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| Firmengründung & Offshore US LLC, US Corp., IBC, Karibikangebote, internationale Strukturierung etc.
Offshore, Briefkastenfirma, Offshore-Firma, Firmengründung, Auslandsfirma, Steueroase, Steueroasen in der Karibik, Domizilgesellschaft, Sitzgesellschaft, Offshoregesellschaft, IBC, LLC, IZA |
| Tags: auslandsfirma, bankkonto, belize, firmengruendung, offshore, offshore bankkonto |
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Guten Tag,
erst einmal möchte ich den Initiatoren zu diesem Forum gratulieren. Ich lese schon seit längerem mit großem Interesse die Beiträge und möchte mich hiermit auch aktiv beteiligen. Dies insbesondere, da ich gerade ein Vorhaben realisieren möchte und auf diesem Wege um Hilfestellung und Lösungsansätze bitte. Vorhaben: Ich bin in der Beratung von Firmen und Personen tätig. Aufgrund von Konkurrenzverboten bin ich hier jedoch eingeschränkt. Auch - und dies in erster Linie im privaten Bereich - werden teils meine Rechnungen an Kunden nicht steuerlich geltend gemacht, weswegen hier eine Pauschalbesteuerung m.E. sinnvoll wäre. Meinen Hauptwohnsitz unterhalte ich in einem Land, welches keine Einkommenssteuer auf meinen Verdienst erhebt, sofern dieser nicht im Land erzielt wurde (gilt auch für Firmen). Firmengründung: In Foren, Fachbüchern und bei zahlreichen Anbietern habe ich nach entsprechenden Möglichkeiten kundig gemacht. Woraus natürlich nun eine Vielzahl an Gedankengängen, Fragen und möglichen Ansätzen resultieren. Kurz gesagt: Ich bin durch die zahlreichen, teils unterschiedlichen Aussagen, ein wenig verunsichert und verwirrt. Jurisdiktionen: Aufgrund meiner Informationen und teils persönlicher Vorlieben tendiere ich zu folgenden Ländern: - Belize - Anguilla - B.V.I. - Panama - Seychellen Kann mir ein Experte hierzu einen Rat geben, welches Land sich hier durch Diskretion besonders auszeichnet? Insbesondere wäre von Interesse, welche Informationen die Handelskammern bzw. Firmenregisterbehörden an Dritte weitergeben, wenn überhaupt? Treuhänder: Die Einschaltung von Treuhändern gewährt natürlich sicherlich bestmögliche Diskretion. Doch ist es nicht so, dass ich bei einer Offshoregründung durch Treuhänder, welche mir eine Generalvollmacht ausstellen, Schwierigkeiten haben werde ein Bankkonto zu eröffnen? Beziehungsweise ich dann möglicherweise ein Konto unterhalte, bei welchem ich nicht sicher gehen kann, dass sich hieran der Treuhänder nicht bedient? Bankkonto: In der Schweiz sind Firmenkonto in meinem Falle kein Problem, es ist zwar bei einigen Gründungsländern (u.a. Belize) schwieriger dies darzustellen, da ich jedoch ein guter Bankkunde bin, wird dies auch zu realisieren sein. Stellt sich noch die Frage, welche anderen Länder sich für die Etablierung von Offshorekonti eignen? Gedankenansatz zur Diskretion Um die Diskretion besser auszunutzen und ggf. Treuhänder zu umgehen, kam mir folgender Gedankengang: Man gründet beispielsweise in Belize die Firma XYZ Ltd., welche ausschließlich als Gesellschafter und Direktor einer zweiten Offshore-Firma ABC S.A. z.B. auf den B.V.I. fungiert. Ich wäre zwar offizieller Direktor der Firma XYZ Ltd., würde jedoch bei der ABC S.A. nicht mehr aufscheinen ... Ist dieser Gedankengang korrekt? Selbstverständlich ist mir bewusst, dass dieses Konstrukt nicht in allen Gründungsländern darstellbar ist. Dies müsste man natürlich im Vorfeld prüfen. Gruß, Thomas Vogler |
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_____ guten tag,
_____ sie finden meine bemerkungen unter _____ nachfolgend: Ich bin in der Beratung von Firmen und Personen tätig. Aufgrund von Konkurrenzverboten bin ich hier jedoch eingeschränkt. Auch - und dies in erster Linie im privaten Bereich - werden teils meine Rechnungen an Kunden nicht steuerlich geltend gemacht, weswegen hier eine Pauschalbesteuerung m.E. sinnvoll wäre. Meinen Hauptwohnsitz unterhalte ich in einem Land, welches keine Einkommenssteuer auf meinen Verdienst erhebt, sofern dieser nicht im Land erzielt wurde (gilt auch für Firmen) _____ risikoreiches leben - wenn sie mit "konkurrenzverboten" belastet aktiv sind, laufen sie doch ständig gefahr, dass ihre aktivitäten "auffliegen", wenn rauskommt, dass sie hinter dem rücken von x. tätig sind - aus UNSEREN erfahrungen weiss ich, dass die auftraggeber UNSERER kunden, die berater verpflichten, in den entsprechenden verträgen/vereinbarungen/bestätigungen immer ganz klar und unmissverständlich festhalten, WELCHE PERSON konkret für die auftragsabwicklung zuständig, verantwortlich und auch ansprechpartner ist (schlicht und einfach aus dem einfachen grund, weil in der vergangenheit schlaumeier grosskotzig als "management consultants" aufgetreten und aufträge acquiriert, die vereinbarten leistungen jedoch in der folge dann "auf dem freien markt" eingekauft hatten... und sich bei problem elegant vom acker gemacht hatten) _____ wieimmer sie auch die grundlagen mit ihren kunden strukturieren... mindestens DIESER wird sie als PERSON kennen und nötigenfalls auch identifizieren können _____ daraus folgt, dass sie den weitern, hier kommentierten komponenten ihrer struktur grösste aufmerksamkeit schenken sollten/müssen: Firmengründung: In Foren, Fachbüchern und bei zahlreichen Anbietern habe ich nach entsprechenden Möglichkeiten kundig gemacht. Woraus natürlich nun eine Vielzahl an Gedankengängen, Fragen und möglichen Ansätzen resultieren. Kurz gesagt: Ich bin durch die zahlreichen, teils unterschiedlichen Aussagen, ein wenig verunsichert und verwirrt. _____ es wäre äusserst interessant, von ihnen zu erfahren, über welche "... entsprechenden möglichkeiten ..." sie sich kundig gemacht haben... und offensichtlich verwirren liessen 8-) - die ganze problematik ist nämlich keineswegs soooo wahnsinnig kompliziert... und verunsichert ist man nur, wenn man die ansätze von möchtegernprofis und pseudo-offshore-fachbuchverfassern nicht verstanden hat (was nichts mit IHNEN zu tun hat, sondern von den genannten "fachleuten" durchaus geplant ist... schnorren ersetzt fachkenntnisse lautet vielfach das motto!) _____ also - einige GRUNDSÄTZE: - struktur auf ENDKUNDENERWARTUNG ausrichten - wenn dieser kontakte mit ihnen NACH AUSSEN dokumentieren muss/soll/will (gilt auch für rechnungen, korrespondenzen etc. - in IHREM fall offensichtlich nach ihren angaben nicht primär relevant), unbedingt MULTIJURISDICTION-lösung ins auge fassen (mischung von OFFSHORE- und ONSHOREgesellschaften) - in ONSHORE-jurisdictions unbedingt CORPORATIONS vermeiden... als alternativen stehen LLC's, neuerdings auch LLP's, zur verfügung - der einsatz von IBC's ist absolut TÖDLICH und in jedem falle zu vermeiden (alleine schon darum, weil sich mittlerweile jede einigermassen seriöse bank angewidert abwendet, wenn sie mit ibc-papierkram vorstellig werden und um die einrichtung eines kontos ersuchen) ..... wenn sie sich an diese BASICS halten, sind sie schon auf der sicheren seite Jurisdiktionen: Aufgrund meiner Informationen und teils persönlicher Vorlieben tendiere ich zu folgenden Ländern: - Belize - Anguilla - B.V.I. - Panama - Seychellen _____ ist alles "möglich"... ich bewundere ihre flexibilität bezüglich "wohnsitz"... zwischen langweiligen aufenthalten auf eilanden wie anguilla, den seychellen und den british virgin islands und dem pulsierenden, europaliken leben in panam liegen WELTEN! _____ geheimtip: wenn sie in panama RESIDIEREN, kümmert sich kein mensch danach, aus welchen (ausländischen) quellen sie ihr einkommen generieren... zur optimierung des sicherheitsaspektes also a) leben in panama, b) firma/firmen beispielsweise auf anguilla (siehe auch nachfolgende bemerkungen hinsichtlich "directorship" etc.) _____ für MICH PERSOENLICH käme aus ihrer liste ausschliesslich panama in frage... hatte eben ein beratungsmandat für einen schweizer, der über 10 jahre auf den caymans tätig war - ein offshore-spezialist, bei dem man sich wundert, warum er sich an uns wandte - grund: grosse familiäre probleme aufgrund der lokalen situation (man kann sich an sandigen beaches sattsehen... man kann sich über den ständigen sonnenschein durchaus ärgern... und man langweilt sich nach einer gewissen - meist überraschend kurzen - zeit ganz gewaltig über die treffen mit den ewigen betrunkenen langweilern im service- und/oder "british citizens"-club... und dem fehlen von europatauglichen kulturangeboten - der karibische karneval ist im übrigen in keiner weise mit dem basler morgestraich zu vergleichen 8-) Kann mir ein Experte hierzu einen Rat geben, welches Land sich hier durch Diskretion besonders auszeichnet? Insbesondere wäre von Interesse, welche Informationen die Handelskammern bzw. Firmenregisterbehörden an Dritte weitergeben, wenn überhaupt? _____ grundsatz: was nicht nach aussen dringt, kann auch nicht weitergegeben werden... wenn sie überhaupt keine steuererklärung abgeben... wenn sie ausser einem lokalen registered agent keinerlei informationen über firmeninternas (direktor, sekretär, aktionäre etc.) hinterlegen müssen... dann besteht auch keine gefahr, dass derartige daten nach aussen dringen können _____ it's that easy! Treuhänder: Die Einschaltung von Treuhändern gewährt natürlich sicherlich bestmögliche Diskretion. Doch ist es nicht so, dass ich bei einer Offshoregründung durch Treuhänder, welche mir eine Generalvollmacht ausstellen, Schwierigkeiten haben werde ein Bankkonto zu eröffnen? Beziehungsweise ich dann möglicherweise ein Konto unterhalte, bei welchem ich nicht sicher gehen kann, dass sich hieran der Treuhänder nicht bedient? _____ das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun _____ das büros eines treuhänders, der für mich nach aussen verantwortung übernimmt, gleichzeitig jedoch eine generalvollmacht ausstellt, würde ich fluchtartig verlassen - DER MANN HAT NICHTS (MEHR) ZU VERLIEREN - überlegen sie sich einmal, welches risiko da in der luft liegt, wenn eine einzige person für mehrere hundert firmen, die er betreut, solche dokumente ausstellt _____ banken verlangen bei kontoeröffnung die offenlegung des/der FINAL BENEFICIAL OWNERS ON ASSETS... da hilft ihnen kein "frontmann"... da heisst's: hosen runter - übrigens in der zwischen weltweit... sogar im baltikum!!! Bankkonto: In der Schweiz sind Firmenkonto in meinem Falle kein Problem, es ist zwar bei einigen Gründungsländern (u.a. Belize) schwieriger dies darzustellen, da ich jedoch ein guter Bankkunde bin, wird dies auch zu realisieren sein. _____ dann ist hier ja diesbezüglich auch kein kommentar notwendig Stellt sich noch die Frage, welche anderen Länder sich für die Etablierung von Offshorekonti eignen? _____ grundsatz: die QUALITÄT DER BANK kommt vor der JURISDICTION, in der das konto geführt wird _____ unbedingt INTERNATIONAL TÄTIGE BANKENGRUPPE aussuchen... dann spielt das land keine rolle (am besten natürlich, wenn ONSHOREmöglichkeiten bestehen... wird aber ständig schwieriger!) _____ entscheidend für problemlose INCOMING TRANSFERS übrigens auch, wo zahlungen GECLEART werden!!! Gedankenansatz zur Diskretion Um die Diskretion besser auszunutzen und ggf. Treuhänder zu umgehen, kam mir folgender Gedankengang: Man gründet beispielsweise in Belize die Firma XYZ Ltd., welche ausschließlich als Gesellschafter und Direktor einer zweiten Offshore-Firma ABC S.A. z.B. auf den B.V.I. fungiert. Ich wäre zwar offizieller Direktor der Firma XYZ Ltd., würde jedoch bei der ABC S.A. nicht mehr aufscheinen ... _____ ja, aber die XYZ erscheint ja als direktor der ABC... und wenn sie "for and on behalf of director" dokumente unterzeichnen, müssen sie ja ihren namen preisgeben _____ wirkt ausschliesslich kostentreibend... bringt wenig bis rein goar nix! Ist dieser Gedankengang korrekt? Selbstverständlich ist mir bewusst, dass dieses Konstrukt nicht in allen Gründungsländern darstellbar ist. Dies müsste man natürlich im Vorfeld prüfen. _____ ja, unbedingt 8-) ich wünsche ihnen für ihr vorhaben alles gute und den gewünschten erfolg ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.
Ich möchte, um die Situation klarer darzustellen und ein Missverständnis aus dem Weg räumen folgendes anfügen: - Die Frage nach der Jurisdiktion bezog sich nicht auf meinen Wohnsitz, sondern auf den angedachten Sitz der Gesellschaft. Daher die Frage bzgl. Empfehlungen. Meinen Wohnsitz unterhalte ich bereits seit vielen Jahren "Offshore". - Bei der Beratung trete ich nicht offen in Erscheinung. Meine Aufgabe besteht in erster Linie in der Konzeption und Analysierung von Marketing und PR-Strategien, teils auch für Privatpersonen. Mein Gedankengang ging in die Richtung, dass selbige künftig von der XYZ S.A. erstellt und vertrieben werden. Gruß, Thomas |
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Die teils verwirrenden und widersprüchlichen Informationen stammen von diversen Anbietern und Informationsseiten im Internet, hier seien u.a. LowTax, ZfU, OCRA, GoMoPa etc.. Auch habe ich einige Bücher zu dieser Thematik gelesen. Meiner Ansicht empfehlenswert scheint mir „Steueroasen 2007“ aus dem Walhalla Verlag.
Ich habe kein Problem mich gegenüber der Bank als wirtschaftlich Berechtigten auszuweisen, ein Problem hätte ich jedoch, wenn sich der Treuhänder an dem Firmenkonto bedient. Wenn ich jedoch selbst die Position des Directors einnehme, stellt sich dies doch als „NO GO“ dar, da derartige Daten doch auch in Offshore-Staaten öffentlich zugänglich sind, oder? Gruß, Thomas |
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Zitat:
wollen Sie uns einmal Ihr Vorhaben etwas präziser darstellen; anhand Ihrer IP sehe ich, daß Sie offensichtlich in einem Land leben, das gewiss nicht als rechtsfreier Raum bezeichnet werden kann. Umso wichtiger wäre es, Ihr Vorhaben anhand Ihrer Kundenstruktur etwas genauer kennenzulernen: Welche Firmen und Privatpersonen beraten Sie in welchem Land ? Konkurrenzverbote - so es denn diesbezüglich für Sie ein primäres Thema sei - stellt sich als Thema auch immer dann, wenn Sie tatsächlich/ rechtlich greifbar wären. Damit verbunden, schließe ich den Kreis, wenn ich frage, wer denn Ihre aktuelle oder potentielle Kundschaft ist. Ansonsten kann ich zunächst den wie immer fachkundigen Ausführungen von ffbkdavid nichts hinzufügen. Am Rande gefragt: sagen Sie, Ihr Klarname ist doch hoffentlich nicht identisch mit dem Pseudonym, mit dem Sie sich hier bei uns angemeldet haben ???! (Sie ahnen nicht, wer hier mittlerweile alles als Leser/ Gast vertreten ist ...)
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1)
wenn sie auch nur schon unterstellen, dass ihr "treuhänder" unter umständen mit ihren moneten entschwinden könnte... würde ich DIESEN nicht auswählen 8-) im übrigen kann die "bezugsquelle bankkonto" elegant dadurch optimiert werden, dass SIE zusammen mit der frontperson kollektiv zeichnungsberechtigt sind... man müsste nur NACH AUSSEN darstellen, warum um alles in der welt zeichnungsberechtigt sind in einer firma, in der sie doch offiziell gar nicht tätig sind kann man vertraglich regeln... als "european marketing coordinator" haben sie ja gewiss einen minimalen einfluss auf den wahren besitzer, nicht wahr 8-) 2) im übrigen würden auch mich antworten auf die von tropico gestellten fragen sehr interessieren - mich beschäftigt beispielsweise die situation, dass sie erwähnen, sie würden schon offshore wohnen... sie aber doch hierorts fragen stellen, die ICH problemlos innerhalb meines offshore-wohnsitzes beantwortet erhalten könnte 3) mit diesen vermaledeiten internet-informationen ist es halt so eine sache... bei ocra, spencer group und all den anderen firmengründungsfabriken erhalten sie doch wohl eher standardantworten... allerdings auf hochglanzpapier - dass der ehemalige (und hinter den kulissen gewiss noch aktive) ocra-besitzer/oberboss bei nacht und nebel verschwunden ist, nachdem er von einem richter auf der isle of man mit rüden worten des "negligent behavings" bezichtet und zu einer schadensersatzzahlung in millionenhöhe verurteilt wurde... davon lesen sie kaum etwas 8-) für uns sind die grossfabriken das beste kundenacquisitionsreservoir - bei spencer consulting group erhielt einer unserer treusten kunden seinerzeit wohl eine günstige pauschale für die firmenGRÜNDUNG... nach einem jahr jedoch eine rechnung über mehr als 5,000 gbp für "consulting work" mit der drohung, seine inzwischen aktive gesellschaft würde unverzüglich gelöscht, wenn er nicht sofort zahle merke: vertrauen ist die grundlage jeder geschäftsbeziehung... im offshore-business mehr als anderswo!!! good luck ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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Sehr geehrte Herren,
ich wohne nicht in einem rechtsfreien Raum, dies wurde auch nicht behauptet. Rechtsfrei stelle ich mir jedoch auch nicht Belize vor, oder irre ich? Meinen Hauptwohnsitz unterhalte ich auf einer karibischen Insel (unbefristete Aufenthaltsbewilligung seit 2001, Immobilienbesitz, Anspruch auf Staatsbürgerschaft sind bestehend), welche keine Einkommenssteuer erhebt, sofern die Einnahmen aus Drittländern stammen (vgl. Panama). In der Tat bin ich zur Zeit in "Good Old Europe" auf Urlaub. Wenn Sie den karibischen Gang des Lebens und auch die dortigen Rechtsanwälte näher kennen würde, würden Sie wissen, dass man hier von einer guten Beratung häufig nur träumen kann. Solange man ein spendabler Mandat ist, bekommt man hier häufig jede Antwort die man hören will ... nur mit dem Wahrheitsgehalt ist das eben so ein Sächli. Die (privaten) Kunden u.a. Expats die mit dieser Offshore-Lösung bedient werden sollen, sitzen u.a. in den UAE, Canada und Indien, nicht jedoch in der EU. Gruß, Thomas |
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"... Die (privaten) Kunden u.a. Expats die mit dieser Offshore-Lösung bedient werden sollen, sitzen u.a. in den UAE, Canada und Indien, nicht jedoch in der EU ..."
langsam komme ich mir ein bisschen blöd vor... was möchten sie denn jetzt genau? - und wie ist ihre bemerkung bezüglich der karibik-rechtsanwälte zu verstehen... denken sie wirklich, diese wären kompetenzmässig - einmal von den hoffentlich überreichlich vorhandenen fachkenntnissen der LOKALEN gesetze (was nichts mit OFFSHOREkompetenz zu tun hat!!!) - europäischen kollegen/mitbewerbern überlegen? darf ich aus ihren verklausulierten, trotz mehrfachen aufforderungen unklar gebliebenen GRUNDINFORMATIONEN herauslesen, dass sie kunden aus/in den von ihnen genannten ländern hinsichtlich von DEREN offshoreerwartungen beraten möchten, die VERANTWORTUNG jedoch liebendgerne einem treuhänderisch für sie den kopf aus dem sand streckenden frühstücksdirektor überlassen wollen - sollte ich sie falsch verstanden habe, bitte ich um entschuldigung für meine unterstellungen 8-) sorry, werde mich aus zeitgründen nicht weiteren zu diesem thema äussern, sofern nicht fundamental aussagekräftige weitere informationen gepostet werden wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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Die ansässigen Anwälte sind europäischen oder amerikanischen Kollegen nicht über- sondern unterlegen, so wie geschrieben. Auch sind Korruption und Beziehungen in der Karibik häufig wichtiger, als Fachkenntnis und die korrekte Durchsetzung von Gesetzen. Sicherlich mag es Ausnahmen geben, aber a) sind mir diese noch nicht begegnet und b) bin ich gerne selbst im Bild und mit der Materie in Ansätzen vertraut.
Mir liegt es fern Offshoremodelle meinen Kunden anzubieten. Hierfür gibt es sicherlich kompetente Ansprechpartner, abgesehen davon bin ich kein Wirtschafts- sondern Marketingberater. Weiters zeige ich eigentlich wenig Interesse an einem "Frühstücksdirektor" oder Treuhänder, sofern sich dies vermeiden lässt. Die Kombination aus Offshore-Living und einer Offshore-Firma finde ich an sich nicht verwerflich. Ich könnte - aus fiskalischer Sicht - auch eine schweizer AG gründen, doch dann wäre diese in CH steuerpflichtig. Da ich jedoch auf Einnahmen außerhalb meines Wohnsitzes keine Steuer abführen muss, wäre dies wohl eine eher schlechte Umsetzung ... |
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Sehr geehrter Herr Vogler,
nach Ihren Ausführungen lichtet sich etwas der Nebel: Sie leben nicht in Europa, sondern in einem Niedrigststeuerland und sind von dort aus international tätig. Sie wollen eine Offshorefirma gründen, um sich selbst vor wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahme seitens Dritter zu schützen und weiterhin Ihre Kunden als Marketingberater betreuen bzw. neue Kunden hinzugewinnen, ohne daß Ihre Identität nach Außen dringt. Ferner wollen Sie Ihren Kunden gegenüber Ihre Leistungen durch die Offshorefirma in Rechnung stellen, wobei es sich wohl nicht um Deutsche Kunden handelt. Habe ich das so richtig verstanden ? Solange Sie Ihre Kunden mit Rechnungen einer Offshorefirma nicht in Schwierigkeiten bringen, steht Ihren Ausgangsüberlegungen meines Erachtens so viel nicht entgegen. Hier im Forum und andernorts ist meine Vorliebe für Belize bekannt. Soweit Sie fragen: Zitat:
Zum Stichwort Treuhänder und Bankkonto: Vielleicht lesen Sie zunächst einmal folgenden Beitrag: "Geschäftskonto im Ausland und Rechtssicherheit". Das sollte Ihre diesbezüglichen Fragen wohl beantworten. Ein Geschäftskonto für eine Offshorefirma in der Schweiz werden Sie NUR erhalten wenn Sie entweder bereits über das nötige Kleingeld (ab 500.000 Euro aufwärts) verfügen oder einen leitenden Bankangestellten einer internationalen Bank persönlich kennen, der Ihnen dann die Tür öffnet. Ansonsten haben Sie da wenig bis keine Chancen. Ein Geschäftskonto bei einer Bank an einem Offshorestandort zu eröffnen, sollte indessen kein unüberwindliches Problem sein; bedenken Sie allerdings dabei, daß Banken im englischsprachigen Raum bisweilen etwas befremdliche Konoteröffnungsverfahren haben, was dazu führen kann, daß die Kontoeröffnung viele Wochen dauern kann. Je näher eine Bank am Einflußbereich der USA liegt, desto verworrener wird das Kontoeröffnungsprocedere. Ihre abschließenden Gedanken zur "Diskretion" sind zu umständlich und führen im Ergebnis nicht zu dem gewünschten Erfolg. An der Stelle ist sicherlich etwas Kreativität gefragt.
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Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die nun auch "Licht ins Dunkel" bringen.
Betreffend der Bankkonti in der Schweiz mag Ihre Ausführung für Neukunden gelten. Für bestehende (Privat)kunden, die eine langjährige Geschäftsbeziehung unterhalten nicht. Zumindest nicht bei der CS und den Kantonalbanken. Mir wurde - zu dieser Thematik - eine interne Auflistung gezeigt, welche das Eröffnungsprozedere für Offshorefirmen zeigt. So sind beispielsweise Bahamas, Anguilla, BVI, Cayman Isl. als "normale" Staaten geführt, für welche eine Kontoeröffnung grundsätzlich möglich ist. Dies auch durch den jeweiligen Geschäftskundenberater in einzelnen Filialen. Ländern wie Belize, Panama, Liberia und auch Ungarn stehen jedoch auf einer "schwarzen Liste", hier ist eine Eröffnung nicht in Filialen möglich und bedarf besonderer Überprüfung. Dies gilt im übrigen auch für Firmen aus den USA. |
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naja, wenn Sie bereits cs-Kunde sind, sollte es letztendlich egal sein, aus welchem Land die Offshorefirma stammt, denn für die Bank (oder für eigentlich jede Bank) ist es entscheidend zu wissen, wer ist der wirtschaftlich Berechtigte der Firma und damit der tatsächliche Geschäftspartner/ Bankkunde.
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"..... naja, wenn Sie bereits cs-Kunde sind ....."
langsam aber sicher verdichtet sich der verdacht, als seien wir - nicht zum ersten mal - einem dieser unsäglichen timewaster auf den leim gekrochen. nachdem er die "informationsschiene" ocra, scg, foc und wie all die "internationalen top corporate service-conglomerates" heissen mögen abgelutscht hat, lässt er sich jetzt bei uns step by step seine würmer aus der nase ziehen herr v. - es ist doch so einfach: sie wissen doch genau, wie man ein offshore-firmenkonto eröffnet (übrigens: die cs wird ihnen dafür eine "pauschale" von 1,000.- schweytzer fränkli belasten... schauen sie im - uns vorliegenden - tarif nach!)... dann tun sie dies doch bitte - die dazu notwendige klitsche wird ihnen die bank nämlich über deren HAUSEIGENE TRUST-ABTEILUNG gerne mitliefern damit wäre allen optimal gedient... sie haben einen ansprechpartner "aus einem guss" (banker, firmengründer, corporate service-provider... alles bei cs/ubs/julius bär etc. erhältlich) - und wir können den langsam peinlich werdenden thread schliessen viel erfolg ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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Zitat:
Tatsache ist, daß man selbst in einem Forum wie diesem (oder anderen Foren) viel mehr Informationen erhalten kann, wenn man als user selbst mehr "Input" liefert, um dann zielgerichtet - idealerweise kurze und knackige - Antworten zu bekommen. Also, liebe user, nutzen Sie die Anonymität einerseits und diese Plattform andererseits, dann werden Sie wesentliche bessere Ergebnisse erzielen können. Aber sei´s drum, wenn es denn hilft ... ![]()
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