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| Tags: dormant, dormant account, england, ltd co kg, nullbilanz, personengesellschaft, steuern |
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"dormant accounts" bei Ltd. & Co. KG
Im Internet lese ich folgende Frage: Zitat:
Sie haben recht: im Internet wird so vieles vertreten, was nicht immer richtig sein muß. Mancher Irrglaube im Zusammenhang mit britischem Recht findet sich gerade auf deutschsprachigen Seiten im Internet wieder, obgleich ein Blick ins UK die Rechtsfindung erleichtern würde. Tatsache ist, daß eine Ltd. einen dormant account nach britischem Recht bereits dann NICHT einreichen darf, wenn Sie auch nur 1 Cent an Haftungsentschädigung als Komplementärsgesellschaft vereinnahmt (... und das ist nichts besonderes, weil eine Bilanz nun einmal objektive "Verhältnisse" aufzeigt, wenn diese nicht gerade gefälscht ist ...). Auch hier gibt das companies house beste Hilfestellung. Im Zweifel kann ich Ihnen nur anraten, einmal den Rechtsrat eines britischen Rechtsanwalts/ Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers einzuholen, da die Rechtsfolgen seitens der Briten wegen fehlerhaften Handelns durchaus schmerzhaft sein können
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wir empfehlen unseren kunden, die bei uns uk-firmen mit DORMANT ACCOUNTS verwalten lassen, dringend, die entsprechenden VERWALTUNGSKOSTEN n i c h t der uk-firma zu belasten, d.h. keine erfolgsrechnung für die uk-gesellschaft zu führen - wie richtig ausgeführt wurde, genügt EINE EINZIGE W I R T S C H A F T L I C H E TRANSAKTION, um die struktur zu fall zu bringen
wenn sie ihre uk-firma in eigenregie managen (weil sie - ich verweise genüsslich auf den "nagelstudio berchtesgaden"-fall - aus irgendwelchen gründen nicht in der lage sind, eine saubere brd-only-lösung auf die beine zu kriegen), ist die lösung mit den dormant accounts ja sowieso vom tisch... wenn sie mit einer brd-zweigniederlassung einer uk-gesellschaft operieren, müssen sie mindestens den ERFOLG ihrer brd-operationen in die englische buchhaltung aufnehmen... und SIND DARAUF AUCH STEUERPFLICHTIG (allfällige brd-steuern - so sie diese nicht bereits in der buchhaltung der zn als abzug geltend gemacht haben - schreibt ihnen die inland revenue ohne diskussionen übrigens gut) ich wundere mich immer wieder von neuem über den glauben, den sonst "normaldenkfähige" in dieser frage an den tag legen... wenn sie nämlich mit einem hauptsitz in FLENSBURG und einer filiale in STUTTGART innerhalb der brd aktiv sind, bezahlen sie ja auch an beiden orten steuern... selbredend in unterschiedlicher höhe (abhängig vom ORT DER EFFEKTIVEN LEISTUNGSERBRINGUNG) - die gewinne der zn müssen jedoch zwingend in den büchern des HAUPTSITZES verbucht werden (sie bilden ja teil des vermögens des hauptsitzes!!!) und lösen unweigerlich steuerfolgen aus der hinweis auf FACHLICHEN RAT ist der entscheidende fakt... und den bekommen sie bei den leuten, die auf gewissen foren - in ermangelung vorhandener substanz - durch die länge ihrer postings auffallen, mit sicherheit nicht... was nicht heisst, dass die multimegaseitenproduzenten nicht kurzfristig mehr erfolg haben als seit jahren im markt etablierte profis... that's life!!! wie hiess es doch in einer preisgekrönten werbeanzeige: der koch, der seine rösti in butter wendet, hat weniger ertrag als der kollege, der sie in fett brät ... ABER VIELLEICHT HAT ER IHN Ö F T E R wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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ergänzend zur meinung von tropico sei immerhin erwähnt, dass das COMPANIES HOUSE dormant accounts von "selbstgründern" akzeptiert, die lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen kosten für die abgabe des annual returns verbuchen... mit dem hinweis, derartige auslagen seien auf staatlichen gesetzen beruhend und könnten gar nicht vermieden werden
mehr spielraum gibt's aber nicht 8-) ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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Zitat:
Richtigerweise erkennt der user, daß bei FALSCHER Abgabe von "dormant accounts" eine Durchgriffshaftung nach britischem Recht gegenüber dem director einer Ltd., ggf. auch auf die shareholder zulässig ist. Im Falle einer Ltd. & Co. KG - man kann es ja gar nicht oft genug wiederholen - führt die obligatorische Zahlung einer Haftungsentschädigung an die Komplementärs-Ltd. dazu, daß keine "dormant accounts" im UK abgegeben werden DÜRFEN ! Naja, UNSERE user sind jedenfalls richtig informiert. Weiter so !
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