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Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung Rechtliche Fragen zur Führbarkeit und Eintragung in Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente; Möglichkeiten und Preise, mögliche Rechtsfolgen und Strafbarkeiten bei gekauften Doktortiteln, Professortiteln, Diplomen, Zeugnissen und Berufszertifikaten, der Inanspruchnahme von unerlaubten Handlungen durch Promotionsberater und Promotionsberatungen, Ghostwriting, Titelhändler, Titelmühlen, nicht anerkannten Offshorehochschulen, Offshorekirchen und anderen offshore arbeitenden Titelverkäufern, die strafbare Handlungen begehen. Hier finden Sie umfassende Infos zu Kauftiteln, zum Titelkauf, zu Praktiken dubioser Promotionsberatungen, Ghostwriter. Ratschläge zu legalen Methoden. Brisant! Aktuelle Diskussion: Professortitel, Doktortitel und Diplome der EurAka
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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 19:18
schnolbons schnolbons ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2006
Beiträge: 15
Standard promotionsberater: zab-beamte ueberfluessig und ohne wertlose anabin arbeitslos?

promotionsberater: zab-beamte ueberfluessig und ohne wertlose anabin arbeitslos?

manche "promotionsberater" (Titelhaendler) sind echt dreist:
weil ihre titel wertlos sind und die titelmuehlen in der anabin-datenbank nicht mehr gelistet werden, behaupten die "promotionsberater" einfach, die beamten der zab, zentralstelle fuer auslaendisches bildungswesen, seien durch die kmk-beschluesse zur fuehrbarkeit auslaendischer akademischer grade ueberfluessig geworden und waeren arbeitslos, wenn es anabin nicht gaebe. angeblich wurde anabin nur deswegen beibehalten, damit die zab-beamten was zu tun haben.
die promotionsberater halten anabin und die zab-beamten fuer anmassend, wie sie die auslaendischen bildungsabschluesse beurteilen.

diese behauptungen sind unwahr!
hoffentlich packen die mal die titelhaendler, die solche verleumdungen verbreiten. traurig ist das!
die zab macht noch ganz andere sachen neben der titelfuehrung. als ob es nichts anderes gaebe.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 22:47
Moni Moni ist offline
Moderatorin
 
Registriert seit: 06.10.2006
Ort: Adelaide
Beiträge: 231
Standard Promotionsberater: ZAB-Beamte überflüssig und ohne wertloses Anabin arbeitslos?

Promotionsberater: ZAB-Beamte überflüssig und ohne wertloses Anabin arbeitslos?

Das ist Unsinn.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist Gutachter für alle möglichen Bildungsabschlüsse, nicht nur für akademische. Früher wurde bei Anabin zwischen qualitativer und formaler Anerkennung unterschieden. Das gibt es heute nicht mehr. Heute ist nur noch die formale Anerkennung als Hochschule und die Anerkennung der Studiengänge für die Führbarkeit von ausländischen akademischen Graden entscheidend. Und wenn die formale Voraussetzung nicht vorliegt, dürfen akademische Grade nicht geführt werden. Das hat nichts mit deutscher Anmaßung zu tun. Die Studienabschlüsse sind dann auch nicht im Ausland anerkannt.

Auch die KMK-Beschlüsse (und die zugehörigen Vorschriften) sagen aus, dass akademische Grade nur dann geführt werden dürfen, wenn nicht nur die Hochschule, sondern auch die Studiengänge anerkannt sind. Nicht anerkannte Studienabschlüsse einer anerkannten Hochschule dürfen auch nicht nach den KMK-Beschlüssen geführt werden.
Es kann auch mal sein, dass bei Anabin ein H+ steht und der Grad trotzdem nicht geführt werden darf, weil der Studiengang nicht anerkannt ist/war. So negativ, wie behauptet wurde, ist die Anabin-Datenbank nicht.
__________________
M. Wilson

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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2007, 13:12
McNamara McNamara ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.199
Standard Promotionsberater: ZAB-Beamte überflüssig und ohne wertloses Anabin arbeitslos?

Ich kann es nicht begreifen, warum einige Titelvermittler und "Promotionsberater" so ein Unwissen verbreiten. Das kann doch jeder nachprüfen, dass das nicht stimmt.

Die ZAB ist noch nie für die Titelführung in Deutschland zuständig gewesen! Sowas hat die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen nie behauptet. Die Wissenschaftsministerien der Bundesländer entscheiden über die Titelführung. Das teilt auch die ZAB bei jeder Anfrage mit. Die KMK-Beschlüsse beschneiden deren Kompetenz und Autorität nicht (wenn manche "Promotionsberater" auch meinen, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen).

Auch wenn es das individuelle Anerkennungsverfahren (Nostrifikation) nicht mehr gibt, können die Wissenschaftsministerien eine Titelführung im Einzelfall oder im Kollektiv untersagen! Diese Autoritäten haben die Wissenschaftsministerien immer noch.

Die Anabin-Datenbank wird aber nicht nur von der ZAB, sondern gewissermaßen auch von der KMK geführt. Und die KMK setzt sich aus den Kultusministerien der Bundesländer zusammen. Und die wissen, wann ein akademischer Grad geführt werden darf und wann nicht. So einfach kann man das nicht abtun, wenn man ein intaktes Hirn besitzt.

Wichtig:
Wenn die KMK und die Wissenschaftsministerien eine Titelführung untersagen oder nicht gestatten, helfen keine KMK-Beschlüsse, um die Titelführung zu erlauben!
Wenn die ZAB und Anabin einen nicht anerkannten Status anzeigen und liegen trotzdem angeblich Anerkennungsurkunden des Heimatlandes vor, sind sie nicht von autorisierten Personen oder Institutionen ausgestellt worden, haben nicht den vorgeschriebenen Prozess durchlaufen oder haben nicht die volle Anerkennung. Manchmal geht das nicht deutlich aus den Urkunden hervor.
Dann erlauben auch die KMK-Beschlüsse keine Titelführung!

Das bedeutet:
In solchen Fällen
- sind die Urkunden oder Unterschriften gefälscht,
- sind die Stellen nicht (allein) für die Anerkennung berechtigt,
- ist die Anerkennung erschlichen bzw. erkauft
und damit nichtig, oder
- die Anerkennung ist nicht vollwertig oder beschränkt,
sodass die Hochschule nicht als anerkannt, sondern nur als lizenziert zu betrachten ist.


Wenn Sie ausländische akademische Grade legal führen wollen, fragen Sie doch bitte direkt die ZAB:
ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Adresse,Kontakt,Auskunft,Gutachten
und die Kultusministerien:
Wissenschaftsministerien, Kultusministerien, Bildungsministerien, Forschungsministerien
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!

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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2007, 18:46
schnolbons schnolbons ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2006
Beiträge: 15
Standard promotionsberater: zab-beamte ueberfluessig und ohne wertlose anabin arbeitslos?

dem titelhaendler wird es selber komisch, was er macht. er hat seine verleumdungen gegen die zentralstelle fuer auslaendisches bildungswesen geloescht und anderen unausgegorenen mist dahingeschrieben. der meint wohl, der kann durch die veraenderte form behaupten, dass der keine falschen titel mehr fuehrt. das stimmt aber nicht. der fuehrt seine kauftitel immernoch. der fuehrt nen prof hc und dr hc nach dem namen. das sind titel, mit denen der handelt. das kultusministerium hat der uni aber nicht erlaubt, solche titel auszustellen.
ist das nicht eine straftat, wenn der die titel von titelmuehlen gekauft hat und die gar nicht anerkannt sind? ist es ok, wenn man das hinter den namen schreibt?
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