BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere
 

Zurück   BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere > Staatsangehörigkeiten, Pässe & Titel > Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung

Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung Rechtliche Fragen zur Führbarkeit und Eintragung in Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente; Möglichkeiten und Preise, mögliche Rechtsfolgen und Strafbarkeiten bei gekauften Doktortiteln, Professortiteln, Diplomen, Zeugnissen und Berufszertifikaten, der Inanspruchnahme von unerlaubten Handlungen durch Promotionsberater und Promotionsberatungen, Ghostwriting, Titelhändler, Titelmühlen, nicht anerkannten Offshorehochschulen, Offshorekirchen und anderen offshore arbeitenden Titelverkäufern, die strafbare Handlungen begehen. Hier finden Sie umfassende Infos zu Kauftiteln, zum Titelkauf, zu Praktiken dubioser Promotionsberatungen, Ghostwriter. Ratschläge zu legalen Methoden. Brisant! Aktuelle Diskussion: Professortitel, Doktortitel und Diplome der EurAka
Tags: Doktor, Doktortitel, Ehrendoktortitel, kirchliche Doktortitel, Doktor honoris causa, Dr Titel, Dr Titel kaufen, Dr. h.c., Titelführung, Titelführung Doktortitel, Doktortitel Passeintrag, Professortitel, Professortitel kaufen, Ehrenprofessortitel, Professor honoris causa, Prof Titel, Prof Titel kaufen, Prof. h.c., Diplom kaufen, Abschlusszeugnis kaufen, Abiturzeugnis, Meisterbrief kaufen, Gesellenbrief kaufen, Berufsbezeichnungen, Berufszertifikate, Ghostwriting

Tags: , , , , , , , , , , , , , , ,

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2007, 14:05
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.363
Standard Wofür eine Apostille gut ist und wofür nicht

Wofür eine Apostille gut ist und wofür nicht

Rechtliche Sachlage:
Auch mit einer Apostille kann man einen gekauften Doktortitel nicht anerkannter machen. Die Apostille erlaubt die Führbarkeit nicht anerkannter, ausländischer akademischer Grade nicht. Für eine erlaubte Gradführung eines ausländischen akademischen Grades bedarf es keiner Apostille.

Viele Titelhändler behaupten, dass man mit einer Apostille alles mögliche "legalisieren" kann. Auch diese Weisheit stimmt natürlich nicht - den Titelhändlern, die sich oft falsch als Promotionsberater bezeichnen, ist es egal, was mit dem Titelkäufer geschieht. Die wenigsten Promotionsberater arbeiten legal. Die Apostille beglaubigt nur, was vorgelegt wird, d. h. z. B. die Übereinstimmung von Unterschriften usw., aber nicht die rechtlichen Akte selbst.

Aber: die Apostille ist häufig für die Anerkennung ausländischer Rechtsakte unentbehrlich, z. B. eine Heirat im Ausland. Die Apostille dient insbesondere der Beglaubigung von öffentlichen Urkunden. Die Apostille ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem jeweils die übergeordnete die vorhergehende Behörde bestätigt, bis die höchste innerstaatliche Stelle die "Überbeglaubigung" ausstellt.

Aber das bedeutet nicht, dass gefälschte Urkunden und Urkunden von Titelmühlen damit anerkannt werden, nur weil die Unterschriften als angeblich echt eingestuft werden. D. h. wer einen Doktortitel kauft, hinterlässt Spuren, die man nachweisen kann. Entweder war der Titelkäufer bei der Titelmühle nicht eingeschrieben oder er ist dort gar nicht als Absolvent registriert, obwohl er eine scheinbar echte Urkunde vorweisen kann (hier liegt Urkundenfälschung usw. vor). Ebenso können minderwertige Leistungen, die gewöhnlich nicht zur anerkannten Graderlangung berechtigen, schnell nachgewiesen werden.

Um eine Apostille für Privaturkunden zu erhalten, wenden sich dubiose "Promotionsberatungen" bzw. Titelhändler an windige ausländische Notare, um die erste "Beglaubigung" zu erschleichen. Danach steht der Beglaubigung der Unterschrift des Notares nichts mehr im Wege, sodass das Beglaubigungsverfahren der Apostille durchgeführt werden kann.
Aber: hier wird dann nicht die Echtheit der gekauften Urkunden bestätigt, sondern nur die Echtheit der Unterschrift des Notares und später dann die Echtheit der Beglaubigung der höheren Instanzen.

Das bedeutet, dass derjenige, der sich einen nicht anerkannten ausländischen Abschluss beschafft, keinen anerkannten oder führbaren Abschluss erhält, bloß weil irgendwelche Unterschriften bestätigt werden.
Die Regelungen für die Führbarkeit ausländischer akademischer Grade sind klar vorgegeben. Um einen ausländischen akademischen Grad führen zu dürfen, muss der akademische Abschluss durch Studium erlangt worden sein, die Hochschule als Hochschule anerkannt und der Studiengang ebenfalls zu dem Zeitpunkt der Graderlangung anerkannt gewesen sein. Eine Apostille ist in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Sie schadet zwar nicht, ändert aber die gesetzlichen Vorschriften nicht.
Sogenannte "Nachgraduierungen" sind nicht anerkannt und solche gekauften Doktortitel usw. dürfen in keiner Form geführt und verwendet werden.
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.2.0