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Neue Titelmühle? Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM

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  #1  
Alt 24.08.2007, 00:45
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Standard Neue Titelmühle? Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM



Neue Titelmühle? Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM

Achtung!
Das College of Popmusic and Musicbusiness ICPM ist keine Hochschule!
Die Abschlüsse sind nicht anerkannt!


Unseriöse Praktiken: Das International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM hat das Prädikat "Titelmühle" verdient, weil die Briefkastenfirma sehr viele Hochschulbezeichnungen benutzt, um die Leute zu verwirren. Nach dem Schema anderer Titelmühlen machen die einen auf Hochschule.

Das International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM weiß, wie man wirbt. Die haben ganz schön viele "Pressemitteilungen" rausgejagt. Ganz schön aufdringlich.

Beweise gegen die Briefkastenfirma für die versuchte Verwechslung mit einer echten Hochschule:
  1. Zunächst mal der irreführende Firmenname "International College of Popmusic and Musicbusiness".[Hier will man die Briefkastenfirma als Hochschule darstellen.]
  2. Bescheiden bezeichnen die Unbekannten ihre Briefkastenfirma in ihren aufdringlichen "Pressemitteilungen" als "Europas erstes Ferncollege für Popmusik und Musikbusiness". [Die Briefkastenfirma wurde zum College gemacht - von wem denn? Nicht von Bildungsbehörden.]
  3. Dort ist auch von einem "zwölfmonatigen Studiengang" die Rede. [Onlinekurse an einer Briefkastenfirma sind also wie Hochschulstudiengänge anzusehen? Wo denn?]
  4. Das Abitur ist "für ein Studium am International College of Popmusic and Musicbusiness mit Sitz in London" nicht zwingend notwendig. [Wie gnädig. Seit wann muß man denn Abitur haben, um nicht anerkannte Kurse an einer Briefkastenfirma zu belegen?]
  5. "Das International College of Popmusic and Musicbusiness, kurz ICPM, hat es sich zur Aufgabe gestellt, für die Qualifikation von Mitarbeitern, Newcomer und Freelancer im Musikgeschäft eine akademische Ausbildung zu bieten, die eine fundierte Arbeit in einer der härtesten Branchen fördert." [Wie und wo soll das denn akademisch sein?]
  6. "Der nun beginnende Studienbetrieb erfolgt zunächst in deutscher Sprache" [Studienbetrieb? Das "College" ist eine Briefkastenfirma, die Abschlüsse sind nicht anerkannt.]
  7. "Ziel des ICPM ist die Anerkennung eines BA Degrees." [Vielleicht sollten die erstmal das "College" und die Kurse anerkennen lassen. Aber vielleicht vergeben die das auch einfach so, machen andere Briefkastenfirmen schließlich auch.]
  8. Es wird ein "Studienhandbuch" angeboten, in dem die sehr fragwürdigen FAQ stehen. [Ein Studienhandbuch ohne Studium?]

Die FAQ ist sehr unseriös! Es werden sehr viele akademische Bezeichnungen verwendet, um vorzutäuschen, dass das eine akademische Ausbildung mit Diplom ist!

Hier sind weitere Beweise für die sehr unseriösen Praktiken beim International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM
  1. Das "Studienhandbuch" führt folgenden Titel: "Zwölfmonatiger Onlinestudiengang mit Abschlusszertifikat und Diplom des ICPM". [Diplom? Von einer Briefkastenfirma?]
  2. Direkt im Anschluß ist ein Mensch mit akademischer Kleidung (Bild mit Doktorhut!) zu sehen. [Am besten gleich einen falschen Dr.-Titel verkaufen, das spart Zeit.]
  3. So stehts im "Studienbuch": "Zu guter Letzt muss natürlich noch der Studentenausweis des ICPM erwähnt werden. Er ermöglicht Ihnen viele Vergünstigungen und Rabatte und ist 24 Monate gültig." [Was denn für "Vergünstigungen" und wo bitte? Nicht in Deutschland und nicht als "Student".]
  4. "Falls Sie individuelle Beratung wünschen, stehen Ihnen übrigens unsere kompetenten Studienberater im Internet zur Verfügung." [Wenn die kompetent wären, würden die zu einer Hochschule raten.]
  5. "Gehen Sie hierfür einfach auf die Website des ICPM oder in den “Virtuellen Campus”" [Vituell ist klar, aber "Campus" einer Briefkastenfirma?]
  6. Danach ist der "Studienablauf" aufgeführt. [toller Ablauf]
  7. "... die unseren Studenten eine Interaktion untereinander ermöglichen." [die "Studenten", die niemals welche sein werden].
  8. "Sie können von jedem internetfähigen PC auf Ihr College zugreifen." [Oder auf die Briefkastenfirma Ihrer Wahl.]
  9. "Um mit Ihrem Studium am ICPM zu beginnen ist es zunächst notwendig, dass Sie die Fernstudienverträge komplett ausgefüllt und unterschrieben an uns faxen." [Studienverträge ohne Studium? Wie das?]
  10. "Sobald alle Kursmodule erfolgreich abgeschlossen wurden, erhalten Sie das Zertifikat und Diplom, sowie Ihr Zeugnis/ Transcript per Post zugeschickt." [Das falsche Diplom also.]
  11. Und nochmal ein Mensch mit Akademikerhut, diesmal eine Frau. [Jetzt ruft aber die Titelsucht.]
  12. "Trotzdem ist es uns gelungen, unsere Studiengebühren nur geringfügig höher als die geltenden staatlichen Studiengebühren zu gestalten." [Schön daß die Kurskosten der nicht anerkannten Briefkastenfirma mit den nicht anerkannten Kursen nur etwas teurer sind als die Hochschulstudiengänge an staatlichen Hochschulen. Vielen Dank, Sie sind seh großzügig.]
  13. "Als Student erhalten Sie nur am ICPM" [nix!]
  14. Dann ein Vergleich mit staatlichen Hochschulen !: Die Studiengebühren an Staatlichen Hochschulen betragen € 500,- pro Semester. Hinzu kommen nicht selten Verwaltungsgebühren von circa € 75,- pro Semester und Kosten für den Kauf von Büchern und Lehrmaterial. [Eine anonyme Briefkastenfirma wird mit einer staatlichen Universität verglichen. Das war ernst gemeint, köstlich!]
  15. Am ICPM sind die Studiengebühren transparent und sehr gering. Sie studieren bereits für € 199,- pro Monat. [Sie studieren nicht.]
  16. Hier kommt man schnell zum (falschen) Titel: "Bedenken Sie bitte, dass ein Studium am ICPM lediglich 12 Monate (sonstige meist mindestens: 36 Monate) dauert." [Lieber schneller den "Wisch" bei einem Briefkasten bestellen als ein anerkanntes Diplom.]
  17. "die Sie bei keinem anderen College und keiner Musikhochschule erhalten werden." [Sowas wird einem an echten Colleges und Musikhochschulen echt nicht geboten.]
  18. "Das ICPM vergibt außerdem jährlich zwei Stipendien an Bewerber innerhalb der EU und zwei Stipendien an Bewerber aus wirtschaftlich schwachen oder unterentwickelten Ländern- sowie einige Teilstipendien." [Ein Stipendium am Biefkasten, köstlich!]
  19. "Im Rahmen dieses Fernstudiengangs finden 16 Prüfungen statt." [Fernstudium oder nicht anerkannter Fernkurs. Was meinen Sie?]
  20. "Evaluation des Kursmoduls und des Gesamt-Studiengangs" [Gesamtstudium am Briefkasten.]
  21. Und nochmal jemand mit Doktorthut! [Jetzt lockts aber.]
  22. Übliche Praktiken einer Titelmühle: Das falsche "Diplom" wird abgelichtet, damit man sieht, dass es ähnlich wie ein echtes aussieht. Auch wenns toll aussieht, wert ist es nichts.

Noch ein Highlight:
Zahlungen gehen nur über PayPal!!!

Hoffentlich fällt niemand darauf herein.
Was die bisher gebracht haben, ist jedenfalls sehr unseriös.

  #2  
Alt 25.08.2007, 23:53
Moderator †
 
Registriert seit: 11.04.2006
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Standard Neue Titelmühle? Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM

Neue Titelmühle? Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM

Vielen Dank für den Hinweis!
Wir hatten den Anbieter noch nicht ernst genommen.

Noch deutlicher und lächerlicher finde ich den Versuch der Briefkastenfirma ICPM, die Absolventen mit dem frei erfundenen Pseudotitel zu beraten, wie sie den falschen Titel mit Diplom (!) angeblich führen können (Originalwortlaut), was aber nicht der Wahrheit entspricht:

"Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sie den Abschluss problemlos als "Musikbetriebswirt", "ICPM-Diplom Musikbetriebswirt", "Diplom des ICPM: Musikbetriebswirt" oder "Musikbetriebswirt des ICPM" führen können. Auch ist es kein Problem, in Fließtexten "...hat die Diplomprüfung zum Musikbetriebswirt bestanden", "...die Diplomprüfung zum Musikbetriebswirt des ICPM bestanden" oder ähnliche Phrasen zu verwenden."

Hier wird nicht nur deutlich, dass die Betreiber der Bildungsfirma versuchen wollen, selbst seriöser zu wirken, sondern dass sie darüber hinaus falsche Ratschläge erteilen, wie die Kunden ihre Arbeitgeber hinters Licht führen können. Wer die einschlägige Gesetzgebung studiert, wird schnell erkennen, dass das keinesfalls so leicht und locker ist, wie angegeben. Hätten sie doch besser vorher einen Fachanwalt für Bildungsrecht konsultiert, der sich mit sowas auskennt und von solchen Vorgehensweisen abgeraten hätte. Das Diplom ist in allen Bundesländern ein akademischer Grad. Eine Verwendung der Diplombezeichnung ist nur einschlägigen akademischen Hochschulabsolventen erlaubt!

Ich verweise an dieser Stelle auf den Thread:
Ungeschützte Berufsbezeichnungen Diplombezeichnungen Titelführung Berufstitel Berufe
Der Thread befasst sich mit der Unmöglichkeit der legalen Verwendung von frei erfundenen Diplomtiteln und Scheinberufsbezeichnungen, die nachweislich eine Verwechslungsgefahr mit anerkannten akademischen Graden darstellen.

In diesem Fall ist die Verwechslungsgefahr mit akademischen Graden schnell gegeben, da zwar die Berufsbezeichnung Betriebswirt allein nicht geschützt ist, somit von jedem ohne jegliches Wissen geführt werden darf, aber der Diplom-Betriebswirt als anerkannter akademischer Abschluss besteht. Hiermit ist also nicht nur das Diplom allein geschützt - dieser Schutz gilt auch für Diplom-Kombinationen mit Pseudotiteln und ungeschützten Berufsbezeichnungen. Die Kombination von Diplom und Betriebswirt in einem Zusammenhang stellt in Deutschland eine strafbare unerlaubte Titelführung dar, strafbar gemäß § 132a StGB.


Mögliche Strafbarkeiten des Titelträgers:
- § 132a StGB, wenn die Berufsbezeichnung Betriebswirt (auch in abgewandelter Bezeichnung) in Zusammenhang mit der geschützten akademischen Bezeichnung "Diplom" gebracht wird.
- § 267 StGB, wenn der Absolvent die Urkunden des falschen "Colleges" im Rechtsverkehr verwendet, da das College kein College ist.
- § 263 StGB Betrug, wenn sich der Absolvent beim Arbeitgeber irreführend mit "Diplom" bewirbt, obwohl er keines an einer anerkannten Hochschule erlangt hat.
- Verstoß gegen das UWG, wenn der Absolvent sich selbständig macht und mit dem Abschluss mit der Bezeichnung "Diplom" auf irgendeine Weise wirbt.


Anzumerken ist auch, dass es sich um ein
- deutsches Angebot,
- einer deutschen Angebotsseite,
- von deutschen Repäsentanten,
- aus Deutschland,
- an vorwiegend Deutsche handelt.

Die Briefkastenfirma scheint nach meiner Meinung nur zum Zwecke des Scheins gegündet worden zu sein. Ebenso fragwürdig ist die Tatsache, dass nur an einen PayPal-Account bezahlt werden kann. Eine solche Vorgehensweise pflegen in der Branche meistens nur Urkundenverkäufer und dubiose Titelvermittler. Auf jeden Fall erscheinen die Burschen äußerst unprofessionell auf dem Gebiet.
Wer hat denen bloß diese Firma gegründet??? Das hat man davon, wenn man an allem sparen will, auch an professioneller Beratung. Hier wurde ja wirklich an allem gespart, sogar an einem gescheiten Webdesign.


Wie das bei den Anbietern möglicherweise rechtlich aussieht, kann nur gerichtlich geklärt werden.

Ich bin aber der Meinung, dass hier deutsches Recht zum Tragen kommen könnte, zumal die Geschäftstätigkeiten nachweislich komplett aus Deutschland vorgenommen werden.

Hinsichtlich der möglichen Strafbarkeit der Anbieter
sehe ich hier die Möglichkeit des
- Verstoßes gegen das UWG wegen unlauterem Wettbewerb. Es wird zum Schein eine englische Briefkastenfirma vorgeschoben, um sich unter legalem Missbrauch von Hochschulbezeichnungen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern in Deutschland zu verschaffen.
- Dann sehe ich hier die Möglichkeit einer Anstiftung und Beihilfe (§§ 26, 27 StGB) zu verschiedenen Straftaten:
§ 132a StGB unerlaubte Titelführung eines akademischen Grades, wenn der Titelträger die Bezeichnung Diplom - wie empfohlen und ausgedruckt - führt.
§ 267 StGB Verwendung falscher Urkunden im Rechtsverkehr, wenn der Absolvent die Urkunden der Scheinhochschule im Rechtsverkehr verwendet, weil das College in Wahrheit gar kein College ist.
§ 263 StGB Betrug, wenn der Absolvent sich - wie vom ICPM empfohlen - auf zweifelhafte Weise bewirbt, in der Absicht, eine Irreführung mit einem anerkannten akademischen Abschluss herbeizuführen.
UWG, wenn der Titelträger sich mit falschen Diplomtiteln schmückt.
- Veschiedenste zivilrechtliche Möglichkeiten der Kunden, weil vom Anbieter falsche Angaben gemacht werden (akademische Bezeichnungen, Hochschulbezeichnungen usw.), die zum Vetragsabschluss führen sollen.

Meine Meinung

Alles in allem halte ich die gesamte Vorstellung des Anbieters für absolut unprofessionell und unseriös.
- Die Kunden werden falsch beraten,
- es werden zur Irreführung zahlreiche Hochschulbegriffe und akademische Grafiken verwendet, um den Schein zu erwecken, es handele sich um eine akademische oder vergleichbare Einrichtung und Bildung,
- die aufdringliche Werbung auf der Webseite lässt auf Verbindungen zu dubiosen MLM-Praktiken (Multilevel Marketing) schließen,
- die Abschlüsse und die Firma sind in der Branche überhaupt nicht anerkannt.

Insgesamt halte ich die Angebote für überflüssig. Die Firma hat nichts Solides vorzuweisen, stattdessen macht sie falsche Angaben, um Kunden anzuziehen. Ich rate davon ab.
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
  #3  
Alt 27.08.2007, 10:03
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Standard Diplom-Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM

Sehr geehrte Damen und Herren,

es freut mich sehr, dass Sie sich um die Qualität von Fernstudiengängen bemühen und im Rahmen Ihrer Recherchen investigativ tätig werden. Natürlich gibt es im Bereich des Fernstudiums bzw. Online-Studiums oft sogenannte „Titelmühlen“- also Firmen, die sich den Namen einer Hochschule geben um auf diesem Wege akademische Abschlüsse zu verkaufen. Das ICPM gehört allerdings nicht zu dieser Kategorie in der Unternehmenslandschaft.

Sie kritisieren vor allem die Verwendung der Worte „College“, „Online-Studium“, „Studenten“ und „Diplom“ in unserem „Studien“handbuch. Dazu sei gesagt, dass wir in unseren FAQs völlig klar und deutlich zu verstehen geben, dass das Diplom des ICPM institutsintern vergeben wird, dass es kein akademischer Abschluss ist und daher- in Deutschland- auch nicht wie ein solcher geführt werden sollte.

Fakt ist: Das ICPM ist keine Titelmühle, da wir -genau wie auch andere Bildungsunternehmen mit hochqualifizierender Ausbildung- wie beispielsweise der Ebam, der VWA (als Beispiele für Präsenzinstitutionen) oder der SGD und AFW Bad Harzburg (und viele andere Fernbildungs- und Präsenzbildungsinstitutionen)- institutsinterne Abschlüsse auch in Form von „Diplomen“ anbieten.

Wir verleihen nicht den Titel „Diplom-Musikbetriebswirt“, sondern zertifizieren zum „Musikbetriebswirt“ und bestätigen die erfolgreiche Ablegung einer schriftlichen Prüfung am Ende des Fernstudiums mit dem institutsinternen Diplom des ICPM (also dem ICPM-Diplom).

Die Abschlussbezeichnung „Musikbetriebswirt“, die durch das Zertifikat und das Diplom des ICPM zertifiziert und bestätigt wird, ist gemäß §132a Absatz 1, Nr. 2 StGB weder geschützt, noch gleicht oder ähnelt sie einem anderen akademischen Abschlusstitel (§132a Absatz 1, Nummer 1 StGB).

Die Führung ist also- auch in Deutschland- völlig legal. Zur Sicherheit weisen wir jedoch trotzdem nochmals ausdrücklich in unserem Studienhandbuch -also unserer Informationsbroschüre- darauf hin, dass die erzielte Qualifikation- ebenso wie beispielsweise die "Diplom"-Abschlüsse der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA)- nicht wie ein akademischer Abschluss geführt werden soll.

Die Firmierung unter dem Namen „International College of Popmusic and Musicbusiness Ltd.“ erfordert keine behördliche Bestätigung. Der Begriff „College“ bezeichnet in UK nicht unbedingt eine Hochschule, sondern weist lediglich auf eine Fachbindung in der Bildung hin. Colleges vergeben in aller Regel maximal Undergraduate-Degrees (also den Bachelor), beginnen mit Ihrem Bildungsprogramm allerdings oft auch auf der Höhe der deutschen „Volkshochschulen“, wirken in einer Form wie „Berufskollegs“ oder führen Kinder erfolgreich zum englischen Äquivalent des Abitur/ der Matura.

Das ICPM entspricht -und übertrifft in weiten Teilen- die gesetzlichen Anforderungen, die das deutsche FernUSG an ein Fernstudium stellt (statt lediglich 14 Tage Rücktrittsrecht, bieten wir volle 30 Tage betreuten Unterricht mit Rücktrittsrecht an, außerdem ist auch eine Kündigung während des Studiums möglich, keine Gebührenerhöhungen für Studenten, in Einzelfällen bis zu 1 Jahr Pause und danach zu den gleichen Konditionen wieder einsteigen, Gerichtsstand am Ort des Studenten, usw.). Im Übrigen halten wir uns an den „Code of Conduct“ des EADL und sind aktiv dabei, in absehbarer Zeit vollwertiges Mitglied im EADL (und auch anderen Verbänden mit einhergehender Qualitätssicherung) zu werden.

Im Rahmen des Studiums am ICPM erhält jeder Student die Möglichkeit, seine eigene CD im nahezu kompletten deutschen Musikhandel (über 95%) zu veröffentlichen. Die Gebühren bezahlen wir, den kompletten Gewinn behält der Student. Wenn Sie das an einer anderen Bildungsinstitution im Musikbereich finden sollten, lassen Sie es mich gerne wissen!

Übrigens werden die Studenten am Ende des Studiums auch über eine eigene Anbindung an den Plattenhandel verfügen und in der Lage sein ihre CDs praktisch ohne Fixkosten im Handel zu veröffentlichen. Sie werden in der Lage sein, Events erfolgreich, sicher und mit dem nötigen Know-how zu organisieren und sich genau in der Musiklandschaft und den Problemen, die auf die Musikbranche herein strömen, auskennen. Unsere Dozenten sind in den jeweiligen Fachbereichen anerkannt und kommen alle samt direkt aus der Musikbranche.

Unser Unterricht ist praxisorientiert und beleuchtet alle Facetten der Musikbranche. Wir bieten unseren Studenten zudem die Möglichkeit, lebenslang und kostenlos in unserem Studentennetzwerk teilzunehmen und so von den Kontakten untereinander zu profitieren. Unsere Studenten sind vom Unterrichtsangebot und der praxisnahen, verständlichen Darbietung des Unterrichts am ICPM begeistert und exakt das ist unser Ziel.

Dies war nun meine „offizielle“ Stellungnahme zu dem Posting in Ihrem Forum. Wer diesbezüglich Fragen hat, kann sich sehr gerne an mich wenden. Es ist schon richtig, dass man etwas gegen „Titelmühlen“ - also Unternehmen, die Titel verkaufen- unternehmen muss – allerdings sollte das nicht zu einer Hexenjagd ausarten bei der jeder Bildungsanbieter auf Basis von halbgaren Informationen und einer oberflächlichen Recherche gepaart mit einem ordentlichen Schuss an polemischer Würze in anonymen Foren und unter anonymen Nicknames gleich zu einer Titelmühle degradiert wird. Wäre dies der Fall, könnten Sie einen Großteil der „Akademien“, „Colleges“ und „Institute“ im privaten Bildungsmarkt- und vor allem im musikalischen Bereich- schließen. Beispiele habe ich aufgeführt.

Das ICPM ist im Bildungsmarkt einzigartig. Die sehr einseitige Berichterstattung hat mich erst vermuten lassen, dass sich hinter dem „Fliegengesicht“ eine besonders perfide Attacke der Konkurrenz verbirgt – allerdings hat mich Ihre fehlende Fachkompetenz was die Musikausbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz angeht, meine Meinung schnell revidieren lassen. Denn hätten Sie die Fachkompetenz, wüssten Sie, dass das ICPM mit „nicht-anerkannten“ Privatschulen konkurriert, die für zwei Unterrichtstage pro Woche rund 460 Euro pro Monat verlangen.

Weder wir, noch diese Privatschulen werden durch das Führen einer Bildungsinstitution reich- ganz im Gegenteil. Wenn Sie das vermuten, sollten Sie sich an die Unternehmen wenden, die „Lehrbriefe“ per Post verschicken und ihre Studenten dann damit über Monate hinweg alleine lassen. So verkauft man teure Bücher. Aber so agieren wir nicht – wir stehen in direktem Kontakt zu unseren Studenten. Und unsere Studenten stehen im direkten Kontakt zueinander. Sie begleiten sich gegenseitig beim Lernerfolg, bilden Netzwerke, Freundschaften und letztlich oft auch wichtige Partnerschaften für die Arbeit in der Musikbranche. Das ist auch der Grund, warum wir kein Fernstudium, sondern eben ein Online-Studium anbieten.


Nochmals zur Klarstellung:
  • Das Fern-/ Onlinestudium am ICPM ist von hoher Qualität und vermittelt fundiertes Wissen aus der Musikbranche mit hohem praktischen Bezug.
  • Man kann sich an unserem College weder Titel kaufen, noch vergeben wir Doktortitel, wie in Ihrem Artikel (sehr einseitig und polemisch) propagiert wird.
  • Dass unsere Pressearbeit aufdringlich sein soll, ich nicht korrekt. Wir haben bis dato exakt zwei Pressemitteilungen heraus gegeben. Dies als aufdringlich zu bezeichnen, ist absolut nicht nachvollziehbar und zeigt die stark einseitige, polemische (fast propagandistische) Art und Weise, wie Sie Informationen verarbeiten.
  • Das Wort „Studium“ im Wort „Fernstudium“ oder „Online-Studium“ sowie das Wort „Student“ als Irreführung darzustellen ist schlichtweg nicht zutreffend, da dies die üblichen Bezeichnungen sind.
  • Wir vergeben nicht den Titel „Diplom-Musikbetriebswirt“, sondern „Musikbetriebswirt“ mit Zertifikat und Diplom des ICPM. Dies benennen wir auch überall korrekt und erwähnen es sogar nochmals ausdrücklich auf einer halben Seite in unseren FAQs.
  • Die Vergabe von institutsinternen Diplomen wird von einem Großteil der Bildungsanbieter und einem Großteil der Fernbildungsanbieter durchgeführt, ohne dass diese deswegen zu „Titelmühlen“ werden.
  • Unsere Studentenausweise sind (nachweislich) in der Praxis anerkannt. Es gibt keine Regelung für die Vergabe von Studentenausweisen, ebenso wenig wie es eine gesetzliche Definition für Studenten und/ oder Studentenausweise gibt. Daher ist eine „offizielle Anerkennung“ auch überhaupt nicht nötig. Übrigens vergeben auch andere Fernstudienanbieter Studien-/ oder Studentenausweise.
Wer sich ein eindeutiges Bild von der Qualität am ICPM machen möchte, sollte sich am Besten selbst für ein Studium anmelden. 30 Tage sind ein guter Zeitraum, um ein umfassendes, fundiertes Bild über Aufbau, Durchführung und Qualität des dargebotenen Online-Studiums zu verschaffen.

Und trotz unseres 30-tägigen Rücktrittsrechts hat noch kein Student davon Gebrauch gemacht, was uns sehr stolz macht und auch für die Zukunft des noch jungen ICPM sehr zuversichtlich stimmt.

Zu guter Letzt: Zahlungen funktionieren nicht nur über Paypal. Im Fernstudienvertrag steht eindeutig, dass Zahlungen auch auf anderen Wegen transferiert werden können, was seitens unserer Studenten auch rege genutzt wird.

Natürlich nehme ich Ihre Kritik trotz allem sehr ernst und werde gemeinsam mit Partnern, Dozenten und Studenten überdenken, bei welchen Punkten tatsächlich noch nach gearbeitet werden kann. Über konstruktive Beiträge und Anregungen freue ich mich sehr- aber bitte am Besten immer direkt in meinen „Briefkasten“: dennis.boehm @ musiccollege24.de.

Unser Ziel ist es, unseren Studenten die bestmöglichen Leistungen anzubieten und ihnen die bestmögliche Ausbildung mit Fokus auf ihren praktischen und finanziellen Erfolg innerhalb der Musikbranche darzulegen.

Mit besten Grüßen,
Dennis Boehm
ICPM

International College of Popmusic and Musicbusiness
Where talent meets knowledge...
  #4  
Alt 27.08.2007, 11:32
Moderator †
 
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Standard Neue Titelmühle? Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM

Neue Titelmühle? Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM

Sehr geehrter Herr Boehm,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Stellung zu beziehen.

Leider bleiben immernoch viele Dinge unklar:

Zitat:
Zitat von ICPM Beitrag anzeigen
Natürlich gibt es im Bereich des Fernstudiums bzw. Online-Studiums oft sogenannte „Titelmühlen“- also Firmen, die sich den Namen einer Hochschule geben um auf diesem Wege akademische Abschlüsse zu verkaufen.
Der Begriff "Titelmühle" lässt sich weiter fassen als der unbefugte Verkauf von akademischen Graden. Im übrigen hat der Benutzer "Fliegengesicht" nicht unterstellt, dass Sie soetwas tun. Er kritisierte lediglich, dass Sie mit allen Mitteln Hochschulbezeichnungen gebrauchen, obwohl das ICPM keine Hochschule ist.

Zitat:
Sie kritisieren vor allem die Verwendung der Worte „College“, „Online-Studium“, „Studenten“ und „Diplom“ in unserem „Studien“handbuch. Dazu sei gesagt, dass wir in unseren FAQs völlig klar und deutlich zu verstehen geben, dass das Diplom des ICPM institutsintern vergeben wird, dass es kein akademischer Abschluss ist und daher- in Deutschland- auch nicht wie ein solcher geführt werden sollte.
In ihrer FAQ weisen Sie mit einem Satz darauf hin, dass ist richtig. Auf Ihrer Website ist das aber nicht zu erkennen. Außerdem empfehlen Sie in Ihrer FAQ, dass die Absolventen unproblematisch Diplombezeichnungen führen und verwenden können. Das ist so aber nicht richtig.

Zitat:
Fakt ist: Das ICPM ist keine Titelmühle, da wir -genau wie auch andere Bildungsunternehmen mit hochqualifizierender Ausbildung- wie beispielsweise der Ebam, der VWA (als Beispiele für Präsenzinstitutionen) oder der SGD und AFW Bad Harzburg (und viele andere Fernbildungs- und Präsenzbildungsinstitutionen)- institutsinterne Abschlüsse auch in Form von „Diplomen“ anbieten.
Das hinterlässt einen schizophrenen Beigeschmack. Sie vergleichen sich mit anderen Institutionen, die ebenfalls "Diplomzertifikate" ausstellen. Das ist auch OK und eine Sache. Daraus lässt sich aber keine Zwangshandlungen Ihrerseits ableiten, sodass Ihnen nichts anderes übrig bliebe, es ihnen gleichzutun. Außerdem verwenden die anderen nicht so aggressiv Hochschulbezeichnungen, wie Sie es tun. Bewusst haben Sie Ihren Firmennamen "College" gewählt, obwohl das ICPM gar kein College ist. Im übrigen gehen die von Ihnen genannten Einrichtungen nicht so weit wie Sie.

Zitat:
Wir verleihen nicht den Titel „Diplom-Musikbetriebswirt“, sondern zertifizieren zum „Musikbetriebswirt“ und bestätigen die erfolgreiche Ablegung einer schriftlichen Prüfung am Ende des Fernstudiums mit dem institutsinternen Diplom des ICPM (also dem ICPM-Diplom).
Der Benutzer hat nicht unterstellt, dass Sie den Titel Diplom-Musikbetriebswirt vergeben. Trotzdem raten Sie den Absolventen an, eine ähnliche Kombination zu verwenden, um den erfundenen Abschlusstitel besser klingen zu lassen als er in Wirklichkeit ist. Außerdem ist das rechtlich problematisch, weil das Diplom in Deutschland ein akademischer Grad ist.

Zitat:
Die Abschlussbezeichnung „Musikbetriebswirt“, die durch das Zertifikat und das Diplom des ICPM zertifiziert und bestätigt wird, ist gemäß §132a Absatz 1, Nr. 2 StGB weder geschützt, noch gleicht oder ähnelt sie einem anderen akademischen Abschlusstitel (§132a Absatz 1, Nummer 1 StGB).
Das hat niemand bestritten. Trotzdem raten Sie den Absolventen dazu, die Diplombezeichnung auf verschiedene Weise legal hinzufügen zu können. Das halten wir für irreführend und für die Absolventen rechtlich problematisch.

Zitat:
Die Führung ist also- auch in Deutschland- völlig legal.
Nur als Musikbetriebswirt, nicht aber mit der Hinzugabe von Diplombezeichnungen, wohin auch immer.

Zitat:
Die Firmierung unter dem Namen „International College of Popmusic and Musicbusiness Ltd.“ erfordert keine behördliche Bestätigung. Der Begriff „College“ bezeichnet in UK nicht unbedingt eine Hochschule, sondern weist lediglich auf eine Fachbindung in der Bildung hin.
Auch in UK ist ein College eine Hochschulbezeichnung. Nur weil es Firmen gibt, die diese Bezeichnung legal missbrauchen, lässt sich daraus nicht ableiten, dass es keine Hochschulbezeichnung sei. Warum musste es eigentlich eine Hochschulbezeichnung sein? Geht sowas denn nicht ohne?

Zitat:
Das ICPM entspricht -und übertrifft in weiten Teilen- die gesetzlichen Anforderungen, die das deutsche FernUSG an ein Fernstudium stellt
Das werden wir wohl nie erfahren.

Zitat:
Im Übrigen halten wir uns an den „Code of Conduct“ des EADL und sind aktiv dabei, in absehbarer Zeit vollwertiges Mitglied im EADL (und auch anderen Verbänden mit einhergehender Qualitätssicherung) zu werden.
Das freut uns sehr. Nur ist die EADL nirgendwo als Akkreditierung anerkannt. Mitgliedschaften kann man überall bekommen - aber ist das aussagefähig und haben die Teilnehmer etwas davon?

Zitat:
Im Rahmen des Studiums am ICPM erhält jeder Student die Möglichkeit, seine eigene CD im nahezu kompletten deutschen Musikhandel (über 95%) zu veröffentlichen.
Die Möglichkeit? Welche Voraussetzungen werden gestellt und wie wahrscheinlich ist das?

Zitat:
Die sehr einseitige Berichterstattung hat mich erst vermuten lassen, dass sich hinter dem „Fliegengesicht“ eine besonders perfide Attacke der Konkurrenz verbirgt
Auch wenn der Benutzer Fliegengesicht sich etwas anders hätte ausdrücken können oder sollen, ist es keine perfide Attacke. Er begründet genau, was ihn stört und das ist, dass Sie mit allen Mitteln Hochschulbezeichnungen verwenden, um hohe Absatzzahlen zu erreichen.

Zitat:
allerdings hat mich Ihre fehlende Fachkompetenz was die Musikausbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz angeht, meine Meinung schnell revidieren lassen. Denn hätten Sie die Fachkompetenz, wüssten Sie, dass das ICPM mit „nicht-anerkannten“ Privatschulen konkurriert, die für zwei Unterrichtstage pro Woche rund 460 Euro pro Monat verlangen.
Lieber Herr Boehm, wollen Sie damit sagen, dass die Konkurrenz insgesamt böse ist und Sie nur das Mittel haben, sich mit Hochschulbezeichnungen "zur Wehr" zu setzen? Was soll das mit mangelnder Fachkompetenz zu tun haben, wenn aufgezeigt wird, dass eine Firma mit allen Hochschulbezeichnungen verwendet, um einen akademischen Anschein zu erwecken, um die Absatzzahlen zu erhöhen?

Zitat:
Unsere Studentenausweise sind (nachweislich) in der Praxis anerkannt.
Nachweislich? in welcher Praxis sollen die denn auf welche Weise anerkannt sein? Sicher hat es sich bewährt, dass "Briefkastenfirmen" Studentenausweise ausstellen, aber von einer guten "Tradition" kann man hier doch wohl nicht sprechen??? Nur weil es andere tun, heißt das nicht, dass Sie das auch tun müssen.

Festzuhalten bleibt, dass Sie mit Hochschulbezeichnungen werben, und das kommt den Teilnehmern nicht zugute. Im Gegenteil vermuten Teilnehmer hier eine akademische Bildung an einer akademischen Einrichtung, was in jeder Hinsicht nicht der Fall ist.
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
  #5  
Alt 27.08.2007, 19:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 3
Standard Diplom-Titel vom International College of Popmusic and Musicbusiness ICPM

Sehr geehrter Herr McNamara,

gerne gehe ich auf die unklaren Punkte ein:

Zitat:
In ihrer FAQ weisen Sie mit einem Satz darauf hin, dass ist richtig. Auf Ihrer Website ist das aber nicht zu erkennen. Außerdem empfehlen Sie in Ihrer FAQ, dass die Absolventen unproblematisch Diplombezeichnungen führen und verwenden können. Das ist so aber nicht richtig.
Alle Informationen, über das Online-Studium am ICPM befinden sich in der Studienbroschüre/ dem Studienhandbuch, das bei Interesse kostenlos auf der Website des ICPM angefordert werden kann.


Zitat:
Das hinterlässt einen schizophrenen Beigeschmack. Sie vergleichen sich mit anderen Institutionen, die ebenfalls "Diplomzertifikate" ausstellen. Das ist auch OK und eine Sache. Daraus lässt sich aber keine Zwangshandlungen Ihrerseits ableiten, sodass Ihnen nichts anderes übrig bliebe, es ihnen gleichzutun. Außerdem verwenden die anderen nicht so aggressiv Hochschulbezeichnungen, wie Sie es tun. Bewusst haben Sie Ihren Firmennamen "College" gewählt, obwohl das ICPM gar kein College ist. Im übrigen gehen die von Ihnen genannten Einrichtungen nicht so weit wie Sie.
Die anderen Bildungsinstitutionen haben zumeist das Wort "Akademie" oder "Institut" oder "Studien"(gemeinschaft) mithin auch "College" im Namen. Ich erkenne diesbezüglich keinen Unterschied zum ICPM. Auch leite ich aus dem Umstand, dass die anderen Bildungsunternehmen institutsinterne Diplome vergeben keinen Zwang für das ICPM ab, es ihnen gleichzutun. Meine Argumentation zielt viel mehr darauf ab, dass Sie dann doch bitte für diese Institutionen auch einen Thread eröffnen und erklären, dass das Titelmühlen sind. Dann haben wir nämlich schnell dieses Forum angefüllt und relativiert.


Zitat:
Der Benutzer hat nicht unterstellt, dass Sie den Titel Diplom-Musikbetriebswirt vergeben. Trotzdem raten Sie den Absolventen an, eine ähnliche Kombination zu verwenden, um den erfundenen Abschlusstitel besser klingen zu lassen als er in Wirklichkeit ist. Außerdem ist das rechtlich problematisch, weil das Diplom in Deutschland ein akademischer Grad ist.
Wir zeigen auf, wie dieser Abschluss in Deutschland legal führbar ist. Im vorigen Beitrag hatte ich dazu auch einen Link gepostet, der jedoch (automatisch?) entfernt wurde. Ich reiche ihn gerne nochmal nach.


Zitat:
Das hat niemand bestritten. Trotzdem raten Sie den Absolventen dazu, die Diplombezeichnung auf verschiedene Weise legal hinzufügen zu können. Das halten wir für irreführend und für die Absolventen rechtlich problematisch.
Vielleicht können wir die FAQs an dieser Stelle überarbeiten auch wenn ich keine rechtliche Probleme darin sehe, den Titel bspw. als "Diplom des ICPM: Musikbetriebswirt" zu führen.


Zitat:
Auch in UK ist ein College eine Hochschulbezeichnung. Nur weil es Firmen gibt, die diese Bezeichnung legal missbrauchen, lässt sich daraus nicht ableiten, dass es keine Hochschulbezeichnung sei. Warum musste es eigentlich eine Hochschulbezeichnung sein? Geht sowas denn nicht ohne?
Da liegen Sie falsch. Wie ich bereits erwähnt hatte, ist es in UK seit Jahrhunderten üblich, dass auch Bildungsinstitutionen wie Internate, Akademien, Volkshochschulen und Berufskollegs den Begriff "College" im Namen führen. Das ICPM möchte innerhalb der nächsten 5 Jahren in der Lage sein, einen B.A.-Degree zu vergeben. Unser Bildungsangebot wird in den nächsten Monaten und Jahren auch in andere musikspezifische Fachgebiete wachsen (Musikproduktion, Song Writing, etc.). Ich sehe nicht ein, warum der Begriff "College" anders als der Begriff "Akademie" anzusehen sein soll.

Zitat:
Das werden wir wohl nie erfahren.
Sie können es schwarz auf weiß in unseren Studienverträgen nachlesen.

Zitat:
Das freut uns sehr. Nur ist die EADL nirgendwo als Akkreditierung anerkannt. Mitgliedschaften kann man überall bekommen - aber ist das aussagefähig und haben die Teilnehmer etwas davon?
Der "Code of Conduct" der EADL (die nah mit der amerikanischen DETC zusammenarbeitet) ist ein 9 seitiges Regelwerk für Verhaltensrichtlinien und Qualitätssicherung im Fernbildungsbereich.

Zitat:
Die Möglichkeit? Welche Voraussetzungen werden gestellt und wie wahrscheinlich ist das?
Ich habe Ihnen dazu bereits alles gesagt. Jeder Student erhält die Möglichkeit seine CD in nahezu dem kompletten Plattenhandel zu veröffentlichen. Voraussetzungen werden keine gestellt. Die Wahrscheinlichkeit beträgt 100%.

Zitat:
Auch wenn der Benutzer Fliegengesicht sich etwas anders hätte ausdrücken können oder sollen, ist es keine perfide Attacke. Er begründet genau, was ihn stört und das ist, dass Sie mit allen Mitteln Hochschulbezeichnungen verwenden, um hohe Absatzzahlen zu erreichen.
Hohe Absatzzahlen bei einer Schule, die sich pro Studiendurchgang auf 10 Studenten beschränkt?

Zitat:
Lieber Herr Boehm, wollen Sie damit sagen, dass die Konkurrenz insgesamt böse ist (...)?
Vielleicht kann ja der geneigte, investigative Leser einmal die anderen privaten Bildungsanbieter der Musikbranche unter die Lupe nehmen. Dann sind wir nämlich alle hier vertreten und als Titelmühlen klassifiziert.


Zitat:
Nachweislich? in welcher Praxis sollen die denn auf welche Weise anerkannt sein?
Unsere Studenten nutzen den Studentenausweis des ICPM erfolgreich in ihrer täglichen Arbeit. Ablehnungen sind uns nicht bekannt.


Mit besten Grüßen,
Dennis Boehm
ICPM

International College of Popmusic and Musicbusiness
Where talent meets knowledge...
  #6  
Alt 27.08.2007, 19:37
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Standard Bemerkung eines Unbeteiligten

Lieber Herr McNamara,
sehr geehrter user ICPM

ich finde dieses Thema außerordentlich interessant. Ich als Unbeteiligter lese auf Ihren - ICPM-Websites - folgendes:

"Online-Studium"

...

"Das sagen unsere Studenten: .... "

"Das Studium ... "

Wie gesagt, als Unbeteiligter schaue ich mir das von Außen an und frage mich, WAS ein UNBEDARFTER Verbraucher denken möge, wenn er/ sie "STUDIUM/ STUDENTEN" als erste Aussage auf Ihren Webseiten liest !?????

Nun ? Was suggeriert diese Internetpräsenz (im Sinne des UWG, StGB, etc.) .............. ?

Worauf ich hinaus will, ist: Ich selbst habe eine höchst seriöse, ordentliche, international anerkannte akademische Ausbildung, die mich viel Schweiß und Zeit gekostet hat (mal abgesehen von dem vielen Geld ....).
Für mich bedeutet "Student", "Studium", etc. eine ANERKANNTE AKADEMISCHE AUSBILDUNG ! Dies bedeutet ferner - und da kann man jeden Schwindler mit Urteilen deutscher Gerichte zuwerfen - für den "Normalbürger"/ Verbraucher gleiches !

So: Was impliziert es für einen Verbraucher, wenn er auf einer website "Studium" liest ??????????????
__________________
.

Beste Grüße

tropico


tropico@safe-mail.net

Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
  #7  
Alt 28.08.2007, 14:18
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Sehr geehrter Herr McNamara und Tropico,

es ist möglich, dass wir durch unsere intensive Beschäftigung mit dem Thema „Fernbildung“ beim Verbraucher Wissen vorausgesetzt haben, wo er keines hat.

Daher werden wir stärker herausarbeiten, dass es sich beim Online-Studium (einen Begriff, den wir in Anlehnung an den Begriff „Fernstudium“ verwenden) zum Musikbetriebswirt um eine Weiterbildung/ Zertifizierung handelt. Wir werden unseren bisherigen Studenten zudem die Möglichkeit bieten, unter Rückerstattung der kompletten bisher gezahlten Gebühren vom Vertrag zurückzutreten, sofern sie dies wünschen.

Wir werden nicht auf die Vergabe des institutsinternen Diploms verzichten und unsere Studenten auch weiterhin Studenten nennen. Allerdings klarer zwischen einem akademischen Abschluss und den Abschluss-Zertifizierungen des ICPM unterscheiden. Der Untertitel des Studienhandbuchs/ der Informationsbroschüre wird zu: „12 monatige Online-Zertifizierung zum Musikbetriebswirt mit institutsinternem Zertifikat und Diplom des ICPM“. Und die FAQs in den fraglichen Punkten entsprechend bearbeitet.

Es ist nicht unser Ziel jemanden „über den Tisch zu ziehen“ oder den Anschein zu erwecken, akademische Grade einer Hochschule zu vergeben. Wäre dies der Fall, würden wir nicht überall (vgl. Pressemitteilungen) erwähnen, dass wir innerhalb der nächsten 5 Jahre die Vergabe eines B.A.-Degrees anstreben (der ja bekanntermaßen im Regelfall unter dem deutschen Hoch- und Fachhochschuldiplom angesiedelt ist).

Es würde uns sehr freuen, wenn Sie- der Fairness halber- auch bei anderen privaten Bildungsanbietern im Musikbereich die gleichen Maßstäbe ansetzen würden, wie Sie dies beim ICPM getan haben. Und in diesem Sinne danke ich Ihnen für die (größtenteils) konstruktive Kritik.

Im Zentrum unserer Bemühungen steht immer unser Student. Sein Erfolg ist unser Ziel. Wenn wir dies durch die Anpassung der Informationsunterlagen sicherstellen können, haben wir unserem Unternehmenszweck gedient.

Sie werden von uns noch hören – aber dann in den Charts.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen immer gerne persönlich per Email zur Verfügung: dennis.boehm @ musiccollege24.de

Mit besten Grüßen,
Dennis Boehm
ICPM


P.S.: Falls Sie sich weiterhin am Begriff "Studium" und "Studenten" stoßen und diese Begriffe zwingend mit einem Studium an einer Hochschule konnotieren, kann ich nur auf einen Anbieter hinweisen, der auf seiner Website sogar mit einem "staatlich und Bafög anerkannten Studium für Jazz und Rock" wirbt, das allein an Studiengebühren bis zu knapp 30000,00 Euro kosten kann, letztlich aber lediglich einer Ausbildung an einer Berufsfachschule entspricht.

Außer der Popakademie Baden-Württemberg GmbH (Achtung beim Namen: Hier gibt es "Trittbrettfahrer", die die Popularität der Institution für eigene Zwecke gebrauchen) ist mir keine Hochschule bekannt, die im modernen Pop- beziehungsweise Musikbusinessbereich ausbildet. Und selbst bei der Popakademie in Mannheim bin ich mir nicht sicher, ob es sich beim Abschluss um einen Hochschulabschluss handelt oder einen "staatlich anerkannten" Bachelor-Abschluss (sowas gibt es wirklich!), wie er bei einer Reihe von Berufsakademien vergeben wird.

Wie auch immer: Das ist nicht unser Thema. Sicherlich wird sich ein Nutzer finden, der den Bildungsmarkt im Musikbusinessbereich dementsprechend beleuchtet.
  #8  
Alt 29.08.2007, 14:37
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Zitat:
Zitat von ICPM Beitrag anzeigen
Daher werden wir stärker herausarbeiten, dass es sich beim Online-Studium [...] zum Musikbetriebswirt um eine Weiterbildung/ Zertifizierung handelt.

[...] Allerdings klarer zwischen einem akademischen Abschluss und den Abschluss-Zertifizierungen des ICPM unterscheiden. Der Untertitel des Studienhandbuchs/ der Informationsbroschüre wird zu: „12 monatige Online-Zertifizierung zum Musikbetriebswirt mit institutsinternem Zertifikat und Diplom des ICPM“. Und die FAQs in den fraglichen Punkten entsprechend bearbeitet.
Wir freuen uns über Ihre Einsicht und erwarten gespannt die positiven Veränderungen. Die Interessenten werden es Ihnen danken.

McNamara
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  #9  
Alt 01.09.2007, 13:52
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Zitat:
Zitat von ICPM Beitrag anzeigen
Die anderen Bildungsinstitutionen haben zumeist das Wort "Akademie" oder "Institut" oder "Studien"(gemeinschaft) mithin auch "College" im Namen. Ich erkenne diesbezüglich keinen Unterschied zum ICPM.
Als alter Geschäftsmann weiß ich, daß man sich mit Klasse abhebt, nicht aber mit Masse, wie Sie es tun. Wie Sie selbst sagen, sind Sie nur eine Firma von sehr vielen, die wie die zahlreichen anderen Firmen schlechte Manieren hat, wenn ich das mal so ausdrücken darf. Das läßt die Frage aufkommen, warum Interessierte ausgerechnet Sie auserwählen sollten. Vielleicht werden Sie eines Tages begreifen, daß es in der Bildungsbranche nicht auf unseriöse Titel ankommt, sondern ausschließlich auf gute Bildungskonzepte. Mit Qualität zieht man gute Kundschaft an, nicht aber mit zweifelhaften Firmen- und Studienbezeichnungen.
  #10  
Alt 04.09.2007, 20:39
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@ Otto

Aber man muss ihnen die Einsicht zugute halten. Wir sind gespannt auf weitere Entwicklungen.
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  #11  
Alt 19.09.2007, 13:37
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Trotzdem war's ein schlechter Start.
  #12  
Alt 25.09.2007, 14:57
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Ich weiß ja nicht wie manche die Infos durchgelesen haben, aber ich als Nichtakademiker war niemals der Meinung das es sich dabei um ein Hochschulstudium handelt. Geschweige denn das die einen akademischen Grad vergeben.
Wenn man die Infos genau durchliest (was man ja von angehenden akademikern erwarten kann) dann erkennt man die Infos.
Den Begriff College zu verwenden ist nicht verboten, ich selbst war auch auf einem Music College und es war keine Hochschule.
Ein Diplom zu vergeben ist auch nicht verboten.
Es wird auch ausdrücklich in den Infos darauf hingewiesen das es kein akademischer Grad ist und man die Bezeichnung Dipl. Musikbetriebswirr nicht führen darf. Musikbetriebswirt ja, da diese Bezeichnung nicht wirklich geschützt ist.

Vielleicht waren die Infos zu der zeit als dieses Theman entstand noch nicht so eindeutig, aber jetzt sind sie´s , und wer da immernoch denkt man könnte es ja mit einem Hochschulstudium verwechseln, dann sollte wäre es besser sich etwas zurückzuhalten und erstmal lernen wie man Infomaterial richtig durchliest.

Grüße
  #13  
Alt 25.09.2007, 23:54
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Herzlich willkommen Chris-W.

Danke für Ihren Beitrag. Grundsätzlich haben Sie recht. Viele Unternehmen vergeben "Diplome" anstelle von "Zertifikaten" oder "Urkunden". Das ICPM ging aber weiter.

Zitat:
Zitat von Chris-W. Beitrag anzeigen
Den Begriff College zu verwenden ist nicht verboten, [...] Ein Diplom zu vergeben ist auch nicht verboten.
Das wurde nicht unterstellt. Die Legalität der Firma an sich ist nicht der Knackpunkt. Dass Deutsche eine Briefkastenfirma in England gegründet haben, um den College-Begriff maximal ausschlachten zu können, ist auch nicht das Schlimme. Die Art der Werbung von Deutschen in Deutschland hat eindeutig auf eine angebliche akademische Einrichtung hingewiesen - das nennt man unlauteren Wettbewerb. Allein der Versuch, eine Briefkastenfirma als Hochschule darstellen zu wollen - das ist hier geschehen - spricht nicht gerade für eine solide Seriosität.

Zitat:
Es wird auch ausdrücklich in den Infos darauf hingewiesen das [...] man die Bezeichnung Dipl. Musikbetriebswirr nicht führen darf.
Vor kurzem noch sah das noch ganz anders aus. Da hatte man nicht nur verschwiegen, dass man den Diplom-Titel nicht führen darf, sondern die Firmeninhaber haben ausdrücklich empfohlen, den Titel unerlaubt als Dipl. Musikbetriebswirt (ICPM) zu führen. Die Behauptung, dass die Titelführung in der Form in Deutschland legal sei, war nicht nur falsch. Vielmehr hätten die Firmeninhaber die Absolventen in die Strafbarkeit getrieben. Und das ist doch sehr bedenklich.

Zitat:
Vielleicht waren die Infos zu der zeit als dieses Theman entstand noch nicht so eindeutig
Bis vor wenigen Wochen waren sie noch eindeutig. Sie gaben sich als Hochschule aus. Wenn es endlich geändert wurde, ist es ja gut. Aber unseriös waren die Versuche der Verschleierung allemal. Die Pressemitteilungen waren sehr eindeutig. Hoffen wir, dass wir vom ICPM künftig besseres hören.
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  #14  
Alt 26.09.2007, 01:37
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Hi!

Ich habe mir die Infos runtergeladen, weil es sich interessant angehört hat und ich auch Interesse habe mich in dem Bereich Musikbusiness weiterzubilden (wann weiß ich aber noch nicht und was genau ist auch noch nicht klar).
In dem Infomaterial wird nirgends erwähnt das es eine Hochschule sein soll, außer daß von eiem Studium die Rede ist, was aber auch legal ist und gerechtfertigt (siehe Fremdwörterbuch) und auch In den FAQ steht extra geschrieben das es verboten ist sich hinterher Dipl. Musikbetriebswirt zu nennen, wenn dann nur Musikberiebswirt oder mit dem Zusatz (ICPM) . Anscheinend haben sie aus ihren Fehlern gelernt.
Allerdings sollte es den Leuten klar sein, dass die Diplome die von solchen Privatschulen vergeben werden keine akademischen Grade sind. Meist steht auch nicht mal drinnen das man berechtigt ist die Bezeichnung zu führen, sondern nur das man das Studium/Ausbildung/Lehrgang zum XYZ mit Erfolg absolviert hat.
In den Infos des ICPM sieht man auch einen kleinen Ausschnitt eines solchen Diploms.
Gibt aber immer Leute die das nicht wissen oder es auf einen Versuch ankommen lassen.

Anhand der Inhalte des Musikbetriebswirts hört es sich sehr interessant an, wobei ich mir noch nicht so recht vortsellen kann wie das online funktionieren soll.
Eine Alternative wäre noch der Lehrgang zum Musikkaufmann (Zertifikat ebam) oder zum Music Business Manager (Diplom ebam) die von den Inhalten ähnlich sind, aber kein Onlinestudium/ Fernstudium.
Was besser ist weiß ich auch nicht, da ich weder das eine noch das andere gemacht habe. Demnach will ich auch nicht darüber urteilen.

Mich würde mal ineressieren wer dieses Onlinestudium schon absolviert hat und welche Erfahrungen damit gemacht wurden.

Grüße
  #15  
Alt 26.09.2007, 19:36
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Zitat:
Zitat von Chris-W. Beitrag anzeigen
Anscheinend haben sie aus ihren Fehlern gelernt.
Hoffentlich!

Zitat:
Mich würde mal ineressieren wer dieses Onlinestudium schon absolviert hat und welche Erfahrungen damit gemacht wurden.
Es wird noch keiner abgeschlossen haben. Das ICPM ist noch ganz neu.

Zitat:
Eine Alternative wäre noch der Lehrgang zum Musikkaufmann (Zertifikat ebam) oder zum Music Business Manager (Diplom ebam) die von den Inhalten ähnlich sind, aber kein Onlinestudium/ Fernstudium.
Von Ebam habe ich schon Gutes gehört. Ebam hat eine große Kursauswahl und hat Kooperationen mit der IHK, was ein gutes Zeichen ist. Ebam verfügt über jahrelange Erfahrung im Seminar- und Weiterbildungsbereich und über gut verteilte Orte für Präsenzveranstaltungen. Scheint mir viel seriöser als das ICPM.
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M. Wilson

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