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Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung Rechtliche Fragen zur Führbarkeit und Eintragung in Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente; Möglichkeiten und Preise, mögliche Rechtsfolgen und Strafbarkeiten bei gekauften Doktortiteln, Professortiteln, Diplomen, Zeugnissen und Berufszertifikaten, der Inanspruchnahme von unerlaubten Handlungen durch Promotionsberater und Promotionsberatungen, Ghostwriting, Titelhändler, Titelmühlen, nicht anerkannten Offshorehochschulen, Offshorekirchen und anderen offshore arbeitenden Titelverkäufern, die strafbare Handlungen begehen. Hier finden Sie umfassende Infos zu Kauftiteln, zum Titelkauf, zu Praktiken dubioser Promotionsberatungen, Ghostwriter. Ratschläge zu legalen Methoden. Brisant! Aktuelle Diskussion: Professortitel, Doktortitel und Diplome der EurAka
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Alt 20.08.2006, 13:55
Gast Gast ist offline
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Ort: Cuenca
Beiträge: 3.019
Cool Hier kann wirklich jeder günstig Doktortitel kaufen und tatsächlich legal führen!

... davon träumen viele.
Aus rechtlicher Sicht ist dies in Deutschland jedoch keinesfalls möglich!
Schlagen Sie sich das besser aus dem Kopf.


Titelhändler als Wanderprediger - hauptsache die Kasse klingelt.
Mahnung an alle 'Ahnungslosen'



Rechtliche Konsequenzen bei Titelmissbrauch


Oft werden von Titelhändlern Titel angepriesen, die in Deutschland nicht führbar sind bzw. deren Führbarkeit in Deutschland strafbar ist.
Andere hingegen sagen zwar, dass eine 'Titelführung eigentlich nicht vorgesehen' ist, verharmlosen jedoch die tatsächlichen Risiken.

Bei unbefugter Titel- bzw. Gradführung besteht immer das hohe Risiko der Aufdeckung - sei es durch Bekannte, Fremde oder gar Behörden selbst. Nicht selten kamen nach zerbrochenen Beziehungen interessante Wahrheiten ans Licht.
Früher oder später fliegt es doch auf. Obwohl es schon manch einem Hochstapler gelungen ist, mit falschen akademischen Graden an anerkannten Hochschulen unterzukommen, so ist es dennoch immer irgendwann herausgekommen, was natürlich eine fristlose Kündigung zur Folge hat. Auch ein saftiger Schadenersatz kann dabei herauskommen - nicht unbedingt das Risko wert also. Von der gänzlichen Demütigung ganz zu schweigen.

Der übliche Ablauf ist jedoch, dass Selbständige sich mit falschen akademischen Graden schmücken, was wegen geringerer Überwachung eher später auffällt oder aber die Bewerbung als Mitarbeiter mit falschen akademischen Graden. Oftmals sind die Personalverantwortlichen zeitlich dermaßen in Stress, so dass die Dokumente schonmal ungeprüft als echt hingenommen werden. Aber spätestens bei der nächsten Beförderung oder größeren Aufträgen wird man sich die Zeit für Sie nehmen und sich intensiv mit allem befassen, sodass der Betrug dann doch auffliegt.

Strafrechtlich sind in diesen Fällen anzuwenden:
§ 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) Missbrauch von inländischen oder ausländischen akademischen Graden;
§ 263 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) Betrug
§ 267 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) Urkundenfälschung bzw. Verwenden von falschen oder gefälschten Urkunden im Rechtsverkehr.

Sie können sich sicher vorstellen, dass das bei der nächsten Bewerbung nicht wirklich gut aussieht.

Der übliche Ablauf ist also, dass jemand Strafanzeige stellt. Je nachdem, ob diese durch eine Behörde, z. B. das Wissenschaftsministerium, gestellt wird, oder ob es 'privat' erfolgt, werden Sie über die Strafanzeige in Kopie benachrichtigt.
Ein ungutes Gefühl, wenn ein solcher Brief im Briefkasten landet. Schlimm ist auch die Ungewissheit - solche Ermittlungsverfahren können bis zu einem Jahr dauern... Diese Strafe kann weit schlimmer sein, als die Verurteilung selbst.
Oft wird nun von Titelhändlern behauptet, dass das Verfahren wegen 'Geringfügigkeit' eingestellt wird. Das mag vielleicht zutreffen, wenn der beispielsweise Doktorgrad oder der Professortitel lediglich verbal im privaten Bereich geäußert wurde. Sollte jedoch die Strafanzeige durch eine Behörde gestellt werden, z. B. durch das Wissenschaftsministerium, so haben Sie auch hier schlechte Karten.
Bei der oben genannten strafrechtlichen Palette können Sie jedoch getrost mit einer Verurteilung rechnen.

Nach einigen Monaten fordert Sie die zuständige Polizeibehörde endlich auf, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Sie denken, eigentlich ist das meine große Chance, aus dem Schlamassel heraus zu kommen? Weit gefehlt - der geringste Beweis reicht für eine rechtskräftige Verurteilung bereits aus. Aber um das festzustellen, streicht noch einige Zeit ins Land.

Nach langem Warten erhalten Sie beim Titelmissbrauch also endlich Bescheid vom zuständigen Amtsgericht. Ist der gelbe Umschlag die Hoffnung wert, zu glauben, dass das Verfahren eingestellt wurde? Nein, leider eher weniger.
Üblicherweise befindet sich in dem farblich angenehm gestalteten Umschlag ein Strafbefehl mit dem Beschluss, dass eine Geldstrafe gegen Sie verhängt wurde.
Schade auch, man sollte Titelhändlern keinen Glauben schenken, diese schauen nur nach dem Profit. Einzelschicksale sind da uninteressant.

Im Strafbefehl wird dann ausdrücklich mitgeteilt, dass Sie unbedingt noch nicht überweisen sollen bzw. die Strafe zahlen sollen, sondern stattdessen auf die Zusendung des Überweisungsträgers bzw. Zahlscheins warten sollen.
Das macht ja auch Sinn - schließlich haben Sie ja noch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens (Briefkasteneinwurf genügt) die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Aber macht dies denn Sinn, wenn Sie bereits überführt wurden? Wohl kaum. Sollten Rechtsmittel eingelegt werden, gibt es eine Hauptverhandlung vor Gericht. Dort können Sie sich zu den Straftatbeständen äußern.
Aber inwiefern ist dies sinnvoll? Meistens sollte besser darauf verzichtet werden.
Die Angelegenheit ist schließlich kein Pokerspiel. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen, besonders wenn Sie sich verplappern sollten, was meistens dann auch passiert.
Aber das ist noch nicht alles. Einen Haken hat die öffentliche Verhandlung noch. Die Presse ist bei solchen Angelegenheiten gern präsent. Titel sind schließlich immer ein guter Aufhänger. Zwar werden in Zeitungsartikeln bei 'kleinen Fischen' die Namen gekürzt; die haargenaue Beschreibung im Artikel lässt jedoch eindeutige Schlüsse auf Sie zu. Eine völlige Blamage, beruflich und privat, ist keine Seltenheit.
Solche Zeitungsartikel halten sich oft über Jahre im Internet - schön für jeden nachzulesen. Oft werden diese dann auch noch zitiert, so dass für einen längeren Bestand gesorgt ist.

Aber nicht immer werden die Namen gnädig gekürzt. Besonders bei Personen des öffentlichen Lebens neigt man dazu, den Namen und sämtliche Umstände möglichst haargenau zu schildern. Meistens bleibt nur noch der Rücktritt oder die Kündigung. Der Ruf hängt einem trotzdem auch später noch sehr lange nach. Ist es das Risiko wirklich wert? Das sollte sich jeder potentielle Titelkäufer wirklich genau überlegen - und zwar noch vor dem Kauf.
Sicher, das Prestige ruft - gleichzeitig aber auch der tiefe Fall.

Selbst wer hier noch Glück hatte, der ist noch einem weiteren Risiko ausgesetzt: die Verbreitung des Urteils bzw. Beschlusses nämlich, gern auch im Internet. Das Urteil kann oft als Beispiel für vergleichbare Fälle herangezogen werden oder es wird für die schulmäßige Bearbeitung von Beispielfällen benutzt.
Sie merken: andere erlaben sich daran, dass gerade Sie so richtig schön auf die Nase gefallen sind.

Titelkauf und Titelführung sollte wohl überlegt sein - und zwar im voraus.
Hinterher ist das Geheule oft groß. Erinnern wir uns an einen Politiker, der neulich tatsächlich behauptet hat, er habe nicht gewusst, dass die Freie Universität Teufen der Schweiz nicht anerkannt oder gar eine Titelmühle ist. Seit Jahrzehnten werden dort wertlose Dokumente verkauft. Wer das immer noch nicht begriffen hat, hat es vielleicht auch nicht anders verdient...

Also:
Titel kaufen und führen sollte wirklich nur jemand, der das Echo vertragen kann - denn eines ist gewiss: in Deutschland ist das legal nicht möglich!
Das StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) ist da nicht gnädig...
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Geändert von Gast (27.08.2006 um 14:41 Uhr).
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