![]() |
|
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Tags |
| Banken, Stiftungen & Trusts Wissenswertes über Banken etc; Möglichkeiten, Grundlagen, Beteiligte, Abwicklung, Kosten etc.
Offshore-Bank, europ. Offshore-Banken, Offshore-Banken (Karibik), Stiftung, Trust |
| Tags: asset protection, common law, offshore, offshore trust, protector, settlor, treuhaender, trust, trust besteuerung, trust deed, trust gruender, trust gruendung, trust protector, trustee |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
|||
|
E i n f ü h r u n g
Das Konzept des Trust ist nicht neu. Einige Formen des Trust kann man bis in das 9. Jahrhundert A.D. im römischen und deutschen Recht zurückverfolgen. Eine Form des Trust, die man "Mists" nannte, wurde von den Kirchenoberen genutzt, um Besitztümer wie Klöster und Kirchen zu halten. Dies erlaubte den Kirchenleuten die Besitztümer zu nutzen ohne ihren Schwur auf die Armut zu brechen. Während der Kreuzzüge übertrugen die Ritter ihr Eigentum an den Besitztümern im Vertrauen (in trust) an ihre Freunde, die damit während ihrer Abwesenheit die Angelegenheiten regeln konnten. Jedoch dauerte es bis in 13. Jahrhundert, bis der Begriff des "Common Law Trusts" aufkam, so wie wir ihn heute kennen. Der Common Law Trust hat eine lange und differenzierte Geschichte. Die Entwicklung des modernen Trust-Rechts kam dann im 13. Jahrhundert in England erst richtig zur Geltung - zu dieser Zeit erwies sich der Trust als sehr nützlich, um die teilweise extrem hohen Steuerlasten, die den Grundstückseigentümern durch das Feudalsystem aufgebürdet wurden, zu umgehen. In seiner modernen Ausprägung ist der Trust ohne Zweifel das wirkungsvollste Instrument, das der Offshore-Fachmann nutzen kann. Der Trust ist – vorzugsweise kombiniert mit einer Offshore-Gesellschaft - ein ideales Mittel für die Steuerplanung, den Schutz von Vermögenswerten und nicht zuletzt eine optimale Nachfolgeplanung. Die Vorteile eines Trusts Der Trust ist ein juristisches Konzept, das von beinahe allen Ländern, in denen das Common Law vorherrscht, anerkannt wird (z.B. die Länder mit einem englischen Einfluss in der Vergangenheit). Der Trust ist im Wesentlichen ein Mittel, um eine rechtmässige Eigentümerschaft oder ein Nutzungsrecht von einer begünstigten Eigentümerschaft zu trennen. Zum Beispiel erlaubt es die rechtliche Eigentümerschaft von Grundbesitz zu trennen und die separate Übertragung einklagbarer Rechte und Nutzungsrechte an diesem Grundbesitz. Dieses macht den Trust, gerade wenn er Offshore gegründet wurde, zu einem extrem flexiblen, fortschrittlichen und kreativen Instrument für den Schutz der Anlagen, Steuer-, Immobilien- und Investmentplanung und den Erhalt der Vertraulichkeit. Einsatz von Trust-Strukturen Der Trust kann für den Besitz von Immobilien oder persönlichem Eigentum, Bargeld, persönlichen Investments oder anderem genutzt werden. Ständig im Ausland lebende Personen (Expatriates), die sich in einem politisch instabilen Land niederlassen oder in denen das Risiko besteht, vom Staat enteignet zu werden, können ihr Vermögen durch die Verlagerung in eine stabilere Umgebung bewahren. Trusts können vieles erreichen, was auch ein Testament kann, aber eben auch effektiver für schwierige Regelungen sein. Probleme hinsichtlich der Erbschaftssteuer im Heimatland des Gründers können vermieden werden. Arten von Trusts Es gibt verschiedene Kategorien für einen Trust und die normalerweise verwendeten sind: - Feststehend (Fixed, kein Handlungsspielraum) - Treuhänderisch (Discretionary, mit Handlungsspielraum) - Schutztrust (Protective) - Thesaurierend (Accumulation) - Asset Protection - Nachlass (Inheritance) - Unterhalt (Maintenance) und - Investment Trust. Derjenige, der am besten zutrifft, kann auf die speziellen Wünsche des Gründers abgestimmt werden. Trusts können entweder unwiderruflich oder widerruflich gestaltet sein. Im letzteren Fall wird der Trust auch "Grantor Trust" genannt. Im Falle eines unwiderruflichen Trusts werden die Vermögenswerte des Trusts normalerweise nicht als Teil des Vermögens vom verstorbenen Gründers behandelt und gehen auf die Begünstigten ohne Erbschafts- oder Vermögenssteuer über. Der Trust muss unwiderruflich sein, um als ein wirkliches Mittel für den Schutz des Vermögens zu gelten. Wenn der Begünstigte oder der Gründer ständigen Zugang zu den Vermögenswerten haben, könnten die Finanzbehörden die Einhaltung der lokalen Steuergesetze der Begünstigten oder des Gründers verlangen. Normalerweise werden Trusts als unwiderrufliche Trusts gegründet, um völligen Schutz zu gewährleisten. Das Gesetz sieht auch die Gründung eines Trust vor, der die Gelder verbraucht und hebt die Regel auf, dass der Gründer nicht auch der Begünstigte eines solchen Trusts sein kann. Die ist ein wichtiges Element, das in anderen Gerichtsbarkeiten fehlt, zum Beispiel in den USA, in denen diese Art der Trusts nicht erlaubt ist. Mildtätige Trusts können für verschiedene Zwecke gegründet werden, z.B. für die Abschaffung der Armut, den Umweltschutz, die Entwicklung der Menschenrechte und grundsätzlichen Freiheiten, Ausbildung und Religion. Besteuerung Offshore-Trusts bieten spezielle Steuervorteile, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden. Wenn in einem bestimmten Jahr - weder der Gründer des Trust noch die Begünstigten lokal ansässig sind; und - der Grundbesitz des Trust kein Land im Eintragungsland einschliesst dann ist der Trust von der Einkommensteuer, der Erbschaftssteuer und der Stempelsteuer befreit. Der wesentliche Vorteil eines solchen Trusts besteht darin, dass keine bestimmte Person als Eigentümer hinsichtlich der Steuern benannt werden muss oder sie irgendwelche Interessen hinsichtlich des Trust besitzt, weil er sich völlig unter der Kontrolle der Treuhänder befindet. Trusts sollten in eime Land ohne Devisenbeschränkungen eingetragen werden. Aus Sicht der Nachfolgeplanung kann man darüber nachdenken, ob der Gründer oder die Begünstigten ihre weltweiten Steuerverpflichtungen mindern können oder die Steuerzahlungen auf unbestimmte Zeit aufschieben. In jedem Fall jedoch sollten hinsichtlich der steuerlichen Stellung des Gründers und der Begünstigten des Trusts gründliche Überlegungen vorangehen, um sicher zu stellen, dass der höchstmögliche Nutzen daraus gezogen wird. Diese Überlegungen könnten auch auf die Einführung von speziellen Klauseln in der Gründungsurkunde ausgedehnt werden und der Beizug eines professionellen Beraters ist - wenn es sich um steuerliche Belange dreht – dringend empfohlen Schutz des Vermögens (Asset Protection) In prozeßsüchtigen Ländern wie den Vereinigten Staaten wurde es zur Gewohnheit für die Leute, einen Trust zum Schutz ihrer Anlagen einzurichten gegen: - Kunstfehler im Fall von Ärzten - Produkthaftung - Kreditgeber - Gerichtsentscheidungen - Schwierige Scheidungen Die Vermögenswerte werden im Namen des Treuhänders oder eines Strohmanns gehalten und damit wird eine weltweite Kontrolle erreicht. Lokale Gesetze enthalten wesentliche Bestimmungen hinsichtlich des Schutzes des Vermögens. Der Gründer kann den langfristigen Schutz seiner Vermögenswerte ausserhalb seines Wohnsitzlandes sicherstellen, ohne der Gefahr einer Zwangsenteignung durch staatliche Stellen ausgesetzt zu sein. Schutz der Familie Der Gründer kann durch den Treuhandvertrag oder mit einem Wunschbrief (Letter of Wishes) bis zu seinem Tod die Verwaltung seines Vermögens bestimmen. Der Wunschbrief ist eine Niederschrift, die die Wünsche des Gründers enthält, wie der Trust verwaltet oder die Gelder verteilt werden sollen. Der Brief wird den Treuhändern bei Gründung oder auch später übergeben. Für die Steuerplanung müssen im Treuhandvertrag keine Begünstigten benannt werden, sie können aber im Wunschbrief einzeln aufgeführt werden. So gesehen bewahren die Treuhänder absolute Verschwiegenheit darüber, wer die Begünstigten sind, wieviel jeder von ihnen bekommt und wann die Auszahlungen vorgenommen werden. Ein solcher Trust wird normalerweise "Wholly Discretionary Trust" genannt. Der Wunschbrief kann jederzeit geändert werden, um evtl. veränderten Umständen Rechnung zu tragen. Es können auch die Person/en benannt werden, deren Wünsche nach dem Tod des Gründers berücksichtigt werden sollen. Sowohl der Gründer als auch die Begünstigten können den Treuhändern Wunschbriefe senden und obwohl Wunschbriefe rechtlich nicht bindend sind, werden sie normalerweise durch die Treuhänder ausgeführt. Anonymität und Flexibilität Der Treuhandvertrag ist ein vertrauliches Dokument. Keinerlei Informationen über den Inhalt ist für irgend eine Behörde zugänglich. Diese Vertraulichkeit ist lokal gesetzlich geregelt. Die Flexibilität innerhalb des Treuhandvertrags (insbesonders bei einem Discretionary Trust) wird durch die folgenden Fakten gewährleistet: - Der Trust kann für ungültig erklärt oder aufgelöst werden; - Der Treuhänder kann ausgetauscht werden; - Der Standort des Trust kann in eine andere Gerichtsbarkeit verlegt werden, sollte das Gefühl aufkommen, dass die weltweiten politischen Entwicklungen dies notwendig machen und - Die Verfahrensweisen, wie das Vermögen verwaltet und die Gelder verteilt werden, können jederzeit geändert werden. Falls der Begünstigte in der Trust-Urkunde genannt ist oder wenn der Begünstigte auch der Gründer ist, versuchen die Finanzämter die Trust-Vereinbarungen zu durchleuchten und betrachten die Begünstigten als Eigentümer des Trust-Vermögens und der daraus entstehenden Einnahmen. Es ist daher möglich, daß Begünstigte für Vermögen oder Einkommen besteuert werden, das sie niemals erzielt haben - einzig und allein, weil sie die Eigentümer sein könnten. Um dieses Problem zu vermeiden, werden Discretionary Trusts gegründet. Dies sind Vereinbarungen, bei denen die jeweiligen Begünstigten des Trusts erst nach Bedarf vom Treuhänder eingesetzt werden. Da keine Begünstigten im Trust-Dokument genannt werden, können die Steuerbehörden keinen potentiellen Begünstigen besteuern. Die Ausschüttungen des Treuhänders sollten nicht direkt an den Begünstigten fliessen. Ausschüttungen können über ein Offshore-Konto oder eine Offshore-Firma, die mit dem Trust verbunden ist, vorgenommen werden. Maximale Laufzeit Nicht-wohltätige Trusts können in der Regel für eine maximale Laufzeit gemäss den lokalen Gesetzen gegründet werden. - Wohltätige Trusts können mit einer unbegrenzten Laufzeit errichtet werden. Vertrauensbruch Jede Handlung oder Nachlässigkeit des Treuhänders, die nicht genehmigt ist oder nicht unter den Vorschriften des Trusts oder des Gesetzes ausgeführt wurde, wird Vertrauensbruch genannt. Die Treuhänder sind für Verluste, Wertminderungen der Vermögensanlagen des Trusts oder einen Verlust von Gewinnen bei einem Vertrauensbruch persönlich haftbar. Jedoch sind im Fall eines Treuhänders in Form einer juristischen Person die leitenden Angestellten nicht persönlich haftbar zu machen. Personen, die wissentlich bei einem Vertrauensbruch Vermögen oder Gelder erhalten, werden als konstruktive Treuhänder dessen erachtet. Die üblichen Verfahrenswege werden dann im Fall einer Klage gegen betrügerische Treuhänder angewandt und die Verjährungsvorschriften sind ausgeschaltet, um die Besitztümer wiederzubeschaffen. Registrierung Trusts können in einem Trustregister registriert werden, dessen Zugang zum zum Zweck einer Inspektion nicht erlaubt ist, solange der Treuhänder nicht schriftlich zustimmt. Ein Wort zur Rechtsprechung Zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, ein Wort über die Rechtsprechung zu verlieren. Die Finanzbehörden in vielen Ländern legen den steuerlichen Sitz einer ausländischen Gesellschaft auf der Grundlage fest, wo die Gesellschaft geleitet und geführt wird. Die grundsätzliche Voraussetzung ist, dass das Management und die Kontrolle bei den leitenden Angestellten der Gesellschaft liegt. Wenn die leitenden Angestellten jedoch offensichtlich Strohmänner sind, werden die Finanzbehörden sich bemühen, die Identität des begünstigten Eigentümers festzustellen, der indirekt die Gesellschaft leitet. Wenn der begünstigte Eigentümer ein Einwohner innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit ist, besteht eine Anscheinsbeweis, dass die Gesellschaft ebenfalls in diesem Land ansässig ist. Dies trifft unabhängig davon zu, wo die Geschäfte eigentlich stattfinden. Um jeden Vergleich diesbezüglich zu vermeiden, sollte ein Offshore Trust gegründet oder eine Vereinbarung getroffen werden, wer die Anteile der fraglichen Gesellschaft besitzt. So ist die Eigentümerschaft selbst Offshore. Andere Möglichkeiten, die diesbezüglich in Erwägung gezogen werden können, sind folgende: Das Eigentum der Anteile an einer Gesellschaft liegt bei einer Person, die selbst in einer passenden Offshore-Gerichtsbarkeit lebt Die Anteile einer Gesellschaft werden in einigen Gerichtsbarkeiten als Inhaberpapiere ausgegeben und nicht innerhalb der Gerichtsbarkeit der in Frage kommenden Finanzbehörden aufbewahrt. Wie vertraulich und sicher sind Offshore Trusts? Solange die Vermögenswerte im Namen des Treuhänders gehalten werden, bleibt der Gründer hinsichtlich der Herkunft der Investments und an wen die Zuwendungen gehen aussen vor. Die Gründungsurkunde ist nicht ein öffentliches Dokument. Alle Dokumente werden mit der grössten Vertraulichkeit behandelt. Vom Offshore-Treuhänder wird verlangt, dass er absolutes Stillschweigen bewahrt. Im Gegensatz zur Übertragung von Beteiligungen an Erben bei Vorliegen von testamentarischen Verfügungen, einem Trust unter Lebenden oder Trusts im eigenen Land lösen Offshore-Trusts keine Steuerzahlungen aus T r u s t g r ü n d u n g Es ist wichtig, dass man sehr selektiv die Gerichtsbarkeit auswählt, in der der Trust errichtet werden soll. Im Indealfall sollten alle finanziellen Angelegenheiten völlig geheim gehalten und Eigentum vor Ansprüchen, Gerichtsurteilen oder Insolvenzen sicher sein. Steuern aus jeglichen Ländern sollten auf die Gewinne oder das Vermögen eines nicht-inländischen, unwiderruflichen und frei handelnden Trusts nicht erhoben werden. Die Parteien eines Trusts Obwohl das Konzept, wie man einen Trust auflegt, schon lange bekannt sind, hat sich hinsichtlich der wesentlichen Parteien eines Trusts in den vergangenen Jahren wenig geändert. Die einzelnen Parteien sind - der Gründer des Trusts (Settlor), - die Begünstigten (Beneficiaries) - und der Treuhänder (Trustee). - Zusätzlich setzt der Settlor meistens einen Protektor (Protector) ein, der die Umsetzung der Wünsche des Settlors durch die Trustees überwacht. Der Gründer (Settlor) Der Gründer ist der ursprüngliche Eigentümer der Vermögenswerte. Er gibt seine Vermögenswerte komplett ab und übergibt dabei das rechtliche Eigentum daran an den Treuhänder. Er gestaltet den Treuhandvertrag in der Weise, dass der Treuhänder über die Verteilung der Gewinne aus dem Trust verfügt (nach den Empfehlungen des Gründers) oder er bestimmt eindeutig, wie die Gewinne verteilt werden sollen. Der Gründer kann auch der Begünstigte, Treuhänder oder Protektor des Trusts sein. In einer "Deklaration des Trust" durch die Treuhänder gibt es keinen genannten Gründer und die Vermögenswerte des Trusts können als ein Teil der Deklaration mit eingeschlossen werden oder später in einem "Memorandum of Addition" hinzugefügt werden. Alternativ kann eine Verfügung durch den Gründer getroffen werden, der die Vermögenswerte dem Trust zuschreibt. Ausser für die Deklaration des Trust, die durch die Treuhänder wie oben beschrieben getroffen wird, sind sowohl der Gründer als auch die Treuhänder Parteien des niedergeschriebenen Treuhandvertrags. Der Treuhänder (Trustee) Ein Treuhänder kann auch der Gründer und der Begünstigte sein. Alle eingesetzten Treuhänder müssen sich um eine gebührende Sorgfalt bemühen, handelnd nach Treu und Glauben, nach besten Fähigkeiten und Qualifikationen und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Es gibt einfache Verfahren für die Auswechslung und Entlassung von Treuhändern. Der Treuhänder kann durch einen neuen Treuhänder aus jedem wichtigen Grund ausgewechselt oder entlassen werden. Die Treuhänder können Personen oder eine juristische Person sein wie z.B. eine Bank, Treuhandgesellschaft oder eine Gesellschaft, auf die die Vermögenswerte vom Treuhänder übertragen werden. Für gewöhnlich werden professionelle Treuhänder ernannt. Der Treuhänder hat die Aufgabe, dass die Wünsche des Gründers umgesetzt und die Interessen der Begünstigten gewahrt werden. Die Vollmachten, Pflichten und Obliegenheiten der Treuhänder werden im Treuhandvertrag festgelegt und die Aktivitäten der Treuhänder werden durch lokale Gesetze geregelt Den Treuhändern werden weitgehende Vollmachten erteilt, um z.B. Jugendlichen oder anderen Begünstigten Gelder für die Ausbildung und die Erhaltung des Lebensstandards zukommen zu lassen. Den Treuhändern werden ähnliche Vollmachten erteilt, um den Begünstigten vor ihrer Eintragung als Begünstigte Gelder zukommen zu lassen. Die Begünstigten Die Personen oder juristischen Personen, die aufgrund der Bedingungen des Treuhandvertrags einen Nutzen ziehen, sind die Begünstigten des Trusts. Sie werden durch den Gründer spezifisch benannt und ihr Nutzen muss klar festgelegt sein. Jedoch müssen keine speziellen Personen benannt werden, lediglich eine Gruppe von Personen (z.B. Söhne, Töchter oder Enkel), wobei die Auswahl, wer und wieviel davon einen Nutzen ziehen wird, den Treuhändern überlassen bleibt (im letztgenannten Fall werden die Treuhänder normalerweise von den schriftlichen oder mündlichen Wünschen des Gründers geleitet). Ein Trust ist also so etwas wie ein „lebendes Testament“, welches vor und nach dem Tod des Gründers in Kraft sein wird. Es kann nach den Wünschen des Gründers gekündigt oder aufgehoben werden oder, was häufiger vorkommt, unwiderruflich ausgestaltet sein. Der Protektor Der Protektor ist eine Person, die vom Trustee bestellt wurde und die im Treuhandvertrag festgelegten Vollmachten besitzt. In der Kompetenz eines Protectors die Ueberwachung der Aktivitäten der Trustees. In Ausübung seiner Tätigkeit schuldet der Protektor den Begünstigten oder dem Zweck des Trusts eine Fürsorgepflicht, aber er wird nicht als Treuhänder betrachtet. Wo die Bedingungen des Treuhandvertrages einen Protektor des Trusts vorsehen, wird diese Person oder juristische Person mit der Vollmacht ausgestattet, einen Treuhänder auszuwechseln, einen neuen oder zusätzlichen Treuhänder zu ernennen oder andere Vollmachten auszuüben, die durch lokale Gesetze verliehen werden. Der Protektor kann ein Gründer sein, ein Treuhänder oder ein Begünstigter. Es können auch mehrere Personen als gemeinsame Protektoren ernannt werden. Trustinstrumente Der Treuhandvertrag (Trust Deed) Diese private Vereinbarung zwischen dem Gründer und dem Treuhänder kann auf vielfältige Weise geschehen, um die Anforderungen und Anliegen des Gründers zu erfüllen. Während die spezifischen Ausführungen im Treuhandvertrag wesentlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, besteht die grundsätzliche Struktur eines Treuhandvertrages aus folgenden Teilen: a) Die Ernennung des Trustee und die Person, die seine Ablösung oder seinen Ruhestand bestimmen können; b) Der Umfang der Befugnisse und der Beschränkungen eines Treuhänders; c) Eine Definition der Vermögenswerte und wie sie gemanagt werden sollen; d) Eine Definition, wer die Begünstigten sein sollen; und e) Die Laufzeit eines Trust |
|
|||
|
Zur Ergänzung des vorstehenden, hervorragenden Beitrages:
Der Trust - was ist das? Die Internationalisierung des Wirtschafts- und Kapitalverkehrs und die wachsende Steuerbelastung in Deutschland bringen es mit sich, dass Anleger mehr und mehr beginnen, sich auch mit bisher unüblichen Formen der Vermögensanlage zu befassen. Das Interesse an Anlagen im steuergünstigen Ausland wächst. In diesem Zusammenhang fällt zunehmend häufig ein Begriff: Der "Trust". Fast jedem ist klar, dass der Trust ein Gebilde des anglo-amerikanischen Rechts ist. Manchem fällt dazu noch ein, dass es sich dabei um eine Art Vermögenszusammenfassung handelt, kurz: um "Geld, das arbeitet". Vor einer weiteren Beschäftigung mit dem Trust schrecken potentielle Anleger jedoch meist zurück - zumal auch unter Fachleuten das Thema als schwierig gilt. Dies mag seinen Grund darin haben, dass der Trust keinem Institut des hiesigen Rechts wirklich entspricht. Er kann allenfalls unter Zugrundelegung jeweils spezieller Fragestellungen mit Figuren des deutschen Rechts wie z.B. der Stiftung oder der Treuhand verglichen werden. Das ist jedoch nicht unbedingt ein Nachteil! Gerade unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung kann es durchaus günstig sein, dass der Trust zu deutschen Gesetzesvorschriften nicht so recht passen mag. Sinn dieses Beitrages ist daher, zu zeigen, dass die Beschäftigung mit dem Thema "Trust" sich durchaus lohnt. Die Grundstruktur des Trusts ist - entgegen so mancher überkommenen Vorstellung von dem "komplizierten" anglo-amerikanischen Einzelfallrecht - ganz einfach. Eine Person (der Begründer oder "settlor") überträgt beliebige Vermögensgegenstände auf den durch Vertrag errichteten Trust und setzt zur Verwaltung dieses Vermögens eine oder mehrere weitere Personen ein, die sogenannten "trustees". Weiter bestimmt er einen oder mehrere Begünstigte ("beneficiaries"), an die laufend oder einmalig Erträge und/oder Substanzvermögen aus dem Trust ausgeschüttet werden sollen. Ein Trust hat stets eine begrenzte Laufzeit. Deshalb muß der Settlor jedenfalls eine Bestimmung darüber treffen, wie mit dem Trustvermögen nach Beendigung des Trusts verfahren werden soll. Die Einzelfragen sind dagegen bereits komplizierter und teilweise durchaus geeignet, die erwähnten Vorurteile zu bestätigen. Der Trust ist ein Vertrag - demgemäß ist auf dem Vereinbarungswege so gut wie alles möglich. Gegenstand dieses Beitrages ist jedoch nicht, ein filigranes Netz von Einzelgestaltungen aufzuzeigen. Vielmehr soll anhand der am häufigsten anzutreffenden Strukturen hinterfragt werden, welches Interesse deutsche Anleger an der Begebung von Vermögen in einen Trust haben können. Von entscheidender Wichtigkeit ist dabei zunächst festzuhalten, dass der Trust nach deutschem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzt, also nicht "rechtsfähig" ist. Hieran scheitert regelmäßig die Einordnung des Trusts als Stiftung deutschen Rechts, die ja im übrigen auch eine verwaltete Vermögensmasse ist. Zwei weitere Unterscheidungen sollen dem Leser noch zugemutet werden. Die eine orientiert sich an der Zwecksetzung des Trusts. Er kann zum einen dazu dienen, die Versorgung von Angehörigen nach dem Tode des Begründers zu sichern. Durch eine solche Verfügung entsteht der sogenannte "testamentary trust". Die rechtsgeschäftliche Begründung des Trusts unter Lebenden wird dagegen als "intervivos trust" bezeichnet. Auch sie dient häufig dem Unterhalt der begünstigten Personen - mit dem Unterschied, dass der "Gönner" noch lebt (Selbstverständlich ist auch die Personalunion von Errichter und Begünstigtem möglich.) Der Einfachheit halber soll nur der Intervivos-Trust betrachtet werden. Schließlich gibt es widerrufliche ("revocable") und unwiderrufliche ("irrevocable") Trusts. Beim widerruflichen Trust hat sich der Begründer eben den Widerruf oder zumindest Verfügungsrechte über das Trustvermögen bzw. Weisungsbefugnisse gegenüber dem Trustverwalter ("Trustee") vorbehalten. Diese Form des Trusts soll hier nicht weiter Gegenstand der Betrachtung sein. Unter steuerlichen Aspekten ist sie bereits deshalb uninteressant, weil das Trustvermögen hier - vergleichbar der deutschen Treuhand - weiterhin dem Settlor als "Treugeber" zugerechnet wird. Unser Augenmerk richtet sich daher auf den unwiderruflichen Trust ("discretionary trust"), bei dem der Begründer jegliche Verfügungs- und Weisungsbefugnis abgegeben hat, so dass es letztlich im Ermessen des Trustees steht, ob und wann er Auszahlungen an den oder die Begünstigten vornimmt. Dieses unbeschränkte oder zumindest nur teilweise beschränkte Ermessen des Trustverwalters ("discretion") geht dabei meist mit einem weitgehenden Haftungsausschluß einher. Im folgenden soll nun versucht werden, den unwiderruflichen Trust unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten etwas näher zu "beleuchten". Rechtliche Überlegungen Unabhängig von steuerlichen Erwägungen, die zur Errichtung von Trusts führen (siehe dazu weiter unten), treten andere Überlegungen über die rechtlichen Vorteile eines Trustes in den Vordergrund und haben in den letzten Jahren gerade in Amerika zu einem neuen Schlagwort geführt: "Asset Protection Trust". Dabei geht es dem Begründer vor allem darum, sein Vermögen vor dem Zugriff Fremder oder auch der eigenen Familienmitglieder zu schützen. Besonders bei Ärzten, die sich bei Berufsfehlern horrenden und von keiner Versicherungspolice gedeckten Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen, hat man nach Wegen gesucht, ihr Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen - indem es auf Dritte übertragen und von ihnen wie fremdes Eigentum gehalten wird. Obwohl dieser Gedanke des "Gläubigerschutzes" sich in Deutschland noch nicht in demselben Maße etabliert hat (obgleich einige scheidungswillige Ehemänner mitunter wünschten, sie hätten rechtzeitig ihren Vermögenstrust errichtet), tritt in Europa ein anderes Merkmal in den Vordergrund: Die Anonymität, die der Trust bietet. In der üblichen Konstruktion, das heißt: der Errichtung in einer angelsächsischen Steueroase und Verwaltung des Vermögens durch eine dort ansässige Trust-Gesellschaft, erhält der Trust einen ihm eigenen Namen, den nur die unmittelbar Beteiligten kennen, z.B. Hudson-Trust, Westminster-Trust, Christmas-Trust. Dieser Trust - vertreten durch die Trustees - eröffnet Konten, hält Beteiligungen und erwirbt Immobilien, ohne den Namen des Errichters und/oder des Begünstigten jemals zu benennen. Da die Trustvereinbarung, die nach angelsächsischem Gewohnheitsrecht noch nicht einmal der Schriftform bedarf (auch wenn dieses aus Beweisgründen zu empfehlen ist), nirgends registerlich erfaßt wird, kann niemand wissen, dass sich z.B. hinter dem Erwerb eines Aktienpaketes durch einen Hudson Trust mit Sitz auf den Bermudas und verwaltet von der Happy Trust Company Ltd. der Spekulant Karl-Heinz Neureich aus Berlin verbirgt. Natürlich weiß auch keiner, dass dieser die Entscheidung entweder in (s)einer Wohnung in Monaco oder auf (s)einer Yacht in der Karibik getroffen hat, die sich im Eigentum der Hudson Holding Ltd. befindet, deren Anteile ihrerseits von vorerwähntem Hudson Trust gehalten werden. Neben diesen Überlegungen können auch erbrechtliche Erwägungen für die Errichtung eines Trustes sprechen. Da sich das Vermögen oder wesentliche Teile daran in der Hand von Treuhändern befindet, ersetzt die Trust-Vereinbarung diesbezüglich quasi das Testament, wobei die Trustees als Testamentsvollstrecker betrachtet werden können. Damit ist eine reibungslose, vom Erbfall nicht betroffene Vermögensverwaltung gewährleistet. Wo sollte man einen Trust errichten? Die Beantwortung der Frage, wo man einen Trust errichten sollte, ist zwar heftig umstritten - jedoch weniger aus fachlichen, sondern vor allem aus akquisitorischen Gründen hinsichtlich der Gewinnung neuer Trust-Kunden für das eigene Land oder die eigene Anwalts- oder Steuerberaterkanzlei in Bermudas, den Bahamas oder Liechtenstein. Das Ergebnis ist recht einfach zusammenzufassen: Da das "Trust-Recht" aus dem englischen Prinzip der "Equity" stammt - einem ungeschriebenen Gewohnheitsrecht, das sich aus der Rechtsprechung von Vertretern der Krone entwickelt hat, die jeden Fall einzeln nach Billigkeitsgesichtspunkten gewürdigt, beurteilt und sich deshalb bewußt gegen eine gesetzliche Normierung gewendet haben - wurden auch Auseinandersetzungen über Fragen des Trustes strikt nach dem Willen der Beteiligten beurteilt. Als Richtlinie werden zwar Sammlungen der Equity-Entscheidungen herangezogen, bindenden Charakter haben sie jedoch nicht. Naturgemäß verfügt England über den größten Fundus an derartigen Entscheidungen, so dass die weit überwiegende Anzahl von Trusts in den ehemals britischen Kolonien und heutigen Steueroasen errichtet werden. Unter ihnen gibt es allerdings zwei Lager: Das eine, zu denen z.B. die Cayman Islands gehören, ist der Auffassung, dass sich der Gedanke der Equity über Jahrhunderte bewährt hat und deshalb ganz bewußt nicht gesetzlich normiert wird (mit Ausnahme von Vorschriften, die die Trust-Verwaltung regeln). Das andere Lager, zu dem z.B. Jersey zählt, folgt dem Wunsch vieler Kontinental-Europäer nach Rechtssicherheit und hat 1984 die wesentlichen Gesichtspunkte über "Equity" kodifiziert, also in einem speziellen "Trust-Gesetz" geregelt. Angesichts des sehr lukrativen Trust- und damit Vermögensverwaltungsgeschäftes haben einige europäische "Steueroasen", unter anderem Liechtenstein, die Möglichkeiten und den Bedarf an Trusts erkannt und deshalb ihr eigenes Trust-Gesetz geschaffen. Die Qual der Wahl kann nur für die ersten beiden Lager entschieden werden, denn ein Land, dessen gesamtes rechtliches Verständnis, insbesondere, was die Rechtsprechung anbelangt, durch den "Code Napoleon" geprägt ist und dem der Gedanke von Equity völlig fremd ist, kann nur recht schwer im Einzelfall eine gerechte Lösung schaffen. Ob in dem angelsächsischen Bereich Länder mit oder ohne "Trust-Code" gewählt werden, ist zunächst eine "Geschmacksfrage": Letztlich wird aber zu berücksichtigen sein, dass die Errichtung eines Trustes sehr vertraulich, persönlich und auf den Einzelfall bezogen ist, so dass auch Fragen dazu entsprechend zu behandeln sind. Eine völlige Gestaltungsfreiheit ist deshalb vorzuziehen. Als Gestaltungsmöglichkeit bietet sich an, einen Trust in einem Land zu errichten und ihn in einem anderen zu verwalten. Abschließend sei auf die Rolle des "Protectors" hingewiesen. Jeder Begründer eines Trustes kann dem Trustee gegenüber eine Person seines Vertrauens in einer separaten (vertraulichen) Urkunde benennen und bestimmen, dass bestimmte oder sämtliche Vermögensverfügungen des Trustees der ausdrücklichen Genehmigung des Protectors bedürfen. Somit ist insbesondere das von vielen Interessenten skeptisch betrachtete Ermessen der Trustees weitgehend eingeschränkt. |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|