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Deutsche Unternehmensformen Deutsche Unternehmensformen: GbR, GmbH, GmbH & Co. KG, AG, KGaA, Ltd. & Co. KG etc.
Ltd. & Co. KG, GmbH, GbR

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  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2006, 11:04
tropico tropico ist gerade online
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Beiträge: 974
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Standard Die Kapitalgesellschaft & Co. KG

Die (GmbH, Ltd., S.L., LLC etc.) & Co. KG stellt eine allseits bekannte aber durchaus komplexe Unternehmensstruktur dar. Sie ist eine Mischform zwischen Kapital- und Personengesellschaft, die sich aber ausschließlich in die Personengesellschaftsstruktur einordnen läßt.

Die Erscheinungsformen der <Kapitalgesellschaft> & Co. KG sind vielfältig:

1. Es gibt beispielsweise die "personen- und beteiligungsgleiche" ... & Co. KG.
Diese Form ist in der Praxis am häufigsten vorzufinden. bei ihr sind die Gesellschafter (shareholder, members etc.) der Kapitalgesellschaft (Komplementär) und die Kommanditisten der KG personenidentisch und haben regelmäßig dieselben Beteiligungsquoten.
Ein Sonderfall bildet die Einpersonen-Kapitalgesellschaft & Co. Hier kann der alleinge Gesellschafter zugleich Kommanditist sein.

Unzulässig ist hingegen, daß die Kapitalgesellschaft Komplementär und zugleich Kommanditist sein kann.

2. Die "nicht personen- und beteiligungsgleiche" ... & Co. KG.
Diese Form der Kapitalgesellschaft & Co. KG ist dann von besonderer Bedeutung, wenn auf der Seite des Gesellschafter ausländische juristische Personen handeln, deren Gesellschafter gerade nicht identisch sind (oder besser sein wollen). Die Beteiligungsverhältnisse weichen hier üblicherweise in den beteiligten Gesellschaften/ gegenüber den beteiligten Gesellschaftern ab.

3. Die wechselseitig beteilige Kapitalgesellschaft & Co. KG.
Bei dieser Form besteht die nach dem Gesellschaftsvertrag zu erbringende Einlage der Kommanditisten (des Kommanditisten) in ihren (seinen) Anteilen an der Kaptilagesellschaft. Damit kann die KG Alleingesellschafter der GmbH, also ihres Komplementärs, werden.

4. Die dreistufige Kapitalgesellschaft & Co. KG.
Bei dieser Form ist Komplentär der ... & Co. KG eine weitere ... & Co. KG.

Zulässig ist in allen Fällen, daß Kommanditist auch eine ausländische juristische Person sein kann, was sich unter Umständen aus jeweiligen DBA´s als zweckmäßig erweisen kann.

Die steuerlichen Aspekte des Grundmodells werden noch gesondert behandelt.

Beste Grüße

tropico
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2006, 21:27
MEC MEC ist offline
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Beiträge: 6
Standard Haftungs- und Tätigkeitsentschädigung

Ist es bei der Kapitalgesellschaft & Co. KG erforderlich das die Kapitalgesellschaft eine Haftungs- und Tätigkeitsentschädigung erhält?

Gerade im Fall der Ltd & Co KG wird dies immer wieder so da gestellt ob dies nicht erforderlich sei...

Es mag zwar sein das dies anders gehandhabt wird als bei einer GmbH & Co KG aber es ist davon auszugehen das es wohl eine einheitliche Regelung für alle Kapitalgesellschaft & Co. KG.

Die Haftungsentschädigung der Komplementärin im Fall der Limited wird gemessen am Haftungskapital in vielen Fällen sehr gering sein. Bei den Tätigkeitsentschädigung ist nicht mehr das Haftungskapital zur Berechnung heranziehen sonder an richtet sich offensichtlich nach den Umfang der Tätigkeit.

Wie sehen die gesetzlichen Vorschriften zu der Haftungs- und Tätigkeitsentschädigung aus?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.06.2006, 11:18
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
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Standard

Zitat:
Zitat von MEC
... Wie sehen die gesetzlichen Vorschriften zu der Haftungs- und Tätigkeitsentschädigung aus?

MEC,

es gibt keine gesetzlichen Regelungen über die Höhe einer Komplementärsvergütung. Diese kann frei vereinbart werden, richtet sich allerdings in der Praxis am Volumen dessen, was die KG betreibt. Jedenfalls sollen die Ouoten nicht unangemessen verteilt werden.

Beste Grüße

tropico
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