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guten tag,
als schweizer habe ich ein kleines e-commerce geschäft. ich lebe in der schweiz. habe mein unternemen in der schweiz. verkaufe meine produkte europaweit. bezahle meine steuern im augenblick nur in der schweiz. jetzt muss ich bei einem deutschen provider - meine webseite hosten. ist dieser server gleichzeitig betriebsstätte? was verändert sich steuerlich? mein unternehmen und mein wohnsitz sind weiterhin die schweiz. danke zuni |
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warum "müssen"?
wenn alle schweizer kunden, die domains über godaddy registrieren und dort serverkapazitäten geordert haben, damit in den usa steuerpflichtig würden... dann wäre das us-budetdefizit wohl abgedeckt 8-) just my 2 c. ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com |
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also entschuldigung,
passt die analogie zu amerika? das deutsche finanzamt hat mir auf anfrage bestätigt, das die "immatriellen güter" soweit sie auf einem deutschen server liegen - der deutschen steuergesetzgebung unterliegen, da das deutsche finanzamt -> immatrielle güter -> deutscher server -> betriebsstätte deutschland sieht und hier dementsprechend steuern gezahlt werden müssen. ich hätte gerne außerhalb "der Ansage" des deutschen finanzamtes - realititätsnahe erfahrungsberichte. soweit möglich, bitte. danke zuni |
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wer bitte ist "DAS deutsche finanzamt"... wo kommen antworten, die sind so vielfältig wie die kostüme am basler morgestraich...
nach der von ihnen zitierten "information" könnte ich also von meinem deutschen küchentisch aus über eine auslandsfirma aktiv sein, SOLANGE SICH DER SERVERSTANDORT NICHT IN DEUTSCHLAND BEFINDET... also "das" kann's ja auch nicht sein meine basisfrage ist unbeantwortet geblieben... warum MUSS der tapfere helvetier offenbar urplötzlich seinen server nach d verlegen? im übrigen - sorry, wenn ich aufsässig bin - ist die diskussion vollkommen komptaibel zu meinem lieblingsthema "principal place of business"... es ist und bleibt halt eben doch so, wie's ist... MATCHENTSCHEIDEND IST UND BLEIBT DER ORT DER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG... dieser wird sich bei einer d-bäckerei, die ihre produkte via onlineshop vermarktet, nie und nimmer in den usa befinden, obwohl sich ihr server dort befindet - weil geknetet und gewalkt wird in düsseldorf, hamburg oder stuttgart... ... und genauso klar befindet sich der PoB am (ausländischen) firmensitz, wenn die physische präsenz (= aktive geschäftstätigkeit) nachgewiesen/dargelegt werden kann (siehe das entsprechende formular der d-finanzbehörden, das hier schon mehrmals thema war)... auch wenn sich der serverstandort an der russisch-/chinesischen grenze befindet (soll für gewisse anbieter mit sensiblen angeboten vorteile bieten...) zurück zur ausgangslage - aufgrund der geäusserten meinung(en) besteht doch weder ZWANG noch BEDARF, in irgendeiner form einen server in d anzumieten... internet-/it-fachleute mögen mich bitte korrigieren, wenn sie nachvollziehbare argumente für einen derartigen standort "im auge des tigers" vorbringen können interessantes thema, danke... und: wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com |
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Guten Tag,
sofern es sich um einen dedizierten Server handelt, wird dieser in der Tat von der BRD (konsistent mit der OECD) als Betriebsstätte angesehen. In der Folge lösen Sie eine beschränkte Steuerpflicht in der BRD aus. Der knifflige Punkt ist jetzt die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus (in der Schweiz) und der Betriebsstätte (Server). Es gilt keineswegs, dass der Umsatz der verkauften Güter nun komplett in BRD zu versteuern ist. Vielmehr muss eine Funktions- und Risikoanalyse durchgeführt werden. Da das Risiko, das der Server übernimmt, regelmäßig eher gering ausfällt, dürfte nur ein geringer Teil der Einkünfte dem Server zuzurechnen sein. Soviel zur Theorie, wie so etwas in der Praxis aussieht, keine Ahnung Zitat:
Warum Sie in Deutschland hosten müssen, ist mir allerdings auch ein Rätsel. |
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danke für ihr statement:
"... sofern es sich um einen dedizierten Server handelt, wird dieser in der Tat von der BRD (konsistent mit der OECD) als Betriebsstätte angesehen ..." im umkehrschluss kann ich also ausführen: "... sofern es sich um einen dedizierten server einer us-llc MIT STANDORT IN DEN USA handelt, kann keine betriebsstätte unterstellt werden ..." ihren übrigen ausführungen stimme ich vollumfänglich bei - im tumben nachbeten des gegenwärtigen gazettengezeters hinsichtlich "bankKUNDENgeheimnis", "steuerpflicht", "oecd-/fatf-standards" etc. geht vielfach unter, dass im REALEN WIRTSCHAFTSLEBEN - NICHT von journalisten bestimmt/dominiert! - in sehr vielen fällen ABGRENZUNGEN notwendig sind und real auch stattfinden... da sieht IN DER PRAXIS vieles anders (besser?) aus als in den katastrophenszenarien, die die titel bestimmen und die von mediengeilen politikern hochgepusht werden wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com |
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