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Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung Rechtliche Fragen zur Führbarkeit und Eintragung in Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente; Möglichkeiten und Preise, mögliche Rechtsfolgen und Strafbarkeiten bei gekauften Doktortiteln, Professortiteln, Diplomen, Zeugnissen und Berufszertifikaten, der Inanspruchnahme von unerlaubten Handlungen durch Promotionsberater und Promotionsberatungen, Ghostwriting, Titelhändler, Titelmühlen, nicht anerkannten Offshorehochschulen, Offshorekirchen und anderen offshore arbeitenden Titelverkäufern, die strafbare Handlungen begehen. Hier finden Sie umfassende Infos zu Kauftiteln, zum Titelkauf, zu Praktiken dubioser Promotionsberatungen, Ghostwriter. Ratschläge zu legalen Methoden. Brisant! Aktuelle Diskussion: Professortitel, Doktortitel und Diplome der EurAka
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Alt 08.11.2006, 15:35
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Standard Doktortitel, Doktorgrade, Dr., Professortitel, MBA, Akademiker per Post oder Internet

Doktortitel, Doktorgrade, Dr., Dr. h.c., Ehrendoktor, Professortitel, Prof. h.c., Ehrenprofessor, MBA, Akademiker per Post oder Internet


Man liest sie immer wieder, diese Reißernamen, die zahlungswillige Kunden anlocken sollen.
Was ist dran, an diesen dubiosen Reporten?

Im Grunde ist da gar nichts dran. Es werden pauschal die KMK-Beschlüsse und auch Hochschulgesetze zusammen kopiert, dann ist das 'Buch' auch schon fast fertig.

Zur Abrundung gibt es eine "Liste mit Universitäten, die gegen Berufs- und Lebenserfahrung akademische Grade verleihen".
Tja, nur gibt es da leider einen Haken, die sogenannten "Universitäten" gibt es gar nicht, die bunten Urkunden werden schlicht von illegalen Organisationen gekauft. Selbstverständlich hat das keinerlei Mehrwert, als Urkunden am heimischen Computer auszudrucken, wovon ich dringend abrate, so dass hier natürlich keinesfalls in irgendeiner Form "akademische Grade" 'verliehen' werden.
Des weiteren bedeutet der Begriff "University" in keinster Weise "Universität", sondern allenfalls Hochschule.


Aber warum oder wie ist das möglich? Wenn ich einen Abschluss von einer University habe, muss dieser doch anerkannt sein?
Nein, das bedeutet rein gar nichts. In Deutschland und Österreich z. B. sind akademische Grade und Hochschulbezeichnungen geschützt. Es ist hier nicht möglich, einfach so eine Hochschule zu gründen und akademische Grade zu verleihen.
In Deutschland gelten die Hochschulgesetze der Länder, in denen definiert ist, dass z. B. das Diplom ein akademischer Grad ist und akademische Grade ausschließlich von Hochschulen vergeben werden dürfen.
Ein solches Hochschulgesetz finden Sie z. B. hier:
Hessisches Hochschulgesetz HHG

Für die Anerkennung und Gradführung ausländischer akademischer Grade in Deutschland gilt einmal der
Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000, Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000)
und der
Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001, Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001)
der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ vom 14.04.2000


Nun ist in diesen geregelt, dass für die Führbarkeit akademischer Grade in Deutschland,
1. die Hochschule im Heimatland staatlich anerkannt sein muss,
2. der Studiengang anerkannt sein muss,
3. der Abschluss durch Studium erlangt worden sein muss,
4. der Abschluss durch Prüfung erlangt worden sein muss,
5. das Programm ggf. zusätzlich akkreditiert sein muss, weil das in manchen Ländern ein zusätzliches Anerkennungskriterium ist.

Nun liegen aber sämtliche Voraussetzungen für eine Anerkennung oder Führbarkeit nicht vor - somit ist das Ganze selbstredend völlig wertlos.
Die Titelmühlen werden meistens von den USA aus betrieben, aber auch die geldgierigen Deutschen können die Finger oft nicht von solchen Dingen lassen, von denen sie keine Ahnung haben, und gründen schnell mal eine Offshore-Klitsche in den USA.

Aber wie ist das möglich, dass die sich dann University nennen? Sind die nicht doch anerkannt?
Nein! In den USA gibt es für die Anerkennung von Hochschulen ein spezielles Akkreditierungssystem. Nur bestimmte Akkreditierungen sind zur Anerkennung von Hochschulen und deren Studienprogramme berechtigt.
Eine solche Liste mit den anerkannten Akkreditierungen in den USA finden Sie hier:
Anerkannte US-Akkreditierungen, Anerkennung von Hochschulen in den USA

Hochschulbezeichnungen sind anders als z. B. in Deutschland und Österreich in den USA rechtlich nicht geschützt. Daher ist es kriminellen Titelmühlenbetreibern möglich, Scheinfirmen zu gründen, die Hochschulbezeichnungen tragen. Allerdings ist die Vergabe von akademischen Graden sehr wohl rechtlich geregelt, so dass die Titelhändler regelmäßig in den Knast wandern, weil die sogenannten Insider in Wirklichkeit keine sind.

Was viele Titelschwindler und Titelhändler und welche, die es werden wollen, völlig falsch behaupten ist, dass die gekauften Titel der Pseudoklitschen angeblich nur in Deutschland und Österreich nicht geführt werden dürfen. Auch das ist natürlich wieder einmal schlicht gelogen. Selbst akademische Grade von Einrichtungen mit Hochschullizenz, aber ohne entsprechende Akkreditierungen dürfen in den USA und auch sonst fast nirgens geführt werden, das ist größtenteils strafbar.


Strafbarkeiten in Deutschland


§ 132a StGB (Missbrauch von ausländischen akademischen Graden) (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB)
§ 263 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) (Betrug)
§ 267 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) (Urkundenfälschung)

Kriminell wird es grundsätzlich, wenn man einen akademischen Grad aktiv führt oder aber den Eindruck erweckt, man habe den jeweiligen akademischen Grad erlangt. Daher liegt bei einer Bewerbung unter Vorlage und Erwähnung solcher Abschlüsse Betrug vor, so dass derjenige später fristlos gekündigt werden kann, wenn die Wahrheit ans Tageslicht kommt - und das wird sie früher oder später...

Aber ab wann führt man eigentlich einen akademischen Grad?
Siehe dazu die ausführliche Diskussion hier:
Ab wann führt man einen akademischen Grad? Gradführung, Titelführung, Strafbarkeiten

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