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| Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen Untersuchungen konkreter Angebote von einzelnen Titelmühlen, mit akademischen Abschlüssen werbenden Nichthochschulen und Händlern von Adelstiteln, Feudaltiteln, sonstigen Titeln, akademischen Graden, Doktortiteln, kirchlichen Würden, Pässen, Ausweisen, Familienwappen, Ritterschlägen, Mitgliedschaften, Zeugnissen, Urkunden, Berufsbezeichnungen usw., illegale Promotionsberatung, Ghostwriting und falsche Kirchen. Es können auch konkrete Anfragen zu Anbietern dieser oder ähnlicher Art gestellt werden - ebenso zu fragwürdigen Akkreditierungsverbänden, Anerkennungsmühlen, Gutachtermühlen und anderen kriminellen Organisationen. Dubiose Titelmühle oder nicht? Entscheiden Sie selbst! |
| Tags: fake doktor, gekaufte doktortitel, luegner, titelschwindel, titelschwindler |
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Hallo,
Warnung vor Fake-Doktor der Zahntechnik Hans-Joachim B.* "Doktor" Hans-Joachim B. hat seinen Doktortitel an einer nachweislichen Titelmühle- der GUU in Delaware / USA- erworben- also gekauft. Beweise hierzu finden sich in ausführlicher Art: *[editiert] Und in nicht so ausführlicher Art: , wo B.* sogar auf die Nennung der Titelmühle verzichtet. Hans-Joachim B.*, hat eine IHK-Ausbildung zum Zahntechniker gemacht, was ihm auf Dauer jedoch nicht ausgereicht hat. Ein Doktor musste her und warum nicht gleich kaufen- statt dafür zu arbeiten? Fake-Doktor Hans-Joachim B.* macht sich gleich in mehrfacher Art und Weise strafbar: 1. Er führt einen illegalen, gekauften Doktor-Titel einer nicht-akkreditierten Titelmühle und macht sich daher nach deutschem Gesetz strafbar (bis zu einem Jahr Gefängnis). 2. Er führt den illegalen, gekauften Doktor-Titel, um damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten zu erlangen. Strafbar nach deutschem Gesetz. Er benutzt den illegalen Titel, um Ansehen und Respekt zu erlangen. Die Tatsache, dass er einen solchen Doktor-Titel führt, zeigt, welche Einstellung er zu Arbeit und Moral pflegt. Und weist auf kriminelle Energien hin. Hans-Jörg (Ich hoffe so ist es in Ordnung...) * Name editiert |
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Vorsicht vor falschem "Doktor" Hans-Joachim B
B. teilt mit, er habe seinen Doktortitel angeblich redlich erworben, die Grand Union University sei damals akkreditiert gewesen und er habe die Titel in seine Personalpapiere eintragen lassen. Im Folgenden möchte ich dazu einen Kommentar abgeben: Es ist eine Frechheit, dass Titelschwindler der Meinung sind, uns einen Bären auf die Nase binden zu können! Als wenn wir zu blöd wären, zwischen illegalen Titelmühlen und anerkannten Universitäten zu unterscheiden. ![]() Die als Grand Union University bezeichnete Titelmühle ist eine Briefkastenfirma ohne Personal in den USA. Die Grand Union University dient dem einzigen Zweck der Titelvergabe. Die Firma wurde anonym von deutschen Titelhändlern gegründet, um falsche akademische Titel an Deutsche, aber auch andere Nationalitäten verkaufen zu können. Die Grand Union University ist und war nie akkreditiert und hat nicht einmal eine gesetzlich vorgeschriebene Hochschullizenz für einen Hochschulbetrieb. Sie war und ist demnach nicht zur Gradvergabe berechtigt. Wie soll jemand seinen Doktortitel redlich erworben haben, wenn er keine Promotionsberechtigung und nicht einmal studiert hat? Das US-Recht - Delaware ist nun einmal ein US-Bundesstaat - benötigt man für eine ordentliche Promotion ein abgeschlossenes Studium. Ein Titelschwindler möchte uns belehren: "Meinen Titel, den ich für mehrjährige harte Arbeit von der GUU 'cum laude' bekommen habe, wurde nach Prüfung durch unsere Behörden in meinem Reisepass, Personalausweis und Führerschein eingetragen, ich führe ihn somit zu Recht. Dies nennt man 'Nostrifikationsverfahren'" Ein Titelschwindler will uns also erklären, was eine Nostrifikation ist - köstlich. Auch hier wurde wieder einmal falsch gedacht. Ein Passeintrag ist keine Nostrifikation. Mitarbeiter von Einwohnermeldeämtern entscheiden nicht über die Anerkennung von ausländischen akademischen Graden. Nur Kultusministerien können Entscheidungen über die Führbarkeit ausländischer akademischer Grade entscheiden und diese teilen auf Anfrage ausdrücklich mit, dass Titel der Briefkastenfirma Grand Union University in Deutschland nicht geführt werden dürfen. Es ist keine Überraschung, dass in diesem Fall keine Führungsgenehmigung erteilt wurde (wir glauben auch nicht an den angeblichen Passeintrag, auch wenn dieser keine Aussagekraft hat).Wer einen falschen Doktortitel in seine Personalpapiere eintragen lässt, macht sich wegen Verwendung falscher Urkunden im Rechtsverkehr strafbar (§ 267 StGB). Wer die Personaldokumente bei einer Personenkontrolle vorzeigt, macht sich wegen unerlaubter Titelführung strafbar (§ 132a StGB), weil bei jedem Vorzeigen der Titel unbefugt geführt wird. Folgendes zur Klarstellung: Sachverhalt 1: Es liegt weder ein anerkanntes Studium noch eine Promotionsberechtigung vor. Die ordentliche Erlangung eines anerkannten Doktorgrades ist damit ausgeschlossen. Sachverhalt 2: Herr B. hat nachweislich öffentlich einen falschen Doktortitel geführt; Beweise wurden gesichert. Am Wohnsitz und Aufenthaltsort des Beschuldigten (Deutschland) ist dieses Verhalten (Titelmissbrauch) laut § 132a StGB strafbar. Sachverhalt 3: Es wird unterstellt, dass Herr B. "bei der Erlangung des Titels gutgläubig" gewesen und davon ausgegangen sei, dass die Briefkastenfirma eine anerkannte Hochschule gewesen sei. Dies kann jedoch nicht der Realität entsprechen: Die als "Grand Union University" bezeichnete Briefkastenfirma in Delaware/USA ist dafür bekannt, Diplome, Doktortitel und Professortitel zu verkaufen. Die Firma "Grand Union University" ist lediglich mit dieser Bezeichnung im Handelsregister in Delaware eingetragen. Die Eintragung des Firmennamens war nicht mit Prüfungen oder Lizenzen durch die Behörden verbunden, sondern ist dadurch bedingt, dass in den USA Hochschultitel nicht geschützt sind. Jedes Unternehmen darf sich in einigen Bundesstaaten der USA als "University" oder "College" bezeichnen. Die "Grand Union University" besitzt keine Hochschullizenz und kein Recht zur Gradvergabe in Delaware, was bedeutet, dass die Firma "Grand Union University" die akademischen Grade und Titel unbefugt ausstellt. Sachverhalt 4: Es wird behauptet, dass Herr B. seinen Doktortitel von der Briefkastenfirma GUU "für mehrjährige harte Arbeit bekommen" habe. Auch das kann nicht der Realität entsprechen. Das als "Grand Union University" bezeichnete Unternehmen verfügt über keine physische Niederlassung und keine offiziellen Mitarbeiter. Somit können keine Leistungen abgenommen worden sein. Ob er tatsächlich ein "Fachmann" auf dem Gebiet ist, ist für die Feststellung des Titelkaufs unbedeutend. Sachverhalt 5: Es ist nicht ausreichend, darzustellen, dass der geführte Doktortitel "nicht anerkannt" ist - der an der Grand Union University erlangte Doktortitel ist akademisch wertlos. Die "GUU" ist keine Hochschule, sie hat keine Hochschullizenz, sie hat kein Recht zur Gradvergabe und sie hat kein akademisches Personal. Niemand kann Doktor einer Briefkastenfirma sein. Sachverhalt 6: Es wird behauptet, dass der Doktortitel redlich erworben worden sei. Hiervon kann in keiner Weise ausgegangen werden: a) Der Eintrag zur Grand Union University ist bei Google folgendermaßen indexiert: "Verleihung von Masterdegree, Doktortitel und Professortitel gegen Foerderbeitrag fuer Forschung und Studien." So stellt sich die Titelmühle "Grand Union University" selbst dar. Hier wird bereits deutlich, dass Doktortitel gegen Geld "verliehen" werden. Der Titelkauf gilt für uns als nachgewiesen, Herr B. muss seinen Doktortitel käuflich erworben haben. b) Wir vermuten aber, dass Herr B. sich den Doktortitel nicht direkt an der "Grand Union University" beschafft hat, sondern einen Titelhändler hinzugezogen hat. Die Briefkastenfirma "Degree Consulting Inc." verkauft Diplome, Doktortitel und Professortitel der "Grand Union University". Die "Grand Union University" wurde von der Firma "Degree Consulting Inc." für den Zweck gegründet, wertlose Diplome, Doktortitel und Professortitel zu verkaufen. Dort werden sogar "benotete Doktortitel" verkauft, akademische Leistungen sind nicht nachzuweisen. Beim Titelkauf durch "Degree Consulting Inc." erfährt der Titelkäufer erst bei der Postzustellung der Urkunde den Namen der Titelmühle. Sachverhalt 7: Herr B. ist kein Opfer eines "Promotionsberaters". Es kann davon ausgegangen werden, dass der Nicht-Akademiker genau wusste, dass er sich einen Doktortitel auf zweifelhafte Weise (Titelkauf) beschafft. Ihm hätte klar sein müssen, dass er einen auf diese Weise erlangten Doktortitel nicht hätte führen dürfen. Ob er tatsächlich "Experte auf seinem Fachgebiet" ist oder nicht, ist für den Straftatbestand des Titelmissbrauchs (§ 132a StGB in Deutschland) nicht relevant. Sonst müsste auch jeder Schuhverkäufer zum Dr. med. erklärt werden. Die "Grand Union University" ist nicht existent - der Beschuldigte konnte seinen Doktortitel erst gar nicht auf ordentliche Weise entgegen nehmen; der Doktortitel wurde auf dem Postweg bestellt. Sachverhalt 8: Der Titelkauf ist kein strafrechtlicher Aspekt, wenn die "Hochschule" nicht existiert. Der Kauf von wertlosen Urkunden ist jedem gestattet; das ist Herr B. nicht vorzuwerfen. Es wurde niemand bestochen, beim Kauf des Doktortitels ist niemand zu Schaden gekommen. Sachverhalt 9: Es lag in der eigenen Verantwortung von Herrn B., ob er den falschen Doktortitel führt oder nicht. Er hat sich dafür entschieden, den Doktortitel unerlaubt zu führen, obwohl er genau hätte wissen müssen, dass der unseriös erlangte Doktortitel in Deutschland nicht geführt werden darf. Die "Grand Union University" ist keine anerkannte Hochschule; sie stellt die akademischen Titel ohne Erlaubnis des Bundesstaates Delaware aus. Für eine legale Titelführung in Deutschland ist es unbedingt notwendig, dass der erlangte akademische Titel von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde. Die "Grand Union University" ist darüber hinaus eine Briefkastenfirma, die lediglich Diplome zum Verkauf ausdruckt. Sachverhalt 10: Selbst wenn ein ordentlicher Doktortitel aus den USA erlangt worden wäre, hätte er anders geführt werden müssen. Auch hier ist eine Strafbarkeit laut § 132a StGB wegen falscher Titelführung zu sehen. Ausländische akademische Grade und Titel sind immer in voller Form und nicht abgekürzt als "Dr." zu führen. Außerdem ist bei US-Titeln immer die volle Herkunftsbezeichnung (verleihende Stelle) hinzuzufügen. Bei der Titelführung des Herrn B. haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Formen der unerlaubten Titelführung herausgebildet, obwohl der Beschuldigte keinen anerkannten Doktortitel verliehen bekommen hat. Sachverhalt 11: Selbst wenn Herr B. den Doktortitel von einer anerkannten Hochschule verliehen bekommen hätte, hätte dieser nicht geführt werden dürfen. In Deutschland dürfen gekaufte akademische Grade und Titel nicht geführt werden (laut KMK-Beschlüssen und Hochschulgesetzen der Länder). Darüber hinaus ist der Titelkauf laut BGB sittenwidrig und nichtig. Auch in diesem Fall wäre der Doktortitel unerlaubt geführt worden. Es ist davon auszugehen, dass Herr B. genau wusste, was er tat. Sachverhalt 12: Der Beschuldigte Herr B. hat sich nicht nur wegen unerlaubter Titelführung strafbar gemacht, was kein "Kavaliersdelikt" ist. Herr B. hat mit der Verwendung des falschen Doktortitels gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) verstoßen. Der Internetauftritt wies den Firmeninhaber unmissverständlich als "Dr. Hans-Joachim B." aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass Mitbewerber hierdurch einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden mussten; daraus könnten sich ggf. zivilrechtliche Möglichkeiten ergeben. Sachverhalt 13: Neben den genannten Strafbarkeiten und Verstößen gegen § 132a StGB und das UWG wäre evtl. zusätzlich § 263 StGB (Betrug) zu vermuten. Der Beschuldigte hat vermutlich seinen falschen Doktortitel bei Geschäftspartner vorgelegt oder geführt. Auf diese Weise hat er mehr Kompetenz vorgespielt als er tatsächlich hatte. Sachverhalt 14: Herr B. muss zusätzlich seine falschen Urkunden der "Grand Union University" im Rechtsverkehr verwendet haben, und zwar beim Einwohnermeldeamt und weiteren amtlichen Stellen. Sofern tatsächlich Einträge in die Personalpapiere erfolgt sind, kann das nur daher gekommen sein, dass der Beschuldigte die gekauften Unterlagen bei der Behörde vorgelegt hat. In diesem Fall wäre zusätzlich noch § 267 StGB (Urkundenfälschung) zu berücksichtigen, da die Verwendung falscher Urkunden im Rechtsverkehr strafbar ist. Sachverhalt 15: Die Erklärung lässt vermuten, dass der geführte Doktortitel "Dr." von keiner deutschen Universität ausgestellt wurde und dieser so geführt werden darf; er wurde offensichtlich an der "Grand Union University" beschafft. Schon bei einem ordentlichen Doktortitel, der außerhalb der Europäischen Union erlangt wurde, läge schon hier Titelmissbrauch vor. Sachverhalt 16: Für die Darstellung seiner Homepage ist der Beschuldigte selbst verantwortlich. Wenn nachträglich behauptet werden sollte, dass die Webpräsenz von jemand anderem gepflegt wird, würde das vielmehr bestätigen, dass die falsche Doktorurkunde auch an anderen Stellen (im Rechtsverkehr) verwendet wurde (§ 267 StGB). Sachverhalt 17: Auch ist das Vertrauen der Kunden ausgenutzt worden, auch dann, wenn tatsächlich kein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Eine evtl. straf- bzw. zivilrechtliche Verfolgung ist daher nicht ausgeschlossen. Tipp: Wenn Sie sich schon strafbar gemacht haben, dann lügen Sie nicht auch noch. B. führt immer noch den gekauften falschen Doktortitel.
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! --- BPB Forum/BPB Home/BPB.Org/BPBDirectory/BPB.Biz/BPB.Info/BPB.Net/Tags/Sitemap Staatsangehörigkeiten, Pässe & Titel: Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise, Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung, Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften, Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen, Gesetze, Urteile und Beschlüsse zur Titelführung, zu Pässen, Ausweisen und Passeinträgen Hochschulen, Studium, Studiengänge, akademische Weiterbildungen & akademische Berufe: Informationen, Gesetze, KMK-Beschlüsse, Rahmenordnungen, Vereinbarungen & Vorschriften, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen in Deutschland, Hochschulliste, Promotionsforum, legale Promotionsberatung, promovieren, anerkannte Promotionen und Habilitationen, Studium, Studiengänge in Deutschland, Österreich, Schweiz, Präsenz-, Online- und Fernstudium, Auslandsstudium aller Art, studieren im Ausland, Praktika, Hilfen, Wissenswertes, Accreditation matters, Recognition of foreign Universities, Credential Evaluation Services, Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen Berufliche Aus- und Weiterbildungen, Fortbildungsprüfungen, Berufe (auch international): Gesetze, Richtlinien, Rahmenordnungen, Prüfungsordnungen & sonstige Vorschriften, Ingenieur-, Techniker- und Meisterkurse und -Abschlüsse, auch international, Abschlüsse, Kurse und Adressen der Kammern, IHK, HWK, LWK, IngK, ArchK, Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen, Tipps zur beruflichen Bildung & freie Diskussionen zu Berufen und beruflichen Weiterbildungen, Fernkurse und Onlinekurse mit ZFU-Zulassung und reine Selbststudienkurse, Seminare, Schulungen, Workshops, Coaching & Supervision Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine Tags: Doktor, Doktortitel, Ehrendoktortitel, kirchliche Doktortitel, Doktor honoris causa, Dr Titel, Dr Titel kaufen, Dr. h.c., Titelführung, Titelführung Doktortitel, Doktortitel Passeintrag, Professortitel, Professortitel kaufen, Ehrenprofessortitel, Professor honoris causa, Prof Titel, Prof Titel kaufen, Prof. h.c., Diplom kaufen, Abschlusszeugnis kaufen, Abiturzeugnis, Meisterbrief kaufen, Gesellenbrief kaufen, Berufsbezeichnungen, Berufszertifikate, Ghostwriting Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter |
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Hallo allerseits,
ich möchte mich zunächst hier als neues Forenmitglied vorstellen. Mein Name ist Martin Schuler aus Heidelberg, von Beruf Zahntechnikermeister und kenne Herrn B. seit Jahren als vielseitig kompetenten Kollegen. Nachdem ich seine Internetseite über google gesucht hatte, stiess ich auf diese Seite und war sehr erstaunt über das, was ich hier zu lesen bekam. Da ich Herrn B. nicht nur als fachlich kompetenten Kollegen, sondern auch als sehr geradlinigen Menschen kennengelernt habe, bin ich mir sehr sicher, dass man ihm beim "Erwerb" seines Titels sicherlich maximale Naivität vorwerfen kann. Der hier geäusserte Verdacht einer bewussten Straftat passt jedoch nicht zu Herrn B. Was mich stört ist, dass sich hier Autoren hinter Pseudonymen verstecken und Herr B. z.B. in den tags und in der google-Suchfunktion nach wie vor mit vollem Namen genannt wird - obwohl Sie schreiben, dass sein voller Name " aus Mitleid" gelöscht wurde. Ich habe mich mit Herrn B. über diese Forenbeiträge und die Vorgänge, die zu "seinem Titel" führten unterhalten. Daher weiss ich, dass er nur zu gerne mithelfen würde, diesen Titelverkäufern das Handwerk zu legen. Ich glaube, Sie alle könnten dazu beitragen, indem Sie die Möglichkeit, dass Herr B. schlicht gutgläubig in diese Sache hereingeschlittert ist und ihm die Richtigkeit der hier vorgetragenen Vorwürfe erst nach intensiven Recherchen bewusst wurde, nicht kathegorisch ausschliessen würden. Gehen Sie doch einfach auf ihn zu und Sie werden sehen, dass er nichts verschleiern, sondern mithelfen möchte, andere vor solchen Fehlern zu bewahren. Dies schreibe ich als Nichtakademiker auch vor dem Hintergrund, dass mir das Selbe auch hätte passieren können. Mir war als Handwerker bis dato nicht bekannt, dass an die öffentliche Führung eines Doktortitels so viele rechtlich relevante Bedingungen geknüpft sind. In diesem Sinne hoffe ich, ein wenig zur Deeskalation beitragen zu können - vielleicht sogar zu einer Zusammenarbeit zwischen ehemaligen Kontrahenten. Dies wäre aus meiner Sicht ein maximaler Erfolg dieses Threads. Mit freundlichen Grüssen Martin Schuler |
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Vielen Dank für Ihren Beitrag, der gegensätzliche Aussagen enthält.
Zunächst soll B. angeblich beim Titelerwerb "maximal naiv" gewesen sein. Dann will B. angeblich den "Titelverkäufern das Handwerk" legen. B. kann aber nur wissen, dass es sich um Titelverkäufer handelt, weil er seinen falschen Doktortitel bei einer Onlinefirma gekauft hat. Von einer Naivität spricht man da schon lange nicht mehr, denn er hat nicht nur unbefugt einen Doktortitel geführt, sondern diesen vorsätzlich gekauft - obwohl er zweifelsohne keine ausreichende Qualifikation besaß. Dies war ja der Grund für den Kauf, weil er wusste, dass eine echte Universität, z. B. in Deutschland, ihn niemals annehmen würde. In den Titelhandel "hereingeschlittert" ist B. jedenfalls nicht. Er hat sich den falschen Titel gezielt gekauft und auch geführt. Zitat:
1. Darf man akademische Grade nur dann führen, wenn man sie rechtmäßig nach einem Studium an einer anerkannten Hochschule erworben hat. 2. Ist jedem bekannt, dass man für einen Doktortitel studiert haben muss. 3. Muss man dem wissenschaftlichen Anspruch der Promotionsordnungen entsprechen. B. kann gar nichts davon vorweisen, weswegen er den falschen Titel kaufte. Ob er wusste, dass es ein falscher Titel war, ist unerheblich - er hat ihn vorsätzlich unlauter erworben. Hätte er das an einer anerkannten Hochschule versucht, hätte er sich zusätzlich noch der Bestechung schuldig gemacht - sehr wohl unter Vorsatz! Sein als "Dissertation" bezeichnetes Machwerk entspricht nicht ansatzweise wissenschaftlichem Niveau. Die Tags werden bereinigt, aber erzählen Sie uns keine Ammenmärchen, ob Sie tatsächlich Martin Schuler heißen oder Karl Fritz! Ihre Glaubhaftigkeit ergibt sich nicht aus Ihrer Selbstdarstellung.
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Sehr geehrter Herr McNamara,
[edit] Nach meinem Kenntnisstand hat Herr B. seinen Titel nicht bei einer Onlinefirma gekauft. Das Procedere wurde von einer deutschen Person "gemanagt, vermittelt", oder wie immer Sie das ausdrücken wollen. [edit] Dass Herr B. keinen Ihrer vorgebrachten Punkte vorweisen kann ist unbestritten, der Vorwurf des unlauteren vorsätzlichen Erwerbs ( in Kenntnis der tatsächlichen Sachlage ) ist hier meines Erachtens nicht statthaft. Herrn B.´s Arbeit, die Sie als Machwerk ohne auch nur ansatzweise wissenschaftliches Niveau bezeichnen stellt für mich als Fachmann auf diesem Gebiet eine fundiert recherchierte und dokumentierte Arbeit dar, welchen Titel man ihr auch immer dafür geben mag. [edit] Dennoch in der Hoffnung aus einer Konfrontation einen Dialog herstellen zu können verbleibe ich Mit freundlichen Grüssen Martin Schuler |
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Sehr geehrter Herr Schuler,
nach meinem Kenntnisstand spricht man von Titelkauf, wenn man bei nicht vorliegenden Voraussetzungen auf Umwegen versucht, gegen Geldleistungen an einen Titel zu kommen. Dieser Versacht erhärtet sich schon insofern, wie B. eigens hierfür einen "Vermittler" beauftragt und bezahlt hat. Das wissenschaftliche Niveau einer Arbeit kann ich aus praktischer Erfahrung in der Hochschulbranche sehr gut beurteilen. Die als "Dissertation" veröffentlichte Arbeit wird den Ansprüchen einer Promotion in keiner Weise gerecht. Ein Laie mag dies anders sehen. Einen akademischen Grad hierfür zu vergeben, ist nicht gesetzeskonform.Von einem angeblichen Wissenschaftler wird man erwarten können, dass er die Webseite seiner "Hochschule" besuchen kann. Dort ist klar zu erkennen, dass so genannte "Life-experience-degrees" bzw. Kauftitel angeboten werden. Schon hieran scheiterte B. Für philosophische Ausschweifungen, die am Thema vorbei gehen, sehe ich keinen Anlass. Vielen Dank für Verständnis.
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