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Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung Rechtliche Fragen zur Führbarkeit und Eintragung in Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente; Möglichkeiten und Preise, mögliche Rechtsfolgen und Strafbarkeiten bei gekauften Doktortiteln, Professortiteln, Diplomen, Zeugnissen und Berufszertifikaten, der Inanspruchnahme von unerlaubten Handlungen durch Promotionsberater und Promotionsberatungen, Ghostwriting, Titelhändler, Titelmühlen, nicht anerkannten Offshorehochschulen, Offshorekirchen und anderen offshore arbeitenden Titelverkäufern, die strafbare Handlungen begehen. Hier finden Sie umfassende Infos zu Kauftiteln, zum Titelkauf, zu Praktiken dubioser Promotionsberatungen, Ghostwriter. Ratschläge zu legalen Methoden. Brisant! Aktuelle Diskussion: Professortitel, Doktortitel und Diplome der EurAka
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Alt 25.12.2006, 18:26
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Standard Was ist höher Professor honoris causa (Prof. h.c.) o. Doktor honoris causa (Dr. h.c.)

Was ist höher: Professor honoris causa (Prof. h.c.) o. Doktor honoris causa (Dr. h.c.)


Immer wieder tauchen solche Fragen auf, warum weiß wohl niemand so genau...

Auf verschiedenen Webseiten wurde in etwa folgendes Statement völlig falsch abgegeben: der Ehrendoktortitel (Dr. h.c.) sei höher einzustufen, da dieser angeblich akademische Vorleistungen voraussetze.

Nun, worauf soll diese pauschale Fehlaussage bitte fußen? Sie entbehrt jeglicher Grundlage, soviel steht fest, wenn man sich mal die Zeit nimmt, die Hochschulgesetze der Bundesländer und die Hochschulgesetze anderer Länder anzusehen, bevor man solche Behauptungen aufstellt.
Generell ist es so, dass Ehrendoktorgrade für diejenigen Menschen gedacht sind, die sich um das Land und/oder die Universität verdient gemacht haben (siehe Hochschulgesetze). In den meisten Fällen werden die Ehrendoktorgrade besonders für jene finanzkräftigen Interessenten schmackhaft gemacht, die eben über keine akademischen Leistungen verfügen.

Sehen Sie sich doch einfach mal die Ehrendoktorgrade von deutschen Politikern an. So traurig es ist, die Politiker, die Deutschland vertreten sollen und die für Deutschland Entscheidungen treffen sollen, haben meistens nicht einmal studiert. Das "beste" Beispiel dürfte hier Joschka Fischer sein, der nicht einmal das Abitur oder ähnliches vorweisen kann, aber dennoch einen Ehrendoktortitel erhielt.
So gibt es etliche Universitäten, die auffallend oft Ehrendoktortitel vergeben. Im Beispiel deutscher Politiker ist dies sicher die Universität Shanghai, die Politikern in Ausübung ihrer Pflicht, Ehrendoktorgrade verteilt, wenn dies auch anders vermarktet wird. Für deutsche Politiker dürfte daher die Shanghai Universität als eine der ersten Adressen gelten, einen Doktortitel einer namhaften Universität zu erwerben.

Wer bereits akademische Abschlüsse vorweisen kann, bekommt oft andere Möglichkeiten, wenn die wissenschaftlichen Leistungen wirklich hervorragend sind, so z. B. ordentliche Professuren oder aber auch ordentliche Promotionsplätze, sodass der Interessent einen 'vollen' Doktorgrad erlangen kann.
Aber besonders in diesen Fällen werden manchmal auch Ehrenprofessuren und Gastprofessuren vergeben.
Nehmen wir wieder das Beispiel Joschka Fischer, stellen wir fest, dass auch dieser eine Gastprofessur an der Princeton University in den USA bekommen hat - warum und wozu auch immer scheint schleierhaft, ebenso was er dort in welcher Sprache ohne Dolmetscher und wissenschaftliche Ausbildung vermitteln soll. Hier sieht man also, dass man genaugenommen auch hier keine Hochschulabschlüsse vorweisen muss, wenn denn andere Leistungen besonders hervorstechen (bei manchen sind es vermutlich eher finanzielle, aber auch die Herstellung von "wertvollen Kontakten" für die Universität kann zu solchen Phänomenen führen).

Wir halten also fest: Sowohl für Ehrendoktortitel (Dr. h.c.) als auch für Ehrenprofessortitel (Prof. h.c.) benötigt man nicht zwingend einschlägige Hochschulabschlüsse.

Aber:
Jetzt kommen wir zu dem Punkt, welcher der beiden Ehrentitel wirklich höherwertiger ist.

Aus Ehrendoktorgraden ergeben sich in der Regel keine besonderen Befugnisse. Falls es diese doch gibt, so erhält man diese üblicherweise beiläufig, weil man z. B. die Forschung an der Universität weiterführen können soll, nicht aber direkt im Zusammenhang mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde.

Bei der Erlangung der 'Ehrenprofessorwürde' hingegen bekommt der Geehrte üblicherweise besondere Rechte mit, die mit der Verleihung zum Ehrenprofessor direkt im Zusammenhang stehen. Meistens ist dies das Recht, in einem Mindestmaß an der Universität unterrichten zu dürfen. In manchen Ländern bekommt man sogar ein einklagbares Recht auf Lehre an der Universität.

Wir halten fest:
Ehrenprofessortitel sind bedeutend seltener als Ehrendoktortitel - dies resultiert wohl unter anderem aus den Rechten, die dem Geehrten bei den Ehrendoktortiteln nicht vergeben werden müssen. Im Grunde ist daher die Ehrung zum Ehrenprofessor als höherwertig zu betrachten.

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Alt 26.12.2006, 04:34
Ehemaliger Benutzer
 
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Standard Ehrenprofessuren, Ehrendoktorate, Führung Ehrengrade,Hochschultätigkeitsbezeichnungen

Erwerb und Führung von akademischen Ehrengraden und Hochschultätigkeitsbezeichnungen


Leider ist es so, dass an manchen Hochschulen - z. B. in Russland, etlichen Folgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, Afrika, China, Südamerika und USA - sozusagen mit Ehrenprofessortiteln nahezu um sich geworfen wird. Hier bekommen die "Ehrenprofessoren" keine Rechte - das liegt ganz einfach daran, dass der Ehrenprofessortitel an den Hochschulen und Universitäten nicht vergeben werden darf, somit praktisch nichtig und wertlos ist und auch nicht geführt werden darf. Klar, dass sich daraus dann nicht das Geringste ableiten lässt.

In den Folgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, Südamerika, USA, China, Afrika (überwiegend Westafrika; allen voran Liberia, wo Korruption aufgrund der Armut noch leicht möglich ist) werden oft Ehrendoktortitel und Ehrenprofessortitel angeboten. Oftmals werden aber auch gleich volle Doktorate ohne Studium angeboten - dies dann meist durch selbsternannte "Promotionsberater", die oftmals reine Titelhändler sind.

Titelhändler verwenden oft fiktive Ausdrücke wie "Titelberatung/Titelberater", "Promotionsberatung/Promotionsberater", "Promotionshilfe/Promotionshelfer", "Graduierungshilfe/Graduierungshelfer", "Graduation Consulting", "Graduationsberatung/Graduationsberater", "Graduierungsberatung/Graduierungsberater", "Promovierungshilfe/Promovierungshelfer", "Doktorberatung/Doktorberater", "Doktorandenberatung/Doktorandenberater", "Wissenschaftsberatung/Wissenschaftsberater".
Ich will hier nicht alle über einen Kamm scheren - es gibt sogar auch spezielle Stellen an Universitäten, die manche der Bezeichnungen auch verwenden. Diese vermitteln keine Doktortitel und Professortitel.

Aber diejenigen, die diese Bezeichnungen richtig vermarkten, haben nur eines im Sinn: das Geld des Interessenten, und das nicht zu knapp.
Und gerade hier gilt es, alles genau zu überprüfen. Aber eben das ist meistens nicht möglich - der Interessent kauft die Katze im Sack. Nicht selten werden dann keine oder gefälschte Dokumente geliefert. Auch eine sogenannte Apostille hilft da nicht, wenn auch hier sämtliche Siegel und Unterschriften gefälscht worden sind - eben wie über einige Jahre in Liberia durch die kriminellen Betreiber der frei erfundenen und fiktiven "Briefkastenuniversitäten" St. Regis University (SRU), James Monroe University (JMU), Monroe University (MU), James Monroe International University (JMIU und JMUI), Robertstown University (RU) betrieben, und das mit äußerst großem Erfolg.

Hier hilft nur eins: sämtliche Gegebenheiten vor der Erlangung überprüfen, und zwar durch die zuständigen Wissenschaftsberatungen, nicht durch Titelhändler, die mit tollen Sprüchen anscheinend die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. Nur die zuständigen Kultusministerien sind für die Gradführung zuständig - immernoch, wenn auch das Einzelanerkennungsverfahren abgeschafft wurde.

Bei oben Genannten stand und steht es außer Frage, dass diese niemals anerkannt waren und jegliche Gradführung dieser Offshore-Organisationen stets unerlaubt erfolgten und erfolgen, was in Deutschland nach § 132a StGB strafbar ist, egal wie die dort erlangten "akademischen Grade" geführt wurden oder werden. Und wer es immernoch nicht wahrhaben will, der möge sich bitte bei der ZAB Bonn (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) erkundigen - nicht bei den Titelverkäufern, die diese wertlosen Titel verkauften, die natürlich Ermittlungsverfahren gegen ihre dubiosen Aktivitäten verhindern wollen.

Nun gibt es aber auch echte Hochschulen, die mit Titeln handeln. Zur Gradführung bzw. Titelführung reicht es nicht aus, allein bei anabin.de nachzusehen, ob die Hochschule anerkannt ist. Es muss eindeutig und nachvollziehbar gewährleistet sein, dass die Hochschule zur Vergabe der Diplome usw. berechtigt ist - nur dann sind diese auch wirklich anerkannt und führbar!

Wenn hier jemand mitliest, der sich einen solchen Ehrengrad von einem "Promotionsberater" eingekauft hat, der sollte mal bei der ZAB anfragen, ob der Doktortitel oder Professortitel geführt werden darf.
Ehrendoktorgrade und Ehrenprofessortitel, die von Promotionsberatern beschafft werden, stammen in mit Abstand den meisten Fällen von Hochschulen, die nicht einmal promotionsberechtigt sind. Diese dürfen erst gar keine Ehrendoktortitel vergeben, geschweige denn Professorbezeichnungen. Für die befugte Vergabe von Professortiteln jeglicher Art muss die ausländische Hochschule zwingend habilitationsberechtigt sein, damit jene Professortitel in Deutschland geführt werden dürfen! (Und auch hier gibt es noch offizielle behördliche Untersagungen)

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