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Einreise- und Einwanderungsbestimmungen von Bermuda
Der Inselstaat Bermuda versucht, die Einwanderung von Ausländern mit Hilfe einer strengen Regelung der Arbeitsgenehmigung und mit sonstigen einschränkenden Bestimmungen einzudämmen. Ein Ausländer, der nicht mit einer Inländerin verehelicht ist, erhält nach dem Einwanderungsgesetz (Bermuda Immigration and Protection Act 1965) nur dann eine Arbeitsgenehmigung, wenn für seine vorgesehene Tätigkeit kein Inländer vorhanden ist. Um diese Frage vorweg abzuklären, sind bislang freie Stellen erst im Inland auszuschreiben. Allerdings wird diese Vorschrift bei einer höheren Positionierung eines Bewerbers oftmals übergangen. Üblicherweise werden Arbeitsgenehmigungen nur für den Zeitraum eines Jahres vergeben. Bei Führungskräften ist der Zeitraum indessen länger. Ausländer erhalten regelmäßig keine Arbeitsgenehmigung, wenn sie mehr als zwei Kinder haben. Die Einwanderung ausländischer Großfamilien ist somit unerwünscht. Für eine erteilte Arbeitsgenehmigung ist jährlich eine Gebühr von etwa 5.000 US$ zu entrichten. Ausländer sind weithin vom Erwerb von Grundeigentum ausgeschlossen. Anders ist es, wenn das gewünschte Anwesen einen Jahrespachtwert von über 43.800 $ ausweist. Hierfür kommen auf den Bermudas aber lediglich 312 Häuser in Betracht. Hingegen sind Mietverhältnisse möglich. Der Arbeitsminister (Minister of Labour and Home Affaires) muss dem Abschluss des Mietvertrages aber dann jeweils zugestimmt haben. Auch hierbei besteht für Ausländer eine Hürde, die sich oftmals als unübersteigbar erweisen dürfte. Gewöhnlich wird ein Mietverhältnis mit einem Ausländer nämlich nur dann genehmigt, wenn der jeweilige Grundstückseigentümer, der sein Grundstück vermieten möchte, sich außer Landes aufhält. Grund dieser Bestimmung ist, dass der Staat Spekulationsgeschäften vorbeugen möchte. Ausländer, die trotz aller Schwierigkeiten ein Grundstück erwerben, bedürfen einer ministeriellen Genehmigung. Hierbei fällt eine hohe Gebühr an. Der Erwerber hat dem Staat nämlich 22% des Grundstückswertes als Genehmigungsgebühr zu entrichten.
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