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Firmengründung & Offshore US LLC, US Corp., IBC, Karibikangebote, internationale Strukturierung etc.
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  #1 (permalink)  
Alt 14.04.2006, 07:46
tropico tropico ist gerade online
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Standard Was ist eine "IBC"

Eine IBC (International Business Company) - gemeinhin auch "Offshore-Firma" genannt - ist eine Unternehmensform, die in der Haftung begrenzt ist und ihren Tätigkeitsbereich weltweit ausüben darf. Eine IBC darf regelmäßig nicht unternehmerisch in dem jeweiligen Gründungsland tätig werden, ist aber demgegenüber vollständig von Einkommensteuer, Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer oder Erbschaftssteuer auf ihre Aktien befreit ist. Nur eine nominelle jährliche Gebühr ist an die Regierungsbehörde zu zahlen (in den meisten Fällen unter 1000 USD). Eine IBC kann in dem jeweiligen Gründungsland Bankkonten unterhalten, geschäftlich mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Treuhandgesellschaften und anderen Angehörigen der freien Berufe (Geschäftspersonen) in dem Gründungsland verkehren, Unternehmensversammlungen abhalten und die Buchhaltungsbücher und Aufzeichnungen führen, ohne die örtlichen Restriktionen zu verletzen.

Die "International Business Company" ist das am meisten benutzte Vehikel für Offshore-Tätigkeiten; sie wird normalerweise in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet (üblicherweise eine Limited), deren Haftung auf den nominellen Betrag der Aktien begrenzt ist.

Die gesetzlichen Anforderungen bei einer IBC-Gründung sind überschaubar: nur ein Vorstand und ein Aktionär werden benötigt. Aktionäre, Vorstände und leitende Angestellte müssen nicht in dem Gründungsland ortsansässig sein und es gibt keine Vorgabe, was ihre Nationalität betrifft. Es gibt kein Mindestkapitalerfordernis; die Aktien können entweder eingetragen (registered shares) oder Inhaberaktien (bearer shares) sein und in jeder Währung herausgegeben werden (Auf den BVI müssen Inhaberaktien jetzt bei einem autorisierten Vermittler - registered agent - hinterlegt werden, der die Identität des Nießbrauchsberechtigten festhalten muss).
Konten müssen nicht geführt werden; jedoch wenn sie geführt werden besteht kein Erfordernis einer Buchprüfung. Von den Aktionären, Vorständen oder leitenden Angestellten werden keine Berichte benötigt. Versammlungen bzw. Sitzungen von Aktionären und Vorständen müssen nicht in dem Gründungsland abgehalten werden; sie können in jeder technisch denkbaren Form durchgeführt werden.

IBC Status wird gemäß bestimmter Bedingungen gewährt: Regelmäßig dürfen keine Geschäfte mit ortsansässigen Personen im Gründungsland getätigt werden. Grundeigentum darf die IBC nicht erwerben; der Immobilien können allenfalls für Büroanwendungen gemietet werden. Bankgeschäfte oder Geschäfte als Trust können nur durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Lizenz von dem Grüdnungsland erteilt wurde. Ebenfalls wird eine Lizenz benötigt um Versicherungs- oder Rückversicherungsgeschäfte auszuüben.



Über den Anwendungsbereich sowie über die Vor- und Nachteile einer IBC wird noch zu berichten sein.

__________________
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Beste Grüße

tropico


tropico@business-podium.com

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Geändert von tropico (02.11.2006 um 07:05 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2006, 18:15
tropico tropico ist gerade online
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Sehr geehrter preusse,

aus Sachnähe habe ich unsere Beiträge nach "Euorpäische Unternehmensformen" und dort nach "Irland" verschoben, da das Thema dort eher hineingehört.
__________________
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Beste Grüße

tropico


tropico@business-podium.com

www.tropico-ltd.bz

Geändert von tropico (02.11.2006 um 07:06 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2007, 18:44
Larry Larry ist offline
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die Aktien können entweder eingetragen (registered shares) oder Inhaberaktien (bearer shares) sein und in jeder Währung herausgegeben werden (Auf den BVI müssen Inhaberaktien jetzt bei einem autorisierten Vermittler - registered agent - hinterlegt werden, der die Identität des Nießbrauchsberechtigten festhalten muss).

Ich hätte hierzu mal eine Frage! Was ist den der Unterschied beider Aktien. Wenn der registered agent die Aktien hält (Namensakien) kann er doch über diese Firma voll verfügen?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.05.2007, 20:04
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 503
Standard nominee shareholder

zum schutz ihrer rechte müssen sie sich eben die NAMENSAKTIEN, die NICHT auf ihren namen eingetragen sind, physisch AUSHÄNDIGEN lassen... mit einem BLANKO UNTERZEICHNETEN und UNDATIERTEN transfervermerk auf der rückseite... dann können sie jederzeit den namen des neuen "aktionäres" eintragen, die übertragung datieren... und damit ihre rechte geltendmachen


it's that easy 8-)


take care


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 23:35
tropico tropico ist gerade online
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Ich hatte diverse Anfragen, aus denen hervorging, daß die "IBC" als solche offensichtlich als Rechtsform angesehen wird.

Zur Klarstellung: Der Terminus "IBC" ist nur eine international anerkannte Kurzform für einen Gesellschaftstyp (International Business Company), wie etwa "Kapitalgesellschaft". "IBC" ist keine Rechtsform, wie zum Beispiel GmbH, Ltd. S.A., etc.
Mit "IBC" wird nur ausgedrückt, daß sich eine Gesellschaft typischerweise außerhalb ihres Gründungslandes betätigt, in welcher Rechtsform auch immer.
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