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Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen Untersuchungen konkreter Angebote von einzelnen Titelmühlen, mit akademischen Abschlüssen werbenden Nichthochschulen und Händlern von Adelstiteln, Feudaltiteln, sonstigen Titeln, akademischen Graden, Doktortiteln, kirchlichen Würden, Pässen, Ausweisen, Familienwappen, Ritterschlägen, Mitgliedschaften, Zeugnissen, Urkunden, Berufsbezeichnungen usw., illegale Promotionsberatung, Ghostwriting und falsche Kirchen. Es können auch konkrete Anfragen zu Anbietern dieser oder ähnlicher Art gestellt werden - ebenso zu fragwürdigen Akkreditierungsverbänden, Anerkennungsmühlen, Gutachtermühlen und anderen kriminellen Organisationen. Dubiose Titelmühle oder nicht? Entscheiden Sie selbst!

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  #1 (permalink)  
Alt 01.07.2006, 12:49
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Standard Wertlose Titelmühle: Concordia College and University, CCU, gefälschte Anerkennungen

Concordia College and University


Schon viele Käufer dachten, sie hätten hier das große Los gezogen.
Seit 1999 verkauft diese Titelmühle illegale Grade und Titel, die angeblich staatlich anerkannt sein sollen. So lautet auch die billige Werbung entsprechend:
Zitat:
Did YOU know that you can earn your authentic Government recognized and accredited Associate's, Bachelor's, Master's or even Doctorate degree still today, utilizing your already existing professional or academic expertise?
Behauptet wird ebenso:
Zitat:
Concordia College and University is rated a Top-10 university in the U.S. On-Line Education Factbook.
Das sieht natürlich ein Blinder mit nem Krückstock, dass da was faul ist.
Das sog. "US Online Education Factbook" ist frei erfunden und ohne jeglichen akademischen Wert. Natürlich ist es nirgends anerkannt. Mir sind alle gängigen Nachschlagewerke bekannt, die bezüglich der Echtheit und Anerkennung akademischer Grade und Titel von Relevanz sind, aber hiervon hörte ich zum ersten Mal, als ich damals die Concordia College & University Seite besuchte.

Check der Website "http://www.onlineeducationfacts.com/:
Zitat:
Registrant:
onlineeducationfacts.com
1200 industrial rd. Suite 6
San Carlos CA 94070
US
Registrar: DOTSTER
Domain Name: ONLINEEDUCATIONFACTS.COM
Created on: 30-DEC-03
Expires on: 30-DEC-06
Last Updated on: 02-JAN-06
Administrative Technical Contact:
Jones Peter care@onlineeducationfacts.com

onlineeducationfacts.com
1200 industrial rd. Suite 6
San Carlos CA 94070
US
6509538300
Domain servers in listed order:
A.NS.INTERLAND.NET
B.NS.INTERLAND.NET
C.NS.INTERLAND.NET
End of Whois Information
IP: 209.35.180.215
http://www.samspade.org/t/lookat?a=h...university.htm


Check der Website "http://www.concordia-college.net/"
Zitat:
Benutzter Server: [ whois.networksolutions.com ]

http://www.concordia-college.net/ = [ 205.178.145.65 ]

Get a FREE domain name registration transfer or renewal with any annual hosting package
- or just 8.95 with monthly packages.
http://www.networksolutions.com
Registrant:
College and University Concordia
Concordia College and University
Copthall Place
Roseau Dominica DM XXXXX
DM
Domain Name: CONCORDIA-COLLEGE.NET
Administrative Contact:
College and University info@concordia-university.net

Concordia College and University
Copthall Place
Roseau Dominica DM XXXXX
DM
XXX-XXX-XXXX
Technical Contact:
Network Solutions customerservice@networksolutions.com

13200 Woodland Park Drive
Herndon VA 20171-3025
US
1-888-642-9675 fax: 571-434-4620
Record expires on 17-Feb-2011.
Record created on 17-Jul-2000.
Database last updated on 1-Jul-2006 06: 27: 28 EDT.
Domain servers in listed order:
SPEAKEASY.EARTHLINK.NET 207.69.188.200
HEARSAY.EARTHLINK.NET 207.69.188.201
NS99.WORLDNIC.COM 205.178.190.50
NS100.WORLDNIC.COM 205.178.189.50
http://www.samspade.org/t/lookat?a=h...college.net%2F


Die Urkunden sehen immernoch so künstlich aus wie früher, als die Concordia College and University ihren Beutezug begann:
http://www.concordia-college.net/ima...llgrsample.jpg
http://www.concordia-college.net/ima...degree8077.gif



Preise:


$ 399.00

Associate in Science
Associate in Business Administration
Associate in Arts
Associate in Fine Arts
Associate in Theology


$ 499.00

Bachelor of Science
Bachelor of Education
Bachelor of Arts
Bachelor of Fine Arts
Bachelor of Business Administration
Bachelor of Public Administration
Bachelor of Theology


$ 599.00

Master of Science
Master of Education
Master of Arts
Master of Fine Arts
Master of Business Administration (MBA)
Master of Public Administration (MPA)
Master of Divinity


$ 1,099.00

Doctor of Philosophy (Research Doctorate, aka Ph.D. and D.Phil.)
Doctor of Science
Doctor of Education
Doctor of Business Administration
Doctor of Public Administration
Doctor of Divinity



Schwerpunkte/ Fachbereiche


Addictionology,
Accounting,
Administration of Justice,
Adult Education,
Advertising,
Anthropology,
Archeology,
Art,
Biblical Studies,
Business Administration,
Career Counseling,
Communications,
Comparative Religion,
Computer Science,
Criminal Justice,
Drama,
Early Childhood Education,
Economics,
Electrical Engineering,
Elementary Education,
Engineering,
Film and Video Production,
Finance,
Foreign Policy,
Geography,
Health Service Management,
History,
Horticulture,
Humanities,
Human Relations,
Indochinese Peninsula History,
Industrial Management,
Information Technology,
Interior Design,
International Business,
International Finance,
International Economics,
International Relations,
International Marketing,
Law Enforcement,
Logistics,
Management,
Marketing,
Mechanical Engineering,
Mammal Biology & Cetology,
Ministry,
Music,
Nuclear Engineering,
Nursing,
Philosophy,
Photojournalism,
Political Science,
Psychology,
Public Administration,
Real Estate Management,
Sacred Music,
Social Work,
Sociology,
Special Education,
Surface Technology,
Teaching English to Speakers of Other Languages,
Telecommunications,
Theocentric Counseling,
Theocentric Ethics,
Tourism
...


Es ist schon interessant, wie eine frei erfundene Organisation so komplexe Fachbereiche wie Nuclear Engineering anbietet, ohne jegliches Personal zu haben.
Interessant ist auch der Fachbereich "..."



Fortsetzung folgt...
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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2006, 14:21
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Standard Angebliche behördliche Anerkennung

Anerkennung? Wohl eher nicht.


Die Concordia College & University soll hier nur als ein Beispiel für zahlreiche andere Titelmühlen genannt werden. Man erkennt aber immer wieder gleiche Taktiken, um die Interessenten von illegalen Kauftiteln zum Kauf zu bewegen.
Damit auch Sie in Zukunft illegale Organisationen von echten Hochschulen unterscheiden können, gehen wir die angeblichen Anerkennungen und Akkreditierungen einzeln durch und untersuchen sie Stück für Stück.

Bezüglich der Akkreditierung und Anerkennung der nicht existenten Concordia College and University wird folgendes angegeben:
Zitat:
The United States National Academy of Higher Education (NAHE-ADLP) in Washington DC, which is a UNESCO (United Nations Educational and Scientific Organization) listed accrediting agency, member of the Education Quality Accrediting Commission (EQAC) establishing priorities for higher education policies in the United States, ACCREDITS Concordia College and University through its international Association of Distance Learning Programs. UNESCO is the United Nations Educational and Scientific Organization, recognized by the Council on Higher Education Accreditation (CHEA).

Die angeblichen Akkreditierungen - der wahre Wert

- Die Organisation NAHE taucht immer wieder in Verbindung mit nicht existenten Titelmühlen auf. NAHE stellt auch akademische Gutachten aus, die jedoch keinerlei Wert haben. Weder Arbeitgeber noch Hochschulen erkennen die Stellungnahmen von NAHE an, da sie keine anerkannte Mitgliedschaft hat. Das liegt natürlich daran, dass NACES und andere Qulitätssicherer in der Gutachterbranche sehr wohl wissen, um was für eine Organisation es sich bei NAHE handelt. Diese "Akkreditierung" ist wertlos, das nicht anerkannte Gutachten ebenso.
Wäre die Concordia College and University tatsächlich behördlich anerkannt, so dürfte es doch kein Problem geben, ein Gutachten von einem NACES-Mitglied erstellen zu lassen. Das ist jedoch nicht möglich, da die CCU nicht existiert und natürlich nirgendwo anerkannt ist. NAHE wird kein NACES-Mitglied werden können. Sie sind gerade mal "state licensed" (ohne Qualitätsüberprüfung) - und das ist Pflicht.
Wer mehr über akademische Gutachten erfahren möchte, sollte sich hier umsehen:
International anerkannte Gutachter (Akademische Gutachten bekommen stärkere Bedeutung in Europa)

- Ebenso gern geben die Titelmühlen die Mitgliedschaft bei der Education Quality Accrediting Commission (EQAC) an. Auch das sagt nichts über die Einhaltung akademischer Prinzipien und Mindeststandards aus. Die EQAC-Mitgliedschaft ist wertlos.

- Der häufigste und wohl auch effektivste Trick scheint immernoch die Nennung von UNESCO zu sein. Es stimmt, dass EQAC ein Mitglied bei UNESCO ist. Diese ist jedoch eine von Tausenden, die eine bloße Mitgliedschaft hat. EQAC ist nicht von UNESCO als Akkreditierungsbehörde anerkannt. EQAC wird nicht von UNESCO auf ihre Arbeit hin überprüft - es handelt sich um eine bloße Mitgliedschaft ohne akademischen Wert. Mitglied kann praktisch jede Organisation werden. Dass UNESCO in den USA vom Council on Higher Education Accreditation (CHEA) anerkannt ist, ist zwar richtig. Nur hat UNESCO mit der ganzen Sache hier nicht das Geringste zu tun.



Der nächste Bluff: die Kooperation mit The Technology Center Institute
Zitat:
Concordia College and University is associated with the The Technology Center Institute, accredited by the State of Tennessee Real Estate Commission. Verifiable copies of above pictured official Government and State issued accreditation acknowledgements will be included in your graduation package, testifying to the legitimate and recognized origin of your Concordia university credentials.
Diese angebliche Kooperation ist wertlos. Man achte besonders auf die Internet-Adresse: http://66.84.42.120/beat_the_clock.htm
Offensichtlich wird auch hier ein Ramschverkauf betrieben.
Entweder kennen sich die Papierhändler von Concordia College and University mit allen gebräuchlichen Verfahren im Hochschulbereich absolut nicht aus, was ich sehr stark vermute, oder sie verwenden bewusst falsch die Begriffe "accredited" bzw. "accreditation", um Ausländer zu verwirren, die mit dem US-Hochschulsystem nicht ganz so vertraut sind.
Wenn das Technology Center Institute tatsächlich als Unternehmen existieren sollte - das zu überprüfen ist nicht notwendig - dann hat es bestenfalls eine Lizenz des Bundesstaates Tennessee. Nicht jedoch ist es vom Staate Tennesse akkreditiert. Diese Business-License würde höchstens bedeuten, dass das Technology Center Institute legal arbeiten darf. Keinesfalls wird mit dieser Lizenz eine "degree granting authority" vergeben. Werden also Grade "vergeben", erfolgt dies nach wie vor illegal.



Ein alter Hut: die Apostille

Für einen Laien hört sich das vielleicht toll und echt an, dass hier eine Beglaubigung vom Außenministerium vergenommen wird. Aber welche Bedeutung hat eine solche denn wirklich?
Kurz und bündig erklärt, wird folgendes gemacht:
In dem mehrstufigen Verfahren bestätigt die jeweils übergeordnete Behörde die vorhergehende Behörde, bis die höchste innerstaatliche Stelle die Überbeglaubigung ausstellt. Sie sehen also, dass im Grunde nichts anderes gemacht wird, als dass der illegal arbeitende Betreiber der Concordia College and University z. B. zum Notar geht und beglaubigen lässt, dass seine Unterschrift echt ist. Dann geht es in die nächst höhere Stufe usw. usw.
Mehr passiert hier im Grunde nicht! Keinesfalls wird dadurch bestätigt, dass die CCU überhaupt existiert, geschweige denn irgendwo anerkannt ist.
Die Apostille ist wertlos.

Die Apostille wird der Bequemlichkeit halber natürlich vom Bürgerkrieg völlig zerstörten und verarmten Liberia ausgestellt, die für Titelmühlen gern offen sind, wie die Vergangenheit gezeigt hat.
Siehe hier: http://www.concordia-college.net/ima...rnment2006.jpg



Angebliche staatliche Anerkennung

Die Urkundenverkäufer behaupten, sie seien in Indonesien, Malaysia und Liberia voll anerkannt und zur Gradvergabe berechtigt.
Kontaktiert man die entsprechenden Wissenschaftsministerien, die für eine solche Anerkennung zuständig sind, scheinen die von nichts zu wissen oder vielmehr zu bestätigen, dass wenn angebliche "Anerkennungs-Dokumente" präsentiert werden, diese gefälscht sind.

Hier verraten sich die Papierverkäufer selbst:
Zitat:
Concordia College & University is a legally registered telematically conducted degree granting international institution in the West Indies.
Tja, und mehr eben nicht. Die betrügerische Behauptung, die CCU sei angeblich als Hochschule voll anerkannt ist allerdings strafbar - ebenso wie die Urkundenfälschung. Inzwischen haben sie wohl gemerkt, dass ihnen die Ermittlungsbehörden auf den Fersen sind und haben vorsichtshalber gefälschte Dokumente vom Netz genommen.



Eben doch nur illegal

Dass eine "University" nicht wirklich anerkannt ist und die Anerkennungs-Dokumente gefälscht sind, erkennt man schon allein daran, dass sie lediglich angeblich von Dritt-Staaten anerkannt sein sollen.
Es gibt immernoch einige Titelmühlen mit Sitz z. B. in den USA, aber einer angeblichen Anerkennung in Liberia. Auch ein Laie müsste sich wundern, warum die "University" nicht in den USA regional akkreditiert ist und die Studiengänge nicht fachspezifisch akkreditiert sind. Dazu müsste man überhaupt erstmal eine physische Existenz haben - ebenso wie Personal und Studienprogramme; also alles Dinge, die die CCU nicht vorweisen kann.

Es ist nicht möglich, einen anerkannten akademischen Grad offiziell kaufen zu können.




Fortsetzung folgt...

Geändert von Gast (22.07.2006 um 03:00 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 03.07.2006, 00:11
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Beiträge: 146
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Aber wie können die denn so weitermachen, wenn die einfach Urkunden gefälscht haben? Konnte man die nicht schon lange festnehmen? Die Behörden haben das doch mitgekriegt?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.07.2006, 16:07
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Ort: Cuenca
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Standard Gute Verwirrungstaktik der CCU , trotzdem nur heiße Luft

Nun, das Konstrukt Concordia College & University haben sich die Betreiber schon ganz gut ausgedacht. Die Sache wird eigentlich aus den USA betrieben, und es sollen angeblich Anerkennungen von Indonesien, Malaysia und Liberia vorliegen. Dann haben die Betreiber noch Briefkastenadressen auf verschiedenen Inseln.
Hier fühlt sich offensichtlich mal wieder niemand zuständig, das ist das Problem.

In der Vergangenheit sind die drei "Lieblings-"-Länder der Titelmühlenbetreiber, mit denen gern und einfach Anerkennungen vorgetäuscht werden, dadurch aufgefallen, dass sie trotz Kenntnis solcher Umstände und zahlreicher weiterer Indizien nicht ermitteln bzw. ermitteln lassen.

Hinzu kommt noch, dass gerade diese drei Länder sehr leichtfertig mit den Begriffen "recognized" und "accredited" umgehen. So kann es manchmal schon sein, dass die Dokumente zwar vollkommen echt und gültig sind und man davon ausgehen muss, dass die "University" tatsächlich anerkannt ist, dies jedoch nicht zutrifft und auch von den entsprechenden Behörden eigentlich nicht so gemeint war. Es gibt einige Länder, die würden die Redewendung "ist als Hochschule zugelassen" (also bloße Hochschullizenz ohne jegliche Anerkennung) formulieren als "is fully recognized" oder "...is accredited by the Ministry of Education". Dies scheint eher an vorhandenen Sprachbarrieren zu liegen. In diesen Fällen entspricht der Status vergleichsweise jedoch nur einer Zulassung, um als Hochschule in einem Bundesstaat der USA arbeiten zu dürfen (State Approval) - mehr nicht. In einigen Ländern der Erde ist es sehr leicht, eine Hochschulzulassung zu bekommen, die akademisch jedoch keinerlei Wert hat. Die meisten verwenden jedoch den Begriff "accredited". Das da was nicht stimmt ist schon sehr auffällig, wenn das Land über keinerlei Akkreditierungssysteme verfügt.
Die Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten, Berufsakademien, Forschungseinrichtungen usw. in Deutschland oder Österreich sind ja auch nicht von den Wissenschaftsministerien akkreditiert, sondern sie sind anerkannt (wobei in diesen Ländern zusätzlich noch Hochschulabschlüsse und Hochschulbezeichnungen geschützt sind, so dass hier keine nicht anerkannten Hochschulen gegründet werden können).
Ein Warnsignal kann auch sein, wenn die Anerkennungsschreiben von einem "Department of Education" vorliegen. Im Regelfall (nicht z. B. in den USA) werden die Hochschulen aber ausschließlich vom "Ministry of Education" anerkannt. Auch hier liegt meistens lediglich eine Zulassung vor, die jedoch nur aussagt, dass die "University" oder das "College" nicht illegal tätig ist, wobei jedoch der Verkauf von Abschlüssen in den meisten Ländern eben doch verboten ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.07.2006, 17:55
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Ort: Sherwood Forest
Beiträge: 26
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wär das eigentlich in deutschland ok wenn die anerkennungen von liberia usw echt wären obwohl die nicht da gemeldet sind
könnte man die titel dann führen oder geht das nicht

robin der hood
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  #6 (permalink)  
Alt 04.07.2006, 13:33
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Beiträge: 3.025
Standard § 132a StGB

Nein, eine Gradführung wäre auch dann in Deutschland nicht erlaubt.

Das geht eindeutig aus dem KMK-Beschluss vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000) hervor, der inzwischen in die Hochschulgesetze der Länder (HSG bzw. LHG) eingearbeitet wurde:

Zitat:
Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade
im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch
einheitliche gesetzliche Bestimmungen

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000)

1. Ein ausländischer Hochschulgrad, der aufgrund eines nach dem Recht des Herkunftslandes
anerkannten
Hochschulabschlusses nach einem ordnungsgemäß durch Prüfung
abgeschlossenen Studium
verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen
wurde unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Dabei kann die verliehene
Form ggf. transliteriert und die im Herkunftsland zugelassene oder nachweislich
allgemein übliche Abkürzung geführt und eine wörtliche Übersetzung in Klammern
hinzugefügt werden. Eine Umwandlung in einen entsprechenden deutschen Grad findet
mit Ausnahme zugunsten der nach dem Bundesvertriebenengesetz Berechtigten nicht
statt. Entsprechendes gilt für staatliche und kirchliche Grade.

2. Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur
Verleihung berechtigten Hochschule
oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach
Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form
unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Ausgeschlossen von der Führung
sind Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden
Grades im Sinne der Ziffer 1 besitzt.


3. Die Regelungen unter Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten entsprechend für Hochschultitel und
Hochschultätigkeitsbezeichnungen.


4. Soweit Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen
Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder
in der Bundesrepublik Deutschland die Inhaber ausländischer Grade abweichend von
den Ziffern 1 bis 3 begünstigen, gehen diese Regelungen nach Maßgabe landesrechtlicher
Umsetzung vor.

5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch
Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden. Wer einen Grad führt, hat auf
Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen.
Bei dieser Form des Angebots würden also folgende Mängel vorliegen, die eine Gradführung ganz klar verbieten:
- die Hochschule ist nicht nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt;
- der "Studiengang" ist nicht nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt;
- es findet keine ordnungsgemäße Prüfung statt;
- es findet kein ordentliches Studium statt;
- der Absolvent ist an der "Hochschule" nicht vorschriftsmäßig eingeschrieben;
Auch bei einer echten "Anerkennung" allein durch Drittstaaten ist die Führung jeglicher Abschlüsse in Deutschland verboten.

Manche Titelkäufer versuchen sich daher mit Ehrengraden und z. B. Professortiteln einzudecken, wobei die Führung solcher in Deutschland ebenso strafbar ist:
- die Hochschule ist nicht nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt;
- es existiert kein nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannter Studiengang, der für die Vergabe eines anerkannten Ehrengrades zugrunde liegen muss;
- die außergewöhnlichen Leistungen können nicht nachgewiesen werden;
- eine Professur darf nur geführt werden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen allesamt vorliegen.
- Professor darf sich nur nennen, wer aktiv an einer Hochschule tätig ist und seine Tätigkeiten dauerhafter Natur entsprechend nachweisen kann.

Alles andere führt in die Strafbarkeit gemäß § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §132a StGB) StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch).

Für die Anerkennung von Hochschulen gilt immer inländisches Recht. Es würde wohl auch kaum Sinn machen, dass beispielweise in Deutschland problemlos von jedermann Hochschulen gegründet werden könnten, deren Zulassung in einem verarmten, von Arbeitslosigkeit geprägtem korrupten Staat "gekauft" wurde. Somit wäre es auch keine deutsche Hochschule.
Solche Varianten gibt es in einigen Ländern von "halbwegs akzeptablen" Hochschulen. Ein Signal sollte jedoch schon sein, dass die Hochschule in dem Fall nicht im Heimatland anerkannt ist. Somit wird sie nicht den Mindestansprüchen an Hochschulen gerecht. Daher sollte ein Studium an solchen Einrichtungen möglichst vermieden werden. Das Geld sollte besser woanders "angelegt" werden.


Der Trick der Titelhändler

Weil den Titelhändlern die obigen Umstände bekannt sind, greifen sie zu anderen Tricks. So wird einfach eine Briefkastenadresse in dem Land mit der scheinbaren Anerkennung besorgt; und schon wird behauptet, die "Hochschule" sei nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt.

Aber hier ist Vorsicht geboten: Ganz so einfach geht es nämlich nicht. Die meisten Titelhändler denken, dass sie sich hinter den Briefkastenadressen verstecken können und sie denken es gelten ja "nur" z. B. deutsche Gesetze. Die Realität sieht aber zum Glück anders aus. Für die Legalität müssen entsprechende Rechtsformen und Lizenzen vorliegen. Ist da etwas nicht koscher, werden die Behörden des entsprechenden Landes doch plötzlich aktiv. Wer als Titelhändler glaubt, ein Schlaraffenland für Betrug gefunden zu haben, sollte sich besser zuvor mit den entsprechend blühenden Haftstrafen befassen. In einigen Ländern werden solche Betrügereien sehr schwer bestraft! Und dort lebt es sich im Gefängnis nicht so leicht wie in der EU. Wenn dann noch der Straftatbestand der Urkundenfälschung hinzukommt, z. B. durch Fälschung der Unterschrift, Fälschung des Stempels oder Siegels, Unterschrift eines Nichtberechtigten, unerlaubte Rückdatierung, Diebstahl vorgefertigter Urkunden usw, dann kann es in einigen Ländern schon sehr sehr lange dauern, bis dass die kriminellen Betreiber wieder das Tageslicht erblicken können...

Geändert von Gast (22.07.2006 um 03:14 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 09.01.2007, 12:39
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Es gibt schon wirklich seltsame "Angebote", die jedes erdenkliche Schlupfloch ausnutzen wollen... Aber ehrlich, erkennt man das nicht auf den ersten oder spaetestens zweiten Blick?

Eine generelle Verdammung armer Laender wie z.B. Liberia ist aber sicherlich auch nicht gerecht: Dort haben sich die Behoerden immerhin ein bisschen Muehe gemacht, nach dem SRU und St. Luke Skandal, den Wald etwas zu entforsten.

Fuer eine "Brauchbarkeit" / Fuehrbarkeit in Deutschland ist notwendig, dass die verleihende Uni IN DEM LAND, in dem sie ihren Sitz hat, auch anerkannt ist.

Fuer z.B. Liberia wuerde das bedeuten, dass die Uni dort als university "gechartert" sein muss und unter der Aufsicht der National Commission on Higher Education steht. Dieser "University Charter" ist keine bloße Business-Lizenz, sondern verleiht gewissermassen die Universitätsrechte. Und der charter wird von der Legislative vergeben.
(siehe z.b. embassyofliberia.org unter About Liberia, runterscrollen zu Education in Liberia)

Es gibt also in Liberia sicher ein paar anerkannte Unis... Eine Pauschalverurteilung des Landes ist nicht gerecht, umsomehr, da ja die o.g. Kriterien in Liberia exisitieren und auch schon etliche "Unis" zwangsweise geschlossen wurden.

Wenn man das nicht weiß, kann man wohl leicht auf Luftschlösser wie die Concordia "reinfallen": Sie hat ihren Sitz NICHT in Liberia und natürlich auch dort nicht den university charter. Das war's, in Deutschland nicht zu "verwenden", egal wie gut oder schlecht das "Angebot"...

Die Voraussetzungen, dass eine Uni in ihrem Sitz-Land anerkannt ist, sind sicher auch von Land-zu-Land unterschiedlich. Wer blickt da noch durch...

MEINE MEINUNG:
Verurteilungen, die aus USA kommen sollten auch kritisch betrachtet werden, da dort Ausbildung ein GROSSES GESCHAEFT ist und die etablierten Anbieter / Unis durch (hohe) Studiengebuehren Kasse machen. Da wird es nicht gern gesehen, wenn kleine "dazwischenfunken" um ein Stueck des Kuchens zu kriegen. Daher werden dort einfach mal so auslaendische Unis als "degree mills" bezeichnet ohne dass die Verurteiler richtig recherchiert haben.

Jeder sollte das Angebot waehlen, dass fuer die eigenen Zwecke gut und ausreichend ist. Ein Grad einer (anerkannten, z.B. afrikanischen) Winzlings-Uni ist sicherlich nicht jedermanns Sache, muss es aber auch nicht.

Ein bisschen googeln, und die Spreu trennt sich meist schnell vom Weizen...
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  #8 (permalink)  
Alt 26.01.2007, 18:13
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Standard Titelhandel in Liberia, Doktortitel, Doktorgrade

Zitat:
Zitat von Jedem das Seine
Eine generelle Verdammung armer Laender wie z.B. Liberia ist aber sicherlich auch nicht gerecht: Dort haben sich die Behoerden immerhin ein bisschen Muehe gemacht, nach dem SRU und St. Luke Skandal, den Wald etwas zu entforsten.
Das stimmt. Da ist inzwischen einiges passiert. Eine generelle Verurteilung halte ich auch nicht für sinnvoll. Dennoch sollte man nicht vergessen, dass gerade Liberia schon seit Jahrzehnten mit Titelhandel auffällig geworden ist, auch mit voll anerkannten Hochschulen.
Mir ist z. B. eine liberianische Hochschule bekannt, die inzwischen wieder geöffnet wurde und fleißig Titelhandel betreibt. Soweit ich weiß, ist diese noch nicht promotionsberechtigt, wobei diese aber mit Doktortiteln handelt.

Es gibt viele kleine Unis, die gut sind. Ich war sogar selbst an einer kleinen Uni, die sich inzwischen einen immer besseren Ruf verdient. Das sollte man auf keinen Fall verurteilen.

Halten wir fest: Korruption gibt es in jedem Land. Wenn der Preis stimmt, bekommt man alles, auch in Europa, sogar Deutschland. Jetzt kann man sich ja ausmalen, dass in extrem verarmten Ländern, z. B. in Westafrika, diese Korruptionsschwelle für Europäer ziemlich gering ist; soll heißen: Will ich z. B. Doktorgrade kaufen, sind diese in armen Ländern einfach billiger als in Europa. Dadurch können sich wiederum mehr Titelschwindler Doktortitel leisten, wodurch manche Länder schon eine Art Boom erleben.
Manche Länder sind also schon dermaßen oft aufgefallen, dass man es ruhig beim Namen nennen kann.

Die titelhandelnde Hochschule in Liberia, von der ich spreche, bietet eine sehr gute Bildung. Dennoch handelt sie parallel mit akademischen Graden, um die Kassen aufzufüllen. In Liberia ist das nicht schwer, das Land ist durch den langen Bürgerkrieg völlig zerstört. Selbst die anerkannten Hochschulen liegen teilweise noch in Schutt und Asche. Es sieht aber nicht nur in Liberia so aus.
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Alt 11.06.2007, 17:05
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Standard Wertlose Titelmühle: Concordia College and University, CCU, gefälschte Anerkennungen

Wertlose Titelmühle: Concordia College and University, CCU, gefälschte Anerkennungen

Anmerkungen zu gekauften Diplomen und Zeugnissen dieser Einrichtung

Sämtliche akademische Grade und Hochschultätigkeitsbezeichnungen dieser Einrichtung wie Associate, Bachelor, BBA, Master, MBA, PhD, DBA, DSc. und andere Doktorgrade, Berufsdoktorate und Ehrendoktortitel, sowie Professortitel und Ehrenprofessortitel und andere Hochschulbezeichnungen dieser Titelmühle dürfen in Deutschland, Österreich und den meisten anderen Ländern in Europa, Amerika, Afrika, Asien und Pazifik in keiner Form legal geführt und verwendet werden.

Trotzdem erliegen viele Titelschwindler dem Titelhandel und glauben trotz der eindeutigen Beweislage und Bekanntmachungen der Behörden immernoch, dass der Titelkauf legal und anerkannt ist. Selbsterkorene Promotionsberater, Graduierungshelfer, Titelberatungen, Doktorberatungen, Habilitationsberatungen, sonstige Promotionsberatungen und andere Titelvermittlungen wittern das Geschäft und wenden sich an alle, die Diplome, Professortitel und Doktortitel kaufen wollen. Auch die Bezeichnungen "Spende", "Förderbeiträge", "Graduierungsgebühren", "Prüfungsgebühren" oder "Studiengebühren" anstatt Doktortitelkauf bzw. Diplomkauf ändern nichts daran, dass gekaufte Diplome ungültig und gefälscht sind. Eine Titelführung ist aber trotz allen "Weisheiten" der Titelhändler in jeder Form in Deutschland strafbar gem. § 132a StGB. Zum Thema - insdbesondere weitere Strafbarkeiten - kann hier nachgelesen werden:
Ab wann führt man einen akademischen Grad? Gradführung, Titelführung, Strafbarkeiten

Fragen Sie hierzu bitte Ihr zuständiges Wissenschaftsministerium bzw. die ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Adresse,Kontakt,Auskunft,Gutachten). Die Behörden geben gern Auskunft über die Unmöglichkeit der Titelführung dieser "Hochschule" und der Unbrauchbarkeit solcher Urkunden im Beruf.
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McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!

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