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"anonymes" Konto, Bankgeheimnis, Offshore-Konto, "Virtual Office",

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 12:47
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Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 1
Standard Datenschutz, Bankgeheimnis im Ausland - wie macht man es richtig ?

Hallo,

ich bin noch neu in diesem Forum, hoffe aber ein paar vernünftige Antworten auf
meine Fragen zu finden. Eines vorweg, es geht nich um irgendwelche illegalen
Geschäfte, sondern um den legitimen Datenschutz von Kunden und Mitarbeitern.

1. Gegenstand des Unternehmens

Es geht um das Angebot von Leistungen aus dem Bereich der IT-Sicherheit, also
  • Beratungsleistungen
  • Datenverschlüsselung
  • Anonymisierung
Dabei kommt das Unternehmen zwangsläufig mit vertraulichen Daten der Kunden in Kontakt.
Logischerweise müssen also auch Maßnahmen getroffen werden, dass auch Behörden das
Unternehmen nicht so einfach zwingen können, die Kundendaten herauszugeben.

2. Gesellschaftsform

Es soll die Möglichkeit bestehen, auf einfache Weise weitere Gesellschafter
aufzunehmen oder auch auszutauschen. Die Aktiengesellschaft lässt das
zu. Es sollte aber ausreichen, dass der Vorstand aus einem Geschäftsführer
besteht, denn ein Vorstandswasserkopf bestehend aus mehreren Personen ist
bei dieser Unternehmensgröße (ca. 5 Personen) kontroproduktiv.
Die Gesellschafter möchten auch weitgehend anonym bleiben.

Was gibt es denn noch so an Gesellschaftsformen, die einer AG nahe kommen ?
Die Shares müsse nicht auf der Börse handelbar sein, die Shares müssen nur
n etwa die Eigenschaften von Inhaberaktien haben.

3. Land

Im Rahmen der ersten Untersuchungen scheint Panama ein interessanter
Standort zu sein. Da gibt es die Form der S.A., die offenbar einer
Aktiengesellschaft recht nahe kommt. Die Steuern sind günstig und in Sachen der
Unternehmensinternas sind die Behörden wohl auch recht verschwiegen,
jedenfalls so lange die dortigen Gesetze beachtet werden, was ja
wohl selbstverständlich sein sollte.
Es gibt aber sicherlich noch andere Länder, die als Unternehmensstandort
in Frage kommen könnten.

4. Bankverbindung

Für den Betrieb eines Unternehmens ist eine Bankverbindung notwendig.
Wegen diverser Abkommen (z.B. OECD) gibt es keine anonymen Konten mehr,
jedenfalls nicht bei seriösen Banken.
Hier wird die Sache nun wohl etwas komplizierter, denn da muss der
Kontoinhaber ja persönlich bekannt sein. Reicht es da aus, wenn
der Geschäftsführer seinen Ausweis bei der Kontoeröffnung vorlegt ?
Was ist nun, wenn irgendwann der Geschäftsführer ausgewechselt wird ?
Das Bankgeheimnis scheint ja in Singapur noch seinen Namen zu verdienen,
kann da eine ausländische Gesellschaft einfach ein Konto eröffnen ?

5. Beratungsfirmen

Das Internet ist voll von Angeboten, die sich um die o.g. Fragen
gegen Geld kümmern. IMHO scheinen davon aber 90% nicht gerade
seriös zu sein. "Hilfe bei der Kontoeröffnung" - aber ohne
Garantie, dass das auch passiert, ist ja wohl eher ein Scherz. Ein
Kontoeröffnungformular auszufüllen ist ja sicher nicht so schwer.
Ebensowenig der Aufwand, einem Bankmitarbeiter einen Ausweis
vorzulegen. Spricht irgendwas dagegen, eine Niederlassung der
gewünschten Bank aufzusuchen, dort die geforderten Unterlagen
vorzulegen ? Ob die Bank dann ein Konto eröffnen würde, lässt
sich ja sicherlich schon vorab klären. Mal schnell nach
Singapur zu fliegen und sich dann ein "sorry" einzufangen, kann
auch nicht Sinn der Sache sein.


Ist jetzt ein recht langer Beitrag geworden, ich hoffe jetzt mal,
dass das keine zu dummen Fragen für dieses Formum sind...
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 18:55
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 982
Standard "hilfe bei der bankkontoeröffnung"

... also wenn sie denken, die "hilfe bei der bankkontoeröffnung" beschränke sich auf die ausfüllen eines formulares... dann wollen wir ihnen diese meinung lassen


auch ihr gedanke, nach dem "zeigen eines ausweises" falle ihnen der zuständige "relationship manager" erfreut um den hals... er sei ihnen gelassen


den vogel schiessen sie ab mit der verkettung von "beraterleistungen" mit der GARANTIE auf eröffnung eines kontos - da soll also ein dritter (mit waffengewalt, oder wie sehen sie das?) bei der bank vorstellig werden und ultimativ die herausgabe einer kontonummer fordern?


naiver geht's wohl gar nicht mehr... leider warten wir immer noch ***** - seit bald 5 (fünf) jahren - auf die antwort des genialen users, der auf einem deutschen wirtschaftsinformationsboard die meinung vertrat, er würde "jeweils" frühmorgens von deutschland aus mit einem billigflieger nach london jetten, dort bei einer "high street bank" ein fröhliches "good morning" in die schalterhalle schmettern... und eine stunde später mit allen kontocodes beschwingt wieder ins geliebte heimatland zurückreisen


***** warten darum, weil wir dem liebenswerten poster angeboten haben, ohne KOSTEN-/GEWINNBETEILIGUNG durch/an uns sämtlich bei uns eingehenden anfragen hinsichtlich der eröffnung von geschäftskonto zu übernehmen


... wahrscheinlich tappt er immer noch durch soho auf der suche nach "hans crescent"


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 19:05
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 982
Standard eröffnung von firmen-bankkonten bei internationalen banken

beim "gesuch" um eröffnung eines firmenkontos bei einer internationalen bank müssen sie mit sicherheit die folgenden unterlagen vor- und hinterlegen:


- ausfühliches antragsformular (alles eingeschlossen mit sicherheit 10 seiten + umfassend) mit genauen angaben über sinn und zweck der geschäftstätigkeit, angaben über umsätze (geografisch wie mengenmässig), anzahl transaktionen pro jahr und erwartetem minimalem kontensaldo

- beglaubigte und mit apostille versehene gründungsdokumente mit original-beschlussprotokoll der verantwortlichen geschäftsleitung bezüglich der kontoeröffnung

- businessplan für die kommenden 5 jahre

- referenzadressen (sogenannte "professional references") von unabhängigen
a) buchhaltern/buchprüfern
b) rechtsanwälten

- beglaubigte und mit apostille versehene kopien von identitätspapieren (reisepass, personalausweis) aller organmitglieder (officers), mitgliedern der geschäftsführung und eigentümer

- "utility bills", aus denen die genauen wohnadressen der obigerwähnten ersichtlich sind (mit genauer physischer strassenanschrift und beschränkt auf bankdokumente, mietzahlungen, rechnungen von energieversorgern, kreditkartenabrechnern etc.)


... und für "all das" soll also nach ihrer ansicht ein mit dem exakten vorgehen vertrauter auf eigene kosten tätig werden, die verantwortung für inhalt und rechtsmässigkeit der VON IHNEN übermittelten daten und informationen übernehmen... und sich wahrscheinlich bereits wenige tage nach einreichung der unterlagen regelmässig bis täglich anhören müssen, wie langes es denn nun gehe, bis das konto verfügbar sei etc. etc. etc.


nö - danke!


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 18:01
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Registriert seit: 28.01.2010
Ort: Dubai - VAE
Beiträge: 16
KLP Dubai eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard Wichtiger als AG und Standort

Hallo TheCore,

wo sind denn Ihre Kunden ansässig, an die Sie Ihre Beratungs- und IT-Leistungen zu fakturieren gedenken?

Mit Ihrem Interesse an einer verschwiegenen Jurisdiktion ist das ja alles schön und gut soweit. Aber wenn Sie vornehmlich B2B deutsche Kunden haben, wird Sie auch das letzte Coconut Island mit seiner Verschwiegenheit nicht davon abhalten, Ihren (deutschen) Kunden die diesen zugesandten Fragebögen im Rahmen ihrer erweiteren Mitwirkungspflichten bei Auslandszusammenhängen selbstredend auszufüllen.
Sonst sind die nämlich ihren Betriebsausgabenabzug los - und Sie Ihren Kunden.

Gruß aus Dubai

KLP

P.S. Ich teile hinsichtlich Ihrer Erwartungshaltung in Sachen Bank uneingeschränkt die Ausführungen meines ehrenwerten Vorredners.

P.P.S. Was hat Sie ausgerechnet auf Panama gebracht?
Gerade da wird insbesondere das Thema Bankkonto ein besonderes "Venture", das seriöse Kollegen i.d.R. zunehmend mit "Ärgernisaufschlag" abrechnen.
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