein Visum beantragen?
Antragsteller haben die besten Chancen sich für ein Visum zu qualifizieren, wenn sie sich in dem Land bewerben, in dem sie normalerweise leben. Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland bewerben sich bei einer Konsularabteilung in Berlin, Frankfurt oder München.

Wie stelle ich einen Visa-Antrag und welche Visa-Kategorie ist die richtige für mich?
Es wird unterschieden zwischen Nichteinwanderungsvisa und Einwanderungsvisa. Wenn Sie ein Nichteinwanderungsvisa beantragen wollen, lesen Sie bitte die Hinweise zur Visabeantragung

Hier eine Liste der häufigsten Visa-Kategorien:
• vorübergehende Besucher (Touristen oder Geschäftsreisende)
• Händler oder Investoren
• Studenten (akademisches Programm oder Sprachkurs)
• Personen aus besonderen Berufsgruppen (e.g. Krankenschwestern)
• Austauschbesucher
• Verlobte von US-Bürgern
• Studenten in Weiterbildungsprogrammen oder anerkannten nicht-akademischen Programmen
• Personen mit außerordentlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Pädagogik, Wirtschaft, Leichtathletik
• Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm

-http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/index.html
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..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident)

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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 19:07
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Nichteinwanderungs-visa
Besucher (B-Visum)

ZWECK DES BESUCHERVISUMS


Im Allgemeinen benötigen ausländische Personen zur Einreise in die USA ein Visum: entweder ein Nichteinwanderungsvisum für den vorübergehenden Aufenthalt oder ein Einwanderungsvisum für den unbegrenzten Aufenthalt. Das "B" Besuchervisum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Personen, die zu geschäftlichen Zwecken (B-1) oder zu privaten Zwecken (B-2) für einen vorübergehenden Aufenthalt in die USA einreisen wollen. Personen, die vorhaben, zu anderen Zwecken in die USA einzureisen, z.B. Studenten, Inhaber einer befristeten Arbeitsgenehmigung, Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, Journalisten, usw., müssen andere, dem Zweck der Reise entsprechende Visakategorien beantragen.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINES VISUMS
Antragsteller auf Besuchervisa müssen nachweisen, dass sie die Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft (Immigration and Nationality Act) erfüllen. Das Gesetz geht von der Annahme aus, dass jeder Antragsteller auf ein Visum die Absicht hat, einzuwandern. Daher müssen Antragsteller auf Besuchervisa diese Annahme widerlegen, indem sie folgendes glaubhaft nachweisen:

• dass die Reise in die USA aus geschäftlichen bzw. privaten Gründen erfolgen wird;
• dass der Aufenthalt auf eine bestimmte Dauer begrenzt sein wird;
• dass der Antragsteller außerhalb der USA einen festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen hat, die ihn nach Beendigung des Besuchs zur Rückreise ins Ausland veranlassen werden.

GRÜNDE FÜR DIE VERWEIGERUNG EINES VISUMS - MÖGLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN
Im Antragsformular (DS-156) für ein Nichteinwanderungsvisum werden Personengruppen aufgelistet, die nach dem amerikanischen Gesetz vom Erhalt eines Visums ausgeschlossen sind. In manchen Fällen kann ein Antragsteller, der zu diesem Personenkreis gehört, jedoch im übrigen die Voraussetzungen für den Besucherstatus erfüllt, mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung ein Visum erhalten.


DIE BEANTRAGUNG EINES BESUCHERVISUMS
Antragsteller auf ein Besuchervisum müssen den Antrag bei der für Sie zuständigen Konsularabteilung stellen. Obwohl der Antrag grundsätzlich in jeder konsularischen Vertretung der USA im Ausland gestellt werden kann, wird es außerhalb des Landes des ständigen Wohnsitzes schwieriger sein, den Anspruch auf Erteilung eines Visums nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen:
Jeder Antragsteller auf ein Besuchervisum muss folgendes vorlegen:

• für deutsche Staatsbürger den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern mancher anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein;

• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website -http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden;

• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;

• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;

• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;

• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.

• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).

Weitere Unterlagen
Antragsteller müssen glaubhaft nachweisen, dass sie nach dem amerikanischen Gesetz die Voraussetzungen für den Besucherstatus erfüllen. Nachweise, aus denen der Zweck der Reise und die Absicht des Antragstellers zu ersehen sind, dass er die Vereinigten Staaten nach einem zeitlich begrenzten Aufenthalt verlassen wird, sowie ein Nachweis über die finanziellen Vorkehrungen, die zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten getroffen wurden, können vorgelegt werden. Angesichts der sehr unterschiedlichen Lebensumstände der einzelnen Antragsteller ist es nicht möglich, die Art der erforderlichen Nachweise exakt anzugeben. Für Personen, die aus geschäftlichen Gründen in die USA einreisen wollen, wäre es z.B. empfehlenswert, ein Schreiben der entsprechenden Firma, aus dem der Zweck der Reise, die voraussichtliche Aufenthaltsdauer und die Absicht der Firma hervorgeht, die Kosten der Reise zu tragen, beizulegen. Personen, die aus privaten Gründen in die USA einreisen wollen, können z.B. eine Bestätigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, Briefe von Verwandten oder Bekannten in den USA, die sie besuchen wollen, die Bestätigung der Teilnahme an einer geplanten Urlaubsreise oder die Erklärung eines Arztes über eine beabsichtigte medizinische Behandlung vorlegen.

Antragsteller, die nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt in den USA zu bestreiten, müssen glaubhaft nachweisen, dass eine interessierte Person sie unterstützen wird. Besucher dürfen während ihres Aufenthaltes in den USA keine Beschäftigung annehmen. Je nach individuellen Lebensumständen können Antragsteller andere Beweismittel bringen, die den Zweck der Reise belegen und verbindliche Verpflichtungen nachweisen, z.B. familiäre oder berufliche Bindungen, die ihre Rückreise nach einem Kurzaufenthalt erforderlich machen.

Das Visainterview
Um einen Interviewtermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.


ZUSÄTZLICHE HINWEISE FÜR ANTRAGSTELLER
Ein Visum behält bis zum Verfallsdatum seine Gültigkeit, es sei denn es wurde vorher für ungültig erklärt. Daher kann der Reisende, der ein gültiges Besuchervisum in einem abgelaufenen Reisepass hat, dieses in Verbindung mit einem neuen gültigen Reisepass selber Nationalität für die Einreise in die USA benutzen.

Zur Beantragung von Besuchervisa ist es nicht notwendig, bezahlte Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Antragsunterlagen vorzubereiten.

Der Versuch, durch Betrug bzw. durch vorsätzlich falsche Darstellung eines wesentlichen Tatbestandes ein Visum zu erhalten, kann die unwiderrufliche Ablehnung des Antrags oder die Verweigerung der Einreise in die USA zur Folge haben.

Sollte der Konsularbeamte die Ablehnung eines Visaantrages für notwendig befinden, kann der Antragsteller erneut ein Visum beantragen, wenn er durch Vorlage neuer Beweismittel den Grund der Ablehnung widerlegen kann. Konsularbeamte sind nicht zur Überprüfung eines solchen Antrags verpflichtet, wenn keine neuen Beweismittel vorgelegt werden können.


EINREISEVERFAHREN
Antragsteller müssen sich der Tatsache bewußt sein, dass ein Visum keine Gewähr zur Einreise in die USA darstellt. Die US-Einwanderungsbehörde United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) ist berechtigt, die Einreise zu verweigern. Auch legt diese Einwanderungsbehörde, nicht der Konsularbeamte, die Dauer des Aufenthalts in den USA fest. Am Einreiseort muss ein Beamter der Einwanderungsbehörde die Einreise in die USA genehmigen. Zu diesem Zeitpunkt wird das USCIS Formular I-94, Beleg der Ein- und Ausreise, auf dem die genehmigte Dauer des Aufenthalts vermerkt wird, in den Reisepass geheftet. Besucher, die über die auf dem Formblatt angegebene Frist hinaus bleiben wollen, müssen sich mit USCIS in Verbindung setzen und das Formblatt I-539, Verlängerung des Aufenthaltes, anfordern. Die Entscheidung darüber, ob einem Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes stattgegeben wird, trifft allein USCIS.
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Alt 28.05.2007, 19:10
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Standard

Nichteinwanderungs-visa
Austauschbesucher (J-Visum)

Austauschbesuchervisum - in die USA als Au-Pair, Austauschschüler, Praktikant oder für einen Ferienjob

Wenn Sie mit einem Austauschprogramm oder als Au-Pair in die Vereinigten Staaten reisen möchten, brauchen Sie ein Austauschbesuchervisum, da dies der einzig legale Weg ist, um in die USA einzureisen. Auch Praktikanten und Personen, die einen Ferienjob in den USA annehmen möchten, benötigen ein Austauschbesuchervisum.

Lassen Sie sich von Ihrer Austauschorganisation das Formblatt DS-2019 ausstellen (ehem. IAP-66) und zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie damit Ihren Visumsantrag stellen.

Ausnahmen:
Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Gleiches gilt für Rechtsreferendare, die in den USA eine Wahlstation durchlaufen möchten. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahmen.

Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht zwei Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für Teilnehmer eines Austauschprogramms in den USA vor. Das „J" Visum gilt für Austauschprogramme im Bereich Bildung und Kultur, die durch das Department of State, Bureau of Public Affairs bestimmt werden, während das „Q" Visum für internationale kulturelle Austauschprogramme vorgesehen ist, die durch die Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services - USCIS) genehmigt werden.

WAS IST EIN „J" VISUM?
Das „J" Besucherprogramm soll den Austausch von Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft fördern. Die Teilnahme ist möglich für Studenten aller akademischer Grade; Auszubildende, die eine Ausbildung in Firmen, Institutionen und Behörden erhalten; Lehrkräfte an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Sonderschulen; Professoren, die an einer Hochschule lehren oder Forschung betreiben möchten; Forschungswissenschaftler; Personen in der Ausbildung in medizinischen und damit verbundenen Bereichen und für internationale Besucher, die zu Reisezwecken, zur Beobachtung, Konsultation, Forschung, Weiterbildung, zur Weitergabe und Anwendung von spezialisierten Kenntnissen und Fähigkeiten in die USA kommen oder für Teilnehmer organisierter Programme mit direktem Personenaustausch.

WAS IST EIN „Q" VISUM?
Das „Q" Programm für den internationalen kulturellen Austausch ermöglicht eine praktische Ausbildung, die Arbeitsaufnahme, und es soll zur Weitergabe von Informationen in den USA beitragen über die Geschichte, Kultur und Traditionen im Herkunftsland des Teilnehmers.

FINANZIELLE MITTEL
Teilnehmer an einem „J" Programm müssen über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung aller anfallenden Kosten verfügen, oder die finanziellen Mittel müssen durch die Austauschorganisation in Form eines Stipendiums oder einer anderen Form der Unterstützung bereitgestellt werden. „Q" Austauschbesucher werden von ihren Arbeitgebern in gleicher Höhe bezahlt wie einheimische Arbeitskräfte in vergleichbaren Positionen.

SCHULISCHE VORBILDUNG
„J" Besucher müssen über eine ausreichende schulische Vorbildung, einschließlich englischer Sprachkenntnisse, verfügen, um an dem ausgewählten Programm teilnehmen zu können oder das Austauschprogramm muss so ausgelegt sein, dass Teilnehmer ohne Englischkenntnisse aufgenommen werden können. Der „Q" Austauschbesucher muss mindestens 18 Jahre alt sein und Informationen über kulturelle Besonderheiten seines Herkunftslandes vermitteln können.


MEDIZINISCHE AUSBILDUNG IN THEORIE UND PRAXIS
Austauschbesucher, die im Rahmen des „J" Programms für die theoretische und praktische medizinische Ausbildung in die Staaten kommen, müssen bestimmte Sonderauflagen erfüllen. Als Ausländer müssen sie den Aufnahmetest für das Hochschulstudium der Medizinischen Wissenschaften (Foreign Medical Graduate Examination on Medical Studies) ablegen, sie müssen ausreichende englische Sprachkenntnisse nachweisen und es gelten zeitliche Beschränkungen im Hinblick auf die Dauer ihres Programms. Ärzte in Austauschprogrammen, die zu Zwecken der Lehre, Beobachtung, Forschung oder Beratung, die keine oder kaum Patientenbetreuung beinhalten, in die USA kommen, sind nicht an obenstehende Bedingungen gebunden.

ANTRAGSFORMULARE
Teilnehmer an einem „J" Programm müssen ein Formblatt DS-2019 vorlegen, das durch eine anerkannte Austauschorganisation ausgestellt wird. Für Teilnehmer an einem „Q" Programm muss ein Formblatt I-129, Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus, bei der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services - USCIS) eingereicht und von dieser genehmigt werden. Die Bestätigung der Petition wird dem Sponsor auf dem Formblatt I-797 mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine genehmigte Petition nicht die Erteilung eines Visums garantiert, falls sich der Antragsteller nach dem Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetz nicht für ein Visum qualifiziert.


NICHT-QUALIFIZIERUNG - SONDERGENEHMIGUNGEN
Das Antragsformular DS-156 listet Personengruppen auf, die nach amerikanischem Recht nicht für Nichteinwanderungsvisa in Frage kommen. In manchen Fällen kann sich ein abgelehnter Antragsteller um die Aussetzung der Visa-Ablehnung bemühen und ein Visum erhalten, wenn die Genehmigung vorliegt.



VISABEANTRAGUNG
Für ein Visum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

• bei deutschen Staatsbürgern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein;

• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website -http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden;

• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;

• alle Antragssteller für F, J und M Visa müssen zusätzlich das Formular DS-158 (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund) einreichen;

• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;

• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;

• weitere Unterlagen: für den „J"-Antragsteller das Formular DS-2019, für den „Q"-Antragsteller die Notice of Action/Approval I-797 (Original). Diese Unterlagen sind nicht bei den konsularischen Vertretungen erhältlich, sondern nur bei der jeweiligen Austauschorganisation bzw. dem Arbeitgeber anzufordern;

• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.

• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).

Sowohl „J" als auch „Q" Antragsteller müssen nachweisen, dass sie eine feste Bindung an ihren Wohnsitz im Ausland haben und nur für eine befristete Zeit in die Vereinigten Staaten reisen werden. In welcher Form diese Nachweise zu erbringen sind, kann nicht allgemeingültig festgelegt werden, da sich Gründe und Umstände der Antragsteller von Fall zu Fall unterscheiden.

Das SEVIS-Programm
Das Ministerium für innere Sicherheit (DHS) hat eine SEVIS (Student and Exchange Visitor System) Gebühr eingeführt. Sie gilt für alle Antragsteller von F, J und M Visa mit I-20 oder DS-2019 Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden.
SEVIS ist ein Internet-basiertes System, das F, M und J Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formuar DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Für die meisten Antragsteller wird eine SEVIS-Gebühr von $100 erhoben. Weitere Informationen, Formular I-901 und Zahlungsmodalitäten


VISAINTERVIEW
Alle Antragsteller von J-Visa (Austauschbesucher) müssen ihre Antragsunterlagen persönlich in Berlin, Frankfurt oder München einreichen.

Alle Visa-Antragsteller einen Termin mit unserem Visa Informationsdienst zur Beantragung des Visums, biometrischen Datensammlung und einem Visa-Interview mit dem Konsul vereinbaren.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.


Wir verstehen die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe von Antragstellern. Häufig haben insbesondere diese Antragsteller wenig Zeit, um sich bei ihrem Austauschprogramm oder ihrer Schule zu melden. Um weitestgehend sicherzustellen, dass jeder Antragsteller seinen Einreisetermin einhalten kann, wird täglich eine grössere Anzahl von Terminen speziell für Antragsteller von J und F/M Visa reserviert. Wir werden den Terminplan genau beobachten, um Rückstände bei der Terminvergabe möglichst gering zu halten. Wir empfehlen jedoch allen Antragstellern, sich so früh wie möglich um einen Termin zu bemühen, da die Anzahl der Beantragungen uns nicht im Voraus bekannt ist.

Bearbeitungsdauer
Antragsteller aller hier aufgeführten Kategorien sollten erwarten, mehrere Stunden aufwenden zu müssen.
Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen. Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.

Wann sollte der Antrag gestellt werden
Aufgrund der beschriebenen Bearbeitungsdauer sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Das Amerikanische Gesetz sieht jedoch vor, dass F- und M-Visa frühestens 90 Tage vor Beginn des jeweiligen Studienbeginns ausgestellt werden können; dies betrifft jedoch nicht die Ausstellung von J-Visa. J-Visa sollten so bald wie möglich nach Erhalt des DS-2019 beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass Inhaber von F-, M- and J-Visa, gemäss der Bestimmungen der Einwanderungsbehörde (Department of Homeland Security), frühestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Studiums bzw. Austauschprogramms (massgebend sind die Daten in Ihrem I-20 bzw. DS-2019) einreisen dürfen.

Sicherheitshinweis für Visa-Antragsteller mit Interviewterminen
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verzögerungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, PDAs, Laptops, etc. in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt, jedoch kleine Hand- oder Brieftaschen. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert Waffen aller Art. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Antragsteller sollten nur die Unterlagen mitbringen, die für die Visabeantragung benötigt werden. Ihre Kooperation unterstützt uns in unserem Bemühen, Sicherheit aller zu gewährleisten und Sie termingerecht interviewen zu können.

Visa-Antragsteller müssen alle Unterlagen in einer offenen, durchsichtigen Plastikmappe (z.B. Klarsichthülle) mitbringen. Unterlagen in verschlossenen oder undurchsichtigen Umschlägen oder Mappen dürfen nicht mit in die Konsularabteilung gebracht werden.


EINREISE
Ein Visum ist keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Die Abteilung für Grenzschutz in den USA (Bureau of Customs & Border Protection - CBP) kann die Einreise verweigern. Diese Behörde entscheidet über die Dauer des Auftenthalts, nicht der Konsularbeamte in Deutschland. Bei der Einreise vermerkt ein CBP-Beamter die Dauer des erlaubten Aufenthalts auf dem Formular I-94, Record of Arrival-Departure.


ZUSATZINFORMATIONEN

Arbeitsaufnahme
Die Arbeitsaufnahme für Personen mit „J" Status hängt von den Bedingungen des jeweiligen Programms ab. Teilnehmer an Programmen, die eine Ausbildung am Arbeitsplatz, eine Lehr- oder Forschungstätigkeit oder eine andere Beschäftigung vorsehen, die eine bezahlte Arbeit einschließen, dürfen eine solche Arbeit annehmen. Teilnehmer an Programmen, die keine Tätigkeit vorsehen, ist eine Arbeitsaufnahme außerhalb des jeweiligen Programms nicht gestattet. Das „Q" Programm für den internationalen kulturellen Austausch gestattet ausdrücklich die bezahlte Arbeit als Teil des Programms.


Auflage zur Rückkehr an den Wohnsitz im Ausland
Bestimmte „J" Austauschbesucher, die an Programmen teilnehmen, die ganz oder teilweise, direkt oder indirekt durch eine Behörde der amerikanischen Regierung oder der Regierung ihres eigenen Landes finanziert werden, oder die Staatsangehörige oder Bewohner eines Landes sind, in dem laut Feststellung durch das Department of State, Bureau of Public Affairs, ein Bedarf an Personen mit den Fähigkeiten der Austauschbesucher besteht, müssen nach Beendigung ihres Programms in den USA in ihr Heimatland oder das Land ihres festen Wohnsitzes zurückkehren und dort zwei Jahre wohnhaft sein, bevor sie ein Einwanderungsvisum, ein Verlobtenvisum oder ein Visum für vorübergehend Beschäftigte beantragen können. „Q" Austauschbesuchern ist die Teilnahme an einem anderen „Q" Programm nicht gestattet, bevor sie nicht ein Jahr außerhalb der USA wohnhaft waren.


Familienangehörige
Ehepartner und minderjährige Kinder von Teilnehmern an „J" Programmen können „J-2" Visa bei Vorlage einer Ausfertigung des Formblattes DS-2019 beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm in die USA zu folgen. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, die zur Deckung aller in den Staaten anfallenden Kosten erforderlich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können Familienangehörige bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde einen Antrag für eine Arbeitsaufnahme in den USA stellen. Ehepartner und Kinder eines „Q" Besuchers haben kein Anrecht auf ein Einreisevisum in Ableitung des „Q" Visums des Hauptantragstellers.


WEITERE ANFRAGEN
Fragen bezüglich der „J" Programme, des Formblattes DS-2019 und der Möglichkeit Austauschprogramme zu wechseln oder zu verlängern, beantwortet das Department of State, Bureau of Public Affairs, Exchange Visitor Program Office in Washington D.C. Fragen, die „Q" Programme betreffen sowie Qualifikationen für diverse Visa-Kategorien, Bedingungen und Beschränkungen in Hinsicht auf die Arbeitsaufnahme, sollten vom zukünftigen Arbeitgeber oder einem seiner Vertreter an das nächstgelegene USCIS-Büro gerichtet werden.
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Nichteinwanderungs-visa
Studentenvisum (F/M-Visa)

Im allgemeinen muss jeder, der in den Vereinigten Staaten studieren möchte, ein Studentenvisum beantragen.

Es gibt zwei Arten von Studentenvisa:
• ein Visum für akademische Studien (F-1)
• ein Visum, das für nichtakademische oder berufsbezogene Studien bestimmt ist (M-1)

Lassen Sie sich von Ihrer Schule oder Universität das Formblatt I-20 ausgefüllt zuschicken. Wenn Sie dieses Formblatt erhalten haben, können Sie Ihren Visa-Antrag stellen.

Allgemeine Hinweise
Das amerikanische Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetz sieht zwei Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für Personen vor, die in den USA eine Schule besuchen oder ein Studium aufnehmen möchten: das „F" Visum für ein akademisches Studium, das „M" Visum für nicht-akademische bzw. berufliche Weiterbildung. Um sich für ein Schüler-/Studentenvisum zu qualifizieren, muss ein ausländischer Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen:

AKADEMISCHE VORAUSSETZUNGEN
Der Antragsteller muss einen Studienkurs erfolgreich abgeschlossen haben, der den Anmeldebedingungen für das beabsichtigte Studium entspricht. Der Schüler/Student muss entweder die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Unterricht folgen zu können, oder der Kurs muss in der Muttersprache des Schülers/Studenten stattfinden, oder das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben. Ausgenommen hiervon sind Schüler/Studenten, die ausschließlich an einem englischen Sprachkurs teilnehmen wollen.


FINANZIELLE MITTEL
Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen werden, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums in den USA zu bestreiten. Insbesondere muss der Antragsteller durch Belege glaubhaft machen, dass er genügend Mittel besitzt, um sämtliche Unkosten des ersten Schul-/ Studienjahres zu decken, und dass ihm - unvorhersehbare Ereignisse ausgenommen - genügend Mittel für jedes darauf folgende Schul-/Studienjahr zur Verfügung stehen werden. Der Antragsteller für ein „M-1" Studentenvisum muss nachweisen, dass ihm ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um sämtliche Unkosten der Unterrichtsgebühren und des Lebensunterhalts während der Gesamtdauer des beabsichtigten Aufenthalts zu bestreiten.


NICHT-QUALIFIZIERUNG / SONDERGENEHMIGUNG
Personen, die nach amerikanischem Recht nicht für ein Visum in Frage kommen, können sich in manchen Fällen um die Aussetzung der Visa-Beschränkung bemühen und ein Visum erhalten.


UNTERLAGEN
Um einen Visumsantrag für ein akademisches oder sprachliches Studium stellen zu können, müssen Antragsteller die Aufnahme in einen regulären Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten Bildungsinstitut nachweisen können. Das Lehrinstitut muss dem Antragsteller ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von einem befugten Vertreter unterzeichnetes Formblatt I-20A-B, „Bescheinigung der Zulassungsfähigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („F-1") mit Studentenstatus für akademische und Sprachstudenten" schicken, welches dieser ebenfalls unterzeichnen und dem Konsularbeamten vorlegen muss. Um ein Visum für eine nichtakademische bzw. berufsbezogene Weiterbildung zu beantragen, muss die Aufnahme in einen regulären Studiengang ("full course of study") an einem staatlich anerkannten nichtakademischen Bildungsinstitut nachgewiesen werden. Der Student muss ein ordnungsgemäß ausgefülltes und sowohl von ihm als auch von einem befugten Vertreter der Schule in den USA unterzeichnetes Formblatt I-20M-N, „Bescheinigung der Zulassungsfähigkeit für ein Nichteinwanderungsvisum („M-1") mit Studentenstatus für Teilnehmer an berufsbildenden Kursen" einreichen.

Der Visaantrag
Für ein Visum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

• bei deutschen Staatsbürgern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein;

• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website -http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden;

• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;

• alle Antragssteller für F, J und M Visa müssen zusätzlich das Formular DS-158 (Informationen über Kontaktpersonen und den beruflichen Hintergrund) einreichen;

• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;

• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;

• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.

• weitere Unterlagen wie z.B. das Formular I-20A-B (akademische Programme) oder I-20M-N (nicht-akademische Programme). Diese Unterlagen sind nicht bei den konsularischen Vertretungen sondern nur von der jeweiligen Austauschorganisation oder der Schule bzw. Hochschule zu erhalten.

• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).

Schüler und Studenten müssen einen Wohnsitz im Ausland nachweisen, den sie nicht aufzugeben beabsichtigen, und dass sie nach Beendigung des Schulbesuchs die USA verlassen werden. Da sich die Gründe und Umstände der Antragsteller sehr voneinander unterscheiden, kann die Art der zu erbringenden Nachweise nicht allgemeingültig festgelegt werden.

Das SEVIS-Programm
Das Ministerium für innere Sicherheit (DHS) hat eine SEVIS (Student and Exchange Visitor System) Gebühr eingeführt. Sie gilt für alle Antragsteller von F, J und M Visa mit I-20 oder DS-2019 Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden.
SEVIS ist ein Internet-basiertes System, das F, M und J Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formuar DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Für die meisten Antragsteller wird eine SEVIS-Gebühr von $100 erhoben. Weitere Informationen, Formular I-901 und Zahlungsmodalitäten


Das Visa-Interview
Alle Antragsteller für Studentenvisa (F- oder M-Visum) müssen ihre Antragsunterlagen persönlich in Berlin, Frankfurt oder München einreichen.

Alle Visa-Antragsteller einen Termin mit unserem Visa Informationsdienst zur Beantragung des Visums, biometrischen Datensammlung und einem Visa-Interview mit dem Konsul vereinbaren.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

Vorsprache ohne Termin-Vereinbarung ist nicht mehr möglich. Durch diese Veränderung erwarten wir eine bessere Arbeitseinteilung unsererseits, eine beschleunigte Bearbeitung und insgesamt einen effizienteren Aufenthalt im Konsulat bewirken.

Wir verstehen die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe von Antragstellern. Häufig haben insbesondere diese Antragsteller wenig Zeit, um sich bei ihrem Austauschprogramm oder ihrer Schule zu melden. Um weitestgehend sicherzustellen, dass jeder Antragsteller seinen Einreisetermin einhalten kann, wird täglich eine grössere Anzahl von Terminen speziell für Antragsteller von J und F/M Visa reserviert. Wir werden den Terminplan genau beobachten, um Rückstände bei der Terminvergabe möglichst gering zu halten. Wir empfehlen jedoch allen Antragstellern, sich so früh wie möglich um einen Termin zu bemühen, da die Anzahl der Beantragungen uns nicht im Voraus bekannt ist.

Bearbeitungsdauer
Antragsteller aller hier aufgeführten Kategorien sollten erwarten, mehrere Stunden aufwenden zu müssen.
Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen. Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.

Wann sollte der Antrag gestellt werden
Aufgrund der beschriebenen Bearbeitungsdauer sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Das Amerikanische Gesetz sieht jedoch vor, dass F- und M-Visa - für Studenten die zum ersten Mal in die USA einreisen - frühestens 120 Tage vor Beginn des jeweiligen Studienbeginns ausgestellt werden können. (Dies betrifft jedoch nicht die Ausstellung von J-Visa.)

Studenten, die ihr Studium fortsetzen, können jederzeit neue F und M Visa beantragen, solange sie weiterhin als Student eingeschrieben sind und ihre SEVIS-Daten aktuell sind. Studenten, die ihr Studium fortsetzen, können auch jederzeit vor Beginn der Vorlesungen in die USA einreisen.

J-Visa sollten so bald wie möglich nach Erhalt des DS-2019 beantragt werden. Beachten Sie bitte, dass Inhaber von F-, M- and J-Visa, gemäss der Bestimmungen der Einwanderungsbehörde (USCIS), frühestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Studiums bzw. Austauschprogramms (massgebend sind die Daten in Ihrem I-20 bzw. DS-2019) einreisen dürfen.

Sicherheitshinweis für Visa-Antragsteller
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verzögerungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, PDAs, Laptops, etc. in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt, jedoch kleine Hand- oder Brieftaschen. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert Waffen aller Art. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Antragsteller sollten nur die Unterlagen mitbringen, die für die Visabeantragung benötigt werden. Ihre Kooperation unterstützt uns in unserem Bemühen, Sicherheit aller zu gewährleisten und Sie termingerecht interviewen zu können.

Visa-Antragsteller müssen alle Unterlagen in einer offenen, durchsichtigen Plastikmappe (z.B. Klarsichthülle) mitbringen. Unterlagen in verschlossenen oder undurchsichtigen Umschlägen oder Mappen dürfen nicht mit in die Konsularabteilung gebracht werden.


EINREISE
Ein Visum ist keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Die Einwanderungsbehörde in den USA (USCIS) besitzt das Recht, die Einreise zu verweigern. Sie entscheidet ebenfalls, wie lange der Besucher in den Staaten bleiben darf. Der Einwanderungsbeamte vermerkt bei der Ankunft die genehmigte Aufenthaltserlaubnis auf dem Formblatt I-94 (Record of Arrival-Departure).


ZUSATZINFORMATIONEN

Arbeitsaufnahme
„F-1" Schüler und Studenten dürfen zu keiner Zeit während des ersten Jahres eine Beschäftigung außerhalb des Schul-/Universitätsgeländes annehmen. Nach einem Jahr kann die Einwanderungsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschäftigung außerhalb bewilligen. „M-1" Studenten dürfen keine Arbeit annehmen, es sei denn eine vorübergehende Beschäftigung in Form eines Praktikums. Ehegatten und Kinder von Schülern und Studenten dürfen zu keiner Zeit einer Arbeit nachgehen.

Familienangehörige
Ehegatten und Kinder können sich auch für ein Nichteinwanderungsvisum qualifizieren, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzureisen. Die Angehörigen müssen sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums erfüllen, einschließlich des Nachweises, dass ihnen ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, und dass sie nach Beendigung des Studiums die USA verlassen werden.


WEITERE ANFRAGEN
Die Formblätter I-20A-B und I-20M-N können ausschließlich bei der Bildungsinstitution in den Staaten, die der Antragsteller zu besuchen beabsichtigt, angefordert werden. Falls die Schule/Universität die Formblätter nicht vorrätig hat, muss sie sich an die zuständige Einwanderungsbehörde in den USA wenden.
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Alt 28.05.2007, 19:13
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Nichteinwanderungs-visa

Schülervisum für den Besuch öffentlich finanzierter Schulen

Am 30. November 1996 wurde der Teil des amerikanischen Einwanderungsgesetzes, der sich auf den Besuch amerikanischer öffentlicher Grundschulen, Sekundarschulen und bestimmter öffentlich finanzierter Schulen bezieht, folgendermaßen geändert:

AUSLÄNDISCHE SCHÜLER DÜRFEN KEINE ÖFFENTLICHEN GRUNDSCHULEN MEHR BESUCHEN

Ausländische Schüler mit F-1- (Schüler-) Status dürfen keine öffentlichen Grundschulen (vom Kindergarten bis zur 8. Klasse) besuchen. Daher können zum Besuch solcher Schulen jetzt keine F-1-Visa mehr erteilt werden. Dieses Gesetz betrifft nicht Schüler der Visakategorien J, F2, H4, L2 und jeder anderen Visumskategorie, die den Besuch einer Grundschule oder weiterführenden Schule erlaubt.


F-1-SCHÜLER, DIE EINE ÖFFENTLICHE SEKUNDARSCHULE BESUCHEN, MÜSSEN EIN ANGEMESSENES SCHULGELD BEZAHLEN

Das neue Gesetz verfügt ferner die Entrichtung von Schulgeld für den Besuch öffentlicher Sekundarschulen von Schülern mit F-1-Status. Daher werden F-1-Visa für den Besuch einer öffentlichen Sekundarschule (Klassen 9 bis 12) nur erteilt, wenn der Antragsteller belegen kann, dass der Schulbehörde der Betrag in Höhe der nicht subventionierten Pro-Kopf-Kosten für die Ausbildung im beabsichtigten Zeitraum des Schulbesuchs erstattet worden sind.

Die Erstattung der Kosten sollte auf dem von der Schule ausgegebenen Formular I-20 (Bescheinigung über den Nichteinwanderungs-Schülerstatus) angegeben werden. Es ist dem Visa-Antrag allerdings zusätzlich ein Beleg über die bezahlte Gebühr beizulegen, da das I-20 nicht als offizieller Zahlungsbeleg angesehen werden kann.

Da F-1-Antragstellern für öffentliche Sekundarschulen, die die Erstattung nicht nachweisen können, ein Visum verweigert werden muss, sollten diese Antragsteller die Erstattung direkt mit der Schulbehörde abwickeln. Schülern, denen in Ermangelung eines Nachweises über das bezahlte Schulgeld ein F-1-Visum verweigert wurde, müssen erneut ein Visum beantragen.

Anmerkung: Es obliegt der Schule festzusetzen, welcher Betrag den in dem neuen Gesetz genannten "vollen Pro-Kopf-Kosten der Ausbildung in Höhe des nicht subventionierten Betrags" entspricht. Daher müssen die Schulbehörden den Steuerzahlern des Bundesstaates und der Kommunen in gutem Glauben eine vernünftige, realistische Schätzung der tatsächlichen Kosten für die Ausbildung des ausländischen Schülers vorlegen. Von der Entrichtung des Schulgelds kann weder jemand ausgenommen noch können Teilbeträge akzeptiert werden.

Schüler, die an einem inoffiziellen Austausch mit einer amerikanischen Schule teilnehmen (bei dem der amerikanische Schüler die Möglichkeit zum Besuch der Schule in einem anderen Land ohne Bezahlung von Schulgeld hat), sind nicht von der Bestimmung ausgenommen, und müssen dem Schulbezirk die Kosten ebenfalls erstatten.

AUSLÄNDISCHEN SCHÜLERN KANN KEIN F-1-VISUM FÜR DIE TEILNAHME AN EINEM ÖFFENTLICH FINANZIERTEN ERWACHSENENBILDUNGSPROGRAMM ERTEILT WERDEN

"Öffentlich finanzierte Erwachsenenbildungsprogramme" können als in oder in Zusammenarbeit mit öffentlichen Sekundarschulen durchgeführte beitragsfreie Programme definiert werden. Sie gelten nicht für Einrichtungen wie Gemeindecolleges, die öffentliche Mittel erhalten, jedoch von den ausländischen Studenten ein Schulgeld verlangen.

DER BESUCH ÖFFENTLICHER SEKUNDARSCHULEN IST AUF 12 MONATE BEGRENZT

Die Begrenzung auf 12 Monate bezieht sich nicht auf den Schulbesuch von Schülern, die vor dem 30. November 1996 F-1-Status hatten. Der Besuch einer öffentlichen Sekundarschule mit einem anderen als dem F-1-Status (z.B. als J-1Austauschschüler) fällt nicht unter die 12-monatige Begrenzung.

WECHSEL VON EINER PRIVATSCHULE
F-1-Schüler, die seit dem 30. November 1996 von einer privaten zu einer öffentlichen Schule gewechselt sind oder noch wechseln wollen, müssen ebenfalls die Bestimmungen des neues Gesetzes erfüllen. Wenn ein F-1-Schüler von einer privaten Grundschule oder einem öffentlich finanzierten Erwachsenen-Bildungsprogramm zu einer öffentlichen Schule oder einem öffentlich finanzierten Programm wechselt, wird das Visum für ungültig befunden, und der Schüler begeht einen Verstoß gegen den Status. Wenn ein F-1-Schüler von einer privaten Sekundarschule zu einer öffentlichen Sekundarschule wechselt, ohne der öffentlichen Schule die Kosten der Ausbildung in Höhe des nicht subventionierten Betrags zu erstatten, wird das Visum ebenfalls für ungültig befunden und der Schüler hätte illegalen Einwanderungsstatus.

Das SEVIS-Programm
Das Ministerium für innere Sicherheit (DHS) hat eine SEVIS (Student and Exchange Visitor System) Gebühr eingeführt. Sie gilt für alle Antragsteller von F, J und M Visa mit I-20 oder DS-2019 Formularen, die am oder nach dem 1. September 2004 ausgestellt wurden.
SEVIS ist ein Internet-basiertes System, das F, M und J Visa-Teilnehmer (und ihre Familienangehörigen) ab dem Zeitpunkt des Erhalts der ersten Dokumente (entweder das Formular I-20 oder das Formuar DS-2019) bis zum Abschluss/Verlassen der Schule oder Beenden des Austauschprogramms verfolgt.
Für die meisten Antragsteller wird eine SEVIS-Gebühr von $100 erhoben. Weitere Informationen, Formular I-901 und Zahlungsmodalitäten
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Alt 28.05.2007, 19:15
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Nichteinwanderungs-visa

Journalisten/Medien (I-Visum)

Journalisten, die für einen befristeten Zeitraum beruflich in die Vereinigten Staaten reisen, benötigen ein Journalistenvisum, ein sogenanntes “I-Visum”.

Zur Beantragung des Visums muss der Antragsteller persönlich vorsprechen (mehr weiter unten).

Es dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden.
Rucksäcke, Koffer, und Aktenkoffer sind ebenfalls nicht erlaubt.
Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

• das DS-156 Visaantragsformular (muss online ausgefüllt werden):
-http://evisaforms.state.gov (Englisch)
-http://evisaforms.state.gov/instructions_German.asp (Deutsch),

• DS-157 Zusatzformular für alle männlichen Antragsteller zwischen 16 und 45 Jahren (gibt es *nicht* elektronisch)
-www.usembassy.de/germany/visa/visa_forms.html (Englisch)
-www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/formulare.html (Deutsch)

• Reisepass

• 1 Passbild, 5cm x 5cm, weißer Hintergrund
(mehr: -www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/foto.html)

• Presseausweis in Kopie

• Bestätigung der Redaktion über den Zweck Ihres Aufenthaltes in den USA

• Adressierter und frankierter Rückumschlag (nicht per Einschreiben)

• Überweisungsbeleg der Visaantragsgebühr, siehe
-www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/gebuehr.html

Beachten Sie, dass die Botschaft bzw. das Konsulat keine Schecks oder Bargeld akzeptieren kann.

Das Visum ist bei einer der folgenden Konsularabteilungen zu beantragen:

Berlin: Amerikanische Botschaft, Konsularabteilung, Clayallee 170, 14195 Berlin
Frankfurt: US-Generalkonsulat, Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main
München: US-Generalkonsulat, Königinstraße 5, 80539 München

Das Visum kann nur persönlich beantragt werden, nachdem ein Interviewtermin mit unserem Visa-Informationsdienst vereinbart wurde. Für weitere Informationen und Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst.
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Alt 28.05.2007, 19:16
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Nichteinwanderungs-visa

Handels- oder Investorenvisum (E-Visum)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Visumtyp nicht um ein Einwanderungsvisum handelt. Selbständige Unternehmer und Investoren können sich mit Ihrer Familie nur für die Dauer ihrer Aufenthaltserlaubnis in den USA aufhalten.

Die Kategorie "Handelsvisum" ist vorgesehen für Personen, die in die USA einreisen möchten, um umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den Vereinigten Staaten und ihrem eigenen Land zu betreiben. Der Begriff "Handel" umfaßt dabei nicht nur den Austausch von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen und Technologie.

Die Kategorie "Investorenvisum" ist vorgesehen für Personen, die in den USA ein Unternehmen gründen oder leiten möchten, in das sie beträchtliches Kapital investiert haben oder investieren werden.

Alle Visa-Antragsteller müssen einen Termin mit unserem Visa Informationsdienst zur Beantragung des Visums, biometrischen Datensammlung und einem Visa-Interview mit dem Konsul vereinbaren.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

Vorsprache ohne Termin-Vereinbarung ist nicht möglich.

Antragsverfahren für Handels- (E-1) und Investorenvisa (E-2)
Alle Antragsteller auf ein Handels- (E-1) und Investorenvisa (E-2) müssen persönlich zu einem Interview im Amerikanischen Generalkonsulat Frankfurt vorsprechen.

Firmen, die erstmalig den E-1 oder E-2 Status beantragen oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen und ihren Status erneuern möchten, müssen ihre Unterlagen vorab einreichen. Nach Durchsicht ihrer Unterlagen werden wir uns mit ihnen in Verbindung setzen, um einen Interviewtermin zu vereinbahren.

Firmen, die sich bereits für den E-1 oder E-2 Visumsstatus im Amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt qualifiziert haben und mehr als 25 Mitarbeiter in den USA beschäftigen, werden gebeten, einen Termin mit unserem Visa Informationsdienst zu vereinbaren, ohne ihre Unterlagen vorab einzureichen.

Interviewtermine
Um einen Interviewtermin zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte mit unserem Visa Informationsdienst unter folgender Telefonnummer in Verbindung. Halten Sie bitte Ihren Reisepass bereit, wenn Sie den Termin vereinbaren.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

Bearbeitungsdauer
Antragsteller aller hier aufgeführten Kategorien sollten erwarten, mehrere Stunden aufwenden zu müssen.
Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen. Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.

Sicherheitshinweis für Antragsteller mit Interviewterminen
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verzögerungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, PDAs, Laptops, etc. in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Große Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt, jedoch kleine Hand- oder Brieftaschen. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert Waffen aller Art. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Antragsteller sollten nur die Unterlagen mitbringen, die für die Visabeantragung benötigt werden. Ihre Kooperation unterstützt uns in unserem Bemühen, Sicherheit aller zu gewährleisten und Sie termingerecht interviewen zu können.
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Alt 28.05.2007, 19:17
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Nichteinwanderungs-visa

Vorübergehend Beschäftigte (H/L/O/P/Q-Visum)


Grundsätzlich ist eine Arbeitsaufnahme in den USA - und sei der Zeitraum noch so kurz - nur mit einem Arbeitsvisum möglich.

Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie bereits einen Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten gefunden haben. Ihr Arbeitgeber muss in den USA eine Petition auf eine Arbeitsgenehmigung für Sie einreichen. Sobald Sie die Bestätigung dieser Genehmigung erhalten, können Sie Ihren Visumantrag stellen.
Die konsularischen Vertretungen der USA in Deutschland vermitteln KEINE Arbeitsstellen.

Auch eine Tätigkeit als Praktikant, Au-Pair oder im Rahmen eines Ferienjobs ist nur mit einem Visum möglich.

Hinweis:
- Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum.
- Gleiches gilt für Rechtsreferendare, die in den USA eine Wahlstation durchlaufen möchten. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahmen.


Visa-Kategorien für vorübergehend Beschäftigte
Jede Person, die für einen befristeten Zeitraum in den USA arbeiten möchte, benötigt ein entsprechendes Visum. Das Gesetz über Einwanderung und Staatsbürgerschaft sieht die folgenden Kategorien von Nichteinwanderungsvisa für vorübergehend Beschäftigte vor. Einige Klassifikationen sind pro Jahr zahlenmässig beschränkt.

Die Klassifikation:

H-1B ist vorgesehen für einen Fachberuf, der die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Kenntnisse beinhaltet und den Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung voraussetzt. Für diese Klassifikation ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich. Dieser Visatyp schliesst auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf Regierungsebene sowie kooperative Projekte unter der Leitung des Verteidigungsministeriums ein.

H-2A ist vorgesehen für die zeitlich befristete oder saisonale Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich.

H-2B ist vorgesehen für zeitlich befristete oder saisonal Beschäftigte ausserhalb des Landwirtschaftsbereichs. Diese Klassifikation verlangt eine befristete Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom Arbeitsministerium.

H-3 ist vorgesehen für Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich. Diese Klassifikation trifft auch für ein Praktikum im Rahmen der Erziehung behinderter Kinder zu.

L-1 ist vorgesehen für die firmeninterne Versetzung einer Arbeitskraft, die innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland beschäftigt gewesen sein muss, und die bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des selben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig wird.

Für L-1 Visa wird eine Gebühr in Höhe von 500 Dollar erhoben für die Verhinderung und Aufdeckung von Fälschungen seitens Personen, die L-1-Visa mithilfe von "Rahmen"-Vorschriften im Ausland beantragen. mehr


O-1 ist vorgesehen für Personen mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten auf den Gebieten Wissenschaft, Kunst, Erziehung, Geschäftswesen oder Sport, oder für Personen mit überragenden Leistungen in der Filmindustrie.

0-2 ist vorgesehen für Personen, die den Inhaber eines O-1 Visums begleiten, um ihm bei einer künstlerischen oder sportlichen Darbietung anlässlich einer speziellen Veranstaltung oder Vorführung zu assistieren.

P-1 ist vorgesehen für einen einzelnen Athleten, ein Team von Athleten, oder Mitgliedern einer Gruppe von Unterhaltungskünstlern, die internationale Anerkennung geniessen.

P-2 ist vorgesehen für Künstler und Personen aus der Unterhaltungsbranche, die im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms an einer Aufführung mitwirken.

P-3 ist vorgesehen für Künstler oder Entertainer, die ein Programm darbieten, das als kulturell einmalig einzustufen ist.

Q-1 ist vorgesehen für Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austauschprogramm, das eine praktische Ausbildung oder eine Arbeitsaufnahme ermöglicht. Ziel ist, dass die Teilnehmer Informationen über Geschichte, Kultur und Traditionen ihrer Heimatländer vermitteln.


PETITIONEN
Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, muss dem Konsularbeamten das genehmigte Formblatt I-129, "Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus", von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder das Formblatt I-797 ("Notice of Action/Approval") vorliegen. Eine solche Petition muss von dem zukünftigen Arbeitgeber oder Agenten des Antragstellers in den USA eingereicht werden. Das genehmigte Formblatt I-797 bekommt der Antragsteller von seinem Arbeitgeber dann aus den USA zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer solchen Petition an sich keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller gewisse Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft nicht erfüllt.


NICHT-QUALIFIZIERUNG/VISABEFREIUNG
Das Nichteinwanderungsformular DS-156 listet Personengruppen auf, die nach amerikanischem Recht für ein Visum nicht in Frage kommen. In einigen Fällen kann sich ein Antragsteller, der unter diese Kategorie fällt, aber ansonsten als vorübergehend Beschäftigter geeignet ist, um die Aussetzung der Ablehnung bemühen. Sobald diese in Kraft tritt, kann ein Visum ausgestellt werden.


VISABEANTRAGUNG
Antragsteller für ein zeitlich begrenztes Arbeitsvisum sollten sich generell an die amerikanische Botschaft bzw. das Konsulat wenden, das für ihren Wohnsitz zuständig ist.

Interviewtermine
Um einen Interviewtermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst:

• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

Erforderliche Unterlagen
Für ein befristetes Arbeitsvisum müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

• der bei deutschen Staatsbürgern mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültige Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter Länder muss der Pass bei der Ausreise aus den USA noch mindestens sechs Monate gültig sein;

• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website -http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden

• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen;

• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller (egal welchen Alters);

• das Originalformblatt I-797 ("Notice of Action/Approval");

• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.

• ein adressierter, frankierter (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, gross genug für den Pass und alle Dokumente (bitte kein Einschreiben).


EINREISE
Bitte beachten Sie, dass ein Visum die Einreise in die Vereinigten Staaten nicht garantiert. Die amerikanische Einwanderungsbehörde USCIS hat das Recht, die Einreise zu verweigern. Auch der Zeitraum, in dem sich der Besitzer eines befristeten Arbeitsvisums in den USA aufhalten darf, wird durch USCIS in den USA festgelegt, nicht im Konsulat. Der Einwanderungsbeamte vermerkt bei der Ankunft die genehmigte Aufenthaltsdauer auf dem Formblatt I-94 (Record of Arrival-Departure). Die Personen, die über die auf dem Formblatt angegebene Frist hinaus bleiben wollen, müssen sich mit USCIS in Verbindung setzen und das Formblatt I-539, Verlängerung des Aufenthaltes, anfordern. Die Entscheidung darüber, ob einem Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes stattgegeben wird, trifft allein USCIS.

ZUSATZINFORMATIONEN

Familienangehörige
Mit Ausnahme der Teilnehmer an internationalen kulturellen Austauschprogrammen (Q-1) können Ehepartner und Kinder den Hauptantragsteller begleiten oder ihm in die USA folgen. Einer Person, die ein Visum als Ehepartner oder Kind eines vorübergehend Beschäftigten erhalten hat, ist die Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten nicht gestattet, Ausnahme Ehepartner von L-Visainhabern (firmeninterne Versetzung). Der Hauptantragsteller muss nachweisen können, dass er in der Lage ist, für den Unterhalt seiner Familie aufzukommen.


Zeitliche Begrenzungen
Für alle oben aufgeführten Klassifikationen werden zeitliche Beschränkungen festgesetzt, innerhalb der die ausländische Arbeitskraft in den Vereinigten Staaten tätig sein darf. In einigen Fällen können diese Fristen von der USEinwanderungsbehörde verlängert werden, damit die Tätigkeit zum Abschluss gebracht werden kann. Danach muss die ausländische Arbeitskraft eine bestimmte festgelegte Zeit im Ausland verbringen, bevor sie als Arbeitnehmer erneut eine befristete Tätigkeit unter einer der aufgeführten Klassifikationen aufnehmen darf. Die US-Einwanderungsbehörde wird den Arbeitgeber, der die Petition einreicht, auf Formblatt I-797 benachrichtigen, wenn eine Petition, die Verlängerung einer Petition oder die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung unter einer der obigen Klassifikationen genehmigt wurde. Der ausländische Arbeitnehmer sollte das Formblatt I-797 (Original) zur Beantragung eines neuen Visums oder zur Verlängerung eines Visums während der Gültigkeitsdauer der Petition vorlegen. Die Genehmigung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis oder ein beantragtes Einwanderungsvisum für eine Vorzugskategorie darf nicht Grundlage für die Ablehnung eines Nichteinwanderungsvisums für einen Antragsteller der H-1 oder L Klassifikation sein.


WEITERE FRAGEN
Weitere Anfragen über das Petitionsverfahren, die die Qualifikation für verschiedene Klassifikationen und die Bedingungen und Auflagen der Arbeitsaufnahme betreffen, sollten durch den zukünftigen Arbeitgeber oder Auftraggeber in den USA an die US-Einwanderungsbehörde gerichtet werden.
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Alt 28.05.2007, 19:20
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Nichteinwanderungs-visa

Crew-Mitglieder (C1/D-Visa)

Der Visaantrag
Alle Antragsteller für ein C1/D-Visum (Crew-Mitglieder) müssen folgende Unterlagen eingereichen:

• bei deutschen Staatsbürgern den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein;

• ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website -http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden

• männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen.

• ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;

• Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;

• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr

• einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben).

Das Visa-Interview
Alle Antragsteller für Crew-Visa (C1/D-Visum) müssen ihre Antragsunterlagen persönlich in Berlin, Frankfurt oder München einreichen.

Alle Visa-Antragsteller einen Termin mit unserem Visa-Informationsdienst zur Beantragung des Visums, biometrischen Datensammlung und einem Visa-Interview mit dem Konsul vereinbaren.
• Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.
• Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:
+49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

Vorsprache ohne Termin-Vereinbarung ist nicht mehr möglich. Durch diese Veränderung erwarten wir eine bessere Arbeitseinteilung unsererseits, eine beschleunigte Bearbeitung und insgesamt einen effizienteren Aufenthalt im Konsulat bewirken.

Wir verstehen die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe von Antragstellern. Häufig haben insbesondere diese Antragsteller wenig Zeit, um sich bei ihrem Austauschprogramm, ihrer Schule, Flugzeug oder Schiff zu melden. Um weitestgehend sicherzustellen, dass jeder Antragsteller seinen Einreisetermin einhalten kann, wird täglich eine grössere Anzahl von Terminen speziell für Antragsteller von J, F, M und C1/D Visa reserviert. Wir werden den Terminplan genau beobachten, um Rückstände bei der Terminvergabe möglichst gering zu halten. Wir empfehlen jedoch allen Antragstellern, sich so früh
wie möglich um einen Termin zu bemühen, da die Anzahl der Beantragungen uns nicht im Voraus bekannt ist.

Bearbeitungsdauer
Antragsteller sollten darauf eingestellt sein, mehrere Stunden aufwenden zu müssen. Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen. Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.


Sicherheitshinweis für Antragsteller
Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verzögerungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, PDAs, Laptops, etc. in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Rucksäcke, Koffer, Aktenkoffer und Kinderwagen sind ebenfalls nicht erlaubt, jedoch kleine Hand- oder Brieftaschen. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert Waffen aller Art. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Gegenstände zu Hause oder in einem verschlossenen Auto zu lassen oder einem Freund oder Verwandten zu geben, der außerhalb des Geländes auf Sie wartet. Antragsteller sollten nur die Unterlagen mitbringen, die für die Visabeantragung benötigt werden. Ihre Kooperation unterstützt uns in unserem Bemühen, Sicherheit aller zu gewährleisten und Sie termingerecht interviewen zu können.

Visa-Antragsteller müssen alle Unterlagen in einer offenen, durchsichtigen Plastikmappe (z.B. Klarsichthülle) mitbringen. Unterlagen in verschlossenen oder undurchsichtigen Umschlägen oder Mappen dürfen nicht mit in die Konsularabteilung gebracht werden.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 19:21
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Nichteinwanderungs-visa

Arbeitserlaubnis für Ehepartner von Haltern von E und L-Visa

Änderungen in den Einwanderungsrichtlinien erlauben es Ehepartnern von E- und L-Visa-Haltern in den USA zu arbeiten. Der Ehepartner muss in die USA mit ihrem/seinem E-2 oder L-2 Visum einreisen und das ausgefüllte Formular I-765 (das es bei der Einwanderungsbehörde gibt) zusammen mit der Antragsgebühr von $180 einreichen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4-5 Monate. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis (Notice of Approval) kann man eine Sozialversichungsnummer vom lokalen Sozialversicherungsamt bekommen.
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  #11 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 19:24
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Einwanderungsvisa

Wie kann ich in die USA einwandern?

Hinweis: Auf Englisch steht eine ausführliche, überarbeitete Version zur Verfügung. Eine deutsche Version ist in Vorbereitung.


Es gibt drei Möglichkeiten, in die USA einzuwandern:
• Einwanderung über Verwandte
• Einwanderung aus Beschäftigungsgründen
• Diversity Immigrant Visa Program (Green Card Lotterie)

In beiden Fällen muss in den USA zu Ihren Gunsten eine Petition bei der Einwanderungsbehörde (USCIS) eingereicht und genehmigt werden.

Da jeder Fall verschieden ist, ist es empfehlenswert, sich für weitere Informationen an den Visa-Informationsdienst zu wenden:
Live Service: 0900 - 1 85 00 55, 7 bis 20 Uhr, Montag - Freitag (EUR 1,86/min.)
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  #12 (permalink)  
Alt 28.05.2007, 19:25
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Einwanderungsvisa

Verlobte/Ehepartner von US-Bürgern (K-Visum)

Diese Kategorie betrifft Verlobte von amerikanischen Staatsbürgern, die in die USA einreisen möchten, um zu heiraten und anschließend dort zu wohnen.

Der amerikanische Staatsbürger muss eine Petition für ein Verlobtenvisum bei einem Büro der Einwanderungsbehörde (USCIS) in den USA einreichen.

Nach Genehmigung der Petition (1-3 Monate Bearbeitungszeit) wird eine ensprechende Benachrichtigung an das amerikanische Generalkonsulat in Frankfurt geschickt. Dort dauert die Bearbeitung der Petition noch einmal vier bis sechs Wochen.

Nach Erteilung des Verlobtenvisums kann der Visuminhaber in einem Zeitraum von sechs Monaten in die USA einreisen.

Die Eheschließung muss dann innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise erfolgen. Nach der Heirat kann der nichtamerikanische Ehepartner den ständigen Aufenthaltsstatus erlangen und darf in den Vereinigten Staaten wohnen und arbeiten.

Abgesehen von der Petition können alle Unterlagen beim amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt eingereicht werden.

WICHTIG: Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 5 Monaten bei der Planung Ihrer Hochzeit in den USA.
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