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Wo man falsche Professortitel und Ehrendoktortitel an anerkannten Hochschulen bekommt
In dem Thema - Doktor h.c., Ehrendoktortitel, ohne Promotion, Dr. h.c., Ehrentitel, Ehrengrade habe ich geschrieben: "- So, und hier liegt meistens schon der Hund begraben, denn die meisten Ehrendokorate dürfen von der titelhandelnden Hochschule gar nicht vergeben werden. - Es gibt etliche anerkannte Hochschulen, die nichteinmal promotionsberechtigt sind und Dr. h.c. und Prof. h.c. - Titel verschachern. Ohne Promotionsberechtigung sind diese Doktortitel ohnehin wertlos, auch wenn die Hochschule anerkannt ist. - Auch bei promotionsberechtigten Hochschulen kommt es schonmal vor, dass Ehrendoktorate verkauft werden, die schon allein deswegen nicht führbar sind, weil keine Anerkennung für eine ordentliche Promotion in dem Fachgebiet vorliegt. Auch dann ist eine Titelführung untersagt!" Daraufhin bekomme ich inzwischen regelmäßig Anfragen, welche Einrichtungen denn so vorgehen - vielen Dank hierfür an die Benutzer. Leider sind unter den Anfragen definitiv auch Titelhändler und "Autoren" von "Insiderreporten" darunter und welche, die es werden wollen, die gern ein paar nützliche Informationen mitgeteilt bekommen hätten, um anschließend das scheinbar große Geld zu machen. Da die ganze Sache in strafrechtlicher Hinsicht nicht unproblematisch ist, werde ich keine konkreten Institutionen benennen. Eines der Hauptziele dieses für alle Benutzer kostenlosen Forums soll die Aufklärung über legale und illegale Methoden sein, damit der Leser genau zu unterscheiden weiß, welche Praktiken von Promotionsberatern, Titelvermittlern usw. erlaubt sind und welche nicht. Ob der Interessent dann an der Sache teilnimmt oder nicht, kann er natürlich selbst entscheiden; das muss jeder selbst wissen, wie weit er da gehen möchte. Wichtig ist uns dabei nur, dass der einschlägige Interessent dann ganz genau weiß, ab wann er sich aufs Glatteis begibt und welche hohen Risiken auf ihn lauern. Nicht anerkannte akademische Ehrentitel wie Dr. h.c. und Prof. h.c. werden häufig von zumeist privaten Hochschulen vergeben, die in einem Land niedergelassen sind, in dem es ein umfassendes Akkreditierungssystem gibt. Hier unterscheiden sich die nicht anerkannten Grade und Titel dann primär durch die nicht vorhandene vorgeschriebene Akkreditierung. Ebenso wird dies auch von (staatlichen) Hochschulen in Ländern der ehemaligen Sowjetunion praktiziert. Natürlich ist es sinnvoll, schwarze Schafe der Hochschulbildungssysteme der verschiedensten Länder mit ihren Praktiken zu outen - hier sehe ich aber derzeit ein zu hohes Missbrauchsrisiko. Bitte bedenken Sie an dieser Stelle: Die so erhaltenen (erkauften) Doktortitel (eigentlich Doktorgrade) und Hochschultätigkeitsbezeichnungen wie Professortitel haben keinerlei Mehrwert als wenn man sie am heimischen PC ausdrucken würde. Ich rate also dringendst davon ab, sich solche (meistens recht teuren) Ehrentitel zuzulegen, um hiermit betrügen zu wollen! Denn eines ist klar: Diese sind nicht anerkannt und dürfen nicht geführt werden! Demnach ist es natürlich sinnlos, sich solche zuzulegen. Der Kauf solcher Ehrentitel bzw. der Versuch ist auch in anderen Ländern als Deutschland strafbar. In Deutschland sind diese strafrechtlichen Risiken bei einem solchen Vorhaben: - § 132a StGB: unerlaubte Grad- bzw. Titelführung ausländischer bzw. inländischer Grade, Titel und Amtsbezeichnungen - § 263 StGB: Betrug durch Vortäuschen einer nicht vorhandenen Kompetenz, z. B. beim Arbeitgeber oder Kunden gegenüber. - § 267 StGB Abs. 1: Urkundenfälschung, wenn gefälschte oder verfälschte Urkunden verwendet werden, da die Ehrengrade und Ehrentitel nachweislich nicht anerkannt, somit nicht echt sind. Neben den strafrechtlichen hier die sonstigen hauptsächlichen Risiken bei einem solchen Vorhaben: - Zahlung ohne Gegenleistung. - Es werden gefälschte Dokumente anerkannter Hochschulen verkauft. - Der Erwerber erhält echte Dokumente von einer anerkannten Hochschule, jedoch mit gefälschten oder unbefugten Unterschriften. - Verlust des Arbeitsplatzes bei Bekanntwerden von unrechtmäßig erworbenen Ehrentiteln (fristlose Kündigung). - Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäftes (§ 138 BGB) beim Titelkauf. - Kein einklagbares Recht auf Rückerstattung des Geldes beim Titelkauf. Mehr zu dieser Problematik können Sie hier lesen: - Risiko Promotionsberater, Vermittler, Ghostwriter - was ist erlaubt, was verboten? Bevor Sie hier 3.000,00 bis 30.000,00 Euro für einen solchen unbrauchbaren Titel zahlen, sollten Sie besser versuchen, einen anerkannten Ehrengrad einer anerkannten promotionsberechtigten Hochschule zu erlangen. Diese sind meistens in armen Ländern berhältnismäßig leicht zu bekommen. Aber bedenken Sie: gekaufte Titel dürfen nicht geführt werden! Versuchen Sie es also, in dem Sie die Hochschule anders als durch finanzielle Mittel unterstützen. Man kann hier pauschal sagen, dass es sehr oft zutrifft (also nicht immer), dass je geringer der Preis ist, die Wahrscheinlichkeit für den Erhalt von gefälschten Dokumenten am größten ist - anders herum ist ein hoher Preis noch lange keine Garantie, dass alles echt ist. Bitte nicht missverstehen, ich unterstelle Anfragern wirklich rein gar nichts und behandele alle Anfragen grundsätzlich vertraulich - mir ist es egal, ob sich manche einen Ehrentitel, Ehrengrad, akademischen Grad, Professortitel usw. kaufen möchten, um damit zu schwindeln. Aber ich gebe auch Interessenten das entsprechende Rüstzeug an die Hand, damit sie selbst in der Lage sind, rechtmäßige von nicht rechtmäßigen akademischen Graden und Titeln zu unterscheiden. Da das Interesse dubioser Promotionsberater an solchen Informationen äußerst groß ist, werde ich die mir bekannten Hochschulen nicht benennen, um betrügerische Geschäfte gegen zahlungswillige Interessenten nicht zu unterstützen - tut mir leid. Vielmehr werde ich mich dafür einsetzen, dass mögliche unerlaubte Methoden viel früher aufgedeckt und unterbunden werden können als dies bislang der Fall war. Seien Sie stets auf der Hut, wenn Sie von dubiosen Händlern nicht anerkannte akademische Grade und Titel von anerkannten Hochschulen kaufen wollen. Denn eines steht fest: gegen irgendwelche Gesetze wird dabei grundsätzlich verstoßen! http://www.business-podium.com/boards/
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| Ehrentitel, Doktortitel, Professortitel, kirchliche Würden, sonstige Titel - Seite 2 - BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere | This thread | Refback | 27.06.2007 13:07 |