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Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung Rechtliche Fragen zur Führbarkeit und Eintragung in Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente; Möglichkeiten und Preise, mögliche Rechtsfolgen und Strafbarkeiten bei gekauften Doktortiteln, Professortiteln, Diplomen, Zeugnissen und Berufszertifikaten, der Inanspruchnahme von unerlaubten Handlungen durch Promotionsberater und Promotionsberatungen, Ghostwriting, Titelhändler, Titelmühlen, nicht anerkannten Offshorehochschulen, Offshorekirchen und anderen offshore arbeitenden Titelverkäufern, die strafbare Handlungen begehen. Hier finden Sie umfassende Infos zu Kauftiteln, zum Titelkauf, zu Praktiken dubioser Promotionsberatungen, Ghostwriter. Ratschläge zu legalen Methoden. Brisant! Aktuelle Diskussion: Professortitel, Doktortitel und Diplome der EurAka
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  #1 (permalink)  
Alt 25.03.2008, 09:57
ebi ebi ist offline
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Beiträge: 2
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Gibt es eine einfache Möglichkeit, ein angebliches Diplom unauffällig zu überprüfen?

Im speziellen Fall geht es um einen "Dipl-Kriminologen", wobei dieser spezielle Titel wohl nur von sehr wenigen deutschen Universitäten vergeben wird bzw. wurde.
Bekannt sind nur der Name und der (angebliche) Titel, jedoch keine Details über Uni oder Jahrgang.
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2008, 11:29
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Beiträge: 1.346
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Überprüfung angeblicher Diplome

Zur Zeit bieten nur folgende Hochschulen in Deutschland den Abschluss an:
Universität Hamburg: Internationale Kriminologie (Master of Arts)
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg: Kriminologie (Magister)

Die Universität Hamburg hat ursprünglich den Abschluss Diplom-Kriminologe angeboten. Nach meiner Kenntnis wurde der Abschluss in Deutschland nur an der Uni Hamburg verliehen. In der Schweiz müsste die Universität Bern (School of Criminology, International Criminal Law and Psychology of Law, SCIP) einen Nachdiplomstudiengang in Kriminologie anbieten. In Österreich kenne ich kein vergleichbares Programm.

Gibt es Indizien dafür, dass z. B. keine akademische Ausbildung vorliegt oder die Titelführung unrechtmäßig erfolgt?
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McNamara
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2008, 22:45
ebi ebi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 2
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Danke für die Auskunft!

Nach den Umständen der Verwendung des Titels gehe ich davon aus, dass der Betreffende den Titel nur verwendet, um einer (wenn auch recht geringen) Forderung gegen mich einen gewissen "Nachdruck" zu verleihen.
Es handelt sich also vermutlich nicht um eine allgemeine "Führung" des vermutlich falschen Titels, sondern eher um gezielte Verwendung in diesem Einzelfall.
Dennoch würde mich eine (einfache) Möglichkeit der Überprüfung interessieren.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2008, 01:07
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Beiträge: 1.346
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Zitat:
Zitat von ebi Beitrag anzeigen
Es handelt sich also vermutlich nicht um eine allgemeine "Führung" des vermutlich falschen Titels, sondern eher um gezielte Verwendung in diesem Einzelfall.
Nein, ein reines "Imponiergehabe" kommt hier nicht in Betracht. Da der Titelträger eine Forderung gegen Sie geltend machen möchte, ist das schon eine Titelführung bzw. Verwendung inländischer akademischer Grade im Rechtsverkehr.

Mir ist ein Rechtsanwalt bekannt, der Diplom-Kriminologe ist (Abschluss an der Universität Hamburg). Dieser führt seinen Diplom-Abschluss natürlich zu Recht.

Zitat:
Dennoch würde mich eine (einfache) Möglichkeit der Überprüfung interessieren.
Sie könnten sich bei den Hochschulen erkundigen, ob besagter Herr dort sein Diplom in Kriminologie erworben hat:
- Universität Hamburg,
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
- Universität Bern (School of Criminology, International Criminal Law and Psychology of Law, SCIP)
An einer der Universitäten sollte er bekannt sein.
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McNamara
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