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Von der EIT wird ein Aufstieg vom Techniker zum Berufsingenieur angeboeten. Dabei wird einiges verlangt und die Zertifikate sind nichts wert. Nach Angaben betroffener wurden Beträge in Höhe von 4000€ von den teilnehmern kassiert. Vor einiger Zeit habe ich davon gelesen und muß es hier mal veröffentlichen. Der Berufsingenieur (B.Ing) ist nicht führbar, da es nach Ingenieurgesetz nicht möglich ist ohne die Voraussetzungen zu erfüllen.
Nebenbei ist mir etwas seltsames aufgefallen. Der EIT-Leiter Sch. hatte vor einiger Zeit nur OStD a.D. zu stehen. Nun steht dort noch ein Doktortitel, welcher fraglich ist. -http://www.eit-eu.org/kontakt.html
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..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident) heute schon gemichelt? michelforum.ca http://www.business-podium.com |
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Berufsbezeichnung "Ingenieur" und "Beratender Ingenieur"
Ein Handwerksmeister, dem vom Europäischen Institut für Technologie und Ökonomie (EIT), Belgien, die Qualifikation "Berufsingenieur - Bauingenieurwesen" verliehen ist, darf in Deutschland nicht ohne die nach deutschem Recht geforderten Voraussetzungen die Berufsbezeichnung "Ingenieur" und "Beratender Ingenieur" führen. So das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 15.03.2005. OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 4 A 2335/03 |
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Viele Deutsche sind der Meinung, dass es möglich sei, eine Briefkastenfirma im Ausland (bei Titelmühlen meistens in der Schweiz, in den USA, Belgien und Frankreich) zu eröffnen, um angeblich nach ausländischem Recht legal "akademische" Titel oder Berufsbezeichnungen, die in Deutschland geschützt sind, ausstellen zu können.
In Frankreich wird endlich gegen die Briefkastenfirma "Robert Sorbon University" (RSU) bzw. "Ecole supérieure Robert de Sorbon" und weitere Firmen des Inhabers (in diesem Fall ein Ami) ermittelt, der akademische Abschlüsse verkauft (auch mit der UMI (Université Multiculterelle Internationale) usw. Angeblich sei das alles in Frankreich legal und anerkannt. Zwar darf in Frankreich jeder eine Schule gründen, die sich "Ecole supérieure" nennt, aber akademische Abschlüsse dürfen trotzdem nicht angeboten werden. Die Justizbehörden gehen jetzt härter gegen den Titelmissbrauch vor. In Belgien ist es ähnlich wie in der Schweiz. Die Bezeichnung "Institut" oder "Akademie" ist da nicht geschützt. In der Schweiz wird es für Schwindler aber eng, weil viele Kantone stärker gegen Titelmühlen und Titelschwindler vorgehen.
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M. Wilson Internationale Hochschulbildung, internationale Studiengänge |
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