![]() |
|
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Tags |
| Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen Untersuchungen konkreter Angebote von einzelnen Titelmühlen, mit akademischen Abschlüssen werbenden Nichthochschulen und Händlern von Adelstiteln, Feudaltiteln, sonstigen Titeln, akademischen Graden, Doktortiteln, kirchlichen Würden, Pässen, Ausweisen, Familienwappen, Ritterschlägen, Mitgliedschaften, Zeugnissen, Urkunden, Berufsbezeichnungen usw., illegale Promotionsberatung, Ghostwriting und falsche Kirchen. Es können auch konkrete Anfragen zu Anbietern dieser oder ähnlicher Art gestellt werden - ebenso zu fragwürdigen Akkreditierungsverbänden, Anerkennungsmühlen, Gutachtermühlen und anderen kriminellen Organisationen. Dubiose Titelmühle oder nicht? Entscheiden Sie selbst! |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
|||
|
Doktortitel-Offshorefirma: Benjamin-Franklin-College
Offshorekonstrukt deutscher Gesellschafter mit "Büroadresse" in der Schweiz: Briefkastenuniversität BF-College GmbH "Rektor" ist ein deutscher Ghostwriter Schweizer Nichthochschule ohne Hochschullizenz, Firmengrade ohne akademischen Wert Schon viele Deutsche träumten davon, jenseits der strengen Hochschulgesetzgebung in Deutschland einfach selbst "Universitäten" und "Colleges" zu gründen - so wohl auch diese Betreiber des "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH). Es gibt viele Dinge zu beachten. Es reicht keinesfalls allein aus, einen Briefkasten in der Schweiz zu sichern und dort eine Firma zu gründen. Immer wieder wird es versucht und immer wieder werden die gleichen Fehler gemacht. Manche der "Hochschulen" haben durchaus eine seriös wirkende Internetpräsenz. Da heißt es, die Spreu vom Weizen zu trennen. Ich will in diesem Fall keinesfalls unterstellen, dass von den Betreibern des Benjamin-Franklin-College (BF-College GmbH) ein direkter Titelverkauf ohne jegliche Bildungsleistung erfolgt, jedoch ist die Anerkennung dieselbe - es gibt keine. Eines steht jedoch fest: Sollte beim "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) tatsächlich Bildung stattfinden, so geschieht dies jenseits eines anerkannten akademischen Hochschulsystems. Wäre das Bildungsniveau und der Anspruch beim "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) mit echten Hochschulen vergleichbar, so könnten die deutschen Betreiber des Benjamin-Franklin-College (BF-College GmbH) doch auch im Heimatland Deutschland eine Hochschule gründen oder aber auch eine echte Hochschule in der Schweiz. Vorab: Bewiesen kann, dass das "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) nicht nur nirgends als Hochschule anerkannt ist. Hierzu fragen Sie bitte die Schweizer Behörden. Vielmehr ist die BF-College GmbH (Benjamin-Franklin-College) lediglich als Bildungseinrichtung für Erwachsene eingetragen, was auch immer darunter zu verstehen ist. Dies hat jedenfalls nichts mit der Anerkennung des Benjamin-Franklin-College (BF-College GmbH) als eine Bildungseinrichtung zu tun, sondern vielmehr ist es eine bloße Eintragung, die man sich als Firmengründer aussuchen kann, die ohne weitere Prüfung vorgenommen wird. Die BF-College GmbH (Benjamin-Franklin-College) ist also ein einfaches Wirtschaftsunternehmen. BF-College GmbH, Baar (Zug) - Benjamin-Franklin College Schweiz Firma: BF-College GmbH (CH-170.4.006.951-7) Domizil: Blegistrasse 17 B 6340 Baar (Zg) Status: Aktiv Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kapital: CHF 20'000 Sitz: Baar Zweck: Vorbereitung und Durchführung von wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen, insbesondere Masterstudiengängen, Betrieb einer Bildungseinrichtung für Erwachsene, insbesondere als Onlinecollege sowie Erstellung, Vorbereitung und Durchführung von anerkannten und akkreditierten Studiengängen; kann Grundstücke erwerben, verwalten, belasten und veräussern, Tochtergesellschaften errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. 30.01.2007 (1113) BF-College GmbH, in Baar, CH-170.4.006.951-7, Blegistrasse 17B, 6340 Baar, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 16.01.2007. Zweck: Vorbereitung und Durchführung von wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen, insbesondere Masterstudiengängen, Betrieb einer Bildungseinrichtung für Erwachsene, insbesondere als Onlinecollege sowie Erstellung, Vorbereitung und Durchführung von anerkannten und akkreditierten Studiengängen; kann Grundstücke erwerben, verwalten, belasten und veräussern, Tochtergesellschaften errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Publikationsorgan: SHAB. Eingetragene Personen: ..., deutscher Staatsangehöriger, in Würselen (DE), Gesellschafter, mit Einzelunterschrift und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 12'000.00; ..., deutscher Staatsangehöriger, in Augsburg (DE), Gesellschafter, mit Einzelunterschrift und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einer Stammeinlage von CHF 8'000.00; ... Bedrückend finde ich es, dass an der BF-College GmbH (Benjamin-Franklin-College) durchaus echte Akademiker beteiligt sind. Diese müssten es doch wirklich besser wissen, dass man akademische Grade nicht durch die (leider legale) Ausstellung nicht anerkannter Dokumente in manchen Ländern entweiht. Fakt ist Das Benjamin-Franklin-College (BF-College GmbH) ist nicht nur in Deutschland nicht anerkannt, sondern auch nirgendwo anders - ebensowenig wie in der Schweiz. In der Schweiz ist das Benjamin-Franklin College nicht als Hochschule bekannt. Baar liegt im Kanton Zug. Aufgrund der laschen Gesetzgebung treiben dort schon viele Nichthochschulen (sogenannte Titelmühlen) ihr Unwesen. In der Regel sind dies aber Schweizer, die das in ihrem Heimatland machen. Die deutschen Betreiber des "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) hingegen werben sogar mit deutschen Webseiten! Es kann jederzeit bewiesen werden, dass die BF-College GmbH (Benjamin-Franklin-College) von deutschen Staatsbürgern in Deutschland betrieben wird. Umfassendes Material wurde gesichert. Sämtliche Kontaktabwicklungen fanden nachweislich in Deutschland statt, sowohl per Telefon als auch per EMail (umfangreiches Material diverser Kontakte liegt vor). Der "Campus" Blegistrasse 17 B in 6340 Baar (Zug). Eine gute Wahl - so wissen Sie wenigstens, dass Ihnen nie das Olivenöl ausgehen wird, wenn Sie wissen, was ich meine... ![]() Ist das nicht zu stressig - diese hohe Fluktuation ständig, das permanente Kommen und gehen diverser Firmen; OK, wenn man nicht wirklich an der angegebenen Adresse residiert, ist es eventuell gleichgültig... Hier können auch Sie Briefkästen, Büroräume und Lagerräume in der Blegistraße mieten: http://www.homegate.ch/homegate/obje...ion=Baar&lan=d Und dabei durchaus erschwinglich: freie m2 insgesamt: 502 m2 Etage: UG Baujahr: 1989 Verfügbar: sofort Nettomiete pro m2 und Jahr: ab 90.-- CHF Aber es muss ja nicht die Nr. 17b sein, in der Blegistr. ist noch genügend Platz für weitere GmbHs dieser Art. Nicht anerkannt, keine Hochschule Feststeht, dass das "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) definitiv keinen Hochschulstatus hat und auch nicht als solche registriert ist. Das Benjamin-Franklin-College ist als BF-College GmbH lediglich als Bildungseinrichtung registriert. Eine besondere Anerkennung liegt ebenfalls nicht vor. Es steht außer Frage, dass die vom Benjamin-Franklin-College (BF-College GmbH) vergebenen akademischen Grade nirgends anerkannt sind und daher akademisch keine Wertigkeit haben. Eine Führbarkeit ist auch nur in ein paar Kantonen der Schweiz nicht strafbar - mehr jedoch nicht. In jenen Kantonen können sich Titelschwindler auch so ungestraft mit akademischen Weihen schmücken. Dafür bedarf es keiner überteuerten Urkunden. Fragen Sie ruhig die zuständigen Schweizer Behörden. Diese erteilen gern Auskunft. Rechtliche Basis der Gradvergabe und Hochschulbezeichnung Im Kanton Zug ist die Verwendung von Hochschulbezeichnungen durch einfache Wirtschaftsunternehmen nicht strafbar. Daher ist es nicht strafbar, wenn die BF-College GmbH sich als "Benjamin-Franklin-College" bezeichnet. Mehr lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Es ist nur nicht strafbar, das heißt also nicht, dass man durch die leider nicht strafbare Verwendung von Hochschulbezeichnungen irgendwelche Rechte erhält. Die "Gradvergabe" des "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) ist ebenfalls nicht strafbar. Der Status der Gradvergabe ist also lediglich soetwas wie "geduldet" - mehr nicht. Daher können die Betreiber des Benjamin-Franklin-College leider nicht in der Schweiz haftbar gemacht werden. Wie gesagt, in der Schweiz zwar nicht, aber ich denke unter den genannten Umständen doch in Deutschland. Die deutsche Gesetzgebung Bewiesen werden kann, dass sowohl die Betreiber als auch das "Personal" des "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) deutsche Staatsangehörige sind, diese in Deutschland wohnen und sämtliche Kontakte in Deutschland und von Deutschland aus pflegten (Beweise liegen vor). Warum hier sehr wohl deutsches Recht zum Zuge kommen kann: - die Betreiber sind deutsche Staatsangehörige - die Betreiber wohnen in Deutschland - die Betreiber hatten mehrere deutsche Webseiten online - die inzwischen geschlossenen deutschen Webseiten lauteten auf den Namen des einen deutschen Betreibers - die aktuelle Domain ist eine deutsche Webseite - deutsche Server - es wurden vom "Hochschulpersonal" auf dieser deutschen Seite akademische Grade und Professortitel geführt - die Postadresse in der Schweiz ist kein ordnungsgemäßer Hochschulbetrieb - bis vor kurzem wurden deutsche Telefonnummern usw. als Kontaktdaten angegeben - auch auf anderen deutschen Webseiten wurden von den deutschen Betreibern Links zur Offshorefirma gesetzt - die Offshorefirma wurde von den deutschen Betreibern in deutsche Webkataloge als Hochschule eingetragen - der "Rektor" ist ein deutscher Ghostwriter Ich sehe keinerlei nachvollziehbare Gründe, warum hier kein deutsches Recht zum Zuge kommen sollte... Mögliche Strafbarkeiten der Betreiber und Helfer in Deutschland Bei Anwendung deutschen Rechts kämen folgende Rechtsgrundlagen in Betracht: § 132a StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch): unerlaubte Führung inländischer akademischer Grade und/oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen. Auch wenn der Briefkasten in der Schweiz steht, wurden in Deutschland Professortitel geführt. - Laut deutscher Gesetzgebung ist für die Führung von akademischen Graden und Hochschultätigkeitsbezeichnungen das Bundesland zuständig, in dem der Betroffene wohnt und/oder arbeitet. - Die Betreiber sind in Deutschland gemeldet und haben selbst deutsche Kontaktdaten angegeben. - Ebenso sind die Webpräsenzen deutsch. - Sowohl die Staatsangehörigkeiten sind deutsch als auch die Wohnorte und die Geschäftstätigkeiten. Auch wenn zumindest teilweise echte akademische Grade vom "Hochschulpersonal" geführt wurden, sind vermutlich die Professortitel frei erfunden. Ich kann zur Zeit keine Anhaltspunkte für eine echte regelmäßige Hochschultätigkeit an einer anerkannten Hochschule erkennen. § 69 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen. - Dieses greift, wenn der Betreiber aus Würselen seinen Professortitel im Bundesland NRW unbefugt führt. Nach meiner Einschätzung dürfte dies als dort ansässiger und Kontakt pflegender Betreiber schon mit der deutschen Webseite gegeben sein. - Das Hochschulgesetz Bayerns käme für den Betreiber aus Augsburg in Betracht. Auf die Schnelle kann ich nicht weiter beurteilen, inwiefern und in welchem Ausmaß von allen 5 "Hochschulmitarbeitern" akademische Grade und Hochschultätigkeitsbezeichnungen tatsächlich unerlaubt geführt werden. Die Professortitel der Firmengründer und Webseitenbetreiber scheinen jedoch nicht echt zu sein. § 5 AkaGrG (AkaGrG - Gesetz über die Führung akademischer Grade): "Wer sich erbietet, gegen Vergütung den Erwerb eines ausländischen akademischen Grades zu vermitteln, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." So lautet das AkadGrG, das hier zum Zuge kommen könnte. - Deutsche vergeben in Deutschland scheinbare ausländische akademische Grade einer Schweizer Nichthochschule (Offshorefirma). Ob hierfür geringe Bildungsleistungen verlangt werden oder nicht, dürfte für die rechtliche Betrachtung wohl weniger relevant sein. § 263 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) käme in Betracht: - Es wird behauptet, es handele sich bei den vom "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) angebotenen Kursen um "akkreditierte Studiengänge, die international anerkannt" seien (Beweise wurden gesichert). Das kann klar widerlegt werden. Die Studiengänge sind weder anerkannt noch von anerkannten Hochschulakkreditierungen akkreditiert. - Zu allem Überfluss wird auch beim Eintrag im Handelsregister, der durch die Betreiber des Benjamin-Franklin-College (BF-College GmbH) vorgenommen wurde, von "anerkannten und akkreditierten Studiengängen" gesprochen (Beweise liegen vor). Es sind also Umstände Vertragsgegenstand, die nicht eingehalten werden können. Hier wäre also ein weiterer Ansatzpunkt. § 267 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) Hier käme ggf. folgendes in Betracht: - Verwendung falscher Urkunden im Rechtsverkehr (Dokumente, die aussehen als kämen sie von einer echten, anerkannten Hochschule, die jedoch in Wirklichkeit von keiner Hochschule kommen) und - Ausstellung von Urkunden, die zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet sind (Firmenabschlüsse, die so aussehen wie Abschlüsse echter Hochschulen). - Mit der Verwendung der von den Betreibern des Benjamin-Franklin-College (BF-College GmbH) ausgestellten Urkunden könnten sich die deutschen Teilnehmer strafbar machen, bei Bewerbungen und ähnlichem z. B. wegen Betrugs (Vortäuschen eines akademischen Bildungsabschlusses, der aber keiner ist), Urkundenfälschung (Urkundenfälschung deshalb, weil die Abschlüsse der angeblichen Hochschule nicht anerkannt, also frei erfunden sind) und Titelmissbrauchs (Verwendung der nicht anerkannten Abschlüsse in Verbindung mit der eigenen Person). - Daher könnten bei einer Anwendung deutschen Rechts auch folgende Strafbarkeiten der Betreiber des "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) hinzukommen: - § 26 StGB: Anstiftung zum Gebrauch unechter Urkunden - § 26 StGB: Anstiftung zum Verst. gg. § 132a StGB, - § 27 StGB: Beihilfe zum Verst. gg. § 132a StGB. Verstoß gegen das UWG: - Es wird von Deutschland aus von deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland wohnhaft sind, in den deutschen Markt eingegriffen. Daher sehe ich keinen Grund, weswegen das UWG nicht zum Zuge kommen sollte. - Die Verwendung der Bezeichungenen "akkreditiert" und "anerkannt", die beide nicht wirklich zutreffen, da neben der Nichtanerkennung die "Akkreditierung" nicht zu den anerkannten Akkreditierungen im Hochschulbereich zählt, verschafft einen möglichen Wettbewerbsvorteil anderen Bildungsanbietern gegenüber. - Ebenso verschafft die Vergabe akademischer Grade durch das "Benjamin-Franklin-College (BF-College GmbH) anderen Bildungseinrichtungen gegenüber einen Wettbewerbsvorteil, die bei vergleichbarer Bildung keine Hochschulabschlüsse anbieten dürfen. - Interessant ist auch der Aspekt der möglichen unerlaubten Führung der Professortitel durch die Betreiber, der ebenfalls ein Verstoß gegen das UWG darstellen kann. Ein interessantes Urteil dazu finden Sie hier: - Unerl. Titelführung und das UWG, Professortitel im Internet (Unerl. Titelführung und das UWG) Also ich sehe hier wirklich keine nachvollziehbaren Gründe, warum deutsches Recht keine Anwendung finden sollte, - da die Betreiber deutsche Staatsangehörige sind, - da die Betreiber in Deutschland wohnen, - da die Betreiber mehrere deutsche Webseiten online hatten, - da die inzwischen geschlossenen deutschen Webseiten auf den Namen des einen deutschen Betreibers lauteten, - da auch die aktuelle Domain eine deutsche Webseite ist, - da deutsche Server verwendet werden, - da vom "Hochschulpersonal" auf den deutschen Webseiten akademische Grade und Professortitel geführt wurden, - da die Postadresse in der Schweiz keinen ordnungsgemäßen Hochschulbetrieb darstellt, - da bis vor kurzem deutsche Telefonnummern usw. als Kontaktdaten von den Betreibern selbst öffentlich angegeben wurden, - da auch auf anderen deutschen Webseiten von den deutschen Betreibern Links zur Offshorefirma gesetzt wurden, - da die Offshorefirma von den deutschen Betreibern in deutsche Webkataloge als Hochschule eingetragen wurde, - da der Rektor ein deutscher Ghostwriter ist. Entzug erlangter akademischer Grade Ein interessanter Aspekt ist der des Entzuges echter erlangter akademischer Grade. Dies kann durch die Universität erfolgen, wenn sich die Akademiker als unwürdig erweisen. Bestimmte Strafbarkeiten fallen in diese Kategorie und können den Entzug des akademischen Grades zur Folge haben. Dieser darf dann nicht mehr geführt oder als abgeschlossen dargestellt werden. © BPB Business Podium Boards Geändert von Gast (24.02.2007 um 08:31 Uhr). |
|
|||
|
Doktortitel-Offshorefirma: Benjamin-Franklin-College
Offshorekonstrukt deutscher Gesellschafter mit "Büroadresse" in der Schweiz: Briefkastenuniversität BF-College GmbH "Rektor" ist ein deutscher Ghostwriter Nur um das hier nochmal festzuhalten, falls irgendwelche Ausflüchte kommen sollten: Das "Benjamin-Franklin-College" (BF-College Gmbh) ist weder eine anerkannte Schweizer Hochschule, noch ist sie als solche lizenziert. In der Schweiz liegt die Zuständigkeit für die staatliche Anerkennung von Hochschulen bei den Kantonen. Nach eingehender Prüfung und Einhaltung aller Vorschriften erteilt der Erziehungsrat des Kantons Zug auf der Grundlage des Zuger Universitätsgesetzes die Anerkennung als Hochschule. Weder scheint dies vorzuliegen, noch beantragt worden zu sein. Und eine Bewilligung in dieser Richtung scheint in dieser Form aussichtslos, da für eine mögliche Bewilligung diverse Vorschriften einzuhalten wären, deren Einhaltung sich derzeit nicht ansatzweise erkennen lassen. Die Studienangebote des "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) und die Gradvergabe erfolgen derzeit im Kanton Zug auf der rechtlichen "Grundlage", dass akademische Grade und Hochschulbezeichnungen im Kanton Zug nicht geschützt sind. Daher ist die Gradvergabe durchaus legal, die Abschlüsse jedoch trotzdem nirgends auf der Welt anerkannt. Die nicht anerkannten Akkreditierungen des "Benjamin-Franklin-College" (BF-College GmbH) beeinflussen den Status der Nichthochschule in keiner Weise. Für den Hochschulbereich haben diese keinerlei Aussagekraft, erst recht nicht hinsichtlich der Anerkennung von Studiengängen oder Hochschulen. © BPB Business Podium Boards |
|
|||
|
Doktortitel-Offshorefirma: Benjamin-Franklin-College
Offshorekonstrukt deutscher Gesellschafter mit "Büroadresse" in der Schweiz: Briefkastenuniversität BF-College GmbH "Rektor" ist ein deutscher Ghostwriter Unerlaubte Gradführung bzw. Titelführung eingesehen? Inzwischen haben sich von der "Hochschulleitung" 3 Personen verabschiedet, sodass diese aus dem Schneider sind (Beweismaterial liegt aber noch vor). Übrig sind nun noch zwei, die auch die Firmengründer der Offshorefirma sind. Diese haben zwar erkannt, dass nach deutschem Recht die Gradführung und Titelführung unerlaubt erfolgte, führen jedoch ihre Professortitel immernoch unbefugt. Jetzt werden diese einfach unter den Namen geschrieben: "Professor am Benjamin Franklin College Rektor" und "Professor am Benjamin Franklin College Dekan" Das reicht leider nicht, werte Herrschaften. Gemäß deutschem Recht werden die Titel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen immernoch unbefugt geführt (§ 132a StGB) sodass dadurch ein Wettbewerbsvorteil anderen gegenüber besteht (UWG). Es ist unerheblich, ob dabei die Pseudohochschule angegeben wird oder nicht. Die Hochschulbezeichnungen werden immernoch in den unmittelbaren Zusammenhang mit den Namen gebracht, was bei Geltung deutschen Rechts eine unerlaubte Titelführung darstellt. (Angebliche) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es ist unerheblich, wo man frei erfundene Professortitel hin schreibt - auch unter dem Namen oder sonstwohin stellt es zweifelsfrei eine Titelführung dar! Hierzu gibt es auch schon zahlreiche Gerichtsurteile. Das begreifen auch Titelschwindler von gekauften Pseudokirchendoktortiteln nicht, die immernoch irgendwelche Kürzel oder Bezeichnungen um ihren falschen Titel herummalen - bis es zur ersehnten Verurteilung kommt. Naja, wenn das denn so gewollt ist - muss ja jeder selber wissen... © BPB Business Podium Boards |
|
|||
|
Hi joe,
was munkelt man denn da im Internet: ein lausiger Rechtsanwalt aus Erlangen (in welchem Teil der großen Welt liegt dieses Dorf eigentlich ...) - selbst beteiligt an den in Rede stehenden Straftaten - riskiert zu diesem Thema eine "große Lippe". So was aber auch ... Hat der noch keine Probleme mit seiner RAK (Rechtsanwaltskammer) ? Wenn nicht, kann man das natürlich umgehend/ unverzüglich ändern ! Versprochen !!! ![]()
__________________
. Beste Grüße tropico tropico@safe-mail.net Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Buchen Sie Ihren nächsten Luxusurlaub bei Edenproperty oder genießen einen schönen Urlaub im Coconuts Caribbean Hotel. Welcome to Ambergris Caye (Belize) Firmengründung & Offshore Banken, Stiftungen & Trusts Financial & Business Services BPB- Directory BPB- Biz BPB- Org BPB- Net BPB- Info BPB- Tags BPB- Sitemap BPB- Katalog BPB- Counter BPB-Ltd |
|
|||
|
@ Tropico
Ist das der Anwalt, der vor kurzem noch als Hochschulmitarbeiter sogar auch auf den deutschen Webseiten geführt wurde? Was will der denn? Das macht mich nachdenklich, dass sowas auch von Anwälten unterstützt wird. Weiß der nicht, wer die wirklichen Geschädigten sind? Das ist ja nicht die Offshorfirma, die keinen Bekanntheitsgrad hat, also bis jetzt keinen besonderen Wert hat, sondern das sind die, die Geld für einen Hochschulabschluss bezahlen, aber nur einen Firmen-Degree dafür bekommen. Solche Firmendegrees sind für die Teilnehmer gefährlich, weil sie die nirgends gebrauchen dürfen. Ich finde es gut, dass hier mal über solche Unternehmen berichtet wird. Wie soll denn der normale Student noch dadurch finden? Es ist wirklich bedauerlich, dass der Ruf der Bildung und insbesondere das Fernstudium darunter leiden muss. Solche Firmendegrees haben schon viele Politiker die Karriere gekostet. Man hat es doch immer wieder gesehen, wie´s endet. Worauf hoffen die dabei denn noch? Mich überfallen nur Fragen ohne Ende, wenn ich immer wieder von solchen Unternehmen lesen muss. Ich finde das sehr schade, weil bald keiner mehr durchfindet, was anerkannt ist und was nicht. Und die zahlenden Kunden, die sich nicht mit sowas auskennen, sind die Dummen! Ich weiß nicht, was ich machen würde, wenn ich so ein Firmendegree bekäme, womit ich nichts anfangen kann. Warum wird über Teufen und Herisau gesagt, dass sie keine Hochschulen sind? Weils stimmt. Warum werden diese als Titelmühlen bezeichnet? Weil das der normale Sprachgebrauch dafür ist, den man für Briefkastenuniversitäten verwendet, wenn die akademische Abschlüsse vergeben, wobei die kein Hochschulniveau haben. Darum haben die auch keine Lizenz für den ordnungsgemäßen Hochschulbetrieb. Die Behörden in der Schweiz bestätigen doch, dass die Firma keine Hochschule ist. Und die deutschen Behörden interessieren sich mit Sicherheit auch für die.Was haben die denn vom Benjamin-Franklin-College auf einmal? Das ist keine anerkannte Hochschule und die Abschlüsse sind auch nicht anerkannt. Das kommt doch sowieso immer raus. Meistens früher als später. Was erwarten die denn? Die anderen Firmen, die Hochschulabschlüsse ausstellen, wussten auch vorher, was kommt. Warum glauben die beim Benjamin-Franklin-College, dass bei ihnen alles anders wird? Ich verstehs einfach nicht. Und was was will der Anwalt jetzt bezwecken? Der kann auch nichts dran ändern, dass die Firma keine Hochschule ist und die Abschlüsse Firmendegrees sind. Dass denen das nicht gefällt, kann ich verstehen, aber das wussten die doch. Ob das jetzt hier steht oder woanders ist doch egal. Das kommt sowieso immer raus. Warum muss denn sowas immer Universität, Hochschule oder College genannt werden? Man kann auch so eine Akademie gründen und Kurse anbieten. Warum müssen denn unbedingt Firmendegrees vergeben werden? Was soll das denn? Man kann doch auch einfach nur Zertifikate anbieten. Wo ist das Problem? Muss man das denn immer so überstürzen? Man kann doch auch als einfache Fernschule anfangen und dann Studiengänge ausbauen und die später anbieten. Seriöse Unternehmen machen das doch schon lange so. Ich verstehs einfach nicht und es nervt, dass man immer wieder über sowas lesen muss. Wenn ich die wäre, würde ich einfach das mit dem Benjamin-Franklin-College vergessen und ganz neu anfangen, aber dann wenigstens alles seriös und nachvollziehbar aufziehen. Auf mich wirken die ganz schön naiv. Mit diesem Start bringt das sowieso nichts mehr. Einen guten Ruf bekommt man nicht dadurch, dass man schöne Begriffe gebraucht. Die deutschen Webseiten haben sie schon weggenommen und die Titel führen sie auch nicht mehr. Aber soll das jetzt eine Basis für den großen Durchbruch sein? Darum verstehe ich auch nicht, dass die Probleme damit haben, dass darüber berichtet wird, dass das alles nicht anerkannt ist. Es stimmt doch wohl. Da gibts doch nichts zu diskutieren? Und wenns nicht hier steht, stehts halt woanders. Aber das was die bis jetzt gemacht haben, finde ich wirklich traurig. Schade kann ich nur sagen. ![]() |
|
|||
|
Doktortitel-Offshorefirma: Benjamin-Franklin-College, Briefkastenuniversität Dr.Titel
Offshorekonstrukt deutscher Gesellschafter mit "Büroadresse" in der Schweiz: Briefkastenuniversität BF-College GmbH "Rektor" ist ein deutscher Ghostwriter Ich verstehe nicht so ganz, was überhaupt los ist: Also: Eine angebliche Schweizer Firma, die von Deutschen in Deutschland von Deutschland aus via Offshore arbeitet, beauftragt einen deutschen Anwalt irgendeinen Moderator eines ausländischen Forums zu irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Handlungen nach angeblich deutschem Recht zu bewegen, was jedoch niemand nachvollziehen kann. Für mich klingt das alles ein wenig wirr - vielleicht habe ich irgendwas nicht bekommen, ich weiß es ja nicht. - Soll das Benjamin-Franklin College (BF-College GmbH) jetzt nun eine Schweizer Firma sein oder eine deutsche? Was denn nun? - Warum schickt eine Schweizer Firma einen deutschen Anwalt, der auf der "Hochschulliste" einer nicht existenten Hochschule auf einer deutschen Webseite stand, mit deutschen Paragrafen auf einen beliebigen ausländischen Moderator eines ausländischen Forums los? - Und warum wird überhaupt eine Nichthochschule mit Postanschrift in der Schweiz, die von Deutschen dazu verwendet wird, um ohne Hochschulstatus nicht anerkannte akademische Abschlüsse anbieten zu können, von einem deutschen Anwalt unterstützt, und das sogar nachweislich auf deutschen Webseiten? Gehört sich das neuerdings so in Deutschland? - Und seit wann sind ausländische Benutzer oder Moderatoren dafür verantwortlich, wie eine ausländische Seite von einem ausländischen Betreiber geführt wird? Das ist nicht einmal nach deutschem Recht so. - Und seit wann gilt deutsches Recht im Ausland? Also ich wiederhole im Folgenden nochmal die Fakten, die sich auch belegen lassen. Entweder belegen Sie das Gegenteil oder lassen Sie es. Ich kann es doch auch nicht ändern, dass das "Benjamin-Franklin-College" auf diese Weise gegründet wurde. Ich bin aber der Meinung, dass es nicht gut ist, wenn die Interessenten nicht erfahren sollen, was seriös ist und was nicht, was anerkannt ist und was nicht. Prüfen Sie es doch einfach mal selbst! Fragen die deutsche ZAB - das sind echte Profis der Branche - oder fragen Sie die zuständigen Schweizer Behörden, wie die BF-College GmbH einzustufen ist. Ich sauge mir das ja nicht aus den Fingern. Nur weil im Nachhinein auf den Webseiten der Betreiber Eintragungen entfernt und geändert wurden und deutsche Webseiten stillgelegt wurden, heißt das nicht, dass die Ursprünge verschwunden sind. Die Datensicherungen belegen das ja nach wie vor, so leid mir das alles tut. Daher weiß ich nicht, wo hier die Probleme liegen sollen - von dem ganzen anderen Wirrwarr mal abgesehen. Fakt ist: Ich bin nunmal der Meinung, dass beim Benjamin-Franklin-College sehr wohl deutsches Recht greifen kann, - da die Betreiber deutsche Staatsangehörige sind, - da die Betreiber in Deutschland wohnen, - da die Betreiber mehrere deutsche Webseiten online hatten, - da die inzwischen geschlossenen deutschen Webseiten auf den Namen des einen deutschen Betreibers lauteten, - da auch die aktuelle Domain eine deutsche Webseite ist, - da deutsche Server verwendet werden, - da vom "Hochschulpersonal" auf den deutschen Webseiten akademische Grade und Professortitel geführt wurden, - da die Postadresse in der Schweiz keinen ordnungsgemäßen Hochschulbetrieb darstellt, - da bis vor kurzem deutsche Telefonnummern usw. als Kontaktdaten von den Betreibern selbst öffentlich angegeben wurden, - da auch auf anderen deutschen Webseiten von den deutschen Betreibern Links zur Offshorefirma gesetzt wurden, - da der Rektor ein deutscher Ghostwriter ist. Das zu prüfen ist aber nicht meine Sache, sondern Sache der Gerichte. Fakt ist auch - das Benjamin-Franklin-College hat keinen Hochschulstatus - das Benjamin-Franklin-College ist eidgenössisch nicht anerkannt - das Benjamin-Franklin-College ist keine Hochschule gemäß Zuger Universitätsgesetz - das Benjamin-Franklin-College ist von keiner für Hochschulstudiengänge anerkannten Akkreditierung akkreditiert - das Benjamin-Franklin-College und die Abschlüsse sind weder in der Schweiz noch außerhalb der Schweiz anerkannt - das Benjamin-Franklin-College verfügt über keinen angemessenen Hochschulbetrieb, weder in der Schweiz noch in Deutschland oder anderen Ländern - das Benjamin-Franklin-College hat lediglich eine Postadresse in der Schweiz, ist jedoch physisch dort nicht präsent - die Verwendung der Abschlüsse der Nichthochschule Benjamin-Franklin-College ist in den meisten Ländern der Erde strafbar, da nicht anerkannt - die Bildungsgänge des Benjamin-Franklin-College haben keinen akademischen Wert, da nicht anerkannt - der "Rektor" des Benjamin-Franklin-College ist ein Ghostwriter in Deutschland, der auch akademisches Ghostwriting anbietet - soll das etwa seriös sein??? Das ist nicht genug? Prüfen Sie es gern selbst von amtlicher Seite. Ich bitte sogar drum! Dann werden Sie sehen, dass das BF-College weder in der Schweiz noch sonstwo als Hochschule anerkannt ist. Und nicht anerkannte Hochschulabschlüsse haben folglich auch keinen akademischen Wert. Dass das so ist, dafür können nur die Betreiber was. © BPB Business Podium Boards |
|
|||
|
Doktortitel-Offshorefirma: Benjamin-Franklin-College, Briefkastenuniversität Dr.Titel
Für zusätzliche Informationen wie - Beratung, - Gespräche, - Mail-Auskünfte, - Verträge, - Selbstdarstellungen/Präsentationen, - sonstige Informationen, - weitere Kontaktdaten, - usw. bin ich sehr dankbar. Bitte gern per Mail oder per PN. Ansonsten ist natürlich jeder herzlich eingeladen, sich auch hier dazu zu äußern. |
|
|||
|
Doktortitel-Offshorefirma: Benjamin-Franklin-College, Briefkastenuniversität Dr.Titel
Offshorekonstrukt deutscher Gesellschafter mit "Büroadresse" in der Schweiz: Briefkastenuniversität BF-College GmbH "Rektor" ist ein deutscher Ghostwriter @ Tell ? Alles in Ordnung? |