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| Fernkurse und Onlinekurse mit ZFU-Zulassung und reine Selbststudienkurse Hier können Bildungsanbieter ihre Programme sachlich vorstellen und Studieninteressierte Fragen stellen. Ebenso ist der Austausch von Erfahrungen erwünscht. Fernunterricht und Selbststudium. Aktuelles Thema: Laufende Ermittlungen und Urteile gegen das IBW-Institut und die BWA |
| Tags: fernunterricht |
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Zitate aus Wikipedia:
Fernunterricht (engl. Distance Learning) ist ein verbraucherschutzrechtlich eindeutig definierter Begriff ... ... In Deutschland unterliegen seit 1977 alle Fernlehrgänge einer Zulassungspflicht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz. ... Demnach wären alle nicht zugelassenen Lehrgänge kein Fernunterricht!? Ist es es etwa auch (unbewusste) Irreführung der Weiterbildungswilligen, wenn BWA u. Co in den Foren unter der Rubrik Fernunterricht geführt werden? Wäre es ev. sinnvoll, diese Anbieter in einer eigenen Rubrik zu führen, um Verwechslungen mit dem gesetzlich geschützten Begriff zu vermeiden? |
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Na, lieber 2710, starten Sie einen neuen Versuch, die Wahrheit zu verdrehen?
Wie wäre es - bevor Sie weiterhin wahllos drauflosposten, um Weiterbildungsinteressierte zu schikanieren - wenn Sie das Fernunterrichtsschutzgesetz einmal selbst lesen (das FernUSG finden Sie hier im Forum)? Reine Hobbykurse (wie z.B. Stricken, Bilder malen etc.), auch wenn sie dem Fernunterricht zuzurechnen sind, müssen nicht von der ZFU zugelassen werden. D.h. auch bei diesen handelt es sich um Fernunterricht, obwohl sie keine ZFU-Zulassung haben. Zitat:
Sie wollen also allen anderen, nur nicht der unlauter werbenden BWA, unterstellen, sie betreiben angeblich selbst die von BWA und IBW erzeugte Irreführung? Sie sind größenwahnsinnig und lernresistent. Sie machen ohne jedwede Logik Täter zum Opfer und Opfer zu Tätern. Das Landgericht Freiburg hat seinerzeit im Urteil gegen das IBW-Institut aufgrund eigener Angaben des IBW-Instituts deutlich gemacht, dass der Anbieter praktisch Ordner verkauft. Die BWA arbeitet nach dem gleichen Schema. Fernunterricht beinhaltet eine Lernerfolgskontrolle. Bei BWA und IBW ist es egal, was man hinschickt, man kann die Urkunden kaufen, indem man ein Formular ausfüllt und den Betrag hierfür bezahlt. Eine Lernerfolgskontrolle mit entsprechender Korrektur und Betreuung findet jedenfalls nicht statt. Dafür sind beide Anbieter deutlich teuerer als Anbieter mit Service.
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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Nach meinem Wissensstand bietet die BWA keinen Fernunterricht oder Fernlehrgänge an und bezeichnet sich auch nicht als Fernschule.
Sie weist auch auf den Unterschied hin: "Warum ist die Europäische Berufs- und Wirtschaftsakademie anders als andere Anbieter von Weiterbildungen?" ... Somit kann und darf die BWA auch nicht nach den Kriterien für Fernunterricht bewertet und beurteilt werden. Kritiken bezüglich fehlender Zulassung und Lernkontrolle sind nicht gerechtfertigt. Wenn jemand bei der BWA eine Ausbildung absolviert und meint er nimmt an einem Fernunterricht teil, der befindet sich auf dem falschen Dampfer. Leider schließen viele Personen Verträge ab, bevor sie sich ausreichend informieren und sind anschließend enttäuscht und verärgert. Darum mein Appell: Vorher informieren ist besser , als nachher schimpfen! |
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Zitat:
Hier konnte die BWA die Irreführung nicht lediglich auf dem Fernunterricht belassen; das war ihr offensichtlich zu niedrig. Die Ordnerzusendungen wurden als Hochschulstudiengänge, die angeblich "europäisch anerkannt" seien, vermarktet. Belege dafür haben wir genug gesammelt. Zitat:
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