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"anonymes" Konto, Bankgeheimnis, Offshore-Konto |
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GOOD MORNING,
HABE EIN ETWAS MERKWÜRDIG KLINGENDES MAIL BEKOMMEN - MAN BIETET MIR 8% KOMMISSION AN, WENN ICH MEIN PERSÖNLICHES BANKKONTO FÜR ZAHLUNGSEINGÄNGE ZUR VERFÜGUNG STELLE, DIE ICH DANN VIA WESTERN UNION AN EINE ENDADRESSE, DIE MIR "JEWEILS MITGETEILT WIRD", WEITERLEITEN SOLL IMMERHIN HAT DER "ANBIETER" EINE WEBSEITE MIT PHYSISCHER STRASSENADRESSE UND TELEFONNUMMER: -http://norwayconsultinggroup.cn/index.php?sect_id=1&lang=en HAT JEMAND EINSCHLÄGIGE ERFAHRUNGEN... RIECHT ETWAS NACH 419-VORGEHEN... WILL ABER NIEMANDEM A PRIORI ETWAS UNREDLICHES UNTERSTELLEN SCHÖNEN TAG PELICAN Geändert von tropico (15.10.2007 um 09:21 Uhr). |
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Wenn Sie
1.) nicht wollen, dass des Bürger's Konto mittels geklauter Zugangsdaten durch Phishing oder ähnlichem geplündert wird und sie sich 2.) nicht strafbar machen wollen im Sinne des Geldwäschegesetzes dann sollten Sie die Finger davon lassen. Sie sind den Behörden mit ihrem Konto bekannt und greifbar, die "Mitarbeiter" aus Russland oder sonst wo dieser "Consulting Group" nicht. |
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Zu diesem Thema für das Bundeskriminalamt in einer Pressemitteilung vom 3.7.2006 aus:
Jahresbericht der Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen (FIU Deutschland) 2005 Verdachtsanzeigen wichtige Grundlage zur Bekämpüfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht heute den Jahresbericht der FIU (Financial Intelligence Unit) Deutschland. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 8.241 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erstattet. Damit hat sich die Zahl der Anzeigen gegenüber 2004 um 179 (2 %) erhöht. Die von den Verpflichteten übermittelten Verdachtsanzeigen sind eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus. Nur in weniger als 15 % der Fälle wurde ein auf Grund einer Verdachtsmeldung eingeleitetes Ermittlungsverfahren ohne verbleibenden Restverdacht zeitnah eingestellt. Die erfolgreiche Arbeit der FIU Deutschland als nationale Zentralstelle hat sich auch im Jahr 2005 in einer beträchtlichen Anzahl von Fällen gezeigt, in denen bestehende Ermittlungsverfahren in den Bundesländern mit wertvollen Informationen angereichert bzw. neue Verfahren durch entsprechende Informationen von ausländischen FIU initiiert werden konnten. Dabei zeigte sich erneut der Vorteil der deutschen polizeilichen FIU als "Vermittler" insbesondere zwischen den (überwiegend) administrativen FIU im Ausland und polizeilichen Dienststellen im Inland. Sowohl durch Anfragen an ausländische FIU als auch bei Auskunftsersuchen von diesen konnten sehr schnell für die nationalen Ermittlungsbehörden z.B. Sicherungsmaßnahmen von Vermögenswerten eingeleitet oder Ermittlungskomplexe aus den Bereichen der Allgemein- und der Organisierten (Wirtschafts-) Kriminalität zusammengeführt werden. Im Jahr 2005 wurden 104 Anzeigen mit dem Verdachtsgrund Terrorismusfinanzierung erstattet. Trotz des verhältnismäßig geringen Aufkommens von Verdachtsanzeigen mit diesem Verdachtsgrund ergaben sich aus den qualitativ verbesserten Einzelanzeigen wichtige Erkenntnisse für die Terrorismusbekämpfung. Im Interesse einer quantitativen und qualitativen Verbesserung der Informationsbasis der FIU sowie einer Effizienzsteigerung für alle Adressaten des GwG bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen wurde von der FIU in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen für die zuständigen Staatsanwaltschaften ein standardisiertes Rückmeldeformular entworfen und abgestimmt. Damit können die Staatsanwaltschaften ihrer Rückmeldeverpflichtung gemäß GwG an die FIU in Zukunft effizienter nachkommen. Während im Jahr 2004 das Phänomen der "Lastschriftreiterei" auffälliger Trend bei den Verdachtsanzeigen war, dominierte im Jahr 2005 mit 346 Anzeigen das Phänomen "Phishing" und "Finanzagenten": Im Laufe des Jahres 2004 und zu Beginn des Jahres 2005 wurde beim BKA eine stark ansteigende Anzahl von Geldwäscheverdachtsanzeigen verzeichnet, die von Finanzdienstleistungsinstituten erstattet worden waren und bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit Geldwäschehandlungen von "Finanzagenten" vorlagen. Dabei handelt es sich um Personen, die über das Internet angeworben werden, ihr Privatkonto für Transaktionen zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird ihnen in der Regel eine Provision von 5 bis 12 Prozent des transferierten Geldes versprochen. Die Auswertung der Fälle ergab bisher keine verwertbaren Erkenntnisse auf organisierte Strukturen der kriminellen Hinterleute. Auch bei den Absendern und den tatsächlichen Empfängern der Bargeldtransfers konnten keine entsprechenden Strukturen erkannt werden. Die Ergebnisse wurden sowohl mit relevanten Behörden als auch mit den betroffenen Finanzdienstleistungsinstituten erörtert, die präventive Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs ergriffen haben. Zudem haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das BKA im vergangenen Jahr entsprechende Warnhinweise im Internet veröffentlicht. Bei den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes stößt die gesetzlich normierte Zusammenarbeit mit der FIU auf zunehmende Akzeptanz. Diese Bewertung ergibt sich unter anderem aus den im Jahr 2005 gestiegenen direkten Kontaktaufnahmen und den an die FIU herangetragenen Wünschen und Fragen. Anlässe der Zusammenarbeit boten unter anderem die Arbeiten am Internetauftritt für die neu verpflichteten Freien Berufe bzw. dessen Freischaltung, die im Jahr 2005 erstmalig erstellten "Newsletter" sowie die Überarbeitung des "Anhaltspunktepapiers" für Geldwäsche. Die Rückkopplung von Methoden und Typologien der Geldwäsche an die Verpflichteten des GwG erfolgte durch anlassbezogene Fachgespräche, durch Vorträge bei Seminaren und Tagungen der Verpflichteten, im jährlich durch die FIU durchgeführten Banken- und Kammernarbeitskreis sowie im Rahmen des FIU-"Newsletters". Der Nachrichtenaustausch mit ausländischen FIU ist gemäß § 5 Abs. 2 GwG eine gesetzlich normierte Aufgabe der FIU Deutschland. Im Jahr 2005 wurde in insgesamt 657 Fällen Schriftverkehr mit dem Ausland geführt. Das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 8 %. In den Informationsaustausch waren 60 verschiedene Staaten involviert. Das spiegelt die uneingeschränkte Integration der FIU Deutschland in den weltweiten FIU-Informationsverbund wider. Der Schwerpunkt der Kontakte lag auch im Jahr 2005 in der Zusammenarbeit mit den FIU in den europäischen Finanzzentren und einzelnen osteuropäischen Staaten bzw. den FIU in den Nachbarstaaten Deutschlands. Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden. oder über diesen Beitrag: http://business-podium.com/boards/showthread.php?t=157 .
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Hierzu veröffdentlich die BaFin folgendes:
Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Warnung vor Tätigkeit als Finanzagent Bonn/Frankfurt, den 17. Mai 2005 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt davor, auf vermeintlich lukrative Jobangebote für eine Tätigkeit als "Finanzagent" einzugehen. Neben einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme droht "Finanzagenten" dabei insbesondere die Gefahr, wegen Geldwäsche und unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen strafrechtlich belangt zu werden. Darüber hinaus können unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen verwaltungsrechtliche Schritte der BaFin nach sich ziehen. Auf Internetseiten und per E-Mail sprechen unseriöse Anbieter derzeit gezielt Inhaber von Bankkonten in der Bundesrepublik Deutschland an, um sie für eine Tätigkeit als "Finanzagent" zu gewinnen. Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese nach Abzug der versprochenen Provision möglichst umgehend per Bargeldversand an eine im Ausland befindliche Person zu überweisen. Zur Begründung dieser Abwicklungsmethode verweisen die Anbieter u.a. auf die Kostenersparnis gegenüber Auslandsüberweisungen oder den Schutz sensibler Kundeninformationen. Die auf das Konto des "Finanzagenten" überwiesenen Gelder stammen dabei meist von Dritten, die Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Der "Finanzagent" dient demnach lediglich dem Zweck, die illegal erlangten Gelder schnell an die Täter im Ausland zu überweisen, um deren Transferwege zu verwischen. Da die "Finanzagenten" für ihre Tätigkeit eine Provision erhalten, betreiben sie gewerbsmäßig das Finanztransfergeschäft. Sie erbringen damit Finanzdienstleistungen, für die eine schriftliche Erlaubnis der BaFin erforderlich ist. Die BaFin hat bereits erste Verwaltungsverfahren gegen einzelne "Finanzagenten" eingeleitet. .
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mir fällt beim checken der webseite der norwegischen beratungsfirma - durchaus positiv - auf, dass eine physische strassenadresse, offensichtliche festnetznummern... und die namen von offensichtlich existierenden personen aufgeführt wird -
... das war wohl ausgangslage dafür, dass unser geschätzter nutzer PELICAN das thema überhaupt eingestellt hat... bislang wurden wir ja mehrheitlich von frau myriam abacha, herrn charles taylor, deren entourage und/oder ähnlichem gesindel "bearbeitet"... die effektive physische präsenz ist ein neues element - offenbar sind sich die leute ihrer sache sehr sicher! wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (15.11.2006 um 23:39 Uhr). |
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Tja, mein lieber ffbkdavid,
diese Truppen sind sich sicher, weil die Handlungs als solche - nämlich das Anwerben von "Finanzagenten" weder strafbar noch zivilrechtlich angreifbar ist. Erst das, was dann kommt, macht die Sache beachtlich und DARÜBER werden keine Beweise öffentlich gemacht. .
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