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Was darf eine echte und legale Promotionsberatung, seriöse Promotionsberatung?
Viele Promotionsberater vermitteln Doktortitel gegen Geld. Aber wo kann man seriös promovieren? Was darf ein Promotionsberater überhaupt alles machen? Wozu braucht man überhaupt einen Promotionsberater? Ich meine, die kosten ziemlich viel Geld. Da will man doch wenigstens was haben, was anerkannt ist. ![]() |
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Legale Promotionsberatung, seriöse Promotionsberatung, anerkannte Promotionsberatung
Eine seriöse und legale Promotionsberatung umfasst: - Hilfe zum Finden einer Fakultät anbieten, - Hilfe zum Finden eines Doktorvaters anbieten, - Themenvorschläge machen, - Literaturhinweise geben, - Literatur beschaffen, - Datenbankrecherchen durchführen, - mit dem Doktoranden diskutieren, - Anregungen geben, - bei der technischen Erstellung der Dissertation helfen, - Hilfestellungen bzgl. der Veröffentlichung leisten, - Fußnoten kontrollieren, - sprachliche Korrekturhinweise geben. Man muss schon gut aufpassen - rechtlich bergen Promotionsberatungen einige Gefahren: Mögliche Strafbarkeit des Promotionsberaters - Strafbarkeit gem. § 263 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen Betrugs (kein echter Abschluss oder kein führbarer Abschluss) - Strafbarkeit gem. § 267 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) Abs. 1 wegen Urkundenfälschung. - § 26 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch): Anstiftung zum Gebrauch unechter Urkunden - § 26 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch): Anstiftung zum Verst. gg. § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch), - § 27 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch): Beihilfe zum Verst. gg. § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch). - § 26 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) Anstiftung zu Verst. Gg. § 332 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) Bestechlichkeit - § 334 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) Bestechung Hier steht Näheres dazu: Risiko Promotionsberater, Vermittler, Ghostwriter - was ist erlaubt, was verboten?
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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