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  #1 (permalink)  
Alt 12.06.2006, 07:05
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Beiträge: 8
Standard Panama AG und Moneyflexx

Hallo Tropico
sie erwähnten in ihrem Beitrag die Firma Moneyflexx, dazu hätte ich mal eine
Frage. Was für eine Gesellschaftsform würden sie für so ein Projekt vorschlagen ?
Dachte die Gründung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft über eine
Panama AG machts Sinn wegen der doch noch bezahlbaren Lizenz oder täusche ich mich da ?
Wie sieht das aus wenn man eine Treuhänderische Kapitalverwaltungs- gesellschaft über eine Panama AG gründet und für diese als Gesellschafter
in Deutschland tätig ist. Man ein normalen Lohn für seine Tätigkeit bekommt und den auch in Deutschland versteuert. Ist dies dann auch Steuerhinterziehung ? Ich gebe doch in diesem Moment mein Verdienst ordnungsgemäß bei meinem Wohnsitzfinanzamt an. Es gibt doch viele Menschen die bei einer Gesellschaft im Ausland beteiligt sind, die werden doch nicht alle als Steuerbetrüger behandelt, wie machen die das denn ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar
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  #2 (permalink)  
Alt 12.06.2006, 08:31
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
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Standard riskante struktur:

"... Es gibt doch viele Menschen die bei einer Gesellschaft im Ausland beteiligt sind, die werden doch nicht alle als Steuerbetrüger behandelt, wie machen die das denn? ..."


richtige feststellung - aber: wenn sie beispielsweise eine aktien des pharmakonzerns novartis ag in der schweiz besitzen, bekommen sie den festgelegten gewinnanteil auf dieser einen aktie... mit der geschäftsführung stehen sie in KEINER BEZIEHUNG und es käme ihnen als miniaktionär nie in den sinn, sich gedanken bezüglich des GROSSZÜGIGEN RÜCKHALTES VON GEWINNEN in der gesellschaft (und anderer gestaltungstricks!) gedanken zu machen


sehen sie den unterschied zu IHRER panamafirma, die IHNEN VOLLUMFÄNGLICH gehört (auch wenn dies durch treuhänderisch für sie tätige frühstücksdirektoren etc. durchaus nach aussen nicht sichtbar gestaltet werden kann), die IHNEN EIN MINIEINKOMMEN ausschüttet und den grossteil der erzielten gewinne STEUERFREI BUNKERT (novartis bezahlt "wenigstens" auf den ausgewiesenen gewinnen vor ausschüttung einer dividende steuern!)


ich verweise auf beiträge auf diesem board, die sich mit der problematik der "beweisumkehr" befassen - sie laufen mit ihrer struktur gefahr, dass es urplötzlich AN IHNEN LIEGT, ZU BEWEISEN, DASS SIE MIT DER EINGESETZTEN GESELLSCHAFTS N I C H T S zu tun haben... dann wird's regelmässig eng und schwierig


nein - SO, wie sie sich das hier vorstellen, SO geht's mit sicherheit nicht


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@business-podium.com
www.creatrustconsult.com

Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:02 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 12.06.2006, 14:53
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Registriert seit: 11.06.2006
Beiträge: 8
Standard OK ffbkdavid das dachte ich mir schon

aber ich spinne jetzt mal weiter, vielleicht ist das ja eine Möglichkeit.
Gründe eine LLC bei der ich nicht Manager sein will, sondern dafür eine LTD. eröffne die ihre Manager-Geschäfte in Deutschland tätigt. Somit dürfte doch die LTD. in Deutschland für die LLC tätig sein und ein Honorar in Deutschland beziehen was sie auch dort versteuert. Die LLC gründet dann eine Panama AG mit Lizenz für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Wie sieht es so aus wäre dies eine Möglichkeit ??
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  #4 (permalink)  
Alt 12.06.2006, 23:00
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 542
Standard spinnen hilft der kreativität!

nur weiter so... durch "spinnen" wird man klug 8-)


Gründe eine LLC bei der ich nicht Manager sein will, sondern dafür eine LTD. eröffne die ihre Manager-Geschäfte in Deutschland tätigt.
_____ das mit der llc, die manager-managed ist, tönt schon 'mal gut
_____ allerdings sollte der manager der llc nicht dann ausgerechnet operativ in DEM land tätig sein, in welchem die geschäftstätigkeit entfaltet wird... da ist schon eine zweistufige vorgehensweise notwendig!


Somit dürfte doch die LTD. in Deutschland für die LLC tätig sein und ein Honorar in Deutschland beziehen was sie auch dort versteuert. Die LLC gründet dann eine Panama AG mit Lizenz für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft.
_____ bitte vermeiden sie (teil)steuerpflicht in d durch eine firma, die im zweitberuf organ bei der llc ist... viel zu nahe "dran"
_____ was die llc intern macht, interessiert keinen menschen... warum es unbedingt eine panama-firma sein muss, ist mir nicht klar... nach den doch beeindruckenden postings hier auf diesen boards von eben noch weniger als früher... wahrscheinlich ist's das pseudostichwort "kapitalverwaltungsgesellschaft"... nur: für eine solche tätigkeit - auf gut deutsch wohl "vermögensverwaltung" brauchen sie in manch anderem offshoreland mit nicht negativerem ruf als panama überhaupt keine lizenz... ich denke an zusätze wie "xyz capital ltd." oder "xyz asset management ltd.", die ja alleine schon von der namenswahl eindrücklich auf die geschäftsaktivitäten hinweisen... und diese ohne einschränkungen auch abwickeln dürfen


sie sehen... so weit von einer realistischen realisierung ihrer gedanken sind sie nicht... weiterdenken 8-)


viel spass und erfolg


ffbkdavid@business-podium.com
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2006, 09:50
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Beiträge: 8
Standard of man

ist das leben schwer ich will nichts böses , ich will auch niemanden um
seine Kohle betrügen und ich will bzw. ich muss im Moment noch in DE
leben. Ich will aber nicht im Knast landen, also ich werde weiter suchen
und weiter spinnen. Was ich nicht verstehe ist, ihr wisst was nicht geht, wieso sagt keiner was geht ? Also wenn ich eine neue Idee habe melde ich mich wieder.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.06.2006, 11:27
Moderator
 
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Ort: Belize City
Beiträge: 999
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Standard

Zitat:
Zitat von prstetz
... Es gibt doch viele Menschen die bei einer Gesellschaft im Ausland beteiligt sind, die werden doch nicht alle als Steuerbetrüger behandelt, wie machen die das denn ?
Die Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft als solche ist steuerlich nicht relevant, die Ausschüttung von Dividenden allerdings schon. Dividenden müssen als sonstige Einkünfte gegenüber der Finanzverwaltung angegeben werden.

Wir wissen schon, was geht; das,was Sie vorhaben, ist vom Kostenaufwand nicht unter 10.000 Euro zu haben.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.06.2006, 17:59
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 542
Standard der anfang ist gemacht... weiterplanen!

"... ihr wisst was nicht geht, wieso sagt keiner was geht ? ..."


ganz einfach: wenn SIE ein projekt, einen gedanken, eine idee... well, gelegentlich auch einen f... zur diskussionen stellen, kann man ihnen aufgrund KONKRETER gegebenheiten einen rat geben... meist einen - weil, sorry, nicht auf professionellen überlegungen beruhend (ist nicht weiter schlimm, wenn sie zum arzt gehen, können sie als medizinisch interessierter mit sicherheit den grund ihres besuches - z.b. "fürchterliche bauchschmerzen in der linken hüftgegend" - nennen... für ne fundierte diagnose reichts' aber mit sicherheit kaum aus... von einer ERFOLGVERSPRECHENDEN BEHANDLUNG ganz zu schweigen


sehen sie, mit der beratung - speziell in offshorefragen - ist es genau gleich: ohne kenntnis ihrer PRIVATEN, FINANZIELLEN, OPERATIONELLEN situation kann man ja kaum erfolgversprechend in die zukunft blicken (haben sie kinder in ausbildung/im studium, können sie ihren wohnsitz problemlos verlegen oder sind sie durch beispielsweise immobilien an ein bestimmtes residenzland gebunden, aus welchen quellen sprudeln einkünfte... jetzt und in zukunft etc. etc.)


... all das sollten sie nicht in aller öffentlichkeit ausbreiten - foren sind nicht dazu da, ihren persönlichen platz an der sonne zu finden (da helfen ihnen spezialisten gerne HINTER DEN KULISSEN!!!) - es geht hier um die präsentation von GRUNDLAGEN, der generellen EINSCHÄTZUNG VON MARKTCHANCEN, der POLITISCHEN UND WIRTSCHAFTLICHEN SITUATION etc. etc.


ich bin davon überzeugt, dass sie den stein des weisen finden werden... einfach (gedanklich!) weitergraben 8-)


viel glück


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  #8 (permalink)  
Alt 14.06.2006, 12:27
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Beiträge: 8
Standard einiges ist mir noch unklar

ffbkdavid schrieb:
ich denke an zusätze wie "xyz capital ltd." oder "xyz asset management ltd.", die ja alleine schon von der namenswahl eindrücklich auf die geschäftsaktivitäten hinweisen... und diese ohne einschränkungen auch abwickeln dürfen

Frage: Könnte ich mit so einer Gesellschaft zum Beispiel so etwas wie
Moneyflexx tätigen ? (Also Online-Kundenverwaltung mit Einzahlungen
und Auszahlungen bzw. Überweisungen tätigen)

Wegen dieser Tätigkeit, hatte ich immer die Panama AG mit Lizenz im Kopf.

Außerdem habe ich folgendes gelesen:
In einigen Bundesstaaten der USA ist es sogar zulässig, daß bei der Gesellschaftsgründung die Anonymität des Begründers gewahrt wird. Nur der Registered Agent kennt die wahre Identität, nicht einmal die US-Gründungsbehörde. Es ist zulässig, nach amerikanischem Rechtsverständnis völlig legal, zum Zwecke einer derartigen Begründung einen "Fictitious Name" ("pen name") anzunehmen. Der anonyme Begründer erhält sogar ein offizielles Dokument, ausweislich dessen er berechtigt ist, für die Kapitalgesellschaft unter diesem Namen zu handeln. Konkret bedeutet dies, daß man mittels dieser Urkunde in den USA für die Kapitalgesellschaft Konten einrichten kann - sowohl bei Banken als auch bei Kreditkartenunternehmen - und mit diesem Namen können dann auch Schecks gezeichnet werden. Mittels dieses Namens fertigen Sie ggf. von den USA aus eine Vollmacht bzw. sogar Generalvollmacht für sich selbst für die Geschäftstätigkeit in Deutschland an, die Sie dann als ordnungsgemäß bevollmächtigte Person auch faktisch ausüben. Sie kontrollieren dergestalt also die Kapitalgesellschaft, wahren aber gleichwohl Ihre Anonymität, denn Sie sind ja nur Bevollmächtigter - wenn auch umfassend!

Habe ich das richtig verstanden, ich könnte die LLC alleine Leiten ohne mit meinem richtigen Namen zu unterschreiben ?
Dies würde doch bedeuten, das kein Weg nach DE zu verfolgen wäre und
trotzdem könnte man diese LLC von DE aus leiten.

Man ich habe nur noch Rauchwolken in meinem Kopf, das ist ja alles so kompliziert.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.06.2006, 13:01
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Registriert seit: 11.06.2006
Beiträge: 8
Standard

Hallo tropico
da sie schrieben, das so etwas nicht unter 10.000 zu bekommen ist, nehme ich einfach mal an, das sie eine Idee hätten.
Vielleicht könnten sie mir die ja mitteilen, damit ich mich ausführlich damit beschäftigen kann.
Ich denke bei uns kommt es hauptsächlich auf die Anonymität an und das die Firma die Tätigkeit ausführen darf.
Keiner von uns hat in DE eine Firma die Geschäfte mit der Offshorefirma machen will. Bei uns ginge es tatsächlich nur um die Leitung über das Internet.
Über eine Hilfestellung würde ich mich freuen, da ich denke, das ich mich
im Moment irgendwo im Kreis drehe und immer wieder an dieser Panama AG
mit Lizenz hängen bleibe und dies scheinbar nicht notwendig ist.

mfg
prstetz
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  #10 (permalink)  
Alt 14.06.2006, 14:28
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 542
Standard abgründe tun sich auf:

2 klare und und unmissverständliche antworten - langsam verzieht sich ja gott sei dank der nebel und ihre wahren wünsche und intentionen kommen an die oberfläche... hat recht lange gedauert, denke ich!!!


1)
was sie also WIRKLICH wollen, sind banken(ähnliche) geschäfte zu betreiben und sie versuchen nun, solche OHNE ENTSPRECHENDE LIZENZ abzuwickeln... geht nirgends auf der welt... auch mit einer panama kapitalverwaltungslizenz dürfen sie KEINE KUNDENGELDER bewirtschaften

sofort vergessen... sonst ist ihre morgendliche bettruhe bald ganz empfindlich gestört

ganz heiss wird's unter


2)
alles, was sie da über "pen names", "anonyme gründung", "generalvollmacht" eines frühstücksdirektors etc. pipapo von sich geben, dient offensichtlich der verschleierung unredlichen (ich wage sogar das wort "kriminellen") tuns... nicht mehr und nicht weniger

die vermischung und unstrukturierte darstellung der verschiedenen "acts" zeigen auch deutlich auf, dass sie keine grosse ahnung von wirtschaftlichen abläufen AUF GEBIETEN HABEN, IN DENEN SIE TÄTIG SIND/SEIN MÖCHTEN

eine gründung kann selbstverständlich - wie sie es zu nennen belieben - "anonym" ablaufen... jeder professionelle gründer, der über die entsprechenden lizenzen/minimalen administrativen fähigkeiten, verfügt, kann korrekte "articles of incorporation" aufsetzen... in diesen sind weder die direktoren noch irgendwie mit der geschäftsführung betraute personen zu nennen - im falle einer llc (da heisst das dokument dann "articles or organization") kann die verwaltung sogar offiziell und legal an eine offshorefirma delegiert werden

auch die wirtschaftlich berechtigten (aktionäre/members einer llc) müssen im gründungsakt mit keinem wort erwähnt werden

anders verhält es sich beispielsweise bei der eröffnung eines bankkontos... da müssen ross und reiter resp. die "FINAL beneficial owners" einer gesellschaft mit name und wohnadresse benannt werden... da helfen auch keine treuhänder, die einen ruf zu verlieren haben, mit... und die verwendung von "pen names", "chamouflage passports" und ähnlichem unsinn ist ein kriminelles vergehen

im übrigen mein ivan hoffman zum thema "pen names" folgendes:

- - - - -

Writers, actors, recording artists and artists, among other persons, often do their creating using fictitious names, pseudonyms. In the literary world these are called “pen” names. In the world of acting, stage names. There are a number of legal issues presented by pseudonyms and below is a discussion of some, but certainly not all, of those issues.

For the sake of simplicity, I will assume that the situation is one of a writer writing for a publisher and as a result, I will use only the term “pen names” in this article. The issues are much the same for all forms of these fictitious names and similar situations. Overall, pen names cannot be used for any unlawful purposes, either under the civil or criminal laws.

Copyright Issues

A work can be copyrighted in the pen name of the author. There is no copyright protection for names, although, as discussed below, there may be other forms of intellectual property and other protection available.

When filling out the application form for the registration of the copyright (Read “Do I Need to Register My Copyrights?”), the appropriate indications must be made to reflect the situation in this regard. The application can list either just the pen name or the real and pen names in the appropriate spaces.

Under the provisions of the United States copyright law, for works created after January 1, 1978, if the author is identified in the records of the copyright office, the term of protection for the work is the life of the author plus 70 years. If the author is not identified in the records of the copyright office, the term of protection is 95 years from the publication of the work or 120 years from the creation of the work, whichever period expires first. If, after filing the original application without identifying the author, the author’s identify is then later revealed in the said records, the term reverts to the life of the author plus 70 years. Other terms may apply to joint author works and works made for hire etc. (Read “When Do Copyrights Expire?”)

Trademark Issues

A pen name can become identified with the person using the name and as such, may qualify for trademark protection. This protection can be in under the federal trademark laws or the laws of a particular state governing unfair competition, secondary meaning and the like.

One potential cause of action available to the writer using a pen name comes under the Federal Lanham Act, for example, provides in part:

Sec. 1125. - False designations of origin, false descriptions, and dilution forbidden
(a) Civil action

(1) Any person who, on or in connection with any goods or services, or any container for goods, uses in commerce any word, term, name, symbol, or device, or any combination thereof, or any false designation of origin, false or misleading description of fact, or false or misleading representation of fact, which -

(A) is likely to cause confusion, or to cause mistake, or to deceive as to the affiliation, connection, or association of such person with another person, or as to the origin, sponsorship, or approval of his or her goods, services, or commercial activities by another person, or [statute continues]

The above provisions mean that the writer might be able to prevent the use of his or her pen name if it is being used by another in a manner that makes it appear that the second writer’s writing was coming from the first writer. There may be similar provisions under particular state laws such as unfair competition and other laws.
Furthermore, if any party seeks to register a pen name as a trademark which pen name is the name of a particular living individual, then either the consent of that individual must be obtained and filed or a disclaimer filed stating that the name is not the name of a particular living individual. Pen names also cannot be registered if they are the name of a deceased President of the United States during the life of the President’s widow except with the consent of the President’s widow. [15 U.S.C. section 1052 (c)].

The issues become much more complex when trademark issues are mixed in with issues related to domain names. For some of the background and related issues in this regard, read the articles on my site dealing with these issues called “Julia, Jimi and Cybersquatting” and “Bruce and Julia: A Domain Name Case Study.”

The above cases arose under the Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP). There are a significant number of other cases dealing with personal names that have come down under the UDRP but it would unduly complicate this article to delve into them. However, let me at least say that one of the “defenses” available to a domain name registrant to defeat the claims made by the owner of the claimed rights in the name is for that registrant to show that:

(ii) you (as an individual, business, or other organization) have been commonly known by the domain name, even if you have acquired no trademark or service mark rights;
Suffice it to say that if a personal name and a pen name overlap, there may be significant legal issues to resolve.
Under the Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA), the conflict is presented in this manner. The ACPA provides, in part:

SEC. 3002. CYBERPIRACY PREVENTION.
(a) IN GENERAL- Section 43 of the Trademark Act of 1946 (15 U.S.C. 1125) is amended by inserting at the end the following:

(d)(1)

(A) A person shall be liable in a civil action by the owner of a mark, including a personal name which is protected as a mark under this section, if, without regard to the goods or services of the parties, that person—

`(i) has a bad faith intent to profit from that mark, including a personal name which is protected as a mark under this section; and
`(ii) registers, traffics in, or uses a domain name that—

`(I) in the case of a mark that is distinctive at the time of registration of the domain name, is identical or confusingly similar to that mark; [statute continues]

The ACPA further provides:
(b) CYBERPIRACY PROTECTIONS FOR INDIVIDUALS-
(1) IN GENERAL-

(A) CIVIL LIABILITY- Any person who registers a domain name that consists of the name of another living person, or a name substantially and confusingly similar thereto, without that person's consent, with the specific intent to profit from such name by selling the domain name for financial gain to that person or any third party, shall be liable in a civil action by such person.

(B) EXCEPTION- A person who in good faith registers a domain name consisting of the name of another living person, or a name substantially and confusingly similar thereto, shall not be liable under this paragraph if such name is used in, affiliated with, or related to a work of authorship protected under title 17, United States Code, including a work made for hire as defined in section 101 of title 17, United States Code, and if the person registering the domain name is the copyright owner or licensee of the work, the person intends to sell the domain name in conjunction with the lawful exploitation of the work, and such registration is not prohibited by a contract between the registrant and the named person. The exception under this subparagraph shall apply only to a civil action brought under paragraph (1) and shall in no manner limit the protections afforded under the Trademark Act of 1946 (15 U.S.C. 1051 et seq.) or other provision of Federal or State law.

Indeed, the ACPA actually ordered a study dealing with abusive personal name registrations.
Again, there may be laws in your state that apply as well as or instead of the ACPA.

Contract Issues

The agreement between the author using a pen name and the publisher should include appropriate provisions granting the publisher the right to use that pen name in connection with the work being published and in other ways as well. The author may wish to restrict these grants in some respect.

There also may be circumstances where the publisher has created the pen name and now wishes to have the author write a work (book or otherwise) using that pen name. In such instances, the publishing agreement has to be express and clear about the respective rights of the publisher and obligations and restrictions on the author regarding that pen name.

Conclusion

These are just some of the issues presented by pen names. This article is not intended to be exhaustive of all of the issues or the many nuances presented by the issues discussed.

Since the questions are complex and the potential rewards significant, publishers and authors alike should seek legal advice from an attorney experienced in these matters.

© 2002 Ivan Hoffman. All Rights Reserved.

- - - - -

aufgrund der nun klarer erscheinenden hintergründe ihrer fragerei kann ich ihnen nur den wohlgemeinten rat geben: lassen sie die finger von einer realisierung ihres projektes

und: für kunden wie sie würde ich auch für 100,000.- euros nicht arbeiten (wollen)

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  #11 (permalink)  
Alt 14.06.2006, 15:47
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Beiträge: 8
Standard ffbkdavid habe ich ihnen was getan

das sie einen gleich persönlich angreifen ohne zu wissen was das richtige Ziel ist.
(und: für kunden wie sie würde ich auch für 100,000.- euros nicht arbeiten (wollen))

Das ich an ein System denke, was wie sie schon sagen sehr wahrscheinlich als Bankähnlich ausgelegt werden wird stimmt. Es ist aber nicht mein Ziel eine Bank zu sein, sondern mehr ein Tauschsystem und dies auch nicht mit kriminellen Absichten (dafür sind unsere Banken zuständig).
Hintergrund ist eine Vereinfachung diverser Zahlungssysteme.
Muss aber zugeben, das ich es doch sehr unsportlich finde jemanden schon
im Vorfeld zu verurteilen.
Zu folgender Bemerkung von ihnen:
- langsam verzieht sich ja gott sei dank der nebel und ihre wahren wünsche und intentionen kommen an die oberfläche... hat recht lange gedauert, denke ich!!!

kann ich nur einfach sagen, hatte bei meinem ersten Beitrag nach der Gesellschaftsform gefragt bezogen auf Moneyflexx. Unterstellen sie mir aber bitte nicht gleich, das ich das gleiche machen will wie Moneyflexx, bin selbst davon betroffen und habe Anzeige erstattet. Also nicht gleich schiessen.
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  #12 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 20:45
Moderator
 
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Beiträge: 542
Standard suspekt von a bis z

ich habe in keinster weise irgendwelche absicht, sie "in die pfanne" zu hauen oder im aufbau einer selbständigen existenz zu behindern...


aber:


ihr vorgehen trägt alle züge eines klassischen vorgehens mit dem ziel, step by step in einen deal hineinzuziehen, der - excusez l'expression - simpel und einfach auf einer kriminellen grundlage fusst


aufklärung nötig? - ja? - gerne:


sie schleichen sich in klassischer winnetoumanier an mit der belang- und harmlosen frage:

"..... Dachte die Gründung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft über eine
Panama AG machts Sinn wegen der doch noch bezahlbaren Lizenz oder täusche ich mich da? - Wie sieht das aus wenn man eine Treuhänderische Kapitalverwaltungsgesellschaft über eine Panama AG gründet und für diese als Gesellschafter in Deutschland tätig ist ....."

und erwecken damit den eindruck, als wollten sie - den hinweis auf die tätigkeit "als gesellschafter" in deutschland... natürlich absoluter unsinn... lassen wir jetzt 'mal unkommentiert - eine vermögensverwaltungsfirma aufbauen, die über eine entsprechende EINGESCHRÄNKTE lizenz in panama (analog einer trustfirmenlizenz in anderen offshore-jurisdictions) verfügen sollte


k o n k r e t wollen sie jedoch banken vorbehaltene transaktionen (akzeptanz und weiterleitung von kundengeldern, analog der konto-korrent-services eines lizenzierten finanzinstitutes!) abwickeln, nach aussen hin frühstücksdirektoren einsetzen... und diese sollen SIE unter einem falschnamen (und die vorspiegelung einer anderen identität durch nutzung eines pen names ohne informationen über die wahre identität gegenüber einem dritten ist nichts anderes) auch noch mit einer generalvollmacht ausstatten, damit sie ihren trüben geschäften vermeintlich ohne die gefahr des entdecktwerdens nachgehen können


jetzt erzählen s i e dem erlauchten forum 'mal, was DA als attacke gegen ihre person bezeichnet werden kann, wenn derartig obskures tun kommentiert wird? - ich sehe überhaupt keinen ansatz, ihre pläne mit anderen worten als den gewählten zu kommentieren


that's it - der beitrag ist symptomatisch für die art und weise, wie möchtegernunternehmer ihre kranken gedanken umsetzen wollen... da hilft nur ein klares wort, das allgemein verstanden wird


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  #13 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 22:41
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Beiträge: 8
Standard sie tun mir unrecht

sie schleichen sich in klassischer winnetoumanier an mit der belang- und harmlosen frage:

"..... Dachte die Gründung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft über eine
Panama AG machts Sinn wegen der doch noch bezahlbaren Lizenz oder täusche ich mich da?

wenn sie so was darstellen, dann doch nicht aus dem Zusammenhang raus, denn mein Frage war bezogen auf die Firma Moneyflexx. Bevor man angreift sollte man auch aufmerksam lesen.

Hallo Tropico
sie erwähnten in ihrem Beitrag die Firma Moneyflexx, dazu hätte ich mal eine
Frage. Was für eine Gesellschaftsform würden sie für so ein Projekt vorschlagen ?

Dachte die Gründung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft über eine
Panama AG machts Sinn wegen der doch noch bezahlbaren Lizenz oder täusche ich mich da ?


Mit dem Thema Offshore habe ich mich erst seit kurzem befast und auch
hier im Internet einiges gelesen. Wieso ist es falsch, wenn man Sachen liest,
sie kopiert und als Frage einstellt ob das so ist ??

Zu meiner Frage mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann ich ihnen gerne
die Seite nennen wo ich dies gelesen habe.
http://www.emskg.de/banklizenzen.htm
Folgender Text stand dort:
Da die Erlangung einer Offshore Banklizenz heutzutage mit
deutlich mehr Aufwand als noch vor einigen Jahren verbunden
ist, gründen viele Unternehmer mittlerweile eine Offshore
Kapitalverwaltungsgesellschaft, mit der in der Regel bereits
80 Prozent aller Geschäftsmöglichkeiten abgedeckt werden können.


Die Frage wegen dem pen namen stand auf folgender Seite:
http://www.internetkanzlei.to/content/view/189/116/
und zwar genau mit dem Text den ich hier als Frage rein copiert hatte.

Sie selber sagten durch spinnen kommt man weiter, aber dazu muss ich auch
lesen und dadurch stellen sich Fragen.

Ihre Vermutung das ich was kriminelles vorhabe ist völlig falsch, denn dann
würde ich wie die meisten Deutschland verlassen. Nur in den ganzen Foren
wird nach Lösungen gesucht um an unseren Steuerbehörden vorbei zu arbeiten. Wenn ich einen Endkunden betrügen möchte benötige ich nicht
unbedingt eine Geldtransferfirma, da gibt es andere Lösungen.
Ich arbeite aber nun mal an einer positiven Angelegenheit, die leider unter
das Bankenlizenzgeschäft fällt, nur nicht jeder ist als Millionär auf der Welt.
Wie sie wissen sollten, da wo die Lizenzen vorhanden sind, sind meistens unehrlicher trotz den ganzen Kontrollen. sh. zum Beispiel:
der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei Urteilen vom 21.10.1997 (AZ: XI ZR 5/97 u. 296/96) entschieden, dass Kreditinstitute nicht berechtigt sind, im Falle einer mangels Deckung verweigerten Ausführung von Daueraufträgen und Überweisungen sowie einer aus gleichem Grund verweigerten Einlösung von Schecks und Lastschriften dem
Kontoinhaber ein Entgelt in Rechnung zu stellen. Auch ein Benachrichtigungsentgelt ist nach dem Urteil des BGH vom 13.2.2001 – XI ZR 197/00 unzulässig.

Trotz dieser Urteile haben die Banken fleissig weiter Gebühren genommen und
nur wenige Leute haben die zu unrecht bezahlten Beträge zurück verlangt. So findet man zig Sachen wo der Bankkunde betrogen wurde.
Für solche Leute arbeiten sie lieber, was für eine Doppelmoral. Dort steht fest
das Betrogen wird und bei mir vermuten sie es einfach mal ohne zu wissen um was es eigentlich richtig geht.
Wieso setzen sie sich eigentlich mit dem Thema Offshore auseinander und
versuchen Konstellationen zu finden um an unserer Steuer vorbei zu arbeiten ?
Bestimmt weil sie der ach so ehrliche brave Steuerbürger sind (oder Täusche ich mich Steuerhinterziehung ist auch eine Straftat.)
In diesem Sinne der Möchtegernunternehmer mit den kranken Gedanken
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  #14 (permalink)  
Alt 16.06.2006, 09:26
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Idee

@prstetz,

meinten Sie diesen Beitrag: "Versuchen Sie auch einmal, mit einer Panama AG bei einer halbwegs seriösen Bank in Europa ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Hierbei meine ich ein ordentliches Konto, nicht irgendein halbseidener Kram über die baltischen Staaten, moneyflexx etc." ????

Moneyflexx als Zahlungsweg ist völliger Unfug, da absolut unbrauchbar für geschäftliche Aktivitäten und sehr unsicher im Hinblick auf das, was man als "Bankkundengeheimnis" bezeichnen sollte.

Im Internet finden Sie - geben Sie bei google einmal "moneyflexx" ein - Folgendes:

"Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma AktivInvest Holding AG Schweiz / Moneyflexx wegen Verdacht des Betrugs, Verstoß gegen das Kreditwesengesetz, Verdacht der Untreue

StA Lörrach, Az. 86 Js 667/06


Sehr geehrte Kunden der Firma Aktivinvest Holding AG / Moneyflexx,

die Kriminalpolizei Lörrach führt unter dem Aktenzeichen KP/Ki3/3033/06 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der oben genannten Firma durch. Die Verantwortlichen sind namentlich bekannt. Es sind bereits einige Anzeigen von Kunden eingegangen, die ihre einbezahlten Gelder bislang nicht wieder erhalten haben.

Um festzustellen, ob es sich hier nur um Einzelfälle handelt oder ob sich hier ein strafbares Handeln der Verantwortlichen vorliegt, bitte ich Sie, den beigefügten Fragenkatalog zu beantworten und mir per e-mail zu übersenden. Auch wenn Sie nur eine kleine Summe nicht wieder erhalten haben oder seit Monaten auf die Zuteilung einer Kreditkarte warten, wäre eine Beantwortung für das Verfahren wichtig. ..."


Muß man nicht weiter kommentieren ... !



Zum Thema "Kapitalverwaltungsgesellschaft"/ Vermögensverwaltungsgesellschaft:

Es ist schlicht un ergreifend nicht möglich, daß eine "einfache" Kapital-/ Vermögensverwaltung an das SWIFT-System angeschlossen werden kann. Insoweit ist die Aussage auf der Webseite von EMS FALSCH !


Zur Info:

SWIFT

Ein Begriff, der aus dem Auslandszahlungsverkehr nicht wegzudenken ist, ist S.W.I.F.T.

SWIFT ist die Abkürzung für "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications". Wie aus dem Namen hervorgeht, handelt es sich um eine Gesellschaft, die für Telekommunikation zwischen Banken weltweit sorgt. Träger der Gesellschaft mit Sitz in La Hulpe, Belgien, sind die Banken selber. Anteilseigner oder members (und Stimmberechtigte im Verhältnis des generierten Nachrichtenvolumens) konnten bislang nur Banken sein, andere Finanzinstitute wie Broker, Investmenthäuser, Börsen und Wertpapierclearer konnten seit 1987 nur als stimmrechtslose Teilnehmer oder participants Kunde von SWIFT werden. Im März 2000 wurde jedoch entschieden, daß auch einige Teilnehmer aus dieser Kategorie Vollmitglied werden können.

Gleichzeitig wird der Begriff SWIFT auch umgangssprachlich für das Netz benutzt, das SWIFT als Gesellschaft bereitstellt.

Der Begriff "Telekommunikation" klärt auch gleich ein häufiges Mißverständnis: Über SWIFT wird kein Geld ausgetauscht, sondern nur Nachrichten.
In diesen Nachrichten teilt dann eine Bank zum Beispiel einer anderen mit, daß für deren Kunde ein Überweisungsauftrag vorliegt, dessen Gegenwert sich die Empfängerbank bitte zu folgendem Termin von dem genannten Verrechnungskonto holen möge und an den Zahlungsempfänger weitergeben soll. Ebenso gibt es aber Nachrichtentypen für Auszüge, für das Dokumentengeschäft, für Wertpapier- und Devisenhandelsgeschäfte etc.

Anfang 2005 gab es knapp 7500 Benutzer in 202 Ländern, die sich untereinander 9 Mio Nachrichten am Tag schickten. Die Laufzeit dieser Nachrichten liegt in der Regel im Bereich von 30 Sekunden (wenn der Empfänger angemeldet ist, sonst werden die Nachrichten in einer Warteschlange vorgehalten). Zu diesem Zweck läßt SWIFT ein weltweites Leitungsnetz betreiben und unterhält zwei redundante Hochverfügbarkeitsrechenzentren, OPC oder Operating Center genannt, in Europa und USA.

Jeder SWIFT-Teilnehmer hat eine eindeutige Kennung, den sogenannten BIC (Bank Identifier Code). Dieser hat 8 oder 11 Stellen und ist wie folgt aufgebaut :

bank code
4 Stellen Alphazeichen frei gewählt (Bundesbank z.B. MARK)
country code
2 Stellen Alphazeichen, ISO-Code des Landes (in Deutschland also DE)
location code
2 Stellen alphanumerisch zur Ortsangabe (z.B. FF für Frankfurt)
branch code
wahlweise 3 Stellen alphanumerisch zur Bezeichnung von Filialen
Einige Besonderheiten kann man auch am SWIFT-BIC erkennen :

Eine Null an der 8. Stelle kennzeichnet eine Testkennung
Eine 1 an der 8. Stelle gibt an, daß es sich nicht um einen Live-Teilnehmer handelt, der selber an SWIFT angeschlossen ist (sogenannte non-SWIFT BICs). Solche Kennungen können nur als eine Art "Adreßkürzel" in Nachrichten benutzt werden, wenn auf diese Bank verwiesen wird, diese Teilnehmer können aber selber keine Nachrichten senden oder empfangen
Bei US-amerikanischen Kennungen gibt die vorletzte Stelle des location codes die Zeitzone (3=Ostküste bis 6=Westküste) der betreffenden Bank an
Eine Stelle mit Sende-/Empfangsterminal hat immer eine 8-stellige Kennung, Filialen (11 Stellen) senden immer über die übergeordnete 8-stellige Nummer
Wegen seiner Eindeutigkeit wird ein SWIFT-BIC im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wie eine Art internationale Bankleitzahl verwendet. Diese Codes sind nach ISO 9362 genormt und SWIFT ist von ISO als die "registration authority" für die Umsetzung der Norm benannt worden.
Hinweis in eigener Sache: Sie können im SWIFT-BIC Verzeichnis selber nach BIC Codes suchen! Die uns individuell per Email erreichenden Fragen nach den BICs einzelner Banken können wir nicht beantworten.

Nachrichten innerhalb des SWIFT-Netzes werden verschlüsselt, auf korrekten Aufbau geprüft, eindeutig referenziert, zwischengespeichert und auf Veränderungen überprüft. Vom Einzelterminal (an dem sich der einzelne Benutzer per Chipkarte identifizieren muß) bis zu den Rechenzentren (die angeblich keinen Vergleich mit Fort Knox scheuen müssen) wird so die Sicherheit der Nachrichten gewährleistet. Teilnehmer können außerdem untereinander gegenseitig individuelle Schlüssel austauschen (sogenannter BKE, bilateral key exchange), um Nachrichten zu signieren.

Nachrichten (oder Message Types/MT, wie sie genannt werden) im SWIFT-Netz haben als Typbezeichnung immer eine dreistellige Nummer. Die erste Ziffer gibt hierbei die Nachrichtenkategorie an:
0 steht für System Messages, zum Beispiel die Duplikatsanforderung einer gespeicherten Nachricht.

Customer Payments & Cheques
Nachrichten zu (End-)Kundenzahlungen, zum Beispiel MT 103 als Kundenüberweisung
Financial Institution Transfer
Nachrichten zu Bank-an-Bank Zahlungen, zum Beispiel MT200 als Bankübertrag für eigenes Konto
Foreign Exchange, Money Markets & Derivatives
Devisen-, Geldhandelsgeschäfte und Derivate, zum Beispiel MT300 als Bestätigung eines Devisengeschäfts
Collections & Cash Letters
Dokumenten-Inkassi
Securities Markets
Wertpapiertransaktionen
Precious Metals & Syndications
Edelmetallgeschäfte
Documentary Credits & Guarantees
Akkreditive und Garantien, zum Beispiel MT700 als Akkreditivausstellung
Travellers Cheques
Reisescheck-Transaktionen
Cash-Management & Customer Status
Cashmanagement/Auszüge wie zum Beispiel der MT940 als Bank-an-Kunde Kontoauszug
SWIFT vertreibt außerdem auch Software zur Nutzung des SWIFT-Netzes (z.B. Alliance), gibt Verzeichnisse der Banken und deren BIC-Codes in Papier- und Elektronikform heraus, sorgt für die Standardisierung von Nachrichtentypen und stellt sein Netz auch als Provider für Filetransfer von Massendaten zwischen Banken zur Verfügung.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier:

http://www.swift.com/


Mit jeder x-beliebigen Auslandsgesellschaft können Sie Kapital-/ Vermögensverwaltung für Dritte betreiben, ohne daß Sie in der Regel eine dementsprechende Lizenz benötigen.

Ob Sie allerdings bei potentiellen Kunden Akzeptanz finden, steht auf einem anderen Blatt !
Dann kommt hinzu: Wenn Sie an deutsche oder europäische
Kunden herantreten, werden Sie über kurz oder lang jegliche Anonymität aufgeben müssen, da der Kunde ja wissen will, mit wem er es zu tun hat.

Gehen Sie ferner davon aus, daß Kunden NUR dann gewonnen werden können, wenn Sie garantieren können, daß deren Geld bei einer seriösen Bank eingezahlt wird ! Von wegen moneyflexx und so ein Unsinn ...
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Beste Grüße

tropico


tropico@safe-mail.net

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