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| Tags: frank graetz, martin drees, plagiarismus, plagiat, plagiate, promotionsberatung bergisch gladbach |
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Wissenschaftliche Plagiate der Uni Wuppertal, dubioser Promotionsberater als Opfer?
Ein peinliches Plagiat beschäftigt die Universität Wuppertal. Ein Student entdeckte es im Internet, doch die Hochschule zögert, etwas zu unternehmen. Beim Googeln suchte Peter T., ein Student mit großen Träumen, einfach mal unter der Formulierung: den "Namen mit einem Doktortitel zieren". Da fand er auf den Internetseiten des Fachgebiets Produktsicherheit und Qualitätswesen der Universität Wuppertal einen "Kleinen Ratgeber zum wissenschaftlichen Arbeiten" - sowie einen verblüffend ähnlichen, älteren Beitrag von Martin Drees, Deutschlands wohl erfolgreichstem "Promotionsberater" und liebsten Feind vieler Professoren. Als die SZ den Uni-Rektor Volker Ronge im Oktober auf die mögliche Abschreiberei seiner Mitarbeiterin Petra H. hinwies, wurde der kleine Ratgeber sang- und klanglos von den Seiten entfernt. Was die Uni-Autorin über Seiten nicht in ganzen Sätzen von Drees kopierte, hatte sie zum Beispiel im Stenogramm-Stil übernommen: "Dissertationsdrucke bis 1800: Quartformat, Umfang bis 30 Seiten, verfasst in lateinischer Sprache". In der Vorlage heißt es: "Die Mehrzahl der vor 1800 gedruckten Dissertationen hat ein Quartformat und einen Umfang von meist weniger als 30 Seiten. Fast alle Dissertationen aus dieser Zeit sind in lateinischer Sprache verfasst." Solche "scheinbar indirekten Zitate" zählt die Ratgeberin, ohne sich an die eigene Nase zu fassen, zu den "Unarten wissenschaftlichen Schreibens" und nennt das "eine Form des Plagiats". Gegen ihre eigenen Zitierregeln hat sie auch Auslassungen nicht durchmarkiert und eigene Erläuterungen nicht in eckige Klammern gesetzt. Ohne die Hilfe einer Internet-Suchmaschine wäre die Abschreiberei kaum herausgekommen. Denn Petra H. hat alles getan, um eine falsche Fährte zu legen. Bei einem einzigen korrekten Drees-Zitat verweist sie nämlich statt aufs Internet auf einen heute kaum mehr greifbaren Ausstellungskatalog aus dem Jahre 1995 über "Historische Dissertationen" - mit einem kleinen Flüchtigkeitsfehler, der schon Drees in der Internetversion passiert war, nämlich dem falsch geschriebenen Verlagsort "Bergisch Glabach". Auch die Eingangsfloskel vom zierenden Doktortitel kommt erst in der elektronischen Quelle vor. Mittlerweile hat der Ombudsmann für wissenschaftliches Fehlverhalten den Fall an seiner Hochschule als schwer genug empfunden, um ihn in einem weiteren Verfahrensschritt an eine Untersuchungskommission weiterzuleiten. Die ist zwar satzungsgemäß schon lange vorgesehen, wurde aber überhaupt erst Ende Oktober wegen des akuten Falles gebildet. "Bisher brauchten wir sie ja noch nicht", sagt Uni-Sprecher Michael Kroemer. Ob die Kommission aber jetzt unbedingt nötig ist, darf bezweifelt werden. Der Uni-Rektor bestätigt, dass er als Dienstvorgesetzter gegen die Mitarbeiterin gleich disziplinarrechtlich ermitteln könnte. Das tut er aber nicht, sondern lässt (wie Amtskollegen bundesweit) erst einmal alles über ein rechtlich unmaßgebliches Prüfverfahren unter Kollegen laufen. Und das kann dauern. Der Student Peter T. wundert sich: "Wenn einer wie ich so abschreiben würde, ob dann auch wegen unsereinem eine Ehrenkommission tagt?" Martin Drees, das Plagiatsopfer, amüsiert sich derweil köstlich. Er schlägt allen Hochschullehrern vor, eine Exzellenzinitiative "Abschreiben vom Besten" zu starten. Und für den Besten hält er natürlich sich selber. Quelle: Süddeutsche Zeitung
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Zitat:
![]() Sie schrieb am 06.09.2007: Doktortitel gegen Sex und Geld: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen einen Juraprofessor wegen Bestechlichkeit in 78 Fällen erhoben. Der 52-Jährige wurde verhaftet. Der ehemalige Hochschullehrer der Leibniz-Universität-Hannover soll Juristen aus ganz Deutschland, die nicht über die erforderlichen guten Examensnoten verfügten, zum Doktortitel verholfen haben. Darüber hinaus habe er Klausuren und Hausarbeiten von zwei mitangeklagten Studentinnen gegen Sex besser benotet. Mitangeklagt sind auch zwei Geschäftsführer einer Beratungsfirma aus Bergisch-Gladbach (Nordrhein-Westfalen), die Promotionen vermittelt. Ihnen wird Bestechung in 69 Fällen vorgeworfen. Die Vorwürfe sind massiv: Insgesamt 185 Seiten umfasst die Anklage, die bereits Mitte Juli vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hildesheim erhoben wurde. Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, wurde die Öffentlichkeit erst jetzt informiert. Die Wissenschaftsberatungsfirma soll dem Professor insgesamt etwa 184.000 Euro dafür bezahlt haben, dass er die Dissertationen ihrer Kunden begutachtete. Möglich wurde dies, indem er sich Ausnahmegenehmigungen der Juristischen Fakultät beschaffte. Der Hochschullehrer erhielt laut Anklage ein Erfolgshonorar von 4100 Euro für jeden Kandidaten, wobei die erste Rate nach Annahme zur Promotion und die zweite Rate bei Erfolg gezahlt wurde. "Viele Kunden waren Anwälte, die sich offenbar aus Eitelkeit oder zur Karrierebeförderung mit einem Doktortitel schmücken wollten", sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel. Die Universität war durch Beschwerden von Studentinnen, die sich nicht von ihm prüfen lassen wollten, auf das seltsame Treiben des Doktorvaters aufmerksam geworden. Die jungen Frauen hatten sich an das Justizprüfungsamt des Landes gewandt. Sie wollten nicht in den Verdacht geraten, gute Noten mit sexuellen Diensten bezahlt zu haben. Weitere Hinweise gab ein Doktorand, dessen Promotion schleppend voranging. Dieser legte nach Angaben der Hochschule im Dekanat ein Beweismittel vor - einen dubiosen Promotionsvertrag mit geschwärzten Namen. Im November 2004 stellte die Hochschule dann Strafanzeige gegen den Juraprofessor. Mittlerweile hat ihm die Universität ein Hausverbot erteilt und die Weiterführung seiner Dienstgeschäfte untersagt. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Zudem änderte die Juristische Fakultät ihre Promotionsordnung. "Zukünftige Doktoranden müssen unterschreiben, dass ihre Promotion nicht kommerziell vermittelt wurde und dass sie auch kein Geld für die Anfertigung gezahlt haben", sagte Universitätssprecherin Stefanie Beier. Der Professor und die Geschäftsführer der Vermittlungsfirma müssen im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen von Bestechung und Bestechlichkeit können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden. |
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Promotionsberatung aus Bergisch Gladbach, Juraprofessor Bestechung, Doktortitel
Ein neues Stelldichein: ![]() Hildesheim (ddp-nrd). Es war einfach zu verdienendes zusätzliches Geld, das Thomas A. lockte. Geld, das sich der Jura-Professor der Uni Hannover damit verdiente, indem er Doktoranden illegal zu ihren Titeln verhalf. Aber erst ein anderer «Tauschhandel» brachte ihn in Verruf. Der «Campuscasanova», wie ihn einige Zeitungen tauften, vergab bessere Noten gegen Sex. Erst als eine der Studentinnen plauderte, flog der Skandal auf. Ende Januar stand Thomas A. deshalb bereits wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Aufgrund eines Formfehlers bei der Besetzung der Schöffen musste der Prozess gegen ihn jedoch nach nur einem Verhandlungstag unterbrochen und neu aufgerollt werden. Am Montag soll dieser nun wieder vor dem Hildesheimer Landgericht beginnen. Bei der Neuauflage wird die Staatsanwaltschaft erneut die rund zwei Stunden beanspruchende, 46 Seiten umfassende Anklageschrift gegen den 53-jährigen Thomas A. verlesen. Darin wird dem ehemaligen Jura-Professor der Universität Hannover vorgeworfen, von 1996 bis 2005 für insgesamt rund 184 000 Euro 69 Kunden einer Promotionsvermittlung zum Doktortitel verholfen zu haben. Zudem soll er Klausuren und Hausarbeiten von zwei Studentinnen als Gegenleistung für deren sexuelles Entgegenkommen wohlwollend benotet und eine der Studentinnen, seine mitangeklagte Ex-Geliebte Simone S., als Hilfskraft an seinem Lehrstuhl beschäftigt haben. Der Hauptvorwurf gegen Thomas A. bezieht sich jedoch auf die Doktortitelvergabe. Laut Staatsanwaltschaft hatten sich Juristen, darunter ein amtierender Sozialrichter und ein Oberregierungsrat sowie etliche Anwälte, an die Promotionsvermittlung des Mitangeklagten Martin D. gewandt. Sie alle hatten die zur Promotion erforderliche Examensnote von «voll befriedigend» nicht erreicht. Gegen eine Zahlung von bis zu 22 500 Euro sicherte die Promotionsvermittlung ihnen schließlich vertraglich zu, ein Thema sowie einen Betreuer für die Arbeit bereitzustellen. Was auf den ersten Blick der Fall eines gierigen Professors zu sein scheint, der es für Geld und Sex mit den Gesetzen nicht so genau nahm, könnte viel größere Kreise ziehen, als derzeit abzusehen ist. Das, was Thomas A. und der Mitangeklagte Martin D. jahrelang betrieben, war Titelhandel im großen Stil - kein Einzelfall in Deutschland, meint Manuel Theisen, Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Rund ein bis drei Prozent der deutschen Doktortitel, so schätzt er, sind erschwindelt. «Das hier ist nur das absolute Spitzchen eines riesengroßen Eisbergs», sagt der Wissenschaftler, der schon seit Jahren gegen den Titelhandel in Deutschland wettert. Bei der Promotionsvermittlung stünden immerhin über 100 weitere Professoren unter Vertrag. «Da könnte noch viel mehr auf uns zukommen.» Das Geschäft mit Doktortiteln sei lukrativ. «Hier geht es um Eitelkeit, Titelsucht und natürlich auch um wirtschaftliches Interesse», weiß Theisen. Dass dieser illegale Titelhandel dann meist geheim bleibt, liege daran, dass in dem von ihm als «Trio Infernale» bezeichneten Dreigespann aus Professor, Doktorand und Promotionsberater keiner Interesse daran habe, das Ganze auffliegen zu lassen. «Da muss es dann schon eine enttäuschte Ehefrau oder Ähnliches geben.» Bei Thomas A. war es eine Studentin, die sich gegen seine sexuellen Annäherungsversuche wehrte. Derzeit hat das Hildesheimer Landgericht 13 Fortsetzungstermine für den Prozess anberaumt. Ein Urteil soll Ende Mai gefällt werden. Thomas A. müsste mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Unklar ist noch, ob die verliehenen Doktortitel wieder aberkannt werden müssen. Sollte Thomas A. jedoch kein Geständnis ablegen, müssten wohl alle 69 Doktoren vor Gericht erscheinen und ihre Promotion vorlegen - als Beweismittel.
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Derartiges an Fälschungen gibt es auch in Österreich.....
mit großem Interesse habe ich die Dissertation "Status- und Prestigegesteuertes Konsumverhalten und dessen Auswirkung auf die Werbekommunikation" von J*, eingereicht an der Universität Wien, aus dem Jahre 1996 gelesen. Ich war in der Tat sehr angetan von ihrer Arbeit, insbesondere, da mich diese Thematik rund um 'Prestige' seit langem interessiert. Sicherlich hat sie ihr Promotionsverfahren mit 'summa cum laude' abgeschlossen. Nicht nur inhaltlich fundierte Ausführung, sondern auch übersichtlich gegliederter Aufbau und ansprechendes Layout kennzeichnen Ihre Arbeit. Bedingt durch das besagte thematische Interesse nahm ich zu einem späteren Zeitpunkt auch Einblick in die Dipl. Arbeit von T.* mit dem Titel "Die Bedeutung von Status und Prestige für den Menschen und die Wirtschaft" der Wirtschaftsuniversität Wien aus dem Jahre 1993. Auch hier, speziell für eine Dipl. Arbeit an die generell niedrigere Anforderungen gestellt werden, fundierte Ausführung und den Kern der Sache treffend. Sicherlich wurde auch mit dieser Arbeit ein guter Abschluss erreicht. Wie bereits vorerwähnt, habe ich großes Interesse an dem besagten Thema und dessen Zusammenhang im Rahmen sozialer Beziehungen. Leider ist die Literatur, welche die Randphänomene ausgrenzt, sehr limitiert. Aus diesem Grunde stieß ich auf eine weitere Dissertation von F.* mit dem Titel "Der demonstrativ aufwendige Konsum" der Universität Hamburg, FB Psychology, aus dem Jahre 1992. Auch diese Arbeit dürfte vielen Personen eigentlich bekannt sein. Beim Durchlesen dieser genannten wissenschaftlichen Arbeiten ergab sich folgendes: Der Inhalt war in allen drei Arbeiten wortwörtlich (verbatim) gleich! Da ich davon ausgehen muss, dass Sie drei unabhängig voneinander wissenschaftlich tätig waren und keine Arbeitsgruppe oder ähnliches seinerzeit bildeten, zumal alle drei Arbeiten unterschiedliche Jahrgänge aufweisen, war mein Erstaunen recht groß. Es wäre müßig all die kopierten Seiten hier einzeln aufführen zu wollen, es sind zu viele! Im ersten Angang hielt ich es noch für ein Versehen, d.h. es kann ohne weiteres vorkommen, dass die Anführungszeichen bei Zitaten im Rahmen solcher umfangreichen Arbeit vergessen werden. Im Sinne von 'nobody is perfect'. Nach dem Durchlesen aller drei Arbeiten kann ich mich allerdings beim besten Willen des Eindruckes eines Vorsatzes seitens J.* nicht erwehren. Es ist wirklich schon ein selten Ding mit dem wissenschaftlichen Arbeiten, oder was sich zumindest so nennt. Auch wenn man es in Frage stellt, es bleibt ein Plagiat, ohne den bei Dissertationen geforderten wissenschaftlichen Nutzen. Allenfalls den Grad einer hervorragenden Kompilation würde man Ihrer Arbeit zugestehen. (in diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch ein Buch zu empfehlen: Enderwitz, Ulrich: Der Konsument als Ideologe: 200 Jahre deutsche Intelligenz, Freiburg, Ca ira 1994) Ähnliches, ich meine diese Art der Täuschung, soll auch der Ex-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein in den 1960er Jahren vollzogen haben. Nachzulesen ist dies in einem Buch aus dem Eichborn-Verlag (der Verlag mit der Fliege auf dem Umschlag). Herr Stoltenberg hatte demnach aus einer Publikation abgeschrieben, die ein jüdischer Autor vor seiner Flucht aus Deutschland nach Amerika Ende der zwanziger Jahre geschrieben und veröffentlicht hatte. Um so überraschter muss er gewesen sein, den eigenen Text in einer Habilitationsschrift wiedergefunden zu haben. Dieser Umstand wurde auch von dem jüdischen Emigranten entsprechend moniert. Einige Zeit später bot man ihm an der Universität Kiel den Dr. h.c. an. Seitdem ward nie wieder etwas gehört. So jedenfalls wurde es in dem Buch des Eichborn-Verlages beschrieben. In dem Falle von J.* tendiere ich zu dem Vorschlag, ohne den Eindruck der Anmaßung erwecken zu wollen, dass sie ihre Dissertation fairerweise in eine Fassung bringen, die mit der Promotionsordnung konform geht. Am besten sollte sie es einmal mit ihrem ehemaligen Doktorvater besprechen, wie sie es am besten bewerkstelligen könne, die Sache doch noch ins rechte wissenschaftliche Licht zu rücken. Wenn es erlaubt ist, noch allerhöflichst eine etwas indiskrete Frage stellen zu dürfen, da ich diese mir nicht ad hoc beantworten konnte: Aus welchen Büchern könnte sie die Rudimente, welche bis dato nicht als Plagiat identifiziert worden sind, entnommen haben? Zur Auswahl stünden beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): 1. Bechstein, Gabriele: Automobilwerbung von 1890 bis 1935: Versuch einer semiotischen Analyse früher Automobilannoncen, Bochum:Brockmeyer, 1987 2. Vaillant, K.: Vom Erfolgswagen zum Designer Schmuckstück. Automobilwerbung in Publikumszeitschriften (1952-1994), Discussion Paper FS II 95-106, WZB 3. Breinbauer, W.; Höfner, K.J.; Schmidt, L.: Stellenwert des Autos in der Meinung der Kraftfahrer und in der Automobilwerbung, Wien August 1976 4. Kriegeskorte, M.: Automobilwerbung in Deutschland 1948-1968, Köln 1994 Wenn ich mir abschließend noch eine Bemerkung und vorläufige Beurteilung erlauben darf: Summa summarum erscheint diese Ausprägung vermeintlicher Arbeitserleichterung nicht sehr weitsichtig gewesen zu sein. Der Volksmund sagt: Lügen haben kurze Beine. [Namen editiert /Mod.] |
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