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"anonymes" Konto, Bankgeheimnis, Offshore-Konto |
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Hallo,
Ich hatte gestern eine interessante Diskussion mit einem Freund, dabei ging es um folgendes: Wenn ich von einem deutschen Firmenkonto aus Betrag X für eine in Rechnung gestellte e-Commerce-Dienstleistung einer Privatperson (z.b. Beratung mittels Email) auf ein Konto in z.b. Polen überweise, was meine Steuerlast senkt, prüft das FA dann den Empfänger? Dieser wäre eine Privatperson, ist existent und auch dort lebend (Polen, Russland, ehemaliges Jugoslawien, Tschechien, was die beste Lösung wäre). Er meint, das wäre möglich, wenn man es mit dem Geldübermitteln nicht übertreibt. Ich bezweifle dies, da es im entsprechenden Land mit Sicherheit auch Meldepflichten bei Geldeingang gibt. Wer hat Recht? Für eine kompetente Antwort, mit der ich was anfangen kann, bin ich auch gerne bereit, zu zahlen ![]() Mit freundlichem Gruß Luchador |
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