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| Firmengründung & Offshore US LLC, US Corp., IBC, Karibikangebote, internationale Strukturierung etc.
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| Tags: cayman islands, firmengruendung, firmenuebergabe, offshore |
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Hallo, ich bin neu in diesem Forum angemeldet und bin mir nicht sicher ob mein Beitrag in dieser Forumskategorie richtig ist.
Ich befinde mich in einer (zumindest fuer mich) etwas verwirrenden Situation, und wolle einfach mal die Mitglieder dieses Forums fragen wie ich evtl. vorgehen koennte.. Also, folgende Situation: Ich bin in 2006 von Deutschland auf die Cayman Islands umgezogen. Meine Beweggruende fuer diesen Umzug waren damals weniger steuerlicher Natur, mir wurde ein Arbeitsverhaeltnis dort angeboten und ich nahm an. Mittlerweile bin ich mit einem Staatsbuerger der Cayman Islands verheiratet und verfuege daher ueber eine Arbeits-und Aufenthaltserlaubnis (Permanent Residency & Employment Rights Certificate) fuer 7 Jahre. Auch bin ich - zusammen mit meinem Ehepartner - nun seit etwas ueber einem Jahr dort selbstaendig (Trade & Business License meines Ehepartners). Wir zahlen hier keinerlei Steuern, das einzige das anfaellt ist die jaehrliche License-Fee in Hoehe von CI$ 200.00. Soweit, so gut. Nun ist es so, dass meine Mutter in Deutschland seit vielen Jahren als Einzelunternehmer selbstaendig ist und vorhat, Ihre Firma an mich zu uebergeben wenn sie sich zur Ruhe setzen moechte. Bei der Firma handelt es sich um ein Versandunternehmen, es werden also Waren (von deutschen Lieferanten) eingekauft und per Versandhandel an Kunden in Deutschland und auch EU-weit verkauft. Ich wuerde gerne die Firma meiner Mutter in naher Zukunft uebernehmen, bin mir aber sehr unsicher betreffend der folgenden Punkte: Sollte ich die Firma uebernehmen, kann ich ja aus den logischen Gruenden das praktische Versandgeschaeft nicht von den Cayman Islands aus abwickeln, und brauche daher MAN-Power in Deutschland. Macht es Sinn als auslaendische Firma Mitarbeiter in D zu beschaeftigen oder ist es moeglich/notwendig/sinnvoll eine "Aussenstelle" in D zu betreiben? Macht mich dies zu einem "OffShore" Unternehmer? Was ist steuerlich hierbei zu beachten? Koennen Geschaefte anderer Art von mir in den Cayman Islands getaetigt werden? Auch bin ich mir unsicher, wie die Firmenuebernahme am besten und steuersparend/steuer-vermeidend (!) handzuhaben ist. (Verkauf der Firma an mich oder Firmenumzug ins Ausland oder komplette Neugruendung?) Leider sind unser Steuerberater und unser Rechtsanwalt nicht ungedingt Experten auf diesem Gebiet, erteilte Ratschlaege reichen von "vorgezogener Erbschaft mit Erbschaftsvertrag", Neugruendung des Unternehmens bis hin zu "Verkauf der Firma Stueck fuer Stueck ins Ausland wegen Finanzamt".. Mir ist klar, dass ich mich in diesen Dingen von einem Profi beraten lassen sollte, jedoch war ich doch etwas geschockt von diesen Empfehlungen. Ich waere dankbar, falls mir jemand serioese und professionelle Beratung empfehlen kann, denn im Internet findet man leider fast nur "Bauernfaenger" wenn man nach diesen Themen sucht. Da ich tatsaechlich in einem "Steuerparadies" wohne, wuerde ich bei meinem Vorhaben natuerlich gerne alle (legalen) steuerlichen Vorteile nutzen. Koennte es sein, dass in meinem Falle ideale Vorraussetzungen fuer ein OffShore Unternehmen vorliegen? Soweit ich informiert bin, bin ich genau in DER Situation die von vielen Unternehmern gerne KUENSTLICH geschaffen wird - oder liege ich da falsch? Wuerde mich ueber Ideen und Vorschlaege freuen! |
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... jetzt sitzt man schon in einem Steuerparadies und muß sich immer noch Stress mit Deutschland machen ....
![]() Aber Spaß beiseite, potatoefish, verstehe ich das richtig, daß Ihre Frau Mutter als Einzelkaufmann/-frau tätig ist und nicht über eine Kapitalgesellschaft ihre Unternehmung betreibt ? Wenn Sie steuerliche Aspekte mit der Übernahme des Handelsgeschäfts verbinden wollen, sehe ich jetzt schon wenig Möglichkeiten, da in Deutschland immer entweder eine Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinne, ein ständiger Vertreter im Sinne der Abgabenordnung oder ein Warenlager (das wiederum eine Betriebsstätte auslöst) vorzufinden wäre, was weitergehende Überlegungen obsolet machen dürften. In jeder mir bekannten Konstellation hätte Deutschland immer den vorrangigen Zugriff bei der Besteuerung, zumal es mit dem Caymans selbstverständlich kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
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. Beste Grüße tropico tropico@safe-mail.net Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Buchen Sie Ihren nächsten Luxusurlaub bei Edenproperty oder genießen einen schönen Urlaub im Coconuts Caribbean Hotel. Firmengründung & Offshore Banken, Stiftungen & Trusts Financial & Business Services BPB- Directory BPB- Biz BPB- Org BPB- Net BPB- Info BPB- Tags BPB- Sitemap BPB- Katalog BPB- Counter BPB-Ltd |
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- jetzt sitzt man schon in einem Steuerparadies und muß sich immer noch Stress mit Deutschland machen ....
![]() ...allerdings - man sitzt also auf der Insel, aber kommt geschaeftlich doch nicht aus D raus? ![]() - verstehe ich das richtig, daß Ihre Frau Mutter als Einzelkaufmann/-frau tätig ist und nicht über eine Kapitalgesellschaft ihre Unternehmung betreibt ? Ja und nein. Eine GmbH ist vorhanden (offz. Herr Vater), zusaetzlich eine Einzelunternehmung (Frau Mutter) Meine Frage stelle ich jetzt fuer das eine Unternehmen, das andere wird evtl. noch interessant - Wenn Sie steuerliche Aspekte mit der Übernahme des Handelsgeschäfts verbinden wollen, sehe ich jetzt schon wenig Möglichkeiten, da in Deutschland immer entweder eine Betriebsstätte im steuerrechtlichen Sinne, ein ständiger Vertreter im Sinne der Abgabenordnung oder ein Warenlager (das wiederum eine Betriebsstätte auslöst) vorzufinden wäre, was weitergehende Überlegungen obsolet machen dürften. Was waere, wenn ein Lager oder eine Betriebsstaette in dem Sinne in D nicht notwendig waere und man auch jegliche Korrespondenz von den Cayman Islands taetigt? Wieso ist ein staendiger Vertreter in D pflicht? Kann man denn nicht z.B. einen (oder mehrere) Freiberufliche/n Mitarbeiter auf Provisionsbasis fuers "Geschaefte vermitteln" vergueten, ala Avon etc.? Ist es denn nicht sinnvoll/moeglich eine neue Firma in den Cayman Islands zu gruenden und dann das "alte", also bestehende Unternehmen damit zu uebernehmen? - In jeder mir bekannten Konstellation hätte Deutschland immer den vorrangigen Zugriff bei der Besteuerung Aber eigentlich nur Umsatzsteuer oder? Ich selbst lebe ja in einem Land in dem keine Steuern anfallen... |
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Sie vermengen ein wenig Äpfel mit Birnen und umgekehrt ...
Ich werde einmal morgen oder am Wochenende grundlegendes zu Ihrem posting schreiben und hoffe, Ihnen letztlich auch helfen zu können.
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. Beste Grüße tropico tropico@safe-mail.net Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Buchen Sie Ihren nächsten Luxusurlaub bei Edenproperty oder genießen einen schönen Urlaub im Coconuts Caribbean Hotel. Firmengründung & Offshore Banken, Stiftungen & Trusts Financial & Business Services BPB- Directory BPB- Biz BPB- Org BPB- Net BPB- Info BPB- Tags BPB- Sitemap BPB- Katalog BPB- Counter BPB-Ltd |
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die crux liegt doch DA:
"... es werden also Waren (von deutschen Lieferanten) eingekauft und per Versandhandel an Kunden in Deutschland und auch EU-weit verkauft ..." also "innerhalb von deutschland-business" - ich sehe da keinerlei gestaltungsmöglichkeit analog dem bäcker, der seinen umsatz über eine bvi-klitsche abwickeln wollte mit der begründung, er produziere auf der basis einer lizenz für "kipferl à la mode du roi", die er von ebendieser bvi-gesellschaft erworben habe... nagelstudioberchtesgadenlimited-stil... grauslich!!! wenn sie "nur" den eu-umsatz über eine auslandsfirma abwickeln, bekommen sie probleme mit dem umsatzsteuer-handling... die uk-steuerbehörden beispielsweise vergeben vat-nummern an uk-gesellschaftlich ausschliesslich nur noch dann, wenn ein "local tax representative" bestellt wird (im uk-residierender individual!)... der natürlich für die ordnungsgemässe abführung der vat garantien übernehmen soll gewürz-boutique mit internetsthop via cy-firma... haarwuchsmittel... energieriegel etc. - alles in butter... aber transaktionen - jedwelcher art, gilt auch für börsenjunkies!!! - innerhalb eines landes - nö, lieber nicht warten wir doch auf die mit sicherheit trefflichen kommentare von tropico - er hat den notwendigen lokalen Bezug zu Deutschland und wird sich final äussern 8-) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services |
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Tropico, ich habe eine Bitte. Wenn Sie ausführlich ausholen, bitte kommentieren Sie auch mit einem Satz diese Konstellation:
Der Versandhandel, ab Zeitpunkt X von den Cayman Islands aus geführt, soll den größten Teil der Marge steuerfrei oder steuergünstig vereinnahmen. Dazu wird mit den deutschen Lieferanten eine "Dropshipping" Übereinkunft getroffen, d.h. der Versandhandel nimmt nur noch Bestellungen entgegen und die Lieferanten werden beauftragt, die Ware direkt an den Endabnehmer zu verschicken, d.h. eine Warenbewegung findet nicht mehr durch den Versandhandel statt, ein Warenlager gibt es auch nicht. Sollte dadurch die Situation eines ständigen Vertreters entstehen, würden die Steuerbehörden nur auf die Provision dieses Vertreters zugreifen können. Der Principal place of business wäre in diesem Fall nachweisbar auf den Cayman Islands, natürlich unter der Voraussetzung, dass der Versandhandel ohne physische Präsenz, oder nur mit einer Repräsentanz (gibt es die überhaupt?) auskommen kann. Vielen Dank! PS: Sorry, ich weiß dieser Fall hat mit dem des Topic-Starters nichts bzw. nur wenig zu tun, aber wäre vielleicht auch ganz interessant. |
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ich versuche mein Bestes.
Ich bitte nur (alle anderen Benutzer/ user) nicht jedes Offshore-Thema in den nächsten 48 Stunden in diesen Beitrag zu packen. Wenn ich der Meinung bin, etwas "Bedeutsames" und Allgemeingültiges geschrieben haben zu können, teile ich das Thema und hefte einen Beitrag an ein passendes Thema an.
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@Patotefish,
Sie schreiben: Zitat:
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@Patatoefish,
wollen Sie mir noch eine kurze Antwort auf meine obige Frage geben, da ich andernfalls schwerlich etwas vernünftiges posten kann.
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für user STUDENT:
"... Der Versandhandel, ab Zeitpunkt X von den Cayman Islands aus geführt, soll den größten Teil der Marge steuerfrei oder steuergünstig vereinnahmen. Dazu wird mit den deutschen Lieferanten eine "Dropshipping" Übereinkunft getroffen, d.h. der Versandhandel nimmt nur noch Bestellungen entgegen und die Lieferanten werden beauftragt, die Ware direkt an den Endabnehmer zu verschicken, d.h. eine Warenbewegung findet nicht mehr durch den Versandhandel statt, ein Warenlager gibt es auch nicht. Sollte dadurch die Situation eines ständigen Vertreters entstehen, würden die Steuerbehörden nur auf die Provision dieses Vertreters zugreifen können ..." ja, das funktioniert DANN, wenn NACHGEWIESEN werden kann, dass die cy-firma EFFEKTIV INTERNATIONAL tätig ist... d.h. UMSÄTZE IN VERSCHIEDENEN LÄNDERN erzielt werden - und nicht nur in d die behörden können das innerhalb von d relativ leicht herausfinden... entspricht nämlich das TOTAL der bestellungen bei d-lieferant EXAKT den umsätzen mit d-kunden... dann bekommen sie probleme... und zwar ganz gewaltige!!! ... kommen sie dann nicht mit dem "argument", d-kunden würden eben durch d-lieferant beliefert, nl-kunden durch nl-lieferant und uk-kunden durch uk-lieferant... ihre WEBSEITE spricht da eine klare sprache 8-) - SIE BEKOMMEN GANZ GEWALTIGE PROBLEME... that's for sure!!!!! also kipferl-bäcker und nagelstudiobetreiber... geht nicht!!!!! wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services p.s. finden wir wohl den weg zurück zum sinn von offshore-präsenz... also - ganz kurz und bündig: entweder - weg aus d und VOM AUSLAND HER mit nicht d-lieferanten an d-kunden liefern mit online-shop - funktioniert prächtig! oder - werte in offshoregesellschaft auslagern und über eine solche verwalten (lassen) - funktioniert prächtig... wenn nicht aus steuerhöllenland und einsehbarer bilanz verschoben!!! |
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