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| Tags: bafin, einlagengeschaeft, moneyflexx, verbot |
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Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin untersagt Herrn Rainer Marx das Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an -------------------------------------------------------------------------------- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Rainer Marx, Weil am Rhein, am 12. Juni 2006 untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Die BaFin hat Herrn Marx aufgegeben, die ohne Erlaubnis betriebenen Bankgeschäfte abzuwickeln und ihr über den genauen Umfang der Geschäfte sowie die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen zu berichten. Ferner hat die BaFin Herrn Marx jegliche Werbung für Einlagengeschäfte untersagt. Auf der Internetseite www.moneyflexx.com bot Herr Marx potentiellen Kunden die Führung von "Online-Konten" an. Über das von ihnen eingezahlte Guthaben sollten die Kunden per Konto- oder Kreditkarte, Barabhebung oder Überweisung verfügen können. Damit betreibt Herr Marx das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Bei seinen Geschäften verwendete Herr Marx die Namen verschiedener Gesellschaften mit Sitz im Ausland, insbesondere der Aktivinvest Holding Schweiz AG, Frauenfeld (Schweiz), Aktivinvest System S.L., Palma de Mallorca (Spanien), Aktivinvest Card System S.A., Panama-Stadt (Panama), A.I.S. Sparkasse Ekonomisk förening, Stockholm (Schweden). Diese Gesellschaften verfügen ebenfalls über keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Marx, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, da Herr Marx nicht bereit war, die unerlaubten Geschäfte innerhalb der eingeräumten Fristen freiwillig abzuwickeln. Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Staatsanwaltschaft Lörrach ermittelt in dieser Angelegenheit gegen Herrn Marx wegen Betrugs und Untreue. Geschädigte können sich schriftlich an die Kriminalpolizei Lörrach, Weinbrennerstr. 8, 79539 Lörrach, wenden. Dabei sollten sie das Aktenzeichen KP/Ki3/3033/06 und die Höhe ihrer offenen Forderungen gegen "Moneyflexx" nennen. -------------------------------------------------------------------------------- Bonn/Frankfurt, den 14. Juni 2006 Quelle: http://www.bafin.de/faq/060614.htm
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