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  #1 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 11:24
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Beiträge: 12
Standard Offshore Konstruktion

Sehr geehrte Experten und Forumuser,

Ich möchte Ihnen meine Konstruktion vorstellen und würde gerne wissen ob diese Möglich währe und welche Offshore Form hier am geeignetsten währe:

1. Treuhänderische Offshore Firma ( Panama AG, Belize IBC usw.)
2. Firmenkonto in Panama oder dem Gründungsland
3. Firmenkonto ( Unterkonto ) in Spanien, möglichst von ein und der selben Bank

So nun zum Angebot:
1. Es werden Waren über Internet ( B2B und anderen Platformen angeboten )
2. Der Käufer erhält die Ware direkt vom Hersteller ( meist aus Asien )
3. Der Käufer ( in Deutschland ) überweist das Geld auf das Spanische Bankkonto.
4. Die Rechnung die der Firmeninhaber bekommt begleicht er mit dem Spanischen Konto.
5. Der Gewinn wird vom Spanischen zum Panamesichen Konto transferiert.
6. Das Geld vom Panamesischen Konto wird durch eine mehr oder weniger Anonyme Debitcard oder gar einer Visa Card ( auf guthaben Basis ) in Deutschland für den Bedarf abgehoben.


Sogesehen hinterlässt man fast keine Spuren die eine tatsächlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen? Da man sich ja mit dem Namen des Treuhänders in diesen B2B Plattformen anmeldet und vorstellt!
Der einzige Nachteil währe meines Wissens das Internet, da man hier keinen einzigen Schritt Unbeobachtet machen kann.

Vielen Dank fürs Lesen!
Ich würde mich über Experten- und Usermeinungen freuen.

Vielen Dank
Gruß

User
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 11:56
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Beiträge: 1
Standard Habe das selbe Problem - kann man zu zweit sowas gründen

Sehr geehrte Experten und Forumuser,

Kann man mit mehreren Personen so eine Firma eröffnen, was natürlich Kosten sparen würde. Auch ich will eine

1. Treuhänderische Offshore Firma ( Panama AG gründen)
2. Firmenkonto in Panama und in der Schweiz


So nun zum Angebot:
1. Es werden Waren über Internet ( B2B und anderen Platformen angeboten )
2. Der Käufer erhält die Ware direkt vom Hersteller ( China)
3. Der Käufer ( in Deutschland ) überweist das Geld auf das Schweizer Bankkonto.
4. Die Rechnung die der Firmeninhaber bekommt begleicht er mit dem Schweizer Konto.
5. Der Gewinn wird vom Schweizer zum Panamesichen Konto transferiert.
6. Das Geld vom Panamesischen Konto wird durch eine mehr oder weniger Anonyme Debitcard oder gar einer Visa Card ( auf guthaben Basis ) in Deutschland für den Bedarf abgehoben.


Sogesehen hinterlässt man fast keine Spuren die eine tatsächlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen? Da man sich ja mit dem Namen des Treuhänders in diesen B2B Plattformen anmeldet und vorstellt!

Wenn man alles gut durchdenkt, kann man übers Internet nicht aufgespürt bzw. entlarvt werden. Die Spuren lassen sich leicht verwischen, wenn man einige einfache Grundregeln einhält.

Vielen Dank fürs Lesen!
Björn


"Habe mir einige Textpassagen geklaut, da diese genauso wie bei mir zutreffend sind"
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  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 12:12
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Beiträge: 12
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@björn67

anscheinend haben wir das gleiche Geschäftskonzept

Jetzt steht nur noch die Umsetzung im Wege.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 14:21
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Kurze Frage nebenbei, ich weiß, das gehört nicht zum Thema.
Ist es möglich sich einen "Server" in dem Gründungsland anzumieten und mit diesem dann sozusagen Offshore zu surfen.

Theoretisch könnten die Behörden dann meine "wahre IP" kontrollieren und dann würden die ja sehen das ich "dauernd" mit dem Server verbunden war.
Dann sehen die dann einfach die Offshore-Server IP und somit wüssten die ja dann das ich was damit zutun hätte, oder gibt es eine andere Möglichkeit etwas unbeobachteter zu surfen?

Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 15:01
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Standard hm ...

@bjoern67, user,

Ich tue mich etwas schwer, einen vernünftigen Vorschlag zu unterbreiten, da ich den Aufwand, der Ihr Vorhaben mit sich bringt, in Kosten hochrechne.

Ferner: sind Sie sich darüber im Klaren, welcher tatsächliche Aufwand zur Gründung und FÜHRUNG einer Panama AG notwendig ist ? Sie müssen auch in der Regel für jede Leistung gesondert zahlen.
Zur Panama AG: http://business-podium.com/boards/showthread.php?t=124

Die Kontoeröffnung an einer Reihe von Standorten ist wiederum ein Thema für sich. In der Schweiz müßen Sie regelmäßig schon mit sechsstelligen Beträgen aufwarten, bevor Sie dort ein Geschäftskonto erhalten.
In Spanien können Sie kein Geschäftskonto für ein Unternehmen eröffnen, das nicht dort auch einen Sitz hat.

Welches Budget haben Sie sich zur Verwirklichung Ihres Vorhabens vorgestellt ? Sind Ihnen in groben Zügen die Kosten bekannt ?

Beste Grüße

tropico
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  #6 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 15:29
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Beiträge: 12
Standard

Vielen Dank für die schnelle Antwort tropico.

Der Kostenaufwand ist mir nicht genau bekannt aber ich kann mir schon vorstellen das der Betrag sich im mittleren vierstelligen Betrag befindet, oder Irre ich mich da? Es ist auch verständlich das eine Firme mit Treuhänder für keine 1000 EUR gegründet werden kann.

Ist es möglich einen Treuhänder zu erhalten der nicht schon für 100 weitere Firmen geradesteht.

Gibt es eine Möglichkeit ein Firmenunterkonto bei der selben Bank wie zum Beispiel in Panama auch in irgendeinem EU Land zu erhalten? Das währe für die Kunden viel schneller und Angenehmer zur Abwicklung.

Ich verstehe nicht genau was sie mit FÜHRUNGSKOSTEN meinen.
Meinen Sie vielleicht die Folgekosten für die weiteren Jahre?
Kontogebühren und die Jährliche Firmensteuer?

Mich würde vorallem interessieren wie es mit dem Zoll funktionieren würde, das der Zoll evtl. die Rechnung an die Firmenadresse zusenden würde und nicht an den Kunden.
Falls dies nicht möglich ist währe es auch erdenklich das der Kunde die Zollgebühren zahlt, dafür würde dieser einen günstigeren Basispreis erhalten.

Die Unternehmung sollte auf jeden Fall auf Treuhandbasis gegründet werden.
Der Treuhänder sollte jedoch mit dem Firmenkonto nichts zutun haben.

Soweit ich weiß bekommen Behörden auch bei gerichtlichem Beschluss keine internen Daten wie Namen oder Adresse. ( Panama ).
Somit könnte man eigentlich ja die Kontoeröffnung auf den "richtigen" Namen eröffnen. Bei Zahlungen von Kunden wird ja nur der Firmenname als Begünstigte Person eingetragen. Somit bleibt man "anonym".

Vielen Dank
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  #7 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 21:30
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Beiträge: 529
Standard zwei im gleichen boot 8-)

guten abend,


vorerst: in frageform und in eine angenehme form gekleidet (wird das nachstehende skizzierte konzept wohl in der praxis funktionieren etc.) tönen ihre ausführungen wesentlich zu einer antwort animierender*** als das tumbe "ich weiss schon genau, was ich will und gefälligst getan haben will... ausführen!" im direkten e-mail-kontakt


compris? vous savez - c'est le ton qui fait la musique


ihr projekt ist nämlich sooo schlecht nicht und durchaus ein längeres "verweilen" wert - ich picke einige ihrer überlegungen raus und kommentiere:


kostenaufwand

die frage ob mit oder ohne treuhänder ist nicht sehr kostenrelevant (sie finden irgendwo in zentralasien sicher einen steppenbauern, der ihnen für einen hunderter jahreshonorar sogar eine "unlimited general power of attorney" unterschreibt 8-) - entscheidend ist: wie hoch ist der REGELMÄSSIGE ZEITAUFWAND für die PROFESSIONELLE BETREUUNG ihrer firma?

sobald sie aktiv werden, können sie damit rechnen, dass sie REGELMÄSSIG entscheide treffen müssen, die sie gar nicht exakt vorausplanen können - wenn sie im handels-/fabrikationsbereich tätig sind eher mehr als beispielsweise wenn's um das verchartern ihrer yacht im mittelmeer geht (das können sie an einen lokalen, fachkundigen agenten delegieren)


exklusivität des "partners"

sie können davon ausgehen, dass ein profesioneller berater gar nicht die kapazitäten hat, um SERIOES für hunderte von firmen aktiv zu sein - sie verwechseln offensichtlich die zurverfügungstellung einer "registered office address" von AKTIVER MITWIRKUNG UND BETREUUNG ihrer unternehmung und ihrer aktivitäten

im weitern wissen profis, wie ein registereintrag gestaltet werden kann/muss, um zu vermeiden, dass der eindruck von "massenabfertigung" entsteht

für und bei der "nagelstudio berchtesgaden limited" (einer englischen firma, die in bayern kosmetische dienstleistungen anbietet) reicht eine 99-euro-all in-lösung alle mal aus, weil die struktur früher oder später (eher früher, wage ich 'mal auszuführen 8-) implodiert - wenn sie verstehen, was ich meine!


bankenkontakt(e)

sie müssen grundsätzlich verstehen, dass die ein und dieselbe bank in UNTERSCHIEDLICHEN LÄNDERN auch FUNDAMENTAL UNTERSCHIEDLICHE DIENSTLEISTUNGEN anbietet... während sie in england "retail business" betreibt, konzentriert sie sich beispielsweise in der schweiz auf "private banking"-aktivitäten (die lukrative betreuung privater vermögensverwaltungskunden also)

entsprechend ist ihre idee wohl eher schwierig umzusetzen - gleicher bankenname (durchaus zu einer bankengruppe gehörend) heisst nicht in jedem land gleiche geschäftsfelder

im übrigen hat die zugehörigkeit einer bank zu einer finanzgruppe keinen grossen einfluss auf eine schnelle(re) abwicklung - wenn ich den clinch zwischen ein und derselben bank, die sowohl auf jersey wie auf guernsey voneinander unabhängige tochtergesellschaften unterhält, denke ich eher, dass eine gewisse distanz nur von gutem sein kann 8-)


gründungskosten und/versus JÄHRLICHE verwaltungskosten

gründungskosten sind die EINMALIGEN auslagen im zusammenhang mit der gestaltung der notwendigen, fachlich und sachlich richtigen, dokumente zur rechtmässigen eintragung einer firma

FÜHRUNGSKOSTEN sind kosten, die durch die LEITUNG UND VERWALTUNG ihrer struktur entstehen - diese entstehen REGELMÄSSIG und beschränken sich auch nicht auf "kontogebühren" und die "jährliche firmensteuer". grossomodo umfassen sie

- eine physische GESCHÄFTSADRESSE für die zustellung geschäftlicher postsendungen (nicht zu verwechseln mit der REGISTERD OFFICE ADDRESS, die lediglich für BEHÖRDLICHE POST verwendet werden kann)

- ORGANE und VERWALTUNGSMITGLIEDER aufgrund der lokalen gesetzlichen vorgaben (direktor/manager, sekretär auf der "formalen" ebene, geschäftsführer auf der "operativen" basis)

- KOMMUNIKATIONSLEISTUNGEN (postum- und -weiterleitung, festnetztelefon/-telefax, webseite, e-mail-adressen etc.)

- TREUHÄNDERISCHE SERVICES wie die verwaltung von bankkonten und/oder die stellung einer holdinggesellschaft, die im auftrag und auf rechnung der wirtschaftlich berechtigten den aktienbesitz diskret "verwaltet"


abwicklung konkreter transaktionen

sie bringen ein brisantes thema im zusammenhang mit dem TÄGLICHEN GESCHEHEN auf die traktandenliste, wenn sie sich nach konkreten abwicklungsdetails im zusammenhang mit der verzollung von waren und leistungen erkundigen

seriöse anbieter verfügen gegebenenfalls über eine INTERNE SPEDITIONSFIRMA, die das gesamte warenhandling ab lieferfabrik bis zum endkunden übernimmt... und zwar (um unliebsame diskussionen zu vermeiden) mit DEREN ABSENDERANGABE


grenzen der "zurschaustellung"

mit dem hinweis auf dem verzicht auf den einsatz eines "treuhänders" im bankkontobereich geraten sie auf ein gebiet, auf welchem sie noch so grosse "investitionen" und guten willen in allen obenerwähnten fachbereichen mit einem schlag auf's spiel setzen... nur eine kleine konkrete frage: wie wollen sie dokumentieren, dass sie mit "ihrer" firma eigentlich höchstens am rande zu tun haben (indem sie beispielsweise auf kommissionsbasis als landesinterner "konsulent" agieren) - wenn sie EINZELZEICHNUNGSBERECHTIGT über das bankkonto verfügen können

das schiessen sie sich in einer art und weise ins eigene bein, die mit sicherheit in einer totalamputation enden wird... und ein seriöser berater wird in einem solchen spiel auf gar keinen fall mitspielen (schon alleine darum, weil er ob ihrem mangelnden vertraut gekränkt das weite suchen wird 8-)

achtung - teile meiner ausführungen sind humoristisch "untermalt" 8-)


spezifische (firmen)bankkontogrundlagen

sie werden MIT SICHERHEIT - mit ausnahme vielleicht der "bank of salem ltd." in melchizedek - heutzutage keine seriöse bank auf der ganzen bank mehr finden, der ihnen irgendein konto eröffnet, ohne den "final beneficial owner" zu kennen - den endgültigen wirtschaftlich berechtigten also

auch in panama nicht!

ihr hinweis auf ein sogenanntes "bankkundengeheimnis" bezieht sich auf die offene zurschaustellung der/des wirtschaftlich berechtigten - selbstverständlich wird kein name genannt im zusammenhang mit der überweisung von zahlungen auf ein firmenkonto

allerdings: die bis kürzlich mögliche UEBERWEISUNG von geldern ab einem bankkonto OHNE ANGABE DES ABSENDERS (auftraggeber also "lediglich" die absendend bank) ist nach internationalen abkommen NICHT MEHR AKZEPTIERT - korrespondenzbanken dürfen derartige transaktionen nicht mehr abwickeln - ja, müssen sogar die lokal involvierten finanzgewerbe-überwachungsbehörden über derartige verstösse informieren


hoffentlich habe ich ihnen nicht mut und elan genommen... ihr projekt kann durchaus erfolgreich umgesetzt werden - nur braucht's dazu ein offenes ohr mit und zu einem professionell arbeitenden berater, der die ihnen versprochenen leistungen auch - möglichst mit eigener infrastruktur (fragen sie ihn 'mal, ob er die gründungsdokumente IN EIGENER REGIE aufstellt und beim zuständigen register hinterlegt... oder er den "auftrg" an einen lokalen agenten weitergibt... überraschungen nicht ausgeschlossen!!!) umsetzen kann


viel glück für die umsetzung


ffbkdavid@creatrustconsult.com
www.creatrustconsult.com





*** nur so nebenbei gesagt - alle postenden auf unseren boards (moderatoren und administratoren eingeschlossen) betrachten ihre "investitionen" hier als hobbyarbeit und arbeiten vollständig ehrenamtlich... mit ein grund, warum wir auf einen angenehmen tonfall äussersten wert legen... o.k.?
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  #8 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 23:01
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Vielen Dank für Ihre Antwort ffbkdavid.

vorerst: in frageform und in eine angenehme form gekleidet (wird das nachstehende skizzierte konzept wohl in der praxis funktionieren etc.) tönen ihre ausführungen wesentlich zu einer antwort animierender*** als das tumbe "ich weiss schon genau, was ich will und gefälligst getan haben will... ausführen!" im direkten e-mail-kontakt

Genau so sollte es eigentlich nicht gemeint sein. Das ist ja auch das größte Problem, da ich NICHT GENAU weiß was ich will, deswegen habe ich auch EUCH Experten hierzu gefragt!

compris? vous savez - c'est le ton qui fait la musique
Ich weiß das der Ton die Musik macht und soweit ich weiß habe ich NIEMANDEM etwas "Befohlen". Anscheinend ein Missverständniss ( siehe blau gekennzeichneten Text! )


Wenn ich genau wüsste was ich will und wie ich das UMSETZE, würde ich versuchen es selbst zu erledigen.

Da ich aber kein "Profi" oder gar "Experte" bin ziehe ich lieber hierfür eine Gründungsfirma hinzu.


Zum Thema Unterkonto bei der gleichen Bank:
Das währe natürlich NICHT "unbedingt" nötig, jedoch würde ich bei den Transaktionskosten sparen da, es sich um die gleiche Bank handelt.

entscheidend ist: wie hoch ist der REGELMÄSSIGE ZEITAUFWAND für die PROFESSIONELLE BETREUUNG ihrer firma?
sobald sie aktiv werden, können sie damit rechnen, dass sie REGELMÄSSIG entscheide treffen müssen, die sie gar nicht exakt vorausplanen können - wenn sie im handels-/fabrikationsbereich tätig sind eher mehr als beispielsweise wenn's um das verchartern ihrer yacht im mittelmeer geht (das können sie an einen lokalen, fachkundigen agenten delegieren)


Gehört das zum Servicekatalog dazu oder müssen diese "entscheide" selbst getätigt werden.

exklusivität des "partners"

sie können davon ausgehen, dass ein profesioneller berater gar nicht die kapazitäten hat, um SERIOES für hunderte von firmen aktiv zu sein - sie verwechseln offensichtlich die zurverfügungstellung einer "registered office address" von AKTIVER MITWIRKUNG UND BETREUUNG ihrer unternehmung und ihrer aktivitäten


Das war eigentlich nicht verwechselt, da ich eigentlich was anderes meinte.
Ich habe schon von "angeblich seriösen" Firmen gehört das diese nur einige Treuhänder haben und diese immer wieder eintragen.
Das war auch der Punkt den ich meinte. Wenn der Treuhänder dann schon beim Deutschen FA bekannt ist, werden sich diese bestimmt fragen wer diesmal dahinter steht.

seriöse anbieter verfügen gegebenenfalls über eine INTERNE SPEDITIONSFIRMA, die das gesamte warenhandling ab lieferfabrik bis zum endkunden übernimmt... und zwar (um unliebsame diskussionen zu vermeiden) mit DEREN ABSENDERANGABE

Die Ware wird per Container versendet. (warscheinlich Schifffracht oder bei kleinstbestellungen per Post Service)


grenzen der "zurschaustellung"

mit dem hinweis auf dem verzicht auf den einsatz eines "treuhänders" im bankkontobereich geraten sie auf ein gebiet, auf welchem sie noch so grosse "investitionen" und guten willen in allen obenerwähnten fachbereichen mit einem schlag auf's spiel setzen... nur eine kleine konkrete frage: wie wollen sie dokumentieren, dass sie mit "ihrer" firma eigentlich höchstens am rande zu tun haben (indem sie beispielsweise auf kommissionsbasis als landesinterner "konsulent" agieren) - wenn sie EINZELZEICHNUNGSBERECHTIGT über das bankkonto verfügen können

das schiessen sie sich in einer art und weise ins eigene bein, die mit sicherheit in einer totalamputation enden wird... und ein seriöser berater wird in einem solchen spiel auf gar keinen fall mitspielen (schon alleine darum, weil er ob ihrem mangelnden vertraut gekränkt das weite suchen wird 8-)


Diese Möglichkeit "EINZELZEICHNUNGSBERECHTIGT" kannte ich nicht!

achtung - teile meiner ausführungen sind humoristisch "untermalt" 8-)



allerdings: die bis kürzlich mögliche UEBERWEISUNG von geldern ab einem bankkonto OHNE ANGABE DES ABSENDERS (auftraggeber also "lediglich" die absendend bank) ist nach internationalen abkommen NICHT MEHR AKZEPTIERT - korrespondenzbanken dürfen derartige transaktionen nicht mehr abwickeln - ja, müssen sogar die lokal involvierten finanzgewerbe-überwachungsbehörden über derartige verstösse informieren

Würde denn bei einem Firmenkonto denn bei Absender der tatsächliche Name stehen? Soweit ich weiß steht dort dann ja der Firmenname.

hoffentlich habe ich ihnen nicht mut und elan genommen... ihr projekt kann durchaus erfolgreich umgesetzt werden - nur braucht's dazu ein offenes ohr mit und zu einem professionell arbeitenden berater, der die ihnen versprochenen leistungen auch - möglichst mit eigener infrastruktur (fragen sie ihn 'mal, ob er die gründungsdokumente IN EIGENER REGIE aufstellt und beim zuständigen register hinterlegt... oder er den "auftrg" an einen lokalen agenten weitergibt... überraschungen nicht ausgeschlossen!!!) umsetzen kann


viel glück für die umsetzung


Vielen Dank!

Grüße
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  #9 (permalink)  
Alt 22.04.2006, 15:19
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Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 35
Standard

@ffbkdavid
Zitat:
nur eine kleine konkrete frage: wie wollen sie dokumentieren, dass sie mit "ihrer" firma eigentlich höchstens am rande zu tun haben (indem sie beispielsweise auf kommissionsbasis als landesinterner "konsulent" agieren) - wenn sie EINZELZEICHNUNGSBERECHTIGT über das bankkonto verfügen können
Es sei mir bitte eine Frage zu diesem Sachverhalt erlaubt: Wer Zeichungsberechtigt ist, ist ja im normalen Geschäftsverkehr nicht zu erkennen. Wie sieht denn ein Szenario aus, wo die zeichnungsberechtigte Person offenkundig wird? Wann ist dies wichtig? Das beispielsweise das deutsche FA noch den Zeichnungsberechtigen einfach in einem EU Land ermitteln kann, würde ich ohne weiteres glauben. Aber was wenn das Konto beispielsweise in der Schweiz oder in Panama liegt?

Danke für Ihre Zeit
Grüße Mucha
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  #10 (permalink)  
Alt 23.04.2006, 08:43
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Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard informationsaustausch zwischen behörden/mit banken

Es sei mir bitte eine Frage zu diesem Sachverhalt erlaubt: Wer Zeichungsberechtigt ist, ist ja im normalen Geschäftsverkehr nicht zu erkennen.
_____ naja, wenn SIE aufträge unterzeichnen
_____ wenn SIE mit dem checkbuch aufkreuzen
_____ wenn SIE mit einer auf "ihr" firmenkonto lautenden kreditkarte durch die gegend shoppen
_____ ..... obwohl sie doch mit "dieser firma" gar nichts zu tun haben wollen... dann werden sehr wohl einige fragen zur beantwortung fällig
_____ d e n n : dass irgendjemand NACH AUSSEN den kopf aus dem fenster hält (sprich: verpflichtungen für die firma eingeht, indem er beispielsweise auftragsbestätigungen unterzeichnet etc.), er aber im innenverhältnis als ganggo amtiert (sprich: KEINE zeichnungsberechtigung!)... auf einen solchen deal wird sich ein seriöser berater nie und nimmer einlassen

_____ damit sie sehen, dass das problem rein theoretischer natur ist, hier DIE lösung: KOLLEKTIVUNTERSCHRIFT (also zwei gemeinsam zeichnungsberechtigte), begründung: auf der grundlage eines entsprechenden vertrages ist herr xxx. als door opener auf den deutschsprachigen europäischen märkten für die firma yyy. aktiv - aus dieser position heraus hat er gewisse verpflichtungen/verantwortungen zu übernehmen, die über den rahmen eines simplen "aussendienstmitarbeiters"/agenten oder ähnlichen Funktionen hinausgehen
Wie sieht denn ein Szenario aus, wo die zeichnungsberechtigte Person offenkundig wird? Wann ist dies wichtig? Das beispielsweise das deutsche FA noch den Zeichnungsberechtigen einfach in einem EU Land ermitteln kann, würde ich ohne weiteres glauben. Aber was wenn das Konto beispielsweise in der Schweiz oder in Panama liegt?
_____ rechtshilfegesuch bei steuerBETRUGSverdacht
_____ die erwähnten länder "schützen" bankkundenbeziehungen nur in fällen von steuerHINTERZIEHUNG
_____ der unterschied liegt, dass bei betrugsverdacht gefälschte DOKUMENTE im spiel sind/sein müssen... finanzämter versuchen schon seit längerer zeit gar nicht mehr, auf der grundlage von simpler steuerHINTERZIEHUNG an ihrgendwelche hintergrundinformationen über auslandsfirmen zu gelangen... es wird von anfang an der tatbestand des steuerBETRUGES stipuliert - dieser tatbestand muss immerhin im land, wo das konto unterhalten wird, ebenfalls in entsprechenden strafrechtsparagraphen enthalten sein... was natürlich UNTERKUNDENFÄLSCHUNGSDELIKTE sind
_____ gratwanderung wird in solchen fällen immer schwierig... der richter wird auf jeden fall INTERNEN sich über das konto ins bild setzen und dann entscheiden... hat dabei recht grossen spielraum

fazit: heikel - lassen sie alle aktivitäten auf diesem gebiet sein und handeln sie so, wie fettgedruckt vorgeschlagen

schönen sonntag

ffbkdavid@business-podium.com
www.creatrustconsult.com


Danke für Ihre Zeit
Grüße Mucha

Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:06 Uhr).
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  #11 (permalink)  
Alt 26.04.2006, 20:39
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Guten Abend,

hatte heute "mal wieder" einen Gedankenblitz.

Meiner Ansicht nach ist solch eine Konstruktion sicherer als die obere.

Fangen wir an :-)

1. Treuhänderische Offshore Firma (Panama oder sonst wo :-)
2. Ebenfalls ein Geschäftskonto in beispielsweise Panama
3. Wohnort: Deutschland
So nun der große Unterschied:

Man bietet bei B2B Plattformen die Ware an. Jedoch kann man diese nicht über die Plattform erwerben sonder über eine hierfür Eingrichtete Website mit Online Shop auf einem Ausländischen Server. ( B2B Plattform wird sogesehen als Werbeplattform "missbraucht" )

Der Potenzielle Käufer besucht den Online Shop und erwirbt dort die Ware.
Der Online Shop ist "eigentlich" nur für Ausländische Interessenten gedacht.

Nun meine Fragen hierzu:

Was passiert nun wenn man den Online Shop in englischer Sprache einrichtet und nun ein deutscher Kunde etwas bestellt.

Man schreibt dem Kunden nun eine Rechnung.
Theoretisch gesehen kann er diese Rechnung dann beim Fiskus nicht vorlegen bzw. erhält hierfür die MwSt. nicht zurückerstattet da er ja eine Ware aus dem Ausland bestellt hat.


Somit würde sich der Eigentliche Verkäufer auch der Zollrechnung "entziehen" da der Käufer die Ware aus einem Ausländischen Shop bestellt hat, muss er auch davon ausgehen ( wird natürlich auch darauf hingewiesen ) das er die Zollrechnung begleichen müsste.
Dafür erhält der Kunde jedoch einen günstigeren Einkaufspreis damit es sich ausgleicht.

Kleines Beispiel:

1. Der Käufer bestellt 100 "was auch immer" :-) zu einem Preis von sagen wir mal 500 EUR je Stück: Er Überweist das Geld an das Geschäftskonto = 50.000 EUR.

2. Der Verkäufer leitet diese Bestellung an den Hersteller weiter.
Der Hersteller stellt dem Verkäufer eine Rechnung in Höhe von 35.000 EUR aus.

3. Der Verkäufer begleicht diese Rechnung auch sofort!

4. Nun Versendet der Hersteller die Ware DIREKT an den Kunden.

5. Somit hat der Verkäufer "für seine Dienstleistung" 15.000 EUR Gewinn erziehlt.


Somit währe der in Deutschland ansässige Verkäufer für den "Deutschen Fiskus" nicht so Interessant, weil der Panama AG sogesehen nicht "direkt" nach Deutschland verkauft hat.



So was meint Ihr dazu, ist es aboluter Hirngespinst oder doch besser als die erste (oben) Aufgeführte Kontruktion.
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  #12 (permalink)  
Alt 27.04.2006, 20:28
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@user,

mir ist immer noch nicht klar, wieso Sie nach wie vor Panama bevorzugen.

Verstehen Sie eigentlich die spanische Sprache (die Amtssprache in Panama ist Spanisch) ? Richtig ist zwar, daß mit Ihnen alle Vorgänge in Englisch vorgelegt würden, aber es gilt das Recht in dortiger Landessprache.
Ich muß Ihnen beispielsweise gestehen, daß juristische Formulierungen in Englisch (aus Belize oder Anguilla oder von wo auch immer) auch für mich bisweilen schwer zu übersetzen sind.
Es gibt nunmal Vorgänge, die Ihnen als möglicher Inhaber einer Panama-Gesellschaft vorgelegt werden könnten, die Sie vor einer Entscheidung auch verstehen müssen.
Ein englischsprachiger Gründungsprovider wird Ihnen da sicherlich keine große Hilfe sein.


Sie schreiben ferner:

"Man schreibt dem Kunden nun eine Rechnung."

Wer ist "man" ?

Eine Rechnung aus dem Ausland weist keine Umsatzsteuer aus.


Schauen Sie mal bei www.zoll.de hinein; dort finden Sie die Fragen zu Zöllen, die ein Kunde zu zahlen hätte.
Je nach Ware - bei uns hier im Forum "Dokumentationsbereich" - finden Sie auch einen Link zum Zoll/ ZID. Es gelten jeweils besondere Bestimmungen, die Sie kennen sollten.


Ferner: Beachten Sie, daß Überweisungen ins Ausland erhebliche Kosten verursachen können; dies sollte kaufmännisch berücksichtigt werden.


Ansonsten hätte Ihr Gedankenspiel erst einmal eine brauchbare Basis.

Beste Grüße

tropico
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  #13 (permalink)  
Alt 27.04.2006, 20:56
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Guten Tag tropico,

ersteinmal zu Panama:

1. Spanisch kann ich erlich gesagt überhaupt nicht.
2. Panama war auch nur als Beispiel gemeint.
3. Mir persönlich währe es egal wo die Firma gegründet würde, hauptsache es ist sicher.

Eine Rechnung aus dem Ausland weißt keine Umsatzsteuer auf, meine Frage jedoch bezog sich auf die MwSt.
Weißt eine Rechnung aus dem Ausland eine Mehrwersteuer aus?
____
Sie schreiben ferner:

"Man schreibt dem Kunden nun eine Rechnung."

Wer ist "man" ?
____
Die Offshore Firma schätz ich mal, man schreibt ja dann eine Rechnung im Namen der Firma.


____
Schauen Sie mal bei www.zoll.de hinein; dort finden Sie die Fragen zu Zöllen, die ein Kunde zu zahlen hätte.
Je nach Ware - bei uns hier im Forum "Dokumentationsbereich" - finden Sie auch einen Link zum Zoll/ ZID. Es gelten jeweils besondere Bestimmungen, die Sie kennen sollten.
____

Die Seite kenne ich bereits, habe mich dort auch Stundenlang aufgehalten 8-) jedoch NIE konkrete Zahlen gesehen.

Falls Sie wissen wo genau diese sind, könnten Sie mir dann bitte sagen wo ich klicken soll? :-)


____
Ferner: Beachten Sie, daß Überweisungen ins Ausland erhebliche Kosten verursachen können; dies sollte kaufmännisch berücksichtigt werden.
____
Das die Überweisungen ins Ausland teuer sind weiß ich bereits, hatte schon öfters Erfahrungen gemacht .
Könnten Sie mir für ERHEBLICHE KOSTEN eine ungefähre Zahl nennen.

Ich kenne eigentlich nur die Überweisungsgebühren in Höhe von 19 EUR und der Empfänger zahlt dann noch seine Anfallenden Bankgebühren.



Mir währe die Frage mit der www.zoll.de Homepage nochmals wichtig, es kann doch nicht sein das ich die wichtigsten Details nicht gesehen habe.

Vielen Dank

Gruß

User
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  #14 (permalink)  
Alt 27.04.2006, 21:07
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@user,

ich bin mir etwas unsicher, ob ich jetzt Begriffe, die gesetzlich und bei Kaufleuten FESTSTEHEN, erläutern sollte, aber ich denke, daß Ihr Beispiel für andere hilfreich sein könnte: MwST=Umsatzsteuer ! Sorry, es gibt kein Mehrwertsteuergesetz, sondr nur das UStG.

Ich muß gerade schmunzeln:

"Die Offshore Firma schätz ich mal, man schreibt ja dann eine Rechnung im Namen der Firma."
Ja, aber wer in Person ist "man"; wer zeichnet ?

Zum Zoll:

Soweit ich (bitte unter Vorbehalt, da ich dort keinen Informanten habe) die Sach- und Rechtslage sehe, hängen die weiteren Kosten von der Ware ab.

Beste Grüße

tropico
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  #15 (permalink)  
Alt 27.04.2006, 21:19
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@ tropico,

wie peinlich, MwSt=USt

wie konnte ich das bloß wieder vergessen ³

___
Ich muß gerade schmunzeln:

"Die Offshore Firma schätz ich mal, man schreibt ja dann eine Rechnung im Namen der Firma."
Ja, aber wer in Person ist "man"; wer zeichnet ?
___

Die Firma wird ja Treuhänderisch Gegründet, man erhält ja dann eine Generallvollmacht, somit ist man in der Lage im Namen des Treuhänders zu Unterzeichnen oder Irre ich mich da?

Zum Zoll:

Beispiel: Elektronikartikel
Auf der Homepage des Zolls habe ich da aber nur zu Nahrungsmitteln etwas gefunden.
Wissen Sie vielleicht wie hoch der Betrag bei einem 1000 EUR teurem Elektronikartikel währe? ( UNGEFÄHR )

Vielen Dank

Gruß
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