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Ungeschützte Berufsbezeichnungen Diplombezeichnungen Titelführung Berufstitel Berufe Tätigkeitsbezeichnungen Berufsliste
Ungeschützte Berufsbezeichnungen, Diplombezeichnungen Das „Diplom“ und seine übliche Kurzform „Dipl.“ ist in Deutschland als akademischer Grad geschützt, sodass neben anerkannten Hochschulen die Vergabe von Diplombezeichnungen nicht erlaubt ist. Neueinführungen gibt es nicht. Somit dürfen also auch ungeschützten Berufsbezeichnungen nicht die Bezeichnung „Diplom“ vorangestellt werden. Das gilt natürlich auch, wenn der Gesamtbezeichnung irgendwelche Kürzel angehängt werden. Es besteht zweifelsfrei eine akute Verwechslungsgefahr mit anerkannten und geschützten akademischen Graden, wodurch sich der Titelführer gem. § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) strafbar macht. Beispiel: Betriebswirt Die Bezeichnung Betriebswirt ist in Deutschland leider (noch) nicht geschützt. Daher gibt es auch viele Scheinfirmen, die solche Bezeichnungen auf Urkunden an den zahlenden Kunden verkaufen. Betriebswirt darf sich jeder nennen. Die Titelverkäufer verleugnen die Realität, dass die Bezeichnungen Diplom und Dipl. als akademische Grade geschützt sind und in Deutschland nur von anerkannten Hochschulen vergeben werden dürfen. Würde nun die Rechnung der Titelverkäufer tatsächlich aufgehen, so müsste demnach auch die Bezeichnung „Diplom-Betriebswirt“ bzw. „Dipl. Betriebswirt“ vergeben werden dürfen. Das ist den Nicht-Hochschulen aber strikt verboten! Also dachten sich die Titelverkäufer und Urkundendrucker, einfach eine Bezeichnung dahinter zu hängen, meistens irgendwelche Kürzel wie XYZ. Aber auch hier waren die Verkäufer auf dem Holzweg. Nun neigten die Verkäufer zu Bezeichnungen wie Parapsychologe, da sie dachten, dass dies nicht an Hochschulen als Studiengang vorzufinden ist. Aber auch hier haben die armen Verkäufer wieder falsch gedacht. Eine legale Vergabe und Führung der Bezeichnung „Diplom-Parapsychologe“ ist nicht zulässig. Wer diese Bezeichnung führt, tut dies unbefugt. Es gibt tatsächlich anerkannte Studiengänge mit vollem Abschluss in Parapsychologie. Auf dem amerikanischen Kontinent ist das gar nicht so neu. Aber im deutschsprachigen Raum gibt es keinen anerkannten Hochschulabschluss „Dipl. Parapsychologe“. Auch ein anerkannter Hochschulabschluss in Parapsychologie aus Asien erlaubt es nicht, einfach den deutschen Hochschulgrad Diplom zu verwenden. Die Bezeichnung Parapsychologe selbst darf natürlich von jedem ungeschulten verwendet werden. Was nun? Im Gegensatz zu den Aussagen Unkundiger, denen egal ist, ob sie Diplom-Bezeichnung legal führen oder nicht und den dreisten Verkäufern, ist und bleibt die Bezeichnung „Diplom“ in Deutschland geschützt. Dabei ist es völlig egal, ob hinter dem Dipl. eine Bezeichnung steht, die an anerkannten Hochschulen nicht vergeben wird. Auch ist es egal, ob noch irgendetwas dahinter gefügt wird. Es gibt zahlreiche Verkäufer wertloser Urkunden, auf denen ungeschützte Berufsbezeichnungen in Kombination mit „Diplom-“ aufgedruckt sind. Im Internet findet man sogar Offerten, denen ein virtueller Stempel mit „anwaltlich geprüft“ aufgedrückt ist. Hier wird die ohnehin erreichte Strafbarkeit gem. § 263 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen Betruges praktisch in allen Facetten ausgereizt. Mir ist bislang noch kein einziger zugelassener und angesehener Rechtsanwalt untergekommen, der für solche Behauptungen seinen guten Namen hingehalten hat. Diplombezeichnungen sind akademische Grade und innerhalb Deutschlands ausschließlich den anerkannten Hochschulen vorbehalten. Um sich diesen zwingenden und verbindlichen rechtlichen Gegebenheiten und damit einer Strafbarkeit nach deutschem Gesetz zu entziehen, gründen fragwürdige deutsche Bildungseinrichtungen Briefkastenfirmen in der Schweiz und vergeben solche Bezeichnungen mit „Diplom-“ von dort. Auch wenn das in Teilen der Schweiz nicht illegal ist, dürfen diese Bezeichnungen keinesfalls in Deutschland geführt werden. Auch die richtige Behauptung, dass in Deutschland das Nostrifizierungsverfahren abgeschafft wurde, ändert nicht das Geringste an der Tatsache, dass in Deutschland akademische Grade nicht unbefugt geführt werden dürfen. Die armen Verkäufer solcher Titel landen in einem Teufelskreis, wenn sie solche Titel nach Deutschland verkaufen wollen. Zwar sind die Titelverkäufer rechtlich erst mal aus dem Schneider, weil die Vergabe von Diplom-Bezeichnungen in entsprechenden Kantonen erlaubt ist, weil dort Hochschulabschlüsse und –bezeichnungen nicht geschützt sind. Aber nun bleibt der Titelkäufer gänzlich auf der Strecke. Wenn auch nicht in allen Kantonen der Schweiz Hochschulabschlüsse geschützt sind, so stellt das Diplom doch auch dort einen Hochschulabschluss dar. Die Folge ist also, dass in Deutschland wieder der gültige KMK-Beschluss bezüglich der Allgemeingenehmigung von ausländischen akademischen Graden greift: Zitat:
Was aber ist, wenn das Diplom von einer Briefkasten-Firma aus einem anderen Land, in dem das Diplom nicht als Hochschulbezeichnung gilt, vergeben wird? Ist hier vielleicht eine Chance für den Titelverkäufer? Nein, keine Chance! Die deutsche Rechtsprechung ist, was akademische Grade und Titel, Hochschulbezeichnungen und Tätigkeitsbezeichnungen angeht, lückenlos. Offensichtlich können oder wollen nur manche die einschlägigen Gesetze nicht lesen: Zitat:
Die Titelverkäufer geben aber auch nicht auf. Die neuesten Entwicklungen tendieren zur unbefugten Vergabe des „dipl.“, also das „Dipl.“ nur klein geschrieben. Hier wird behauptet, es solle diplomiert bedeuten. Aber ist das rechtlich wirklich wasserdicht? Nein, ist auch das nicht. Wer sich da unsicher ist, betrachte dazu ganz locker den zweiten Absatz des § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch): Zitat:
Noch gibt es viele Verkäufer solcher Berufstitel. Die meisten von ihnen sind unerfahrene Trittbrettfahrer, die sich darauf verlassen, dass die anderen es schon bestimmt richtig machen werden. Sogar Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien in Deutschland mit hohem Niveau dürfen Diplom-Bezeichnungen nicht vergeben – und das will schon was heißen. Allein das müsste den hinterletzten Verkäufer stutzig machen. Einzige Möglichkeit Es gibt für Nicht-Hochschulen in Deutschland nur eine einige legale Möglichkeit, Diplome zu vergeben: Die bloße Verwendung der Bezeichnung „Diplom“ als Urkundsbezeichnung, anstatt zum Beispiel „Urkunde“, „Zertifikat“ oder „Bescheinigung“, ist natürlich zulässig. Auf dem Dokument muss jedoch dann die ungeschützte Berufsbezeichnung ohne vorangestelltes „Diplom-“, „Dipl.“, oder auch „dipl.“ und „diplom.“ und andere Kastrationen des geschützten akademischen Grades aufgeführt werden. Das ist sozusagen wasserdicht, aber nur dann, wenn die ungeschützte Berufsbezeichnung völlig nackt ohne Dipl. vom Endverbraucher geführt wird. Das ganze gilt natürlich auch für die Bezeichnung „Geprüfte/r“. Diese Bezeichnung ist Institutionen mit anerkannten Abschlüssen vorbehalten. © BPB Business Podium Boards
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Ungeschützte Berufsbezeichnungen Diplombezeichnungen Titelführung Berufstitel Berufe Tätigkeitsbezeichnungen, Berufsliste
Woher weiß ich, welche Berufe ungeschützt sind? Hat einer eine Liste, die er hier einstellen kann? Geändert von Gast (10.02.2007 um 23:45 Uhr). Grund: Titel nach Absprache geändert |
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Ungeschützte Berufsbezeichnungen Diplombezeichnungen Titelführung Berufstitel Berufe Tätigkeitsbezeichnungen Berufsliste
Eine allumfängliche Liste ist mir nicht bekannt. Aber hier sind ein paar Beispiele: Allergieberater Akupunkteur Anlageberater Anti-Aging-Therapeut Aroma-Therapeut Astrophysiker Autor Bachblütentherapeut Baubiologe Betriebsökonom Betriebswirt Bewegungstherapeut Coach Detektiv Direktor Dolmetscher Dozent (Nicht Privatdozent - PD ist akademisch geschützt) Eheberater Entspannungstrainer Ernährungsberater Ernährungstherapeut Erziehungsberater Erziehungstherapeut Esoteriker Fachberater Fachexperte für Psychologie Fachkaufmann Fachkosmetiker Feng Shui Berater Finanzberater Finanzkaufmann Finanzmakler Finanzoptimierer Finanz-Sachverständiger Finanzvermittler Galerist Geschäftsführer Gesprächstherapeut Gesundheitsberater Gesundheitstherapeut Graphologe Gutachter Handelsfachwirt Handelsvertreter Hausmeister Hausverwalter Hypnosetherapeut Industriefachwirt Immobilienmakler Informatiker IT Manager Journalist Jurist Manager Musiktherapeut Komponist Konfliktberater Kosmetiker Kosmologe Krisenmanager Lehrer für Autogenes Training Logistiker Makler Mediator Medienberater Musiktherapeut Nagelstylist NLP Berater NLP Therapeut Ökonom Organisationsberater Parapsychologe Personalberater Personal-Trainer Pflegegutachter Produktionsmanager Projektmanager Publizist Rechtsfachwirt Rechtswirt Redakteur Reiseleiter Rentenberater Restaurator Seelsorger Sekretär Seniorenbetreuer Seniorentherapeut Sexualberater Sozialpädagogischer Berater Sozialtherapeut Suchtberater Systemanalytiker Tanzpädagoge Technologieberater Therapeut für Reflexzonenstimulation Übersetzer Umweltberater Unternehmensberater Verkaufsleiter Verleger Vermögensberater Visagist Volkswirt Web-Designer Werbeberater Werbetexter Wirtschaftsjurist Wirtschaftsökonom Yoga-Lehrer Die Angaben sind unverbindlich. Es müsste aber alles soweit stimmen. Wenn Sie eine Frage zu einem bestimmten Berufstitel haben sollten, der hier nicht aufgelistet ist, bitte stellen. Geändert von Gast (10.02.2007 um 23:48 Uhr). Grund: Titel nach Absprache geändert |
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Ungeschützte Berufsbezeichnungen Diplombezeichnungen Titelführung Berufstitel Berufe Tätigkeitsbezeichnungen Berufsliste
Weiß einer, ob "Physiotherapeut" geschützt ist? Geändert von Gast (10.02.2007 um 23:49 Uhr). Grund: Titel nach Absprache geändert |
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Ungeschützte Berufsbezeichnungen Diplombezeichnungen Titelführung Berufstitel Berufe Tätigkeitsbezeichnungen
jau das weiss ich der ist geschützt diese titel sind alle geschützt Diätassistent/-in Entbindungspfleger Ergotherapeut/-in Hebamme Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin Logopäde, Logopädin Masseur und medizinischer Bademeister, Masseurin und medizinische Bademeisterin Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent Medizinisch-technische Radiologieassistentin, Medizinisch-technischer Radiologieassistent Orthoptist/-in Pharmazeutisch-technischer Assistent, Pharmazeutisch-technische Assistentin Physiotherapeut/-in Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger, Medizinische Fußpflegerin Rettungsassistent/-in Veterinärmedizinisch-technische Assistentin, Veterinärmedizinisch-technischer Assistent http://www.baynet.de/CDA_VMB_PL_Port...=12115,00.html physiotherapeut ist in österreich auch geschützt http://www.physioaustria.at/_s.php?op=vs&artid=488 robin der hood Geändert von Gast (10.02.2007 um 23:50 Uhr). Grund: Titel nach Absprache geändert |
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Ungeschützte Berufsbezeichnungen Diplombezeichnungen Titelführung Berufstitel Berufe Tätigkeitsbezeichnungen Berufsliste
Auskünfte staatlicher Stellen Wer es immer noch nicht glauben mag, dass Diplom-Bezeichnungen geschützt sind, siehe hier: http://www.zfu.de/Aktuell/index.html unter 11.03.2005 Zitat:
Das komplette Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen - NRW HG) NRW HG (Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen - NRW HG) § 96 Abs. 1 Satz 1 Hochschulgrade: Zitat:
NRW HG (Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen - NRW HG) fünfzehnter Abschnitt: Verleihung und Führung von Graden, § 119: Zitat:
Sicher, solche Dinge sind für Nicht-Juristen nicht immer einfach zu verstehen. Allerdings wird das bei entsprechenden Gerichtsverfahren nicht berücksichtigt. Es ist allgemein bekannt, dass die Wissenschaftsministerien der Länder als Auskunfteien dieser Art zuständig sind und für den Ratsuchenden kostenlos zur Verfügung stehen. Ebenso sind die entsprechenden Landeshochschulgesetze auf den heimischen PC kostenlos herunterladbar, sowie auch entsprechende Beschlüsse der Ständigen Kultusministerkonferenzen. Wie bereits erwähnt, machen es die Absätze 1 und 2 des § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) deutlicher: Zitat:
Neben dem geäußerten Straftatbestand gemäß § 26 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen Anstiftung käme bei dem Bildungsanbieter zusätzlich noch der Straftatbestand gemäß § 27 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen Beihilfe in Frage, da der Aussteller der Urkunde dem Konsumenten hilft, andere betrügen zu können. Gerichtlich zählen eben nur amtliche Bestimmungen, nicht individuelles Wunschdenken. Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Es gibt hier keine Auslegungssache! Die Titelkäufer solcher Diplombezeichnungen hoffen darauf, dass sich durch die EU-Zusammenschlüsse diese Regelungen lockern werden. Es ist jedoch genau das Gegenteil zu erwarten. "Lockerungen" bezüglich der Herkunftsbezeichnung finden ausschließlich bei anerkannten Hochschulabschlüssen Anwendung. Schon bald wird man die noch vorhandene Notwendigkeit des Hinzufügens von Herkunftsbezeichnungen bei anerkannten Hochschulabschlüssen außerhalb der EU abschaffen. © BPB Business Podium Boards Geändert von Gast (10.02.2007 um 23:52 Uhr). |
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Ungeschützte Berufsbezeichnungen Diplombezeichnungen Titelführung Berufstitel Berufe Tätigkeitsbezeichnungen Berufsliste
Hier ist noch jemand, der glaubt die Goldgrube entdeckt zu haben: http://www.diplome-und-berufszertifikate.de/ Wertlose und unzulässige Berufszertifikate für satte 29 Euro: Diplom-Ästhetischer Chirurg Diplom-Ästhetisch-Plastischer Chirurg Diplom-Akupunkteur/in Diplom-Anlagenberater/in Diplom-Arbeitsplatzpsychologe Diplom-Astrologe/in Diplom-Bankberater Diplom-Baubiologe/in Diplom-Betriebsökonom Diplom-Betriebspsychologe Diplom-Bewegungstherapeut Diplom-Börsenkaufmann Diplom-Broker/in Diplom-Coacher/in Diplom-Consultant/in Diplom-Detektiv/in Diplom-Eheberater Diplom-Emotionaltrainer Diplom-Entspannungstrainer Diplom-Erziehungstherapeut Diplom-Esoteriker/in Diplom-Fachberater für Bachblütentherapie/in Diplom-Fachberater für Edelsteintherapie/in Diplom-Fachberater für (bitte im Kommentarfeld angeben) Diplom-Familientherapeut Diplom-Finanzberater/in Diplom-Finanzökonom Diplom-freier Sachverständiger/in Diplom-Geschäftsführer/in Diplom-Gestalttherapeut Diplom-Gutachter Diplom-Hausmeister/in Diplom-Hausverwalter Diplom-Imaginator (Dipl.Img.) EXCLUSIV BEI UNS! Diplom-Immobilienökonom Diplom-IT Manager Diplom-Journalist/in Diplom-Karriereberater Diplom-Kfz-Sachverständiger/in Diplom-Komponist/in Diplom-Kosmetiker/in Diplom-Krisenmanager Diplom-Kulturpädagoge/in Diplom-Lerntherapeut/in Diplom-Manager/in Diplom-Modeberater/in Diplom-Mototherapeut Diplom-Musiktherapeut Diplom-Nagelstylist/in Diplom-Parapsychologe/in (Dipl.pps.) Diplom-Partnerschaftstrainer Diplom-Personalberater/in Diplom-Personal-Trainer/in Diplom-Präparator/in Diplom-Projektmanager/in Diplom-Qualifizierter Kulturpädagoge /in Diplom-Rechtsökonom Diplom-Sachverständige/r für ... (Kommentarfeld) Diplom-Schönheitschirurgie Diplom-Schulpsychologe Diplom-Seelsorger Diplom-Sekretär/in Diplom-Selbsthilfegruppenleiter Diplom-Selbstsicherheitstrainer Diplom-Sexualberater Diplom-Sicherheitstechniker/in Diplom-Sprachheilpädagoge/in Diplom-Suchtberater Diplom-Suchttherapeut Diplom-Tanzpädagoge/in Diplom-Telekommunikationstechniker/in Diplom-Typberater Diplom-Unternehmensberater Diplom-Verkaufsleiter/in Diplom-Vermögensberater Diplom-Verhaltenstrainer Diplom-Versicherungsökonom Diplom-Visagist/in Diplom-Web-Designer/in Diplom-Werbepsychologe Diplom-Wirtschaftsberater/in Diplom-Wirtschaftsökonom Sämtliche dieser Bezeichnungen dürfen in Deutschland oder von Deutschland aus weder verkauft noch geführt werden. Jegliches Zuwiderhandeln ist strafbar! Gründe: s. o. Auskunft erteilen die Wissenschaftsministerien der Länder IP: 85.214.47.125, Quelle: http://www.samspade.org/t/lookat?a=h...tifikate.de%2F Der Verkäufer wäre gut beraten, seine strafbaren Angebote vom Netz zu nehmen. ![]() © BPB Business Podium Boards
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