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Kirchendoktortitel, Dr.Titelführung kirchliche Würden, Ehrendoktortitel, Kirchentitel

in Staatsangehörigkeiten, Pässe & Titel; Kirchendoktortitel, Dr.Titelführung kirchliche Würden, Ehrendoktortitel, Kirchentitel Sie sind unbelehrbar und rufen zu Straftaten (unerlaubte Titelführung) auf. Die Stellen, von denen ...


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  #16  
Alt 02.01.2008, 14:40
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Standard Kirchendoktortitel, Dr.Titelführung kirchliche Würden, Ehrendoktortitel, Kirchentitel



Kirchendoktortitel, Dr.Titelführung kirchliche Würden, Ehrendoktortitel, Kirchentitel

Sie sind unbelehrbar und rufen zu Straftaten (unerlaubte Titelführung) auf.

Die Stellen, von denen Sie sprechen, sind nicht zur Vergabe von Doktortiteln berechtigt. Keine behördliche Stelle hat die ULC dazu befugt, Doktortitel vergeben zu dürfen. Sie werden kein einziges Dokument besorgen können, in dem steht, dass die ULC Doktortitel ausdrucken und verkaufen darf. Von den anderen Briefkastenklitschen, die von Deutschen gegründet wurden, um falsche Doktortitel zu verkaufen, möchte ich gar nicht erst sprechen.

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McNamara
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  #17  
Alt 29.06.2011, 19:59
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Der US-Bundesrichter Battins kam zu dem Urteil, das die von der ULC vergebenen Titel des Doctors of Divinity, legal sind. Es hat wohl den Anschein, als würde die Behauptung, dass die Doktorgrade der ULC auch in den USA nicht anerkannt sind, so nicht mehr zutreffen^^

Wikipedia sagt in englischer Sprache dazu: http://en.wikipedia.org/wiki/Legal_s...al_Life_Church

Hier das PDF-Dokument zum Urteil im Fall "The Universal Life Church vs. The United States of America": http://ulc.net/downloads/ulc_v_usa.pdf

Und hier ein weiterer Fall im Fall "ULC vs. USA": http://caselaw.findlaw.com/us-9th-circuit/1233516.html
  #18  
Alt 29.06.2011, 20:16
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Sorry für das Doppelposting, aber...


....Ehrendoktorgrade kriegt man schon weit unter 50.000 Euro. Im ehemaligen Ostblock gibt es eine bei NABIN gelistete und als H+ anerkannte Uni, die für 12.500 Euronen Ehrendoktorgrade verscherbelt.
  #19  
Alt 29.06.2011, 20:17
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Sorry, ich meinte ANABIN
  #20  
Alt 04.07.2011, 17:30
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Standard JMS hat völlig Recht!

meine güte, solch lange romane und nix gesagt lieber "Gast"
es scheint sie enorm zu stören, dass solche titel vergeben werden und führbar sind. ob sie in den ausweis eingetragen werden können weiß ich nicht und ist mir auch egal, da ich an solchen titel null interesse habe.
ihre eigenen ausführungen geben doch den titelhändlern recht! setzen wir mal voraus, dass die titel ja nicht gekauft wurden, sondern verliehen sind. wie oft erwähnen sie " unrechtmäßig" verliehene titel. darum gehts doch nicht. deren illegalität ist augenscheinlich. aber wenn eine kirche den kirchenstatus in den usa hat, dann darf sie solche kirchlichen titel verleihen - punkt. und dann ist dieser "titel" auch in deutschland legal zu führen, solange keine verwechslungsgefahr mit einem akademischen titel besteht. gibt der "titelinhaber" also die volle bezeichnung und herkunft des "titels" an, so darf er diesen legal führen. aber nichts anderes schreiben sie ja auch. nur wie sie dann, bei alles richtig zitierten urteilen und richtlinien ( gehe ich von aus ) zu einem widersprüchlichen fazit kommen ist mir schleierhaft. da frage ich mich nach dem interesse ihrer falschleitung.
jetzt kommen sie- und nicht wieder mit phrasen und totsicherem auftreten bei gänzlicher ahnungslosigkeit bitte
  #21  
Alt 24.11.2011, 19:00
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Standard Sind da einige nicht ganz normal?

Rechtsprechung sollte sich mit dem Rechtsempfinden decken:

Also: Viele Doktorarbeiten geben unheimlich viel Arbeit neben der Ausbildung ist die Vertiefung in die Dis eine ganz erhebliche Arbeit. Teilweise sind die Arbeiten Gesellschaftlich sehr von Nutzen. (Ich denke an die Dis von Fanger die bisher 30'000 x in alle Welt verschickt wurde Quelle Wikipedia)

Da soll einer kommen und für ein paar Euro's dieselbe Anerkennung kriegen.

So ein gekaufter Doktorgrad ist doch eine Sache als (teurer) Jux für eine Party, Karnewall oder ähnlich, mehr nicht, amen.
  #22  
Alt 24.11.2011, 19:05
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[QUOTE=cc1987;16000]Der US-Bundesrichter Battins kam zu dem Urteil, das die von der ULC vergebenen Titel des Doctors of Divinity, legal sind.

He in der USA ist alles Legal wenn es der eigenen Brieftasche dienlich ist. In der USA wird jede grössere ausländische Firma gequält wenn diese Gewinne macht (UBS, Sulzer Medical, Nike usw.).
  #23  
Alt 26.01.2012, 14:05
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Standard Ehren-Doktor Titel kaufen für € 39

Anscheinend gibt es jetzt schon eigene Anbieter die sich auf Dr hc spezialisiert haben.
Gegen eine Spende von € 39 gibt es schon den Titel
Hier der Link dazu:
http://bit.ly/xeBcVp
  #24  
Alt 07.04.2013, 16:43
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Standard nclc-academy/new-century-life-church

Hallo!

Ich bin in Internet auf die Nachrichtenseite von Frau Prof. h. c. Dr. h. c. Natalia Eitelbach of Philosophy, of European Science NCLC Institute (USA) gestoßen und frage mich ob es erlaubt ist diese Titel in Deutschland zu führen?!

Die Internetauftritte der NCLC sehen nicht so aus als ob man eine wissenschaftliche Leistung erbringen muss , um die Titel zu erhalten.

Sind die Titel in Deutschland anerkannt und erlaubt?

http://nataliaeitelbach.wordpress.com/impresum/

http://nclc-academy.org/shop/
http://new-century-life-church.org/
  #25  
Alt 07.04.2013, 23:36
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Hallo,

ob die Grade zu Recht oder zu Unrecht geführt werden und so führbar sind, kann nur ein Gericht beurteilen. Sie sollten bei Zweifeln daher die Dame anzeigen (das geht auch anonym) oder zivilrechtliche Schritte (bei wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen) einleiten.

Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass die hier erwähnte Instiution definitiv eine Titelmühle ist und Grade, die bei ihr erworben wurden in Deutschland nicht geführt werden dürfen und schon gar nicht in der Art und Weise, wie seitens der von Ihnen erwähnten Dame.


Viele Grüße,
Annli

P.S.: Der dort erwerbbare "Doctor of Dreams" ist da vielleicht noch der passendste
  #26  
Alt 08.04.2013, 14:46
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Standard Computerbild 7/2013

Sehr interessant in diesem Zusammenhang finde ich den Artikel über kirchliche Ehrendoktorwürden in der COMPUTERBILD Ausgabe 7/2013.

Die gesamt Redaktion hat sich solche Titel im Netz bestellt und führt diese auch.
In einem mit einem § gekennzeichneten Teil des Artikels wird ausdrücklich festgestellt, daß die Führung mit Angabe der verleihenden Institution legal sei.

Hat sich die Rechtsauffassung hier geändert ?

Man kann ja nun von der Springer-Presse halten, was man will, aber ich glaube kaum, daß man sich Titelmißbrauch en gros nachsagen lassen würde, wenn die Führung illegal wäre.
  #27  
Alt 08.04.2013, 16:17
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Nein sowas darf nicht geführt werden. Doktortitel können und dürfen nur von anerkannten Hochschulen verliehen werden. Geführt werden die Abschlüsse wie verliehen.
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..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident)

http://www.business-podium.com
  #28  
Alt 08.04.2013, 16:38
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Typisch Springer-Presse und vollkommen egal ob legal oder nicht stelle ich mir die Frage, wer so etwas überhaupt möchte ?
Soetwas ist doch nicht nur unendlich peinlich, sondern auch eine absolute Selbstdemütigung, mit der ich für meinen Teil nicht umgehen könnte oder wollte.
  #29  
Alt 08.04.2013, 18:09
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Das ist nicht ganz korrekt.

§132 a StGB besagt eindeutig, dass das unzulässige Führen von akademischen Graden oder Würden strafbar ist.

Das heißt: Wenn die Kirche zur Verleihung von Ehrendoktortiteln berechtigt ist, ist eine Führung prinzipiell möglich. Allerdings immer nur in Originalform (komplette, englische Doktorbezeichnung + verleihende Institution + Herkunftsland).

So. Nun ist der Begriff "unzulässig" dehnbar und unterliegt der Rechtsprechung. Das heißt: Wenn eine Kirche vor allem deswegen bekannt ist, weil sie Ehrendoktortitel verkauft, kann ein deutsches Gericht entscheiden, dass die Führung eines solchen Titels "unzulässig" ist, da die vergebende Institution ja nur zum Schein eine Kirche sei aber in Wirklichkeit ein Wirtschaftssubjekt, dessen einziges Ziel der Verkauf von Ehrendoktortiteln sei (was ja bei diesen Titelmühlen regelmäßig der Fall ist).

Es ist also kein einfaches schwarz-weiß Spiel, sondern wird, wenn es zu Strafanzeigen kommt, wirklich vom Augenmaß der Richter abhängen. Es steht zu erwarten, dass diese eher konservativ urteilen, um dem akademischen Grad des Doktors nicht noch mehr Schaden zuzufügen, als er in jüngster Vergangenheit eh schon erleiden musste.

Davon unabhängig sind zivilrechtliche Ansprüche. Wer sich durch so einen gekauften "Ehrendoktortitel" Wettbewerbsvorteile verschafft, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und müsste auch hierbei mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen und zivilrechtlichen Prozessen samt Schadenersatz rechnen.

Ich gebe Ihnen absolut Recht: Prinzipiell steht schon mal jeder, der einen ausländischen Doktorgrad führt, im Generalverdacht, ihn gekauft zu haben.

Ich kenne beispielsweise flüchtig einen Chiropraktiker, der in den USA ein ordentliches Studium zum "Doctor of Chiropractics" absolviert hat. Statt eines Bachelor oder Mastergrads steht am Ende eines solchen Studiums in den USA aber nun mal der Abschluss "Doctor of Chiropractics" - man nennt dies auch Berufsdoktorate.

Der Abschluss darf in Deutschland in Originalform mit Angabe der vergebenden Institution geführt werden. Allerdings zerreißen sich in der Umgebung alle ihren Mund darüber, dass der Grad gekauft und der Chiropraktiker ein Scharlatan sei (weil sie es nicht besser wissen).

Davon abgesehen droht auch hier die wettbewerbsrechtliche Gefahr: Es könnte der Eindruck entstehen, der Chiropraktiker hätte promoviert, was er nicht hat (sondern nur studiert). Insofern könnte die Auffassung vertreten werden, dass er eine Qualifikation vortäuscht, über die er nicht verfügt (die Promotion).

Also alles sehr heikel. Im Zweifel sollte man einfach auf diesen unnötigen Schmuck verzichten und sich bei dringendem Verlangen auf seine 4 Buchstaben setzen und einen Doktorgrad erarbeiten. Die Zeiten, in denen man mit einem ausländischen Doktor, Ehrendoktor oder Ehrenprofessortitel beeindrucken konnte (vor allem auch in Bezug auf eine nicht dazu passende Historie alla "IHK Geselle" -> "IHK Fachwirt" -> "Professur im Ausland") sind definitiv - auch dank schneller Recherchemöglichkeiten im Internet - vorüber.

Viele Grüße,
Annli
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