Falscher Diplomtitel & Dr.-Titel: Ex-Bürgermeisterkandidat wegen Titelmissbrauchs und Urkundenfälschung verurteilt
Ein früherer Bürgermeisterkandidat von Stadtoldendorf wurde gem. § 132a StGB wegen Missbrauchs inländischer akademischer Grade in Tateinheit mit Urkundenfälschung (§ 267 StGB) zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen auf zwei Jahre Bewährung rechtskräftig verurteilt.
Ganze 15.000,00 Euro bezahlte er an den "Promotionsberater", der ihm den falschen Doktortitel besorgte, den er auch unbefugt für den Wahlkampf nutzte.
Der 53-jährige unbefugte Titelführer bekam vom dubiosen Promotionsberater eine gefälschte Urkunde der Universität Hamburg; und das auch noch in einem Hotel an einer Autobahn. Zwar behauptete der Angeklagte vor Gericht, er sei einem Betrüger auf den Leim gegangen und er habe es angeblich nicht wissen können. Aber spätestens als er per Urkunde ohne eigenes Zutun automatisch auch zum Diplom-Kaufmann "ernannt" wurde, hätte er die Illegalität bemerken müssen, da man diesen Abschluss nicht ohne Studium und ordnungsgemäße Prüfungsleistungen bekommen kann. Vielmehr gab es offensichtlich auch keinerlei Basis für eine anerkannte Promotion, also für den legalen Erhalt eines Doktortitels (Doktorgrades).
Der Promotionsberater und sein Assistent dürften in Kürze ebenfalls verurteilt werden. Dieses Urteil wird dann aber nicht so harmlos ausfallen, so viel steht fest. Auch die Betreiber von "Akademus - Kanzlei für Wissenschaftsberatung" sind vor Jahren mit dem Handel gefälschter Urkunden deutscher Universitäten aufgeflogen und können ein Lied davon singen, wie viel man für derartigen Betrug brummen muss - ähnliches wird auch diesem "Promotionsberater" blühen.
Etwa 80 weitere "Geschädigte" soll es geben, die bei dem dubiosen selbsternannten Promotionsberater falsche Doktortitel gekauft haben sollen.
Immer wieder schießen die Urkundenfälscher über ihr Ziel hinaus, wenn sie vorgeben, anderen zu ihrem "Glück" verhelfen zu können, obwohl sie selbst in jeder Hinsicht akademisch und beruflich versagt haben.