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| Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen Untersuchungen konkreter Angebote von einzelnen Titelmühlen, mit akademischen Abschlüssen werbenden Nichthochschulen und Händlern von Adelstiteln, Feudaltiteln, sonstigen Titeln, akademischen Graden, Doktortiteln, kirchlichen Würden, Pässen, Ausweisen, Familienwappen, Ritterschlägen, Mitgliedschaften, Zeugnissen, Urkunden, Berufsbezeichnungen usw., illegale Promotionsberatung, Ghostwriting und falsche Kirchen. Es können auch konkrete Anfragen zu Anbietern dieser oder ähnlicher Art gestellt werden - ebenso zu fragwürdigen Akkreditierungsverbänden, Anerkennungsmühlen, Gutachtermühlen und anderen kriminellen Organisationen. Dubiose Titelmühle oder nicht? Entscheiden Sie selbst! |
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Berufsförderungsinstitut Berlin AG, falsche Berufszertifikate, Diplome, Urkunden
Eine zugelassene Firma mit dem Namen Berufsförderungsinstitut Berlin AG existiert nicht. Trotzdem werden falsche Diplome vom "Berufsförderungsinstitut Berlin AG" verkauft. Folgende falsche Urkunden, Berufszertifikate und Diplome kann man beim Berufsförderungsinstitut Berlin AG kaufen: Astrologe Anlagenberater Bankberater Baubiologe Betriebsökonom Börsenkaufmann Detektiv Eheberater Esoteriker Fachberater Finanzberater Finanzmakler Finanzökonom Fachkaufmann Geschäftsführer IT-Manger Industriefachwirt Handelswirt KFZ-Sachverständiger Kulturpädagoge Manager Parapsychologe Rechtsfachwirt Rechtsökonom Rechtsfachmakler Seelsorger Sexualtherapeut Versicherungswirt Versicherungsökonom Versicherungsberater Volkswirt Ungeschützte Berufsbezeichnungen dürfen auch ohne Qualifikationsnachweis geführt werden. Geschützte Berufsbezeichnungen dürfen mit falschen Diplomen und Urkunden nicht geführt werden. Strarechtlich relevant Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Urkunde vorlegt, die von einem "Berufsförderungsinstitut Berlin AG" ausgestellt wurde, handelt es sich um eine falsche oder gefälschte Urkunde. Das ist riskant für Arbeitnehmer, weil es nicht nur arglistige Täuschung ist, sondern sie sich ggf. - § 263 StGB wegen Betruges, - § 267 StGB wegen Verwendung falscher Urkunden im Rechtsverkehr, - § 132a StGB Verwendung von geschützten Berufsbezeichnungen bzw. Bezeichnungen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, strafbar machen. Bei bestimmten Berufen könnte man den Arbeitnehmer im Schadensfall großzügig belangen, z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn er Sicherheitsmaßnahmen bei seiner angeblichen Kompetenz hätte ergreifen müssen, die er mit falschen Berufsabschlüssen vorspiegelte. Die Titelhändler sind auch nicht besser dran: Wer jemanden zu einer Straftat - §§ 26, 27 StGB anstiftet oder ihm dazu verhilft, wird genauso bestraft, wie derjenige, der die Straftat begeht. Bei dem Berufsförderungsinstitut Berlin AG handelt es sich noch nichteinmal um eine Briefkastenfirma. Es ist kein solches Unternehmen in Berlin oder sonstwo im Handelsregister eingetragen. Deswegen ist nicht auszuschließen, dass die Urkundenhersteller und Zwischenhändler zusätzlich Steuerhinterziehung betreiben.
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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