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"anonymes" Konto, Bankgeheimnis, Offshore-Konto |
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neben andorra, liberia, den marshall islands und monaco ziert das fürstentum liechtenstein nach wie vor die oecd-liste der "uncooperative tax havens" - grund sind äusserst restriktive gesetzesparagraphen zum schutz des bankkundengeheimnisses, deren änderung nach aussagen von erbprinz alois von der liechtensteinischen bevölkerung in keiner weise gewünscht und goutiert würde
nach ansicht von achim pross, der steuerabteilung bei der oecd, entspricht die haltung des fürstentums im kern nicht mehr dem "aktuellen stand der dinge", weil die internationale staatengemeinschaft zugang zu bankdaten nicht nur in strafverfahren, sondern auch in zivilrechtlichen angelegenheiten verlange und erwarte mit der einführung einer verrechnungssteuer auf kapitalerträgen, die eu-staatsbürger gegenwärtig mit 15% belastet (steigt bis 2011 auf 35% an) hat das land nach ansicht der verantwortlichen seinen beitrag an die bemühungen für mehr steuergerechtigkeit geleistet take care ffbkdavid@business-podium.com www.creatrustconsult.com link zum artikel: http://www.capimana.com/offshore/104...chtenstein.pdf Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:56 Uhr). |
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Es wäre fatal eine ganze Regierung und ein Land zu verdächtigen, sie seien Handlanger irgendwelcher Krimineller. Bekannt ist, dass Steuerflüchtlinge, die im Ausland manchmal rigoros verfolgt werden, im Fürstentum Liechtenstein wenig befürchten müssen. Die Konsequenz? Anfragen von Ermittlern aus europäischen Ländern an Interpol Liechtenstein werden von der Justiz und den Ermittlungsbehörden nicht so beantwortet, wie es die ausländischen Behörden gerne sehen würden. Aber nur so kann sich Liechtenstein die Kernbereiche seiner liberalen Rechtssysteme erhalten.
Hans See, Professor für Wirtschaftskriminalität, beschreibt das System Liechtenstein so: Liechtenstein ist eine Dunkelkammer des internationalen Finanzsystems, vor allem der Finanzunterwelt. |
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Bei der Drogengeldwäsche greifen zwei Kreisläufe ineinander: der Drogenbeschaffungs-Refinanzierungszyklus und der weitere Finanzkreislauf. Im einzelnen folgt der Warenzyklus je nach Drogen anderen Gesetzmäßigkeiten und unterschiedlichen regionalen Routen. Als andere Variante ist aber auch der Austausch Drogen gegen Waffen zu erhalten. Ein Teil des aus Drogen generierten Geldes wird sofort wieder in Drogen reinvestiert, ein weiterer Teil wird ungewaschen zu anderen legalen oder auch illegalen Zwecken verwandt, ein Teil scheidet für Konsum und Lebensunterhalt der beteiligten Akteure aus, während der Rest der Geldwäsche zufließt. Hier erfreut sich fast schon klassischer Beliebtheit das loan-back-system. Die beste Sicherheit erlangt die Geldwäsche jedoch, wenn das Kapital hinter einem Filter von Berufsgeheimnissen (Bankgeheimnis, andere Geschäfts- oder Berufsgeheimnisse, besonders aber das resistentere Anwaltsgeheimnis) verbergt werden kann.
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