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Diplomanerkennung in der EU, EU-Akkreditierung, EU-Anerkennung, EU-Gutachten
Auch zu diesem Thema fühlen sich die selbsternannten Insider berufen. Dabei ist schon der Buchtitel völlig daneben, da es nachweislich keine EU-Anerkennung, EU-Akkreditierung und dergleichen gibt. Das ist ein frei erfundenes Hirngespinst! Siehe dazu hier: Phänomen 'Europäisch anerkannt', 'Europäische Akkreditierung', 'EU-weite Anerkennung' (Phänomen 'Europäisch anerkannt', 'Europäische Akkreditierung', 'EU-Anerkennung') Hier wird offensichtlich versucht, die Unwissenheit der Interessenten auszunutzen, dabei enthält das 'Buch' keinerlei nennenswerte Informationen zum eigentlichen Thema im engeren Sinne. Zudem sind jegliche Informationen frei und kostenlos im Internet erhältlich. Grundsätzlich gibt es nur zwei Stellen, die hierzu kompetent Auskunft geben können: - einmal natürlich die ZAB - Zentralstelle für Fernunterricht, siehe hier: ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Adresse,Kontakt,Auskunft,Gutachten - ansonsten ist entweder das Wissenschaftsminiterium des Landes zuständig, in dem man gemeldet ist oder das Wissenschaftsministerium des Landes, in dem man arbeitet. Verlassen Sie sich nicht auf dubiose Reporte, die in der Printversion verkauft werden oder im Internet aufzufinden sind! Das Problem ist, dass Sie das allein zu verantworten haben, wenn Sie aufgrund dubioser Theorien Fehler begehen, die vielleicht strafbar sind. Nun ist es so, dass z. B. Deutschland sehr eigen ist, was die Anerkennung von Diplomen und anderer akademischer Grade angeht. In Deutschland sind bezüglich der Anerkennung von akademischen Graden und auch konkret der Führung solcher Grade folgende rechtliche Aspekte entscheidend: - Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000 und - Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001 Diese sind eindeutig. Abweichungen davon sind in Deutschland nicht gestattet, sogar strafbar. Nun enthalten die genannten Beschlüsse aber auch Informationen, die für andere europäische Länder gelten, nur wird dort auf die Herkunftsbezeichnung für akademische Grade, die außerhalb der EU erlangt wurden, komplett verzichtet. Folgendes kann man festhalten: Ein akademischer Grad gilt in einem europäischen Land als anerkannt: 1. wenn die Hochschule staatlich anerkannt ist, 2. die Hochschule zur Vergabe von akademischen Graden berechtigt ist, 3. der Studiengang im Heimatland anerkannt ist, 4. der Abschluss ordnungsgemäß nach der Prüfungsordnung der Hochschule erlangt wurde, 5. die heimischen Hochschulgesetze eingehalten wurden. Das ist alles, das ist das ganze 'Geheimnis' bezüglich der Diplomanerkennung in der EU. Wie Sie sehen, muss man für soetwas nicht unnötig Geld ausgeben - solche Infos bekommen Sie auch kostenlos, dafür aber entsprechend fundiert und ohne dubiose Theorien. Fragen Sie im Zweifel immer die zuständigen behördlichen Stellen selbst, verlassen Sie sich nicht auf irgendein dubioses Gekritzel! Ebenso sind alle Benutzer herzlich eingeladen, sich zu solchen Themen frei zu äußern und auch hier Fragen zu stellen, die entsprechend kompetent beantwortet werden. Selbstverständlich ist die Benutzung des Forums für alle Benutzer kostenlos. http://www.business-podium.com/boards/ Forenübersicht
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