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Europäische Unternehmensformen Span. S.L., span. S.A., französ. S.R.L., österreich. GmbH, Niederl. B.V., Europäische Aktiengesellschaft, u.a., Einsatz, Kosten etc.
Europ. Aktiengesellschaft, Span. sociedad limitada (S.L.), Niederl. Unternehmen

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  #16 (permalink)  
Alt 26.01.2007, 13:35
Lord_Alexander Lord_Alexander ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2006
Beiträge: 37
Standard Markenanmeldung, Stand der Dinge

Liebe Alle,
Noch ein paar Worte zu EU Marke: Das Verfahren läuft noch. Es ist sehr aufwändig, da betreffend Ähnlichkeiten etc. durch das Harmoniserungsamt alle Patentämter der EU kontaktiert werden. Dieser Prozess ist jetzt abgeschlossen, bislang sieht es gut aus.

Einen Einspruch gibt es bislang von einem Unternehmen aus Spanien - dieser ist jedoch lt. Auskunft meines Anwaltes nicht haltbar und somit leicht zurückzuweisen.

Hieraus zeigt sich aber auch, wo die Risiken liegen: Käme es nun zu einem Hagel an Einsprüchen etc, so könnten die Anwaltskosten natürlich enorm ansteigen.

Ich halte Sie noch auf dem Laufenden, insbesondere poste ich hier eine Erfolgsmeldung, sobald meine Markenanmeldung durch ist!

LG, Alexander
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  #17 (permalink)  
Alt 26.01.2007, 13:51
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 468
Standard eu-markenanmeldung

toll, von ihnen zu hören... ist nämlich ein interessantes gebiet, das vielfach unterschätzt ist (ich staune immer wieder, wieviel herzblut in die wahl nach einem passenden FIRMENNAMEN investiert wird... dem schutz von MARKENnamen jedoch absolut untergeordnete priorität eingeräumt wird!)


ich mache einfach darauf aufmerksam, dass mit dem namen auch eine MARKTDURCHDRINGUNG einhergehen muss... das tumbe registrierung und IN DER FOLGE ARCHIVIEREN eines markennamens reicht nicht aus, wenn ein "nutzer" nachweisen kann, dass SEINE nutzung sich auf dem markt durchgesetzt hat


selbstverständlich kommt es PRIMÄR auf das EINTRAGUNGSD A T U M an, darauf leitet sich selbstredend eine gute ausgangslage für rechtliche streitigkeiten ab - so nach dem motto: ich war der erste und habe darum auch die rechte legitim erworben/begründet


die frage ist einfach, ob es das von ihrer lordschaft gewählte zeitraubende und kostenintensive verfahren braucht - nicht dass sie mich falsch verstehen: so es erfolgreich abgeschlossen wird/ist, haben sie natürlich einen guten schutz für ihre marke...


... mit der ZEITGERECHTEN eintragung beispielsweise in den usa haben sie allerdings nach meiner meinung mindestens vergleichbar gute karten... ZU EINEM BRUCHTEIL DER KOSTEN


jedem, wie er's mag... ich wünsche ihnen auf IHREM weg allen erdenklich erfolg - es würde gewiss einen grösseren leserkreis interessieren, von ihnen nach abschluss der verfahren detailliert kenntnis zu bekommen über


a) notwendigen zeitrahmen
b) investierte zeit/arbeitskraft
c) gesamtkosten


wir warten gespannt 8-)


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #18 (permalink)  
Alt 30.01.2007, 07:50
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 938
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von ffbkdavid
... ich mache einfach darauf aufmerksam, dass mit dem namen auch eine MARKTDURCHDRINGUNG einhergehen muss... das tumbe registrierung und IN DER FOLGE ARCHIVIEREN eines markennamens reicht nicht aus, wenn ein "nutzer" nachweisen kann, dass SEINE nutzung sich auf dem markt durchgesetzt hat. ...
DIESER Aspekt ist im deutschsprachigen Rechtskreis überaus bedeutsam (Stichwort: "domain-grabbing") ! Das Lehrbeispiel, das bereits Gerichte bemühen ließ, war der Rechtsstreit des Konzerns "Shell" gegen einen grabber (Domain: "shell.de" des Paul Shell, bei google durch "shell.de" und "Rechtsstreit" zu finden).
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  #19 (permalink)  
Alt 19.02.2007, 14:24
Lord_Alexander Lord_Alexander ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2006
Beiträge: 37
Standard Repliken

Liebe Alle,
Anbei meine Repliken:

@ffbkdavid
Derzeit sieht alles gut aus. Sobald alles erledigt ist, werde ich gerne entsprechend berichten.

@tropico
Danke für Ihren Hinweis. Allerdings sind Marken und Domains nicht gleichzusetzen.
Ist die Marke einmal angemeldet, so muß sie a) "verteidigt" werden (iSv regelmäßig prüfen, ob andere Unternehmen diese verletzen) und b) in jedem Falle verwendet werden, um nicht die Rechte darauf zu verlieren.
Anders ist es da schon bei der Anmeldung von sehr ähnlichen, fast gleichlautenden Marken: Hier kann schon eine wirtschaftliche Bedeutung geltend gemacht werden, die dann natürlich mit Marktdurchdringung/Dauer des Bestehens usw. einhergeht.

---> Dass aber jemand eine bestehende Marke verwendet und dann im Nachhinein die Rechte darauf bekommt mit der Argumentation, eine höhere Marktdurchfringung zu haben, wäre mir neu. Mag aber sein, daß das passieren kann, wenn die Rechtsansprüche nicht ausreichend verteidigt werden.

Allerdings gilt auch bei Marken die juristische Universalantwort: "Es kommt darauf an ..."

LG, Lord_Alexander
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  #20 (permalink)  
Alt 19.02.2007, 14:27
Lord_Alexander Lord_Alexander ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2006
Beiträge: 37
Standard

Zitat:
Zitat von Lord_Alexander
[...]
@tropico
Danke für Ihren Hinweis. Allerdings sind Marken und Domains nicht gleichzusetzen.
[...]
Zumindest meinem Erachten nach nicht - ich lasse mich aber gerne korrigieren, wenn ich da irre.

LG, Alexander
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