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Alt 09.01.2008, 16:56
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Standard BaFin

BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Bundesanstalt mit Sitz in Bonn und Frankfurt a. M. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland (Allfinanzaufsicht). Diese Funktionen und Tätigkeiten werden „nur im öffentlichen Interesse“ wahrgenommen.

Gründung

Die BaFin wurde auf Grund des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) am 1. Mai 2002 durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) gegründet. Durch die Zusammenlegung der drei Aufsichtsämter sollten Kompetenzüberschneidungen und Aufsichtslücken beseitigt werden.

Mit der einheitlichen Aufsicht sollen die Verflechtungen auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken besser erfasst und handhabbar gemacht werden. Damit trägt die BaFin zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Finanzplatz bei. Neben den Aufgaben der Vorgängerinstitutionen können der BaFin weitere Aufgaben übertragen werden, beispielsweise die Beratung anderer Staaten beim Aufbau nationaler Behörden ähnlich der BaFin.

Organisation

Die BaFin wird von dem Präsidenten geleitet, der durch den Vizepräsidenten vertreten wird. Ihnen sind drei „Erste Direktoren“ für die Bereiche Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht unterstellt, die diese Fachbereiche mit jeweils mehreren Fachabteilungen leiten.

Neben den Fachbereichen, den sogenannten „operativen Säulen“, gibt es in der BaFin Abteilungen, die nicht unmittelbar der Kontrolle des Markts dienen, sondern sektorübergreifende oder organisatorisch-verwaltungstechnische Aufgaben wahrnehmen, beispielsweise „Risikomodellierung“, „Geldwäsche“ und „Internationale Aufgaben“. Das Presse- und Informationsreferat, die Innenrevision und das Büro der Leitung unterstehen direkt dem Präsidenten.

Die BaFin und ihre rund 1.600 Mitarbeiter werden vollständig durch Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen finanziert; sie ist damit unabhängig vom Bundeshaushalt. Sie beaufsichtigte im September 2006 ca. 2.100 Kreditinstitute, 700 Finanzdienstleistungsinstitute, 630 Versicherungen, 25 Pensionsfonds und 80 Kapitalanlagegesellschaften mit 6.000 Fonds.

Kritik

Es stellte sich bald heraus, dass die Organisation der BaFin teilweise gravierende Mängel aufwies. Das Prüfungsamt des Bundes Koblenz stellte im März 2004 fest, dass das interne Kontrollsystem der Behörde unzureichend ist. Für das Jahr 2006 deckte der Bundesrechnungshof die Veruntreuung von über 4 Millionen Euro durch einen Abteilungsleiter auf, der daraufhin vor dem Bonner Landgericht angeklagt und verurteilt wurde. In der Urteilsbegründung wurde das teilweise „nicht vorhandene“ Kontrollsystem der BaFin gerügt. Im September 2006 ergab ein Gutachten von PricewaterhouseCoopers und der Innenrevision der BaFin, dass die Vorgaben der Bundesregierung zur Korruptionsprävention nicht umgesetzt worden waren.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit sollen die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden.

Als (finanz-)marktorientiertes Institut ist die BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anleger, Bankkunden und Versicherte sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften.

Kontenaufsicht

Zur Wahrung der Integrität und Stabilität des Finanzsystems, insbesondere zur Bekämpfung von Geldwäsche, sind Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz verpflichtet, ein automatisiertes Abrufsystem für Kontenstammdaten zu unterhalten, mit dem die BaFin jederzeit auf Kundendaten zugreifen kann. Die Kreditinstitute selbst oder betroffene Kunden erfahren nichts von einem Kontenabruf.

Bankenaufsicht

Zentrale Rechtsgrundlage für die Bankenaufsicht ist das Kreditwesengesetz (KWG). Die BaFin überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorgaben des KWG betreffend Kredit- und Geldinstitute während der „Neugründung“ und als „laufende Aufsicht“.

Bei Neugründungen hat die BaFin ein Erlaubnisvorbehaltsrecht. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt eine Genehmigung der BaFin. Voraussetzungen dafür sind unter anderem Mindestkapitalanforderungen, Zuverlässigkeit der Geschäftsführung, solide Institutsführung und die Tragfähigkeit des Geschäftsplans.

Während der gesamten Dauer der Geschäftstätigkeit unterliegen Finanzinstitute der laufenden Aufsicht der BaFin. Damit soll im wesentlichen sichergestellt werden, dass die für die Gründung notwendigen Voraussetzungen später nicht „aufgeweicht“ werden. Insbesondere werden die finanzielle Situation nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV), der Liquiditätsverordnung (LiqV) und nach Basel II sowie die ordnungsgemäße Organisation einschließlich geeigneter Risikocontrolling- und Managementsysteme (MaRisk) überwacht. Die Zuverlässigkeit der Geschäftsführung wird sichergestellt, indem Berufungen in den Vorstand von der BaFin geprüft werden.

Informationen über die Finanzinstitute erhält die BaFin neben den Jahresabschlüssen auch aus Prüfungsberichten von Wirtschaftsprüfern oder Bankenverbänden. Zusätzlich reichen die Banken und Finanzdienstleister monatliche Kurzbilanzen und Meldungen über Groß- und Millionenkredite ein. Auch die Einhaltung der Liquiditätsverordnung und Solvabilitätsverordnung muss regelmäßig nachgewiesen werden.

Alle Informationen werden in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank ausgewertet und beurteilt. Darüber hinaus kann die BaFin Sonderprüfungen anordnen, die ebenfalls von Mitarbeitern der Bundesbank vor Ort durchgeführt werden.

Zu Straf- und Sanktionierungszwecken stellt das KWG der BaFin ein umfangreiches Instrumentarium von Sanktionen zur Verfügung, das von schriftlichen Abmahnungen über Bußgelder bis zum Entzug der Banklizenz reicht.

Versicherungsaufsicht

Analog zur Bankenaufsicht überwacht die BaFin Versicherungsunternehmen auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Versicherungsunternehmen bedürfen zur Aufnahme und Aufrechterhaltung ihrer Geschaftstätigkeit ebenfalls der Zustimmung der BaFin; die Voraussetzungen entsprechen im wesentlichen denen der Bankenaufsicht. Der Aufsicht unterliegen Erstversicherungsunternehmen (einschließlich Pensions- und Sterbekassen), Rückversicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften, sowie Sicherungs- und Pensionsfonds.

Die Aufsicht umfasst insbesondere die Überwachung der Bedeckung des Sicherungsvermögens und der Solvabilität, um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Verträge zu gewährleisten. Darüber hinaus überwacht die BaFin ganz allgemein die Einhaltung aller Gesetze, die für den Betrieb von Versicherungsgeschäften gelten.

Wertpapieraufsicht und Assetmanagement

Ziel und Zweck der Arbeit der dritten Säule der BaFin ist es, die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Unterbindung von Insiderhandel und anderen Missbrauchsfällen. Die Banken melden der BaFin alle Wertpapierkäufe und -verkäufe, sowie jede Ad-hoc-Meldung von börsennotierten Unternehmen. Diese Informationen bilden eine wesentliche Grundlage für die Verfolgung von Kurs- und Marktpreismanipulation. Insbesondere werden Geschäfte der Geschäftsführung eines Unternehmens mit Aktien desselben Unternehmens („Directors’ Dealings“) beobachtet.

Die Möglichkeiten der BaFin zum Eingriff in das Marktgeschehen reichen von der Vorladung und Einvernahme von Personen über die Aussetzung oder das Verbot des Handels mit Finanzinstrumenten (Wertpapieren usw.) bis zur Pflicht der Anzeige gewisser verdächtiger Tatsachen bei der Staatsanwaltschft. Dabei ist die BaFin ausdrücklich zur Übermittlung personenbezogener Daten von Verdächtigen und möglichen Zeugen berechtigt, soweit dies zur Strafverfolgung notwendig ist.

Darüber hinaus sorgt die BaFin für Markttransparenz durch Veröffentlichung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen und (seit 2002) durch Überwachung von Übernahmen, an denen börsennotierte Unternehmen teilnehmen.

Neben diesen aktiven Aufgaben ist die BaFin die zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekte. Die BaFin prüft diese hinterlegte Prospekte nur auf formale, nicht aber auf inhaltliche Richtigkeit; auch die Bonität des Emittenten wird nicht geprüft.
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