Doktortitel für Nichtakademiker, 'Dr.(UKR)', echter Doktor, Doktorgrad ohne Studium
Hier sollen die 'Weisheiten' von Büchern wie 'Dr.(UKR) - Doktortitel für Nichtakademiker' aufgegriffen und diskutiert werden.
In diesen geistigen Ergüssen soll angeblich ein Doktorgrad ohne Studium erlangt werden können, der in der heutigen Zeit (das Buch ist von 2006!) in der Form 'Dr. (UKR)' führbar sein soll.
Auch dieses tolle Buch hat wieder ganze 21 Seiten, was für eine Leistung für den unverschämt hohen Preis.
Was enthält das Buch an Infos?
Nur dass man eine Dissertation vorzusgweise in Englisch schreiben soll und diese an einer Hochschule einreichen soll. Eine mündliche Prüfung ist auch erforderlich, welch Überraschung.
Zu der Führbarkeit des Doktorgrades in der Form 'Dr. (UKR)' hat der 'Autor' keinerlei Auskunft gegeben. Ok, das liegt natürlich auch daran, dass eine solche Gradführung gemäß der Allgemeingenehmigung gar nicht mehr möglich ist. Ein solche Gradführung ist nur jenen Absolventen gestattet, die ein Einzelanerkennungsverfahren durchlaufen und die ausdrückliche Erlaubnis des zuständigen Wissenschaftsministeriums des jeweiligen Landes bekommen haben, den akademischen Grad genau in dieser Form führen zu dürfen.
Wer jetzt einen Doktorgrad in der Ukraine erlangt, der muss ihn mit Herkunftszusatz führen, und zwar mit Verweis auf die verleihende Hochschule, nicht auf das Kürzel des Landes. Das sollte auch langsam bis zu den selbsternannten Insidern durchgedrungen sein; schließlich ist spätestens seit dem 01.01.2005 diese Anerkennungspraxis in allen Bundesländern der Bundesrepublik üblich - ist ja schon ein Weilchen her.
Diese Praxis habe ich mir natürlich nicht aus den Fingern gesaugt, wie es 'Insider-Autoren' gern tun, sondern sie ist natürlich rechtlich fundiert, und zwar in folgenden KMK-Beschlüssen:
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Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000, Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000)
und
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Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001, Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001)
der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ vom 14.04.2000
Nun zu der Behauptung und dem falschen Buchtitel
Die Hochschulgesetze der Urkaine erlauben keine Promotion ohne Hochschulstudium! Somit ist auf völlig legalem Wege keine echte und anerkannte Promotion für Nichtakademiker möglich!
Das Kartenhaus des 'Autors' ist zusammen gefallen.
Zu dem Forschungsdoktorat 'Kandidat Nauk', der hier angepriesen wird, ist als Zugang ein hervorragender, zur Promotion berechtigender Hochschulabschluss erforderlich, eben wie an anderen anerkannten Universitäten auch.
Und ohne Äquivalenzabkommen ist es auch nicht möglich, den Kandidat Nauk in der deutschen Form 'Dr.' zu führen.
Das Ganze Konstrukt ist also von vorne bis hinten frei erfunden. Die 'Autoren' dieser dubiosen Reporte haben keinerlei Grundlage für ihre fiktiven Thesen, die völlig aus der Luft gegriffen sind.
Vielmehr sehe ich hier das Risiko eines Aufrufes, Doktorgrade der Ukraine falsch zu führen, was aber nach deutschem Recht strafbar ist!
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