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"anonymes" Konto, Bankgeheimnis, Offshore-Konto

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Alt 26.09.2006, 20:49
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Standard Bankkonto auf den Caymans oder Singapur - oder eine orwellsche Reise?

Servus,

freue mich sehr über die Einladung in dieses Forum, der ich etwas verspätet (aktiv) folge. (Um dies auch gleich los zu werden, wünsche den Betreibern viel Erfolg mit diesem Forum!)

Zu meinem Thema:

Ich bin auf der Suche nach einem Firmenkonto für eine US-Gesellschaft in einem Land, in dem das "Bankgeheimnis" noch eins ist und wo man noch eine gewisse finanzielle Privatsphäre erwarten kann (jedenfall in einem Maße, wie das heute noch möglich ist). Um dies gleich deutlich zu sagen, es gibt dafür weder einen kriminellen noch steuertechnischen Hintergrund, sondern eher eine geistige Anspruchshaltung, weshalb ein Besuch bei einer deutschen Bank von vorn herein ausgeschlossen wurde, da der deutsche Finanzplatz diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Auf meiner fernmündlichen Reise durch die Länder dieser Erde, habe ich sehr tiefgreifend erfahren, wie sehr George Orwell´s "1984" mittlerweile Realität geworden ist. (Ich schildere daher meine bisherigen Erfahrungen etwas ausführlicher, damit andere ähnlich Interessierte evtl. davon auch etwas profitieren können und schließe daran erst meine Fragen an die Forengemeinschaft an...)

Ausgangspunkt meiner Reise war selbstverständlich die für Ihr hochgelobtes Bankgeheimnis bekannte Schweiz. Doch selbst bei der bisher liberalen schweizer Postfinance gilt jetzt, daß man nur noch Firmenkonten für Gesellschaften eröffnet kann, die Ihren Sitz in den der Schweiz angrenzenden Ländern haben. Sich an die 2 großen der helvetischen Banken zu wenden, sollte man auch erst ab einer Einlagebereitschaft ab 100.000 € aufwärts, wenn man nicht mit leicht arroganten Kommentaren abgespeist werden möchte. (Wobei bei meiner Informationssammlung, hier die UBS eine nennenswerte Ausnahme bildete und ich nicht nur einen sehr zuvorkommenden Ansprechpartner hatte, sondern auch einen sehr kompetenten, der nach zielsicherer Evaluation der Motivationen bereit war, sofern das nötige "Kleingeld" für die Anfangseinlage bereit stünde). Für junge StartUps, die sich mehr durch innovatives Know-how als Einlagekapital auszeichnen, sind jedoch derartige Summen ein hartes Brot.

Die Welt ist aber natürlich größer als die Schweiz. Und vielleicht, so war der logische Gedanke, gibt es andernorts auch ein Plätzchen für´s "kleine" Geld. Und ich wurde fündig. In Belgien und sogar in Luxemburg fand ich renommierte Bankhäuser, die nicht so "wählerisch" bei einer Kontoeröffnung wären, wie die Schweizer. Doch aufgepasst, wenn die deutschen Behörden wollen, gibt es sehr sehr niedrige Hürden für Informationsaustausch mittels Rechtshilfeabkommen ohne das besondere Vorraussetzungen zu erfüllen wären, so daß sich dies als selbstdisqualifizierend herausstellte.

Der nächste Punkt auf der kleiner werdenden Liste: Die Kanalinseln und die Isle of Man. Mittlerweile so stark überlaufen, daß die dortigen Banken schon nicht mehr wissen, wo sie das liebe Geld noch hinschaufeln sollen (wahrscheinlich wird damit vor Ort schon neues Land aufgeschüttet ). (Bekannterweise hat selbst Richard Branson in einem Trust sein Geld auf die Isle of Man getragen.) Doch gerade diese Beliebtheit läßt wohl mittelfristig den Druck größer werden im Rahmen der europäischen "Harmonisierung" mehr Kooperationsbereitschaft in Sachen Informationsfluß zu zeigen. Effekt: Man kann sich nicht sicher sein, ob man dort vielleicht auf einer (auf 2011 eingestellten) "Informationszeitbombe" sitzt.

Der Gedanke lag nicht fern, in Zeiten des Internets den Blick weiter schweifen zu lassen. Karibik und Asien.

Et voilá, die Cayman Islands, die ehemals britische Kronkolonie und fünftgrößtem Finanzplatz der Welt. Das Bankgeheimnis soll in der Praxis lt. diverser Quellen sogar wesentlich stärker als in der dafür bekannten Schweiz sein (in welcher der Verfassungsrang des Bankgeheimnisses mittlerweile ja gerichtlich negiert wurde). Offizielle Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern Fehlanzeige. ABER, unter dem internationalen Druck, haben die USA durchgesetzt, daß sie mit US-Gerichtsurteilen an Informationen herankommen, wenn sie denn unbedingt wollen und bei der neuen Zinsrichtlinie der EU haben die Caymans sich (als UK-anhängiges Territorium) für den Informationsaustausch anstelle der Quellensteuer entschieden. Da dieses natürlicherweise nur für Privatanleger gilt, bieten die Caymans IMHO doch ein großes Maß an Informations-Sicherheit. Was nach 2011 ist, bleibt ähnlich den Kanalinseln mit einem Fragezeichen versehen.

Dafür bieten aber renommierte Großbanken auf den Caymans die Eröffnung von Firmenkonten auf Nachfrage mit allem drum und dran je nach Kontowährung bereits ab 1000 US$ oder 2000 € Anfangseinlage. Einzig der zu erledigende Papierkram ist etwas "überdurchschnittlich".

DOCH und das ist meine Befürchtung, werden bei den deutschen Finanzbeamte alle Alarmglocken leuten, wenn diese auch nur ansatzweise lesen, daß die Firma ein Bankkonto auf den Cayman Islands unterhält, da schon durch diverse Filme, jedem noch so uninformierten Menschen "eingeimpft" wurde, daß nur böse Steuerhinterzieher und Drogenbarone etwas mit den Cayman Islands zu tun haben. Das provoziert in meinen Augen ganz genaue Fragen und Überprüfungen seitens der Behörden. Und Probleme möchte man sich ja ungern an´s Bein binden, nicht wahr?

Die Alternative Asien? Treffer, Singapur tauscht mit nichts und niemandem Informationen aus. Wobei auch das Image Singapurs IMHO wesentlich besser als das der Caymans ist (völlig konträr übrigens zum Punkt "Wo wird verständlicheres Englisch gesprochen"^^). Und selbst die schweizer Banken flüchten mit Ihren besten Kunden in den asiatischen Stadtstaat. Singapurs Finanzdienstplatz boomt wie kaum ein anderer aufgrund des Status als neue Oase der Verschwiegenheit. Fremdwährungskonten setzen wie auf den Caymans nur kleinste Anfangsdeposite voraus. Der erforderliche Papierkram ist auf ein Minimum reduziert, keine Bank stellt große Fragenkataloge in den Gründungsunterlagen. DOCH, jede der drei großen einheimischen Großbanken, möchte entweder, daß die Firma vor Ort beim zuständigen Register mindestens eine "Branch" registriert hat oder sofern dies nicht der Fall ist, einen "Introducer", der bereits Kunde der Bank ist und den potentiellen Neukunden an die Bank empfiehlt. Als ausländische Firma ohne Handelsregisternummer in Singapur oder "Empfehlung" bleiben einem die Türen der Bankhäuser wohl grundsätzlich verschlossen, auch wenn man alle nötigen Dokumente und Nachweise mitbringt.

Meine Frage ist daher zuerst einmal, für welchen der beiden Finanzplätze man sich grundsätzlich entscheiden sollte. Sicher ist Singapur die etwas bessere Wahl, aber lohnt sich Eurer Meinung der Aufwand eine "Branch" (mit den entsprechenden vorgeschriebenen gesetzlichen Anforderungen) in Singapur zu registrieren oder hat jemand einen Vorschlag, wo und wie man einen solchen "Introducer" finden könnte?

Oder ist eine Eröffnung auf den Caymans bezüglich des Image bei hiesigen Behörden doch nicht so problematisch wie man annehmen kann? Gibt es weitere Länder-Alternativen, die ich bisher nicht berücksichtigt habe, wo man bei zuverlässigen Banken, Konten eröffnen kann, die noch informelle Selbstbestimmung zulassen? Würde mich sehr auf anregende Meinungen freuen, da ich langsam an einem "toten Punkt" angelangt bin . Könnte daher einen neuen zielführenden Gedankenanstoß gebrauchen, der mich in die ein oder andere Richtung bestärkt oder der einen neue Wege aufzeigt. Bin für alles Konstruktive dankbar ...

Beste Grüße,
backdoor2
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Alt 26.09.2006, 21:04
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Registriert seit: 24.03.2006
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Standard ausgangslage überprüfen!!!

ihre interessanten ausführungen auf einen KURZEN punkt gebracht:


sie sollten VORERST die FORM ihrer us-firma überdenken... mit DER lösung, mit der sie momentan operieren, können sie nämlich keinen blumentopf gewinnen - sie unterstehen voll dem us-steuerrecht, inkl. pflicht zur erlangung einer irs-steuernummer, zur abgabe einer jährlichen steuererklärung, zur erstellung einer (amerikanischen ansprüchen genügenden!!!) bilanz/erfolgrechnung...


... alles wird ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH sein


ihre vielversprechenden schritte, die grundsätzlich in die richtige richtung gehen, verhallen also ungehört, solange ihre grundlagen nicht stimmen - hat ihr us-serviceprovider sie nicht über die möglichen firmenFORMEN ins bild gesetzt und sie - vor allem als NON US-CITIZEN/NON US-RESIDENT - mit den vor-/nachteilen bekannt gemacht?


wohl bekomm's - viel erfolg für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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Geändert von ffbkdavid (15.11.2006 um 23:30 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2006, 21:11
Moderator
 
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Ort: Belize City
Beiträge: 994
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Standard Morgen gibt´s mehr

Sehr geehrte user,

ich springe gerade kurz ins Forum und lese diese interessanten Ausführungen. Ich werde morgen zu dem Thema von backdoor2 noch eingehend ausführen. Wenn ich bei dem Thema bleibe "Caymans oder Singapur etc." fallen mir reichlich Argumente gegen das Eine oder das Andere ein. Andererseits ist dieses Thema ein guter Ansatz, Grundsätzliches anzuführen.

.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.09.2006, 21:27
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 522
Standard cayman-/singapur-bank???

bedenken sie doch bitte auch, wie wohl ihre KUNDEN reagieren, wenn sie für ihre (dienst)leistungen zahlungen auf ein exotisches konto anweisen müssen


interessiert die nicht? - pustekuchen... sobald sich irgendein finanzamt für hintergründe der kosten (solche entstehen ja für ihren KUNDEN... und er will diese sicherlich in SEINER buchhaltung als aufwand geltendmachen, nicht wahr!) interessiert, wird ihr kunden mit gewissheit hellhörig... nicht gerade eine optimale grundlage für eine lange dauernde geschäftsbeziehung mit und zu ihnen


take care


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  #5 (permalink)  
Alt 26.09.2006, 21:34
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
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Standard asiatische bankenprozeduren

wir haben - dürfte vor ca. einem jahr gewesen sein - rund ein dutzend asiatischer banken angeschrieben - absoluter REINFALL!


nebst der von ihnen erwähnten eintragung eines lokalen sitzes (kostenfrage... da können sie gerade DIREKT eine firma lokal eintragen lassen... also eine us-firma mit hongkong-dependance macht nicht sehr viel sinn... siehe mein hinweis zur steuerpflicht einer corporation in den usa... da können sie sich nur zusätzlichen ärger einhandeln, weil man ihnen mit einiger sicherheit unterstellen wird, sie würden über das "branch office" gewisse transaktionen abwickeln... wenn sie keinen bezug zu asienkunden haben, stehen ihre karten extrem schlecht)... nebst dieser pflicht zur lokalen präsenz also war auch IN JEDEM FALL ein PERSÖNLICHES ERSCHEINEN der zeichnungsberechtigten/wirtschaftlich berechtigten unabdingbar...


... nicht einmal ein hinweis auf die mitgliedschaft in einer international tätigen und anerkannten berufsvereinigung konnte irgendetwas an dieser haltung ändern


grundsätzlich gilt: ohne OFFENLEGUNG DER WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN können sie BEI JEDER BANK AUF DIESEM PLANETEN die eröffnung von konten vergessen


take care


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  #6 (permalink)  
Alt 26.09.2006, 23:31
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Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
sie sollten VORERST die FORM ihrer us-firma überdenken... mit DER lösung, mit der sie momentan operieren, können sie nämlich keinen blumentopf gewinnen - sie unterstehen voll dem us-steuerrecht, inkl. pflicht zur erlangung einer irs-steuernummer, zur abgabe einer jährlichen steuererklärung, zur erstellung einer (amerikanischen ansprüchen genügenden!!!) bilanz/erfolgrechnung...
Hallo ffbkdavid,

dies wurde bedacht. Dass die Gesellschaft vollständig dem US-Steuerrecht untersteht, steht m.E. nicht im Wiederspruch zu dem fomulierten Ziel, denn es geht nicht darum, daß überhaupt keine Informationen an die Steuerbehörden gelangen. Es geht darum, daß die den Behörden zugänglichen Informationen halbwegs auf das Nötige "begrenzt bleiben"

Die IRS-Steuernummer ist bereits beantragt und es gibt aus meiner Sicht auch keinen Grund, warum die Abgabe einer Form 1120 bei der IRS grundsätzlich problematisch sein sollte.

Daher sehe ich nicht, daß hier ein Problem mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bestehen. Wie gesagt geht es hauptsächlich darum, daß die Behörden Ihre Nase nicht in "alles" hineinstecken können (wie sie ja meist wollen) - also um "partielle Begrenzung" und nicht darum jederlei Informationen "abzuschotten", was - da gebe ich Ihnen gerne recht - sicher zu einer anderen Gesellschaftsform geführt, dafür aber in anderen Bereichen neue Fragen aufgeworfen hätte bzw. in der weiter geplanten Konstruktion so nicht möglich gewesen wäre. Wie ich ja sagte, geht es auch weniger um steuerliche Gestaltung. Daher sehe ich z.Zt. keinen Ausschluß zur Zielformulierung, sofern hier nicht neue Aspekte übersehen wurden, die bisher in der Planung keine Berücksichtigung fanden, obwohl die Konstruktion auf vielerlei Soll-Punkte überprüft und bisher als ziemlich "rund" eingestuft wurde.

Würde mich auch freuen, wenn sich nicht alles um die Konstruktion selber dreht, sondern auch darum, für welchen Finanzplatz man sich entscheiden sollte (mal vorausgesetzt die Gesellschaftskonstruktion wäre so weit ok), sofern man sich ein wenig Privatsphäre erhofft.

Der Formulierung "ihre vielversprechenden schritte, die grundsätzlich in die richtige richtung gehen" entnehme ich, daß Sie in vielen Punkten diesbezüglich zustimmen. Würde mich daher sehr interessieren, wenn Sie dazu Ihre Meinung etwas präzisieren würden. Sicher wäre dies nicht nur für mich interessant (weshalb ich ja auch versucht habe, meine bisherigen Erfahrungen etwas zu teilen...).

Oh, wie ich soeben sehe, ist die Anzahl der Antworten dazu sprungartig gestiegen:

Zitat:
ich springe gerade kurz ins Forum und lese diese interessanten Ausführungen. Ich werde morgen zu dem Thema von backdoor2 noch eingehend ausführen.
Das ist schön zu hören, daß es als ein interessantes Thema wahrgenommen wird, freue mich schon sehr auf nähere Ausführungen Ihrerseits, Tropico.

Ich beziehe schonmal zu den weiteren Punkten bei der Gelegenheit Stellung:

Zitat:
bedenken sie doch bitte auch, wie wohl ihre KUNDEN reagieren, wenn sie für ihre (dienst)leistungen zahlungen auf ein exotisches konto anweisen müssen


interessiert die nicht? - pustekuchen... sobald sich irgendein finanzamt für hintergründe der kosten (solche entstehen ja für ihren KUNDEN... und er will diese sicherlich in SEINER buchhaltung als aufwand geltendmachen, nicht wahr!) interessiert, wird ihr kunden mit gewissheit hellhörig... nicht gerade eine optimale grundlage für eine lange dauernde geschäftsbeziehung mit und zu ihnen
In diesem konkreten Einzelfall fungiert die US-Gesellschaft als Holding-Gesellschaft. Es gibt daher keine aktive Kundengeschäfte, die dazu führen würden, daß Kunden auf ein exotisches Konto anweisen müssten. Dies wäre auch von den Transaktionskosten her sicher nicht das Attraktivste. Daher werden entstehende Kosten - wenn überhaupt - höchstens 1:1 an die Tochtergesellschaften weitergegeben (bspw. in Anspruch genommene Lizenzen etc.)...

Zitat:
nebst der von ihnen erwähnten eintragung eines lokalen sitzes (kostenfrage... da können sie gerade DIREKT eine firma lokal eintragen lassen... also eine us-firma mit hongkong-dependance macht nicht sehr viel sinn... siehe mein hinweis zur steuerpflicht einer corporation in den usa... da können sie sich nur zusätzlichen ärger einhandeln, weil man ihnen mit einiger sicherheit unterstellen wird, sie würden über das "branch office" gewisse transaktionen abwickeln... wenn sie keinen bezug zu asienkunden haben, stehen ihre karten extrem schlecht)... nebst dieser pflicht zur lokalen präsenz also war auch IN JEDEM FALL ein PERSÖNLICHES ERSCHEINEN der zeichnungsberechtigten/wirtschaftlich berechtigten unabdingbar...
Richtig, wobei ich mich auch etwas gegen den Gedanken sträube, den Aufwand für eine "branch" mit dem Risiko zu betreiben, daß der Bank dann evtl. dennoch Bedenken verbleiben, wenn dies so weit installiert wurde. Obwohl meine Kontaktaufnahmen nicht ergab, daß ein persönliches Erscheinen notwendig ist, da ich explizit nachfragte, ob die Eintragung einer branch in Singapur ausreichend sei, was mir grundsätzlich ohne Einschränkungen bejaht wurde. Die Begründung dazu seitens der Bank war, daß man im Normalfall eine Registernummer seitens des Registers vor Ort benötigt (die strengen Gesetze in Singapur tragen dazu vermutlich bei). Dass viele Banken den persönlichen Kontakt vor Ort preferieren, kann ich bestätigen, da dies viele Banken grundsätzlich im Vorfeld angeben. Ob dies aber bei allen Banken zwingend ist, kann ich nicht mit Sicherheit beantworten, es also ggf. nochmals nachzufragen gilt. Die Banken, die ich befragte, haben dies so nicht geäußert auf meine Frage, was zur Eröffnung notwendig sei.

Dass seitens der Behörden derartige Vorwürfe gemacht werden, kann ich nicht ausschließen. Im Grunde sollen aber keine Transaktionen abgewickelt werden, die diesem Vorwurf bestätigen. Diese Vorwürfe würde ich aber eher bei einem Konto auf den Caymans erwarten. Die Frage wäre, wie sich derartiges "zerstreuen" ließe...

Zitat:
grundsätzlich gilt: ohne OFFENLEGUNG DER WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN können sie BEI JEDER BANK AUF DIESEM PLANETEN die eröffnung von konten vergessen
Auch das kann ich SO in Singapur nicht sofort unterschreiben. Ich habe mir sämtliche Dokumente der Großbank genauestens angeschaut. Was mich SEHR überraschte war, daß an wirklich keiner Stelle (auch im Kleingedruckten) die Angaben zu den beneficial owners abgefragt wurden. Lediglich zu den Directors und den für das Konto Zeichnungsberechtigten wurden abgefragt. Und so etwas fällt dann schon SEHR in´s Auge, da ich Ihnen grundsätzlich Recht gebe. Wohlgemerkt bei einer reputablen Bank und ich hatte ganz sicher nicht die Dokumente für Privatkonten verwechselt (ich war darüber sogar so verwirrt, daß ich nochmal ganz genau nachschaute).

Grundsätzlich gibt es auch kein Problem damit, derartiges gegenüber der Bank offenzulegen, wenn diese Angaben gegen zu aufdringliche Blicke geschützt sind, oder? Allerdings würde ich solche Daten schon in den Bereich "sensibel" einordnen, der geschützt gehört...

Freue mich auf eine befruchtende Diskussion. Der Anfang verspricht viel
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  #7 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 06:26
Moderator
 
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Standard mal zur Einstimmung ...

@backdoor2,

zunächst einmal wenige Worte zur Einstimmung:

Sie schreiben

Zitat:
... In diesem konkreten Einzelfall fungiert die US-Gesellschaft als Holding-Gesellschaft. ...
Die Tatsache, daß auch eine Holdinggesellschaft, die geldwerte Beteiligungen hält, der Besteuerung unterliegt, ist wohl unstreitig. Ebenso unstreitig ist, daß die IRS auch ungefragt Kontrollmitteilungen an die deutschen Finanzverwaltungen macht, wenn sich eine US-Gesellschaft der Steuerpflicht der USA unterwirft UND Ausländer/ Deutsche die wirtschaftlich Berechtigen hieran sind. Wenig hilfreich ist es dann, wenn eine US-Gesellschaft über eine deutsche Telefonnummer verfügt ...

Kurzum, was nützt mir der "sicherste" Bankenstandort auf diesem Globus (, den es nicht gibt), wenn die gesellschaftsrechtliche Basis bereits JEDEM Informationsfluß Tür und Tor öffnet ?!!

Daher stellt sich für mich die erste Frage:

Wie stark ist in Ihrem Fall der Deutschlandbezug oder nicht ? Aufgrund dieser Fragestellung beantwortet sich der Risikofaktor bei der Wahl des Bankenstandortes !
Die Frage ist auch überaus berechtigt, denn Sie schreiben:

Zitat:
... werden bei den deutschen Finanzbeamte alle Alarmglocken leuten, wenn diese auch nur ansatzweise lesen, daß die Firma ein Bankkonto auf den Cayman Islands unterhält ...
.
Anders gefragt: Aus welchem Anlaß sollte sich in Ihrem Fall ein deutscher Finanzbeamter derartige Fragen stellen ?


Haben Sie schon einmal einen Blick in das Forum " (Banken karibischer Länder)Banken karibischer Länder" geworfen ?

Dort habe ich ausführlich die mir zur Verfügung stehenden Informationen über das übliche Procedere zur Kontoeröffnung dargestellt. Üblich heißt, daß Sie das dort beschriebene Procedere bei allen karibischen Staaten wiederfinden, die im Einflußbereich der USA stehen.
Ähnliches finden Sie in Ländern, die dem englischen Recht (z.B. Kanalinseln, die Sie ja schon erwähnten) unterliegen.

Ein Teil der Risikoanalyse in diesem Beispiel sollte auch dahin gehen, daß man sich die Frage stellt, welches Restrisiko ist vertretbar !!?
Ein Geschäftskonto auf den Kanalinseln ist genauso sicher oder unsicher wie ein Konto in der Schweiz (was glauben Sie, wie schnell die schweizer Finanzakrobaten die Hosen herunterlassen, wenn die deutsche Finanzverwaltung wegen des - gegebenenfalls auch unbegründeten - Verdachts der Geldwäsche die Schweiz um Amts- und Rechtshilfe ersucht ... !) !!!

Wie gesagt, dies einmal zur Einstimmung, Rest folgt nachher.

.
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  #8 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 08:49
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Beiträge: 522
Standard strategische ungereimtheiten

guten morgen,


in ihren erläuterungen und erklärungen fällt mir EINE, allerdings ENTSCHEIDENDE, ungereimtheit, auf:


einerseits stellen sie mit sichtlicher gelassenheit dar, dass sie auf keinen fall mit irgendwelchen steuergestaltungsmodellen operieren möchten (dann frage ich mich allerdings, warum sie ÜBERHAUPT eine firma ausserhalb der brd auch nur in betracht ziehen... mit ihrer 0049-telefonnummer erwecken sie ja nicht primär den eindruck, als seien sie auch PHYSISCH in den usa aktiv... dies nur nebenbei!)... andererseits suchen sie mit vehemenz und akribie jede noch so exotische lösung ihres "bankproblemes" - also eine firma, die alles offenlegt (offenlegen will/kann), braucht sich doch um ihre finanzkonten nicht zu kümmern


im übrigen dient - wenigstens war ich bisher dieser ansicht - eine HOLDINGGESELLSCHAFT doch der BÜNDELUNG und/oder KONZENTRATION von beteiligungen in einem gefäss... mit einer us-CORPORATION stellen sie exakt diese struktur (die ja auch vielfach aus gründen der erhaltung einer minimalen diskretion gewählt wird!) VOLL INS SCHAUFENSTER IHRES LADENS... firmendaten sind in den usa PUBLIC DOCUMENT... da kann sich also kreti und pleti im detail (kopie ihres irs-steuerdokumentes können für wenige usd als kopie bezogen werden) über einzelheiten und hintergründe ihres vehikels erkundigen...


... wenn DAS im sinne des erfindes ist - viel glück... allerdings in diesem falle: zurück zum anfang - grundfrage: warum der ganze umweg... mit einer ordinären brd-gmbh würden sie doch die gleichen ziele erreichen können?


den gedanken, das ganze sei - ein weiteres mal - das produkt von nichtberatung durch den "firmengründer" und vorwiegend wegen "bin billig - du kaufen" resp. fehlender mittel zur gründung einer brd-gmbh in der vorliegenden art und weise zusammengeschustert worden... honni soit qui mal-y pense!!!


8-)


viel glück - sie werden's brauchen


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Geändert von ffbkdavid (15.11.2006 um 23:32 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 08:56
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na, dann:

da mir noch nicht bekannt ist, in welchem Maße backdoor2 bzw. dessen US-Gesellschaft Bezüge zu Deutschland hat, will ich zunächst einmal Grundsätzliches ausführen.

Selbst wenn es nur darum geht, ein Höchstmaß an Privatsphäre bei der Führung eines (Geschäfts-) Kontos zu gewährleisten, steht und fällt die gesamte Konstruktion mit der Basis, nämlich - wie ich schon angedeutet habe - mit dem Zusammenspiel der Gesellschaft und dem Wohnsitz des wirtschaftlich Berechtigten.

Betätige ich mich mit meiner Auslandsgesellschaft in Deutschland und führe Geldtransaktionen durch, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Finanzverwaltungen auf den Plan gerufen werden.
Selbst der schläfrigste Finanzbeamte in der Eifel wird - gemäß Dienstanweisung - Auslandsbezüge durch die IZA überprüfen lassen. Es kommt also gerade NICHT darauf an, ob es um ein Geschäftskonto auf den Cayman Islands geht oder um ein solches in Belize, Asien oder Melchisedek.

JEDES Konto, das an einem Standort geführt wird, der als klassisches Offshorezentrum bekannt ist, ist bereits suspekt.
Geht es um Geldtransfers aus der Schweiz oder den Kanalinseln, gilt das genauso, wenn nicht nach Außen hin plausibel ist, WARUM Geldflüsse hin- oder hergehen.

Was spricht dagegen, ein Geschäftskonto auf den Kanalinseln zu eröffnen. Doch gar nichts; insbesondere spricht nicht dagegen, daß sich irgendwann einmal die Gesetzeslage ändern könnte.

Gegen die Eröffnung eines Geschäftskontos auf den Cayman Islands spricht alles: Allein die Tatsache, DASS es dort ein Konto einer US-Gesellschaft (!!!!) gibt, die unnötigerweise und zu allem Überfluß noch bei der IRS gelistet ist, führt definitiv zu Problemen (spätestens, wenn die IRS wissen will, wo sich das Geschäftskonto der Gesellschaft befindet). Zu Thema Datenaustausch/ Kontrollmitteilungen nach Deutschland habe ich ja bereits Andeutungen gemacht.
Ach ja: Auf den Caymans müssen Sie in der Regel ab 25.000 USD Anfangskapital einlegen, sonst geht da gar nichts.

Gut, Singapur klingt nicht schlecht, wenn man die dortigen Hürden überspringen kann. Dabei ist auch dieser Standort so gut oder schlecht wie viele andere auch.

Je länger ich mir den Fall überlege, desto mehr komme ich zu dem Schluß, daß eine vernünftige Antwort nur dann möglich ist, wenn klar ist, ob und gegebenenfalls in welchen Rechtskreis geschäftliche Beziehungen der US-Gesellschaft gehen. Gleichwohl liegt das Übel bereits an der Wurzel !

.
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  #10 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 14:02
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Standard identifizierung beneficial owners:

machen wir 'mal nägel mit knöpfen:


"... Ich habe mir sämtliche Dokumente der Großbank genauestens angeschaut. Was mich SEHR überraschte war, daß an wirklich keiner Stelle (auch im Kleingedruckten) die Angaben zu den beneficial owners abgefragt wurden. Lediglich zu den Directors und den für das Konto Zeichnungsberechtigten wurden abgefragt. Und so etwas fällt dann schon SEHR in´s Auge, da ich Ihnen grundsätzlich Recht gebe. Wohlgemerkt bei einer reputablen Bank und ich hatte ganz sicher nicht die Dokumente für Privatkonten verwechselt (ich war darüber sogar so verwirrt, daß ich nochmal ganz genau nachschaute) ..."


wäre schön, wenn sie uns/mir den namen der bank nennen würden... sie reden von einer "grossbank" - wird ja wohl kein geheimnis sein und auch kein unberechtigtes anzapfen ihres know-hows, wenn ich sie um diesen gefallen bitte


aus MEINER erfahrung kann ich lediglich berichten, dass von asiatischen banken irgendwelche VOLLSTÄNDIGEN formularsets - aus den geschilderten umständen - nicht zu erhalten sind/waren


... lasse mich aber gerne eines besseren belehren - man lernt ja nie aus


auf geht's


viel glück für ihre beteiligungen und sie 8-)


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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Geändert von ffbkdavid (15.11.2006 um 23:32 Uhr).
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  #11 (permalink)  
Alt 27.09.2006, 22:33
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Beiträge: 3
Standard

Puh, zu viel um darauf auf einen Schlag zu antworten. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich eine ausführlichere Antwort dazu, nicht auf einen Schlag posten kann. Daher bitte etwas Geduld!
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