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Doktortitel aus Deutschland und Europa, Doktorgrade aus der EU, 'Doktormacher'
Das nenne ich mal einen Reißertitel! Wenn da nicht ordentlich die Kasse klingelt, weiß ich es auch nicht... Wo wir schon bei 'Titel' sind, merkt man doch auch schon, dass hier entweder starke Defizite in den Begrifflichkeiten vorliegen, oder aber der Doktorgrad abgewertet dargestellt werden soll. Unterstrichen wird das noch durch den Untertitel "Der schnelle Weg zum Titel" - ist ja schon fast löblich, da weiß man doch wenigstens sofort, mit was für einem groben Unfug und geistige Umnachtungen man es zu tun hat. Der "Dr." (Doktor) wird als akademischer Grad, also Doktorgrad, vergeben, nicht als Doktortitel! Die Begrifflichkeit des Titels deutet in der Regel auf das Vorhaben unerlaubter Aktivitäten hin. Viele reine Titelhändler, die sich Promotionsberater nennen, benutzen die Bezeichnung 'Titel' immer wieder völlig falsch. Nun ja, das mag auch daran liegen, dass diesen tollen Herren, die akademische Grade von nichtexistenten Titelklitschen oder Einrichtungen mit angeblichen Anerkennungen, die jedoch in Wirklichkeit keinerlei Wert haben, verkaufen, selbst nicht gerade zu den Akademikern zählen - die meisten Autoren von dubiosen Theorien übrigens auch nicht. Meistens werden in solchen Reporten uberflüssigerweise einfach nur die Hochschulgesetze aneinander gereiht, ggf. noch ein paar lange Prüfungsordnungen hinzugefügt, die sowieso jeder kostenlos einsehen kann, damit das 'Buch' schnell fertig ist. Insiderinfomationen oder echte Tipps gibt es hier keine. Vielmehr wird in diesen zusammen geschusterten Sammlungen fremder Texte am Schluss einfach gesagt: Wer einen Doktorgrad erreichen will, muss ein abgeschlossenes akademisches Studium vorweisen und eine Dissertation schreiben und einreichen. Sensationell! - Da wäre sicher niemand drauf gekommen! Das sind 'Bücher', auf die die Welt gewartet hat. Zu allem Überfluss werden am Ende der kopierten 'Publikationen' zwei oder drei 'Promotionsberater' genannt, die sowieso jedem hinlänglich bekannt sind. Hinzu kommt natürlich, dass die 'Dienste' der Promotionsberater unglaublich viel Geld verschlingen. Aber wozu braucht man die Promotionsberater überhaupt? Diese geben vor, dass sie 'Kontakte zu Professoren und Doktorvätern' herstellen können. Das ist ja ganz schön, aber das kann auch jeder selbst tun und das rechtfertigt wohl kaum einen Preis zwischen 20.000,00 und 30.000,00 Euro... Jetzt behaupten diese aber, dass die Promotionsberater angeblich Promotionsplätze an Universitäten innerhalb der EU besorgen können, die man auf eigene Faust angeblich nicht bekommen kann. Und damit ist der Beweis erbracht, dass es sich um strafbare Handlungen handelt. Gemäß AkaGrG ist die Vermittlung von ausländischen akademischen Graden strafbar, und genau das ist es doch, wenn nur der Promotionsberater diese Möglichkeiten vermitteln kann. Siehe hier: AkaGrG - Gesetz über die Führung akademischer Grade § 5 des AkaGrG ist da eindeutig: "Wer sich erbietet, gegen Vergütung den Erwerb eines ausländischen akademischen Grades zu vermitteln, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Risiken bei der Inanspruchnahme von Promotionsberatern und Titelvermittlern - Falsche Beratung. Die Hochschule ist anerkannt und der Studiengang soll angeblich auch anerkannt sein, ist er aber in Wirklichkeit nicht oder nicht ausreichend; Titelführung nicht erlaubt. - Offizielle amtliche Untersagung der Titelführung für Abschlüsse der titelhandelnden Hochschule. - Aberkennung des Grades, wenn unerlaubte Unterstützung eingesetzt wurde. - Erpressbarkeit, wenn nicht erlaubte Handlungen in Anspruch genommen werden. - Zahlung ohne Gegenleistung. - Es werden gefälschte Dokumente anerkannter Hochschulen verkauft. - Es werden echte Dokumente nicht anerkannter oder nichtexistenter Bildungseinrichtungen verkauft. - Auffliegen des Titelkaufs durch nicht vorhandene wissenschaftliche Arbeiten möglich. - Der Erwerber erhält echte Dokumente von einer anerkannten Hochschule zu einem anerkannten Studienabschluss, jedoch mit gefälschten oder unbefugten Unterschriften. - Mögliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen unbefugter Titelführung. - Strafbarkeit gem. § 263 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen Betruges, wenn ein Vermögensvorteil durch den erschlichenen oder falschen Titel erzielt wurde, wie z. B. bei einer Bewerbung oder Beförderung. - Strafbarkeit gem. § 267 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen Urkundenfälschung, wenn gefälschte oder verfälschte Urkunden verwendet werden. - Verlust des Arbeitsplatzes bei Bekanntwerden von unrechtmäßig erworbenen Abschlüssen (fristlose Kündigung). - Erpressbarkeit durch den Promotionsberater, weiteren Zwischenhändlern, involvierten Professoren und anderen Mitwissern. - Evtl. Weiterverkauf der eigenen mühsam erstellten wissenschaftlichen Arbeit, mit der sich dann andere schmücken. - Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäftes (§ 138 BGB (Das komplette Bürgerliche Gesetzbuch - BGB - Bürgerliches Gesetzbuch)) beim Titelkauf. - Kein einklagbares Recht auf Rückerstattung des Geldes beim Titelkauf. Siehe dazu auch hier: Risiko Promotionsberater, Vermittler, Ghostwriter (Risiko Promotionsberater, Vermittler, Ghostwriter - was ist erlaubt, was verboten?) Ein sehr hohes Risiko also und ein Promotionsberater kann in Deutschland auch nichts bewirken, wenn wirklich alles legal laufen soll. Ist es das Risiko wert? Man bezahlt 30.000,00 Euro und der begehrte Doktorgrad wird später wieder aberkannt, was äußerst peinlich und demütigend ist, wenn auffliegt, dass bestimmte Dinge nicht ganz rechtens waren. Das kann z. B. passieren, wenn die Professoren geschmiert werden und Sie nichts davon wissen und Ihren Doktograd so gesehen eigentlich verdient haben - trotzdem werden Sie als Titelkäufer dargestellt. Oder es wird noch einfacher gemacht und es werden einfach Schauspieler angeheurt, die die Disputation und die Gradverleihung vorspielen - hat es alles schon gegeben in Deutschen Landen... Es ist äußerste Vorsicht geboten - die Gesetze kennen keine Gnade! http://www.business-podium.com/boards/ Forenübersicht
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| Ehrentitel, Doktortitel, Professortitel, kirchliche Würden, sonstige Titel - Seite 2 - BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere | This thread | Refback | 27.06.2007 21:39 |