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"anonymes" Konto, Bankgeheimnis, Offshore-Konto |
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Guten Abend!
Folgendes Beispiel sei mal fiktiv angenommen: ![]() - jemand besitzt eine IBC - Geschäftskonto in der Schweiz - Gesellschaft wurde anonym gegründet - Wohnsitz des Firmeneigentümers: Österreich oder Deutschland Wären regelmäßige Zahlungen (vierteljährlich) an ein Geschäftskonto einer anderen juristischen Person in Deutschland oder Österreich für den Empfänger (FA-)problematisch, wenn das empfangende Unternehmen die Steuern ordnungsgemäß abführt? Oder wären Geldtransfers innerhalb der Schweiz sinnvoller (das empfangende Unternehmen hat auch eine Schweizer Niederlassung mit Konto)? |
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sie verweisen auf:
- jemand besitzt eine IBC _____ damit haben sie schon 'mal ein erstes "problem" - eine ibc kann ja nur AUSSERHALB des landes, in dem sie registriert ist, transaktionen abwickeln (einheimische können keine ibc's "besitzen" und/oder betreiben... liegt ja auch in der natur der sache) _____ also: wo werden die geschäftlichen entscheide gefällt... nicht etwas doch dort, wo sich das "geschäftskonto" befindet, nämlich - sie sie selbst erwähnen... - Geschäftskonto in der Schweiz _____ in helvetien... wo die bankgewinne blühen _____ ihre kunden/abnehmer bezahlen also auf dieses "geschäftskonto" - eigentlich ja auch logisch, sonst würde es ja nicht "so" heissen und es würde auch nicht dafür verwendet _____ da stellt sich die frage nach der NÄHE zur schweiz... nur 'mal so in den raum gestellt - Gesellschaft wurde anonym gegründet _____ spielt ja hier in diesem zusammenhang überhaupt keine rolle, durch wen, wo und wann die gesellschaft gegründet wurde _____ nur: kennen sie denn den dr. vitzliputzli, der alljährlich einige hundert/tausend gesellschaften gründet... und wahrscheinlich auch einigen tausend strukturen seine "büroadresse" als registered office-anschrift zur verfügung stellt _____ besteht da nicht die gefahr, dass alleine schon aus ihrer "anschrift" vife behörden ihre schlüsse ziehen (könnten)? _____ wie gesagt - die gründung sind ein paar seiten papier... auf das IHRER STRUKTUR EINGEHAUCHTE LEBEN kommt es an - Wohnsitz des Firmeneigentümers: Österreich oder Deutschland _____ wie ist denn der "wirtschaftlich berechtigte" - so heisst das im angelsächsischen recht - in der firma positioniert? - laufen die aktien auf den namen eines treuhänders? - hat der wb zugriff aufs "schweizer geschäftskonto"? - achdugrüneneune... anton, mir schwant übles! Wären regelmäßige Zahlungen (vierteljährlich) an ein Geschäftskonto einer anderen juristischen Person in Deutschland oder Österreich für den Empfänger (FA-)problematisch, wenn das empfangende Unternehmen die Steuern ordnungsgemäß abführt? _____ unter welchem TITEL sollen denn derartige zahlungen einer (offshore)gesellschaft erfolgen? - das macht doch keinen sinn... gegenläufige transaktionen schon eher? _____ dass das "empfangende unternehmen" seine steuern in brd/a brav bezahlt, ergibt sich ja aus seiner grundsätzlichen eintragung in einem dieser länder... hat ja DIREKT mit den transaktionen nichts zu tun _____ aus ihren ausführungen ergibt sich lediglich, dass der GEWINN wohl um den aus dem "ausland" - ich formulier's 'mal neutral! - überwiesenen zahlungseingang steigt... oder? - auf diesem sind natürlich entsprechende abgaben zu entrichten nö - also DER erklärungsbedarf wäre mir zu gross... ich kann die basis ihrer ausführungen auch nicht nachvollziehen - da müssten sie die hosen doch etwas mehr runterlassen 8-) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services p.s. unsere "ratschläge" basieren immer auf umfang und detail der informationen, die uns übermittelt werden... meist sind diese absolut ungenügend, unvollständig, aus dem zusammenhang gerissen... oder schlicht falsch... naja - entsprechend ist auch die qualität der antworten zu gewichten... schade! |
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Hallo,
danke schonmal für Ihre Mühe. Zitat:
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Was ist denn der Rechtsgrund für die Zahlungen (Warengeschäfte, Dienstleistungen, Provisionszahlungen etc. ) ???
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. Beste Grüße tropico tropico@safe-mail.net Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Buchen Sie Ihren nächsten Luxusurlaub bei Edenproperty oder genießen einen schönen Urlaub im Coconuts Caribbean Hotel. Firmengründung & Offshore Banken, Stiftungen & Trusts Financial & Business Services BPB- Directory BPB- Biz BPB- Org BPB- Net BPB- Info BPB- Tags BPB- Sitemap BPB- Katalog BPB- Counter |
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Zitat:
Güterverkehr würde in keiner Form stattfinden. Würden Zahlungen durch die Belize-Ltd vom Schweizer Bankkonto für das Empfängerunternehmen in Deutschland, Österreich oder Schweiz zum Problem, wenn die Zahlungen für Dienstleistungen, Provisionen und Lizenzgebühren ordnungsgemäß gebucht werden? |
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Naja, ein solcher Zahlungsverkehr kann problematisch für das deutsche Unternehmen werden, muß es aber nicht; wie gesagt: kann ...
Der deutsche Unternehmer ist jedenfalls auf der sicheren Seite, wenn er im einzelnen dokumentieren kann, welche Leistungen er erbracht hat bzw. welch Lizenzverträge er über welches Recht abgeschlossen hat. Das sollte man mindestens zur Sicherheit haben.
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Hallo tropico,
danke für Ihre kompetente Antwort. Dann ist also die absolut korrekte Abwicklung und Buchung das A und O bei den Zahlungen. Daran sollte es nicht scheitern. Wären evtl. Probleme unwahrscheinlicher, wenn die Zahlungen vom Schweizer Firmenkonto an die Niederlassung in Österreich oder die Schweiz gingen? Wie schätzen Sie das ein? |
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sie erwähnen:
"... Die Entscheide würden nicht am Sitz der Firma und nicht am Sitz des Geschäftskontos gefällt. Eine physische Präsenz wäre für die Geschäftsaktivitäten nicht erforderlich ..." sie scheinen doch etwas beratungsresistent zu sein, wiederholen sie doch gebetsmühlenartig immer wieder IHRE ausgangslage zu dem zeitpuntk, zu dem sie ihren thread STARTETEN... nochmals von vorne: IRGENDWO werden ja geschäftliche entscheide gefällt... oder? - also! wenn nicht (IHRE AUSSAGE) am sitz der firma oder am sitz des geschäftskontos (wie dieses letztere möglich sein soll, müssten sie uns 'mal näher erläutern... vollständiger unsinn - wollen sie in der schalterhalle der bank, bei welcher sie ihr konto unterhalten, vor dem kontoauszug sitzen und von dortselbst aus "unternehmerische entscheide" treffen? - denken vor posten!)... wo denn wohl? ihre abschliessend bemerkung "... Eine physische Präsenz wäre für die Geschäftsaktivitäten nicht erforderlich ..." deutet - immerhin diese erkenntnis scheint als resultat des threads erhärtet zu sein - darauf hin, dass es sich bei ihrer "firma" um ein astralsokulent-erleuchtetes gebilde zu handeln schein... nirgendwo zu fassen, von keinem punkt dieses universums aus administrativ geleitet... ... mit welcher ABSENDERABGABE sollen denn die kleinen zahlungen an IHRE dienstleistungserbringer versehen sein... sie wissen bestimmt, dass seit kurzem banken dazu verpflichtet sind, bei geldüberweisungen KLAR UND UNMISSVERSTÄNDLICH name und ADRESSE des KONTOINHABERS ausgehender zahlungen auf transfers zu vermerken ibc im nowhereland mit "lieferanten" in deutschland, die zahlungseingänge in DEREN buchhaltung vorfinden... DA schlägt das herz jedes finanzamtmitarbeiters heftig! fazit: beratungsaufwand beträchtlich - überzeugungsarbeit und grundlegende know-how-vermittlung nicht minder 8-) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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Selten wird man im Internet eine kontroverse Diskussion zwischen mir und meinem geschätzten Kollegen ffbkdavid finden !
In DIESEM Fall, der durchaus verallgemeinerungsfähig ist, muß ich nachhaken: Der Ausgangspunkt betrifft den deutschen Zahlungsempfänger (!!!!!). Wenn DIESER Leistungen, die er erbracht hat, nachweisen kann, wird der deutsche Fiskus schwerlich irgendwelche Umgehungstatbestände im Sinne der deutschen AO (Abgabenordnung) wähnen können. Im umgekehrten Weg gebe ich ffbkdavid natürlich uneingeschränkt recht. Der entscheidende Aspekt bezüglich des deutschen Steuerrechts ist in diesem Fall, daß der Fiskus ohne Umgehung jedweden Rechts zu seinem Obulus gelangt ! Oder ...?
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es gibt keine differenzen zu und mit tropic's meinung... nur - warum scheuen die einkäufer eines grossen deutschen versandhauses jeglichen kontakt mit "lieferanten" mit sitz auf den british virgin islands (obwohl ihnen diese grosslieferungen jedes gewünschten artikels zu attraktiven preisen zusagen) wie der teufel das weihwasser...
... warum um alles in der welt sind firmen von welt zurückhaltend beim eingehen von geschäftbeziehungen mit gesellschaften, die auf den marshall islands eingetragen sind... deren "hosting capacity"-preise sind doch erheblich unter europäischem niveau... ... weil man eben jeglichlicher unnötigen auseinandersetzung mit behörden aus dem weg gehen will, wenn diese anlässlich einer betriebsprüfung EINGANGSRECHNUNGEN mit obskurem absender findet... ich verweise auf stichworte wie "principal place of business" (im schlimmsten erlebten fall verrechnete eine in panama registrierte gesellschaft domain registration und hostingleistungen an eine deutsche firma... obwohl nachgewiesenermassen die services über einen in deutschland stehenden server liefen!!!) und/oder die immer mehr verfeinerten "on arms' length"-kriterien - die grösse der datenbanken bei behördenstellen, in denen akribisch genau verzeichnet ist, was "denn" ein t-shirt auf dem asiatischen markt kostet, zu welchen preisen lederwaren angeboten werden und/oder was für elektronikschrott verlangt wird, wächst ungebremst weiter... mit allen logischen konsequenzen der folgende fall hat ja geschichte geschrieben: ein papiergrosshändler, der umschläge, briefpapier, notizblocks etc. vertreibt, stellt IN EIGENER REGIE speziell linierte blocks für einen berufsverband her und beauftragt mit der herstellung eine ihm bekannte druckerei. aufgrund der logischerweise - im vergleich zum tonnenweisen import 08/15-linierter/karierter blocks aus dem ausland sind die herstellungskosten für diesen spezialartikel selbstredend höher... was die GESAMTBRUTTOSPANNE des betriebes um 0,3% reduziert aufgrund von offensichtlich vorhandenem datenmaterial wird er mit dem vorwurf der steuerhinterziehung konfrontiert... exakt mit dem hinweis, dass die spanne IN SEINER BRANCHE durchschnittlich genau um die genannten 0,3% höher sei... da sind offenbar irgendwo branchenbezogene informationen darüber, "was so üblich ist", vorhanden selbstverständlich konnte - da die produktion der spezialblocks glücklicherweise in deutschland stattfand - im detail nachgewiesen wurde, dass aufgrund INDIVIDUELLER höherer kosten eine reduktion der durchschnittsmarge in kauf genommen werden musste - den aufwand, den der betroffene treiben musste, bis er aussagekräftiges zahlenmaterial beisammen hatte, muss hier wohl kaum näher erläutert werden... oder? DARUM ging's mir... der threadstarter hat ja ein relativ naives denken bezüglich der obengenannten stichworte - seiner meinung nach ist ja eigentlich nirgendwo eine physische präsenz "vorhanden"... ... ICH JEDENFALLS möchte nicht auskunft geben müssen, warum ich einen ausländischen lieferanten berücksichtigt habe (vor allem mit hinblick auf augenaufschlagsbegleitende hinweise darauf, gemäss google-search sei land d. doch mit anbietern von it-leistungen eigentlich recht gut abgedeckt 8-) und ohne zwingenden grund zahlungen an eine seychellen-gesellschaft in meiner buchhaltung verzeichnet habe damit ich richtig verstanden werde: bei anbietern, die EXKLUSIVE leistungen anbieten (zugang zu einem internetportal mit speziellen vorzügen, branchenmässig, grössenmässig, geografisch etc.), stellen sich die hier behandelten fragen natürlich nicht merke: es kommt schlussendlich auf die glaubwürdigkeit bei der beantwortung von kritischen fragen an... that's it! wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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tropico... ich engagiere mich im vorliegenden thread derart intensiv, weil der themenstarter in unwissenheit gewisser minimaler standards exakt alles tut, um sich probleme aufzuhalsen - der satz
"... sind zahlungen für eine offshore-Ltd von deren Schweizer Bankkonto für das Empfängerunternehmen in Deutschland, Österreich oder Schweiz problematisch, wenn die Zahlungen für Dienstleistungen, Provisionen und Lizenzgebühren ..." was ist denn die grundlage für "diese" provisionszahlungen (es muss doch eine geschäftliche beziehung/vertragliche grundlage zum zahlungsempfänger in d. geben, sonst würden ja keine forderungen entstehen), die offenbar unbedingt offshore erbracht werden müssen? und beim stichwort "lizenzen" werde ich immer ganz besonder hellhörig - lizenzzahlungen basieren ja zwangsweise auf der nutzung eines rechtes... wer hat denn nun die grundlage für diese rechte "erarbeitet/geschaffen" - programmentwicklungsarbeiten dürften ja wohl kaum am sonnigen strand von x. geleistet worden sein (aufgrund des vorpostings von tropico hinsichtlich der vertraglichen grunddokumente, die optimal vorhanden sein müssen, stellt sich die frage - so denn fachleute eben doch in der karibik gestalterisch tätig wurden 8-) - nach deren aufenthalts- und arbeitsbewilligung... beides braucht man nämlich für die abwicklung einigermassen komplexer projekte... jeglicher hinweise auf 3-monatige tourismusvisa... naja... ob's der finanzbeamte glaubt?) meine grösste unsicherheit und angst würde darin bestehen, dass behörden eine MITTÄTERSCHAFT von zahlendem und empfänger annehmen könnte... was dann? wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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