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Doktor h.c., Ehrendoktor, Doktortitel ohne Promotion, Dr. h.c., Doktor ohne Studium
Was von solchen Publikationen zu halten ist, können Sie sich inzwischen sicher vorstellen. Auch der Untertitel haut die Sache nicht wirklich raus "Prozedere, Rechtslage, Konditionen, Anbieteradressen", denn im Grunde erfährt man über die besagten Dinge nicht viel. Eigentlich wird auch hier nur Allgemeinwissen präsentiert, das für alle Interessenten bereits frei zur Verfügung steht. Ist es möglich, einen Doktor h.c. zu kaufen? Ja ist es, aber es muss entsprechend verpackt werden, damit es wirklich legal ist. Allein die bloßen Begriffe wie 'Spende', 'Forschungsgelder' usw. tun es also bei weitem nicht, aber eben ein solcher Unfug wird verbreitet. Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass käuflich erworbene akademische Grade und Titel nicht geführt werden dürfen, ja liebe 'Insider', das ist die Wahrheit, die ich auch rechtlich beweisen kann. Zunächst zitiere ich mal Nr. 2 des KMK-Beschlusses vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000): "2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt." - So, und hier liegt meistens schon der Hund begraben, denn die meisten Ehrendokorate dürfen von der titelhandelnden Hochschule gar nicht vergeben werden. - Es gibt etliche anerkannte Hochschulen, die nichteinmal promotionsberechtigt sind und Dr. h.c. und Prof. h.c. - Titel verschachern. Ohne Promotionsberechtigung sind diese Doktortitel ohnehin wertlos, auch wenn die Hochschule anerkannt ist. - Auch bei promotionsberechtigten Hochschulen kommt es schonmal vor, dass Ehrendoktorate verkauft werden, die schon allein deswegen nicht führbar sind, weil keine Anerkennung für eine ordentliche Promotion in dem Fachgebiet vorliegt. Auch dann ist eine Titelführung untersagt! Leider sind die meisten 'Insider' nicht mit solchen Gesetzmäßigkeiten vertraut. Auch ist denen und den Titelhändlern völlig egal, ob sich die Konsumenten strafbar machen. So, und nun noch Nr. 5 des KMK-Beschlusses vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000): "Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden." Da bleiben keine Fragen mehr offen. In den ganzen Publikationen ist nicht ansatzweise aufzufinden, wo man ein solches Prozedere ordnungsgemäß durchführen kann. Das liegt einfach daran, dass es wirklich zulässige Methoden Titel gegen Geld zu erwerben, in keinem Land gibt. Auch die tollen Promotionsberater sind da keine Hilfe, rechtliche Grundlagen ungeschehen zu machen. Im Grunde werden Ehrengrade (nicht Ehrentitel!) nur für besondere Verdienste um die Hochschule als eine Art Auszeichnung verliehen. Gut, wer viel Geld hat, kommt schon an einen solchen Ehrengrad heran. Die Vorgehensweise ist ganz einfach, man baut mit den finanziellen Mitteln, die man bereit ist, zu investieren, einfach eine Bibliothek, schafft neue Computersysteme an, oder kauft andere Forschungsmittel für die Universität. So ist es rein rechtlich betrachtet kein Titelkauf mehr, da tatsächlich eine nachvollziehbare außergewöhnliche Leistung um die Universität vorliegt. Nur als kleiner Tipp am Rande: Für schlappe 10.000,00 Euro bekommt man sowas nicht. Aber solche Dinge werden immer wieder von Promotionsberatern verkauft, die nicht selten die begehrten Urkunden selbst ausdrucken, siehe Näheres auch hier: Risiko Promotionsberater, Vermittler, Ghostwriter (Risiko Promotionsberater, Vermittler, Ghostwriter - was ist erlaubt, was verboten?) http://www.business-podium.com/boards/ Forenübersicht
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Leider ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz genauso wenig wert wie ein selbstgedruckter Doktor: nichts.
Was in Deutschland zählt, sind die Gesetze. SO begründet man z.b. seine Rechtsauffassung: Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 5. November 2007, §29 Absatz 1 und 2. |
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Angenommen du bist im Ausland Doktor und Facharzt. du kommst nach Deutschland und bekommst deine Approbation anerkannt und durch die EU Vorgaben auch deinen Facharzt zurück.
Darfs du dich dann Dr. titeln? wenn du dann Mitglied des Lehrkörpers warst und du dafür eine Desertation schreiben mußtes und von einer Kommission geprüft und aus 20 Mitbewerbern die alle die note 1 hatten und dann der letzte Aussschlag durch eine mündliche Prüfung erfolgte und dann gewähl wurdest darfs du dich dann Dr. med. nennen? Ist Dr.med. eine künstliche Diskreminirung da der Titel nur in Deutschen Universitäten vergeben werden. |
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Die Gewährung der Approbation und die Anerkennung einer im Ausland absolvierten Facharztprüfung hat - zumindest direkt- nichts mit der Berechtigung zum Führen des Titels "Dr" zu tun. Auch wenn dies in Laienkreisen nicht so gesehen wird, da jeder Arzt gerne vom Patienten als "Herr/Frau Doktor" angesprochen wird. Das eine betrifft die Möglichkeit der Berufsausübung, das andere die Anerkennung akademischer Titel. Für die Ausübung des Arztberufs ist kein akademischer Titel notwendig. Ob ein im Ausland verliehener akademischer Titel in Deutschland geführt werden darf, regeln die jeweiligen KMK-Beschlüsse.
Eine Informationsseite zur Situation in NRW findet sich hier innovation.nrw.de/hochschulen_in_nrw/internationales/AuslaendischeAbschluesse/index.html (Ausländische Abschlüsse und Grade) Die "Anabin"-Datenbank (Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise) enthält nach Ländern, Hochschulen und Abschlüssen sortierte Informationen zur Vergleichbarkeit mit deutschen Abschlüssen. Hier ist der Link: anabin.de (Anabin Homepage) |
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Doktor h.c., Ehrendoktor, Doktortitel ohne Promotion, Dr. h.c., Doktor ohne Studium
Wenn Sie eine "Desertation" geschrieben haben, sieht es schlecht aus. ![]() Auch eine vorgelegte "Dissertation" berechtigt nicht automatisch zur Titelführung. Mit vielen Ländern hat Deutschland kein Äquivalenzabkommen, z. B. mit der Ukraine. Solche Doktortitel dürfen in Deutschland nicht einfach als "Dr." geführt werden, natürlich erst recht nicht als "Dr. med.", sondern allenfalls in der verliehenen ausländischen Originalform mit Herkunftszusatz (verleihende Hochschule mit voller Namensnennung), und zwar direkt hinter dem akademischen Grad, der sich in Deutschland nicht immer so gut anhört wie ein "Dr. med.".
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| Ehrentitel, Doktortitel, Professortitel, kirchliche Würden, sonstige Titel - Seite 2 - BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere | This thread | Refback | 27.06.2007 21:35 |