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Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung Rechtliche Fragen zur Führbarkeit und Eintragung in Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente; Möglichkeiten und Preise, mögliche Rechtsfolgen und Strafbarkeiten bei gekauften Doktortiteln, Professortiteln, Diplomen, Zeugnissen und Berufszertifikaten, der Inanspruchnahme von unerlaubten Handlungen durch Promotionsberater und Promotionsberatungen, Ghostwriting, Titelhändler, Titelmühlen, nicht anerkannten Offshorehochschulen, Offshorekirchen und anderen offshore arbeitenden Titelverkäufern, die strafbare Handlungen begehen. Hier finden Sie umfassende Infos zu Kauftiteln, zum Titelkauf, zu Praktiken dubioser Promotionsberatungen, Ghostwriter. Ratschläge zu legalen Methoden. Brisant! Aktuelle Diskussion: Professortitel, Doktortitel und Diplome der EurAka
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Alt 01.11.2007, 16:22
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Standard Tragen eines Dr.-Titels aus den USA, Doktortitel Doctor of Philosophy PhD im Ausweis

Tragen eines Dr.-Titels aus den USA, Doktortitel Doctor of Philosophy PhD im Ausweis

Es gibt bundesweit kein einklagbares Recht, akademische Grade in den Personalausweis eintragen zu lassen, weil diese rechtlich keine Namensbestandteile sind.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht und des Bundesgerichtshofs (Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 24.10.1957 und 11.4.1969, BVerwGE, Bd. 5, 1957/58, S. 291 bis 293.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.12.1962) besteht kein Rechtsanspruch auf eine derartige Namensergänzung in den Ausweispapieren. Akademische Grade sind weder Bestandteil des Namens noch eine Berufsbezeichnung.

Entgegen der Gesetzesgrundlage ist es dennoch in aller Regel möglich, bei dem Einwohnermeldeamt gegen Vorlage einer Promotionsurkunde eines anerkannten Doktoratsstudiums einer anerkannten Universität, die zur Verleihung dieses Doktorgrades berechtigt ist, eine Eintragung in den Personalausweis und/oder Reisepass zu erwirken.

Die Behörde kann sich allerdings aufgrund der geltenden Rechtssprechung weigern, eine Ausweisvermerkung vorzunehmen. Der Dr.-Titel ist zur Identifikation der Person nicht erforderlich. Zudem beinhaltet der Geburtsname nicht den Zusatz "Dr.".
Die Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über das Passwesen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9) betreffend den Dr.-Grad, Neufassung vom 03.07.2000 (§ 6 Abs. 2 Nr. 2.3) durch den Bund, sagt hingegen aus, dass bei Passbewerbern, die den Doktorgrad in der Form "Dr." ohne Zusätze führen dürfen, der Doktortitel in Ausweispapiere eintragbar ist. Das ist bei Doktortiteln aus den USA nicht gegeben, weil sie mit dem Herkunftsverweis zu führen sind.

Gegenwärtig wird das Thema der Eintragung eines Dr.-Grades generell diskutiert. Es besteht eine Tendenz, in Zukunft vollständig auf Eintragungen zu verzichten. Nachdem früher auch Diplomgrade einen Einzug in Ausweispapiere fanden, reduzierte sich dies in den letzten Jahren auf Dr.-Grade.

Ob ein Doktorgrad geführt werden darf, ist nicht vom Passeintrag abhängig!
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
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