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Financial & Business Services Bankkonten, Kreditkarten, Online-Banking, Büroserviceunternehmen, Postumleitung, Kommunikationseinrichtungen , Services, Preise etc.
"anonymes" Konto, Bankgeheimnis, Offshore-Konto

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  #1 (permalink)  
Alt 06.12.2007, 20:41
hannes hannes ist offline
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Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 4
Standard Regelmäßige Banküberweisungen durch Offshore-Firma

Guten Abend!

Folgendes Beispiel sei mal fiktiv angenommen:

- jemand besitzt eine IBC
- Geschäftskonto in der Schweiz
- Gesellschaft wurde anonym gegründet
- Wohnsitz des Firmeneigentümers: Österreich oder Deutschland

Wären regelmäßige Zahlungen (vierteljährlich) an ein Geschäftskonto einer anderen juristischen Person in Deutschland oder Österreich für den Empfänger (FA-)problematisch, wenn das empfangende Unternehmen die Steuern ordnungsgemäß abführt?
Oder wären Geldtransfers innerhalb der Schweiz sinnvoller (das empfangende Unternehmen hat auch eine Schweizer Niederlassung mit Konto)?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2007, 22:18
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 468
Standard problematik ist gegeben... durchaus 8-)

sie verweisen auf:

- jemand besitzt eine IBC
_____ damit haben sie schon 'mal ein erstes "problem" - eine ibc kann ja nur AUSSERHALB des landes, in dem sie registriert ist, transaktionen abwickeln (einheimische können keine ibc's "besitzen" und/oder betreiben... liegt ja auch in der natur der sache)
_____ also: wo werden die geschäftlichen entscheide gefällt... nicht etwas doch dort, wo sich das "geschäftskonto" befindet, nämlich - sie sie selbst erwähnen...

- Geschäftskonto in der Schweiz
_____ in helvetien... wo die bankgewinne blühen
_____ ihre kunden/abnehmer bezahlen also auf dieses "geschäftskonto" - eigentlich ja auch logisch, sonst würde es ja nicht "so" heissen und es würde auch nicht dafür verwendet
_____ da stellt sich die frage nach der NÄHE zur schweiz... nur 'mal so in den raum gestellt

- Gesellschaft wurde anonym gegründet
_____ spielt ja hier in diesem zusammenhang überhaupt keine rolle, durch wen, wo und wann die gesellschaft gegründet wurde
_____ nur: kennen sie denn den dr. vitzliputzli, der alljährlich einige hundert/tausend gesellschaften gründet... und wahrscheinlich auch einigen tausend strukturen seine "büroadresse" als registered office-anschrift zur verfügung stellt
_____ besteht da nicht die gefahr, dass alleine schon aus ihrer "anschrift" vife behörden ihre schlüsse ziehen (könnten)?
_____ wie gesagt - die gründung sind ein paar seiten papier... auf das IHRER STRUKTUR EINGEHAUCHTE LEBEN kommt es an

- Wohnsitz des Firmeneigentümers: Österreich oder Deutschland
_____ wie ist denn der "wirtschaftlich berechtigte" - so heisst das im angelsächsischen recht - in der firma positioniert? - laufen die aktien auf den namen eines treuhänders? - hat der wb zugriff aufs "schweizer geschäftskonto"? - achdugrüneneune... anton, mir schwant übles!

Wären regelmäßige Zahlungen (vierteljährlich) an ein Geschäftskonto einer anderen juristischen Person in Deutschland oder Österreich für den Empfänger (FA-)problematisch, wenn das empfangende Unternehmen die Steuern ordnungsgemäß abführt?
_____ unter welchem TITEL sollen denn derartige zahlungen einer (offshore)gesellschaft erfolgen? - das macht doch keinen sinn... gegenläufige transaktionen schon eher?
_____ dass das "empfangende unternehmen" seine steuern in brd/a brav bezahlt, ergibt sich ja aus seiner grundsätzlichen eintragung in einem dieser länder... hat ja DIREKT mit den transaktionen nichts zu tun
_____ aus ihren ausführungen ergibt sich lediglich, dass der GEWINN wohl um den aus dem "ausland" - ich formulier's 'mal neutral! - überwiesenen zahlungseingang steigt... oder? - auf diesem sind natürlich entsprechende abgaben zu entrichten

nö - also DER erklärungsbedarf wäre mir zu gross... ich kann die basis ihrer ausführungen auch nicht nachvollziehen - da müssten sie die hosen doch etwas mehr runterlassen 8-)

wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services




p.s.
unsere "ratschläge" basieren immer auf umfang und detail der informationen, die uns übermittelt werden... meist sind diese absolut ungenügend, unvollständig, aus dem zusammenhang gerissen... oder schlicht falsch... naja - entsprechend ist auch die qualität der antworten zu gewichten... schade!
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  #3 (permalink)  
Alt 06.12.2007, 23:20
hannes hannes ist offline
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Registriert seit: 06.12.2007
Beiträge: 4
Standard

Hallo,

danke schonmal für Ihre Mühe.

Zitat:
Zitat von ffbkdavid Beitrag anzeigen
damit haben sie schon 'mal ein erstes "problem" - eine ibc kann ja nur AUSSERHALB des landes, in dem sie registriert ist, transaktionen abwickeln (einheimische können keine ibc's "besitzen" und/oder betreiben... liegt ja auch in der natur der sache)
Da haben Sie natürlich Recht. Im Inland finden keine Geschäftsaktivitäten statt. Das Online-Angebot (Internetdienstleistungen) soll sich an Europäer richten. Die IBC soll in Belize ansässig sein, der Eigentümer ist Europäer.

Zitat:
wo werden die geschäftlichen entscheide gefällt... nicht etwas doch dort, wo sich das "geschäftskonto" befindet, nämlich - sie sie selbst erwähnen...
Die Entscheide würden nicht am Sitz der Firma und nicht am Sitz des Geschäftskontos gefällt. Eine physische Präsenz wäre für die Geschäftsaktivitäten nicht erforderlich.

Zitat:
da stellt sich die frage nach der NÄHE zur schweiz... nur 'mal so in den raum gestellt
Die physische Nähe zum Konto wäre nicht das Problem. Das Geld soll auf dem Konto wachsen. Die (kleineren) Überweisungen würden an eine deutsche, österreichische oder schweizerische Gesellschaft gehen, dessen Dienstleistungen bezahlt werden sollen. Dem Geldempfänger sind die Firmenstrukturen mehr oder weniger gleichgültig, solange er das Geld bekommt.

Zitat:
besteht da nicht die gefahr, dass alleine schon aus ihrer "anschrift" vife behörden ihre schlüsse ziehen (könnten)?
Eine Postadresse in Belize wäre ausreichend. Eine Büroadresse darf doch auch eine Belize-IBC in Belize haben oder?

Zitat:
wie ist denn der "wirtschaftlich berechtigte" - so heisst das im angelsächsischen recht - in der firma positioniert?
Der wirtschaftlich Berechtigte der Belize-Ltd. soll Zugriff auf das Schweizer Geschäftskonto haben.

Zitat:
aus ihren ausführungen ergibt sich lediglich, dass der GEWINN wohl um den aus dem "ausland" - ich formulier's 'mal neutral! - überwiesenen zahlungseingang steigt... oder? - auf diesem sind natürlich entsprechende abgaben zu entrichten
Mir ist natürlich klar, daß der Geldempfänger Abgaben auf die erhaltenen Gewinne entrichten muß. Es geht gar nicht um das Problem, daß darauf Steuern gezahlt werden sollen. Der Geldempfänger sollte keine Probleme bekommen, wenn er regelmäßige Zahlungen von einer Offshore-Firma erhalten würde. Ich weiß ja nicht, wie die österreichischen, deutschen oder schweizer Behörden solche Geld-Transaktionen einstufen.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 17:26
tropico tropico ist gerade online
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Was ist denn der Rechtsgrund für die Zahlungen (Warengeschäfte, Dienstleistungen, Provisionszahlungen etc. ) ???
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2007, 18:25
hannes hannes ist offline
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Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
Was ist denn der Rechtsgrund für die Zahlungen (Warengeschäfte, Dienstleistungen, Provisionszahlungen etc. ) ???
Die Zahlungen würden wegen Dienstleistungen, Provisionen und Lizenzgebühren vorgenommen, die in dem Empfängerunternehmen als solche gebucht würden.
Güterverkehr würde in keiner Form stattfinden.
Würden Zahlungen durch die Belize-Ltd vom Schweizer Bankkonto für das Empfängerunternehmen in Deutschland, Österreich oder Schweiz zum Problem, wenn die Zahlungen für Dienstleistungen, Provisionen und Lizenzgebühren ordnungsgemäß gebucht werden?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.12.2007, 13:58
tropico tropico ist gerade online
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Naja, ein solcher Zahlungsverkehr kann problematisch für das deutsche Unternehmen werden, muß es aber nicht; wie gesagt: kann ...
Der deutsche Unternehmer ist jedenfalls auf der sicheren Seite, wenn er im einzelnen dokumentieren kann, welche Leistungen er erbracht hat bzw. welch Lizenzverträge er über welches Recht abgeschlossen hat.
Das sollte man mindestens zur Sicherheit haben.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.12.2007, 16:52
hannes hannes ist offline
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Beiträge: 4
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Hallo tropico,

danke für Ihre kompetente Antwort.
Dann ist also die absolut korrekte Abwicklung und Buchung das A und O bei den Zahlungen. Daran sollte es nicht scheitern.

Wären evtl. Probleme unwahrscheinlicher, wenn die Zahlungen vom Schweizer Firmenkonto an die Niederlassung in Österreich oder die Schweiz gingen? Wie schätzen Sie das ein?
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  #8 (permalink)  
Alt 08.12.2007, 20:15
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Beiträge: 468
Standard nochmals von vorne:

sie erwähnen:


"... Die Entscheide würden nicht am Sitz der Firma und nicht am Sitz des Geschäftskontos gefällt. Eine physische Präsenz wäre für die Geschäftsaktivitäten nicht erforderlich ..."


sie scheinen doch etwas beratungsresistent zu sein, wiederholen sie doch gebetsmühlenartig immer wieder IHRE ausgangslage zu dem zeitpuntk, zu dem sie ihren thread STARTETEN... nochmals von vorne:


IRGENDWO werden ja geschäftliche entscheide gefällt... oder? - also! wenn nicht (IHRE AUSSAGE) am sitz der firma oder am sitz des geschäftskontos (wie dieses letztere möglich sein soll, müssten sie uns 'mal näher erläutern... vollständiger unsinn - wollen sie in der schalterhalle der bank, bei welcher sie ihr konto unterhalten, vor dem kontoauszug sitzen und von dortselbst aus "unternehmerische entscheide" treffen? - denken vor posten!)... wo denn wohl?


ihre abschliessend bemerkung "... Eine physische Präsenz wäre für die Geschäftsaktivitäten nicht erforderlich ..." deutet - immerhin diese erkenntnis scheint als resultat des threads erhärtet zu sein - darauf hin, dass es sich bei ihrer "firma" um ein astralsokulent-erleuchtetes gebilde zu handeln schein... nirgendwo zu fassen, von keinem punkt dieses universums aus administrativ geleitet...


... mit welcher ABSENDERABGABE sollen denn die kleinen zahlungen an IHRE dienstleistungserbringer versehen sein... sie wissen bestimmt, dass seit kurzem banken dazu verpflichtet sind, bei geldüberweisungen KLAR UND UNMISSVERSTÄNDLICH name und ADRESSE des KONTOINHABERS ausgehender zahlungen auf transfers zu vermerken


ibc im nowhereland mit "lieferanten" in deutschland, die zahlungseingänge in DEREN buchhaltung vorfinden... DA schlägt das herz jedes finanzamtmitarbeiters heftig!


fazit: beratungsaufwand beträchtlich - überzeugungsarbeit und grundlegende know-how-vermittlung nicht minder 8-)


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #9 (permalink)  
Alt 10.12.2007, 05:00
tropico tropico ist gerade online
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Beiträge: 938
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Standard von hinten ....

Selten wird man im Internet eine kontroverse Diskussion zwischen mir und meinem geschätzten Kollegen ffbkdavid finden !

In DIESEM Fall, der durchaus verallgemeinerungsfähig ist, muß ich nachhaken:

Der Ausgangspunkt betrifft den deutschen Zahlungsempfänger (!!!!!). Wenn DIESER Leistungen, die er erbracht hat, nachweisen kann, wird der deutsche Fiskus schwerlich irgendwelche Umgehungstatbestände im Sinne der deutschen AO (Abgabenordnung) wähnen können.
Im umgekehrten Weg gebe ich ffbkdavid natürlich uneingeschränkt recht.

Der entscheidende Aspekt bezüglich des deutschen Steuerrechts ist in diesem Fall, daß der Fiskus ohne Umgehung jedweden Rechts zu seinem Obulus gelangt !

Oder ...?
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  #10 (permalink)  
Alt 10.12.2007, 06:49
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 468
Standard nix differenzen 8-)

es gibt keine differenzen zu und mit tropic's meinung... nur - warum scheuen die einkäufer eines grossen deutschen versandhauses jeglichen kontakt mit "lieferanten" mit sitz auf den british virgin islands (obwohl ihnen diese grosslieferungen jedes gewünschten artikels zu attraktiven preisen zusagen) wie der teufel das weihwasser...


... warum um alles in der welt sind firmen von welt zurückhaltend beim eingehen von geschäftbeziehungen mit gesellschaften, die auf den marshall islands eingetragen sind... deren "hosting capacity"-preise sind doch erheblich unter europäischem niveau...


... weil man eben jeglichlicher unnötigen auseinandersetzung mit behörden aus dem weg gehen will, wenn diese anlässlich einer betriebsprüfung EINGANGSRECHNUNGEN mit obskurem absender findet... ich verweise auf stichworte wie "principal place of business" (im schlimmsten erlebten fall verrechnete eine in panama registrierte gesellschaft domain registration und hostingleistungen an eine deutsche firma... obwohl nachgewiesenermassen die services über einen in deutschland stehenden server liefen!!!) und/oder die immer mehr verfeinerten "on arms' length"-kriterien - die grösse der datenbanken bei behördenstellen, in denen akribisch genau verzeichnet ist, was "denn" ein t-shirt auf dem asiatischen markt kostet, zu welchen preisen lederwaren angeboten werden und/oder was für elektronikschrott verlangt wird, wächst ungebremst weiter... mit allen logischen konsequenzen


der folgende fall hat ja geschichte geschrieben: ein papiergrosshändler, der umschläge, briefpapier, notizblocks etc. vertreibt, stellt IN EIGENER REGIE speziell linierte blocks für einen berufsverband her und beauftragt mit der herstellung eine ihm bekannte druckerei. aufgrund der logischerweise - im vergleich zum tonnenweisen import 08/15-linierter/karierter blocks aus dem ausland sind die herstellungskosten für diesen spezialartikel selbstredend höher... was die GESAMTBRUTTOSPANNE des betriebes um 0,3% reduziert


aufgrund von offensichtlich vorhandenem datenmaterial wird er mit dem vorwurf der steuerhinterziehung konfrontiert... exakt mit dem hinweis, dass die spanne IN SEINER BRANCHE durchschnittlich genau um die genannten 0,3% höher sei... da sind offenbar irgendwo branchenbezogene informationen darüber, "was so üblich ist", vorhanden


selbstverständlich konnte - da die produktion der spezialblocks glücklicherweise in deutschland stattfand - im detail nachgewiesen wurde, dass aufgrund INDIVIDUELLER höherer kosten eine reduktion der durchschnittsmarge in kauf genommen werden musste - den aufwand, den der betroffene treiben musste, bis er aussagekräftiges zahlenmaterial beisammen hatte, muss hier wohl kaum näher erläutert werden... oder?


DARUM ging's mir... der threadstarter hat ja ein relativ naives denken bezüglich der obengenannten stichworte - seiner meinung nach ist ja eigentlich nirgendwo eine physische präsenz "vorhanden"...


... ICH JEDENFALLS möchte nicht auskunft geben müssen, warum ich einen ausländischen lieferanten berücksichtigt habe (vor allem mit hinblick auf augenaufschlagsbegleitende hinweise darauf, gemäss google-search sei land d. doch mit anbietern von it-leistungen eigentlich recht gut abgedeckt 8-) und ohne zwingenden grund zahlungen an eine seychellen-gesellschaft in meiner buchhaltung verzeichnet habe


damit ich richtig verstanden werde: bei anbietern, die EXKLUSIVE leistungen anbieten (zugang zu einem internetportal mit speziellen vorzügen, branchenmässig, grössenmässig, geografisch etc.), stellen sich die hier behandelten fragen natürlich nicht


merke: es kommt schlussendlich auf die glaubwürdigkeit bei der beantwortung von kritischen fragen an... that's it!


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #11 (permalink)  
Alt 10.12.2007, 06:58
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 468
Standard tropico: warum ich mich derart engagiere...

tropico... ich engagiere mich im vorliegenden thread derart intensiv, weil der themenstarter in unwissenheit gewisser minimaler standards exakt alles tut, um sich probleme aufzuhalsen - der satz


"... sind zahlungen für eine offshore-Ltd von deren Schweizer Bankkonto für das Empfängerunternehmen in Deutschland, Österreich oder Schweiz problematisch, wenn die Zahlungen für Dienstleistungen, Provisionen und Lizenzgebühren ..."


was ist denn die grundlage für "diese" provisionszahlungen (es muss doch eine geschäftliche beziehung/vertragliche grundlage zum zahlungsempfänger in d. geben, sonst würden ja keine forderungen entstehen), die offenbar unbedingt offshore erbracht werden müssen?


und


beim stichwort "lizenzen" werde ich immer ganz besonder hellhörig - lizenzzahlungen basieren ja zwangsweise auf der nutzung eines rechtes... wer hat denn nun die grundlage für diese rechte "erarbeitet/geschaffen" - programmentwicklungsarbeiten dürften ja wohl kaum am sonnigen strand von x. geleistet worden sein (aufgrund des vorpostings von tropico hinsichtlich der vertraglichen grunddokumente, die optimal vorhanden sein müssen, stellt sich die frage - so denn fachleute eben doch in der karibik gestalterisch tätig wurden 8-) - nach deren aufenthalts- und arbeitsbewilligung... beides braucht man nämlich für die abwicklung einigermassen komplexer projekte... jeglicher hinweise auf 3-monatige tourismusvisa... naja... ob's der finanzbeamte glaubt?)


meine grösste unsicherheit und angst würde darin bestehen, dass behörden eine MITTÄTERSCHAFT von zahlendem und empfänger annehmen könnte... was dann?


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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